Das rechtmäßige Maskenattest ist kein falsches Gesundheitszeugnis – Damit siegte Dr. Külken

Die Einstellung des Strafprozesses gegen den Arzt Dr. Thomas Külken wegen „falscher Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 STGB) am 8.7.2026 durch das Landgericht Freiburg beruht zentral auf seinem, vom Gutachter unterstützten, Nachweis, dass Maskenatteste keine Zeugnisse über den gegenwärtigen Gesundheitszustand sind. Sie bescheinigen rechtmäßig nach der Corona-Verordnung die Unzumutbarkeit des Maskentragens aus gesundheitlichen Gründen. Damit fiel die Anklage „wegen falscher Gesundheitszeugnisse“ in sich zusammen. Wenn ein Maskenattest kein Gesundheitszeugnis ist, kann es auch kein „falsches Gesundheitszeugnis“ nach § 278 StGB sein. Hier das Transkript seiner 2. Stellungnahme zur Berufungsverhandlung.

Weiterlesen „Das rechtmäßige Maskenattest ist kein falsches Gesundheitszeugnis – Damit siegte Dr. Külken“