Dr. med. Külken: Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung

Der praktische Arzt Dr. Thomas Külken wurde nach drei vorangegangenen Praxisdurchsuchungen am 27.6.2022 vom Amtsgericht Staufen zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tagen Haft, verurteilt, weil er 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden (s. hier). Auf seine Berufung war gestern, am 15.6.2026, der erste von zunächst vier angesetzten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Freiburg. Dr. Külken berichtete am Abend per Video kurz von der Verhandlung und übermittelte mir seine Stellungnahme. Weiterlesen „Dr. med. Külken: Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung“

Erneut Arzt wegen Abweichen von der staatlich verordneten medizinischen Wahrheit verurteilt 

In der Sitzung des Corona-Ausschusses vom 8.7.2022 berichtete der Arzt Dr. Thomas Külken von dem Strafprozess gegen ihn und seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau. Ihm wird vorgeworfen, 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden. – In der staatlichen Verordnung  ist allerdings nur von gesundheitlichen Gründen die Rede, über die der Arzt allein entscheidet. – In totalitärer Arroganz wurde geltendes Recht ignoriert und in die Selbstverantwortung des Arztes eingegriffen, um ihn dem verordneten totalitären Narrativ zu unterwerfen. Wir danken Dr. Külken herzlich für sein Manuskript. (hl)
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