Die Einstellung des Strafprozesses gegen den Arzt Dr. Thomas Külken wegen „falscher Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 STGB) am 8.7.2026 durch das Landgericht Freiburg beruht zentral auf seinem, vom Gutachter unterstützten, Nachweis, dass Maskenatteste keine Zeugnisse über den gegenwärtigen Gesundheitszustand sind. Sie bescheinigen rechtmäßig nach der Corona-Verordnung die Unzumutbarkeit des Maskentragens aus gesundheitlichen Gründen. Damit fiel die Anklage „wegen falscher Gesundheitszeugnisse“ in sich zusammen. Wenn ein Maskenattest kein Gesundheitszeugnis ist, kann es auch kein „falsches Gesundheitszeugnis“ nach § 278 StGB sein. Hier das Transkript seiner 2. Stellungnahme zur Berufungsverhandlung.
Schlagwort: AG Staufen
Strafprozess gegen den Arzt Dr. Külken eingestellt
Nach einer Video-Mitteilung des Allgemeinmediziners Dr. Thomas Külken hat das Landgericht Freiburg den Strafprozess gegen ihn in der Berufungs-Verhandlung vom 8. Juli 2026 überraschend unter einer Auflage eingestellt. Damit sei nach 5 Jahren und 5 Monaten die Verfolgung eines Unschuldigen zu Ende gegangen. Sein „Schuldvorwurf“ bestand im Grunde in „NICHT unterlassener Hilfeleistung“, weil er Kinder durch Masken-Atteste vor Quälerei und weißer Folter in der Corona-Zeit schützte. Durch die Einstellung hat sich das Gericht um einen fälligen Freispruch gedrückt, der volle Rehabilitation und Entschädigung zur Folge gehabt hätte. Stattdessen muss der Unschuldige noch zahlen, damit die Justiz ihre bisherige Fassade wahren kann. (hl)
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Dr. med. Külken: Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung
Der praktische Arzt Dr. Thomas Külken wurde nach drei vorangegangenen Praxisdurchsuchungen am 27.6.2022 vom Amtsgericht Staufen zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tagen Haft, verurteilt, weil er 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden (s. hier). Auf seine Berufung war gestern, am 15.6.2026, der erste von zunächst vier angesetzten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Freiburg. Dr. Külken berichtete am Abend per Video kurz von der Verhandlung und übermittelte mir seine Stellungnahme. Weiterlesen „Dr. med. Külken: Stellungnahme zur Verurteilung wegen nicht unterlassener Hilfeleistung“
Erneut Arzt wegen Abweichen von der staatlich verordneten medizinischen Wahrheit verurteilt
In der Sitzung des Corona-Ausschusses vom 8.7.2022 berichtete der Arzt Dr. Thomas Külken von dem Strafprozess gegen ihn und seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau. Ihm wird vorgeworfen, 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden. – In der staatlichen Verordnung ist allerdings nur von gesundheitlichen Gründen die Rede, über die der Arzt allein entscheidet. – In totalitärer Arroganz wurde geltendes Recht ignoriert und in die Selbstverantwortung des Arztes eingegriffen, um ihn dem verordneten totalitären Narrativ zu unterwerfen. Wir danken Dr. Külken herzlich für sein Manuskript. (hl)
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