Nach einer Video-Mitteilung des Allgemeinmediziners Dr. Thomas Külken hat das Landgericht Freiburg den Strafprozess gegen ihn in der Berufungs-Verhandlung vom 8. Juli 2026 überraschend unter einer Auflage eingestellt. Damit sei nach 5 Jahren und 5 Monaten die Verfolgung eines Unschuldigen zu Ende gegangen. Sein „Schuldvorwurf“ bestand im Grunde in „NICHT unterlassener Hilfeleistung“, weil er Kinder durch Masken-Atteste vor Quälerei und weißer Folter in der Corona-Zeit schützte. Durch die Einstellung hat sich das Gericht um einen fälligen Freispruch gedrückt, der volle Rehabilitation und Entschädigung zur Folge gehabt hätte. Stattdessen muss der Unschuldige noch zahlen, damit die Justiz ihre bisherige Fassade wahren kann. (hl)
Dr. Thomas Külken im Video vom 8.7.2026 (screenshot)
Dr. Thomas Külken:
„Liebe Freunde,
nach 5 Jahren und 5 Monaten Verfolgung eines Unschuldigen ging der Strafprozess heute Nachmittag mit einer Einstellung unter Auflage zu Ende.
Die Wende brachte der medizinische Sachverständige, der im Grunde der ganzen Anklage vollständig die Luft herausgenommen hatte und meine Verteidigungsrede, die ich bereits vorbereitet hatte für den Fall, dass es wieder auf eine Verurteilung zuläuft, vollumfänglich bestätigt, so dass ich eben auch diese Rede gar nicht mehr halten musste. Er hat mir bis aufs I-Tüpfelchen Recht gegeben.
Und um das im Einzelnen zu verdeutlichen, werde ich diese Verteidigungsrede entsprechend als Rückblick auf meine Tätigkeit als Masken ausstellender Arzt veröffentlichen, damit auch deutlich wird, was durch den Gutachter an meinem Handeln voll umfänglich als rechtens und medizinisch sachgerecht bestätigt worden ist.
Meine Frage war immer schon: Wenn eigentlich kein Argument mehr sticht, was bleibt dann dem Gericht, um auf alle Fälle an einem Freispruch vorbeizukommen? Und was ist dem Gericht eingefallen? Dem Gericht ist eingefallen, in vier Fällen zu sagen, da hätte der Dr. Külken strenger, gezielter nachfragen müssen, ob die angegebenen Beschwerden wirklich so dramatisch sind, wie von den Patienten angegeben.
Das erinnert ein bisschen an das Argument der Richterin in Staufen, die sagte, der Angeklagte hätte den Klagen seiner Patienten keinen Glauben schenken dürfen. Nun gut, sie hat einen Ausweg gefunden, eine Einstellung mit Auflage 4000 € an Ärzte ohne Grenzen. Die zahle ich dieser Einrichtung gerne.
Es ist kein Schuldeingeständnis, es ist auch kein Anerkenntnis, dass ich wirklich grundsätzlich falsch gehandelt hätte. Die Masse meiner Atteste ist unbeanstandet abgewunken, durchgewunken worden, aber es musste eben irgendetwas gefunden werden, so dass die Justiz ihr Gesicht wahrt und diese Einstellung mit Auflage eben stattgefunden hat.
Ich bin froh, dass es jetzt so erstmal zu Ende ist und werde dann Genaueres im Zusammenhang mit meinem Rückblick auf die Sache dann noch einmal verdeutlichen.
Schöne Grüße.“
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Video: https://www.youtube.com/watch?v=j1Fz4xiEJJc
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Näher zum Verfahren:
https://fassadenkratzer.de/2026/06/16/dr-med-kulken-stellungnahme-zur-verurteilung-wegen-nicht-unterlassener-hilfeleistung/