Dr. Fuellmich lässt nicht locker – Neuer Eilantrag – Haftentlassung nach Zweidrittel der Strafe?

Es ist nicht leicht, in den 3 Verfahren gegen bzw. von Dr. Reiner Fuellmich rechtzeitig den jeweiligen aktuellen Stand zu erfahren und die Übersicht zu halten. Im Verlaufe eines neuen langen Telefon-Gesprächs mit „Bittel TV“ am 20. Juli 2026 hat Dr. Fuellmich einen gewissen Überblick gegeben. Und ich möchte versuchen, den sich daraus ergebenden aktuellen Stand für die interessierten Leser darzustellen, so dass sie den Zusammenhang mit dem, was ich in meinen zuletzt veröffentlichten Artikeln geschrieben habe, herstellen können.

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Bisheriger Stand:

1.   Vom Landgericht Göttingen ist Dr. Fuellmich am 24.4.2025 in einem offensichtlichen politischen Strafprozess wegen angeblich veruntreuter Spendengelder des „Corona-Ausschusses“ zu insgesamt 4 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn er hat Revision eingelegt und muss – seit  13.10.2023, also seit 2 Jahren und über 9 Monaten, in U-Haft – auf die Verhandlung vor dem BGH warten, wo die Sache schon über ein Jahr liegt. Auch seine vor 11 Monaten bei der Staatsanwaltschaft erstatteten Strafanzeigen gegen die verantwortlichen Amtspersonen wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung etc. haben noch zu nichts geführt.

2.   Am 27. Mai 2026 hat Dr. Fuellmich, um Bewegung in die Sache zu bringen, eine außergewöhnliche zivilrechtliche Haftungsklage nach § 823, § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Art. 34 GG gegen das Land Niedersachsen beim Landgericht Hannover eingereicht. Darin beantragt er:
a) festzustellen, dass die Beklagte (das Land Niedersachsen) dem Kläger den gesamten Geldschaden zu ersetzen hat, der ihm aus seiner politischen Verfolgung, seiner Entführung, seiner Verurteilung, seiner Inhaftierung und der erlittenen weißen Folter in der JV Rosdorf entstanden ist“,
b) dem Land Niedersachsen aufzugeben,
–   die gegen den Kläger laufenden Strafverfahren zu den Aktenzeichen 5 KLs 504 Js 35904/22 und Kls 504 Js 2501/24 am Landgericht Göttingen mit sofortiger Wirkung einzustellen,
–   die Inhaftierung des Klägers mit sofortiger Wirkung zu beenden. (1)

Zusätzlich zur Zivilklage hat er noch einen Eilantrag auf eine Einstweilige (vorläufige) Verfügung beim Landgericht Hannover eingereicht mit dem Antrag,
–   das Strafverfahren gegen ihn einzustellen und
–   ihn sofort aus der bereits 2 Jahre und 8 Monate dauernden U-Haft freizulassen.
Darauf hat die zuständige Zivilkammer schnell reagiert und durch eine Einzelrichterin den Eilantrag noch am selben Tag abgewiesen. (2)
Dagegen hat Dr. Fuellmich sofortige Beschwerde beim OLG Celle eingelegt. (3)

3.  Parallel zum Eilantrag im Zivilprozess gegen das Land Niedersachsen auf Haftentlassung und Einstellung des Strafverfahrens hat er auch am 12.6.2026 an die Strafkammer des Landgerichts Göttingen, die für seine fortdauernde U-Haft verantwortlich ist, einen Antrag auf Haftentlassung gerichtet, der ebenfalls abgelehnt worden ist.
Dagegen hat die Verteidigerin, Rechtsanwältin Decker, Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt. (4)

Aktualisierung:

Zu 1.   In der Revision des Strafprozesses beim Bundesgerichtshof hat sich weiterhin nichts bewegt. Auch gibt es keine Reaktionen der Staatsanwaltschaft auf die gestellten Strafanzeigen.

Zu 2.   In der zivilrechtlichen Haftungsklage vom 27. Mai 2026 hat im Hauptsacheverfahren das Land Niedersachsen als Beklagte bisher noch nicht einmal mit einer Klage-Erwiderung geantwortet. Dr. Fuellmich sagt dazu Im Interview mit Bittel TV vom 20.7.2026:

Und in der Hauptsache (des Zivilprozesses), in der Hauptsache Rogér, also in der Klage, die liegt ja sowieso schon beim Landgericht (Hannover), da muss jetzt mal was passieren. Was passiert denn, wenn man eine Klage einreicht? Die wird vom Gericht angeguckt, dann wird sie weitergegeben an den Beklagten, in diesem Fall das genannte Land Niedersachsen, und dann müssen die eine Klage-Erwiderung schreiben.
Und jetzt gibt’s ein riesiges Problem, denn wenn Sie eine Klage-Erwiderung schreiben, müssten Sie eigentlich sagen, alles Quatsch, das bestreiten wir. Ist doch gar keine politische Verfolgung, ist ja auch keine Entführung.
Ja, ist es eben doch, wir haben es ja glaubhaft gemacht mit den Eidesstattlichen Versicherungen im Eilverfahren und im Hauptsacheverfahren haben wir die Zeugen alle benannt, und die werden das bestätigen.
Wenn die Amis jetzt auch noch die Bundesregierung fragen, was habt ihr mit dem Fuellmich gemacht? Was habt Ihr mit unserem kalifornischen Anwalt gemacht? Wieso habt ihr den entführt? Wieso habt Ihr versucht, das Eigentum in Nordkalifornien seiner Ehefrau zu finden? Wieso bedroht ihr da die Maklerfirma mit Hilfe eines deutschen Staatsanwalts?
Dann wird noch mehr rauskommen. Aber das Problem, was die jetzt haben, wenn sie eine Klage-Erwiderung schreiben müssen, können sie ja nicht sagen, ja, so war das, dann verlieren sie ja sofort. Sie können aber auch nicht bestreiten, das ist ja wahrheitswidrig. Was bedeutet das? -Prozessbetrug – knack kommt die nächste Strafanzeige, die wir auch wieder veröffentlichen und da wird dann drin stehen, wer hier gerade gelogen hat und gegen wen deshalb ermittelt werden muss.
Also so ist die Lage zurzeit. Und darüber ist auch der BGH informiert.“
(Interview 20.7.2026 Bittel TV, ab min. 18:53)

Im zivilrechtlichen Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Celle die sofortige Beschwerde gegen die Abweisung des Eilantrages durch das Landgericht Hannover inzwischen auch abgewiesen, allerdings aus billigen formalen Gründen. Mit der fristgerechten Einreichung der sofortigen Beschwerde hatte es Schwierigkeiten gegeben.
Dr. Fuellmich sagt dazu im Interview vom 20.7.2026:

„… an dem Tag als Fristablauf war, da brach plötzlich die gesamte elektronische Kommunikation der niedersächsischen Justiz zusammen. Das betraf nicht nur uns, auch andere, aber vor allem uns. Und als die Kollegin (Rechtsanwältin Decker) nicht durchkam, hat sie mit der Richterin telefoniert, hat gesagt: Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach funktioniert nicht. Es ist auch angesagt worden und angezeigt worden, dass es nicht funktioniert. …  Da hat die Richterin gesagt: Dann müssen sie versuchen zu faxen. Dann hat die Kollegin hier in der Nähe einen Bauern gefunden, und der hat noch ein Faxgerät gehabt und gesagt, alles klar, für den Mann mache ich das. Und er hat das dann rausgefaxt. Das war also immer noch wie verabredet rechtzeitig da. Die Richterin hat auch nichts dagegen einzuwenden gehabt, nicht gesagt, jetzt ist es verfristet (zu spät, nach Ablauf der Frist) oder sowas. …
Und sie hat dann (die gefaxte sofortige Beschwerde) hochgereicht zum OLG Celle. Im OLG Celle hat das ein Einzelrichter gekriegt, der hat auch kein Problem mit Verfristung oder sowas gehabt und hat gesagt: Oh, das ist aber ein bisschen sehr schwierig, das geht jetzt an den gesamten Senat, also alle  drei Richter. Und die haben dann nach drei Tagen gesagt: verfristet.
Deswegen habe ich jetzt gesagt, egal, die haben noch Angst, jetzt mache ich einfach einen neuen Eilantrag (an das Landgericht Hannover), und der müsste jetzt, weil in der Sache ja noch nichts  entschieden ist, der müsste jetzt eigentlich, weil es ja ein Eilantrag ist, entschieden werden.
Schauen
wir mal, was da passiert.“ (ab 1:04:53)

Dr. Fuellmich und seine Verteidigerin haben also im Zivilverfahren gegen das Land Niedersachsen einen neuen Eilantrag, einen neuen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, in dem die sofortige Haftentlassung gefordert wird, an das Landgericht Hannover gestellt. Darüber ist offenbar noch nicht entschieden.
Wenn der auch wieder abgelehnt wird, werden sie dann fristgerecht erneut sofortige Beschwerde beim OLG Celle einlegen.

Zu 3.  Über die Beschwerde beim OLG Braunschweig gegen die Ablehnung der Entlassung aus der Haft durch die Strafkammer des Landgerichts Göttingen ist nach den Äußerungen Dr. Fuellmichs noch nicht entschieden.
Er teilt in dem Interview vom 20.7.2026 allerdings noch mit, was die Göttinger Strafkammer in der ablehnenden Entscheidung als Begründung so unter anderem geschrieben habe:

„… die haben z.B. auch erkannt. Oh, die zwei Drittel Zeit ist ja schon abgelaufen, nämlich am, glaube ich, am 13. oder am 16.7. haben sie reingeschrieben. Und eigentlich kommt man nach zwei Dritteln, wenn man in Strafhaft ist, raus, wenn man sich gut geführt hat und keine Vorstrafen hat. Das ist ja bei mir der Fall. Ich bin nur nicht in Strafhaft, sondern ich bin ja immer noch in Untersuchungs-Haft. Und das wird dann in etwa analog angewendet, also entsprechend angewendet, wenn man eine Haftprüfung macht.
Oder jetzt sind wir in der Haftbeschwerde, genau beim Oberlandesgericht Braunschweig. Das sind die, die auch festgestellt haben, dass die Kommunikationsbeschränkungen, die von Schindler (Vorsitzender Richter Göttingen) abgesegnet waren, dass sie illegal waren und deswegen aufgehoben wurden.
Und diese Haftprüfung, so hieß das ja zuerst, als wir in Göttingen waren, die wurde dann von Herrn Schindler mit dem Argument abgewiesen: Also, ich will ja raus aus der U-Haft, damit ich mich von draußen viel besser verteidigen kann. (Doch) der eigentliche Grund der U-Haft ist ja nicht die Zerstörung der Verteidigungsfähigkeit. Das ist hier aber versucht worden mit mir, denn einen anderen Grund hat diese weiße Folter nicht gehabt. – Da haben ja sogar Beamte mir gesagt, Herr Füllmich, sie müssen eine Strafanzeige erstatten, das geht gar nicht, was hier abgeht. –
Sie (die U-Haft) ist aber nicht dafür da, sondern der Grund, warum man in U-Haft ist, ist derjenige, dass man sicherstellen will, dass derjenige, der in U-Haft ist, auch wirklich zum Termin erscheint. Das Problem haben wir hier schon lange nicht mehr. Und es muss hier ohne weiteres möglich sein, nachdem ich also zwei Drittel der ausgeurteilten Strafe schon längst hinter mir habe. Es muss ohne weiteres möglich sein, mich mit einer, keine Ahnung, Fußfessel oder … Ich habe ja auch keinen Pass mehr, mich draußen arbeiten zu lassen.

Nur haben die natürlich eine Höllenangst, insbesondere das Göttinger Gericht, dass es dann noch schlimmer wird, was auch richtig ist. Also haben sie das abgewiesen, unter anderem mit dem Argument, die zwei Dritteln sind jetzt ja fast rum – das war kurz bevor die rum waren -, aber er benimmt sich ja nicht vernünftig. Er hat ja in der Haft weitere Straftaten begangen, z.B. Beleidigung. Haben aber wieder nicht reingeschrieben, was ich denn gesagt haben soll, was beleidigend sein soll. Und das war ja schon vom Oberlandesgericht Braunschweig gerügt worden: Wenn Ihr schon solche Sachen anmerkt, dann müsst Ihr auch mal konkret vortragen, worum es geht. Jedenfalls wir halten das für falsch und deswegen lassen wir die Kommunikation weiterhin zu in der Anstalt.  Denn nur wenn die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt gefährdet ist, dann kann man Kommunikations-Beschränkung machen.
Ich habe aber hier sozusagen ein vorbildliches Zeugnis. Ich habe hier allen geholfen. Ich habe hier auch den, ich will es jetzt nicht im Detail sagen, aber auch einigen Beamten geholfen. Also da wird mir ein vorbildliches Zeugnis ausgestellt werden. Da kommt auch Herr Schindler nicht dran vorbei. Aber er hat es erstmal abgebügelt und hofft jetzt wohl darauf, dass das Oberlandesgericht Braunschweig irgendwas findet, warum ich eben doch noch in U-Haft bleiben muss.“ (ab min. 06:20)

Dr. Fuellmich setzt also große Hoffnung auf das OLG Braunschweig, das schon einmal positiv für ihn entschieden hat, dass es seine Entlassung aus der Haft anordnen werde.

Die Frage des korrupten Systems

Nachdem Dr. Fuellmich immer wieder von korrupten Staatsanwälten und Richtern gesprochen hatte, und dass auch die gemäßigte Widerstandsgruppe KRiStA, Kritische Richter und Staatsanwälte,  in einem Artikel gerügt habe, dass selbst beim Verfassungsgericht der Rechtsstaat inzwischen aufgehört habe zu funktionieren (5), fragt Rogér Bittel:
„… aber schlussendlich muss man auch sagen: Irgendjemand muss mal so viel Rückgrat haben und dann sagen, nee, so können wir es nicht weitermachen. Also irgendein Gericht, am bestens der BGH, muss mal einschreiten und sagen: Leute, so geht’s nicht.
Weil, wenn die zusammenhalten, ich möchte jetzt da nicht pessimistisch sein, aber wenn alle Richter da irgendwo zusammenhalten, da hast Du einfach einen schweren Stand.“

Darauf antwortet Dr. Fuellmich:

„Das ist richtig. Aber wir gehen nicht davon aus, dass alle Richter korrupt sind. Wir gehen im Gegenteil davon aus, dass eine ganze Reihe gar nicht korrupt sind, aber sehen, was los ist. Die haben aber Angst, wie ich es eben beschrieben habe, aber sie haben eben auch nicht alle Angst. (…)
Übrigens, heute ist der 20. Juli, das ist der Widerstandtag, Attentat auf Hitler. Daraus ist Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz entstanden, das Widerstandsrecht. Und in der Bremer Verfassung stand die Pflicht jedes Bürgers, Widerstand zu leisten, wenn die demokratische Grundordnung auseinandergenommen wird. Da gibt’s Leute, die sagen, das passiert gerade, aber wir wollen nicht abschweifen.
Die verfassungsrechtliche Grundlage, auf der wir uns bewegen müssen nach Artikel 20, da steht ja alles drin, was wir beachten müssen.
Ich kann es noch mal, falls man gerade kein Grundgesetz vor sich hat, sagen:
Paragraf
(Artikel) 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, also Demokratieprinzip.
Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, also nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben funktioniert Demokratie und noch ein bisschen mehr.
Absatz 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Rechte gebunden.
Rechtssprechung an Gesetze und Rechte gebunden. Tja, was da wohl passiert bei mir?
Und Artikel 4 sagt dann: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Und in der Bremer Landesverfassung stand drin, das ist eine Pflicht. Und in der Hessischen stand das auch drin.

Aber zurück zu deiner Frage: Wenn die nun alle korrupt sind? –
Die sind nicht alle korrupt, die merken immer mehr, dass nach dem Prinzip von Pastor Niemöller: Wenn man nicht irgendwann selbst aufsteht, ist irgendwann gar keiner mehr da, der aufsteht.
Also, erinnerst dich vielleicht? Er hat nach dem Zweiten Weltkrieg dieses kleine Gedicht gemacht:

´Als sie versuchten, zu den Juden zu kommen, bin ich nicht aufgestanden, habe ich nichts gemacht, weil ich bin kein Jude.
Als sie dann zu den Katholiken kamen, bin ich nicht aufgestanden, weil ich bin kein Katholik.
Dann wollten sie die Gewerkschaft, da bin ich nicht aufgestanden, ich bin nicht in der Gewerkschaft.
Und als sie dann zu mir kam, war keiner mehr da, der aufstehen konnte.`

 Und das merken selbstverständlich auch Juristen. Deswegen war immer klar, wenn sie Leute wie Christian Detmar eintüten können, Leute wie mich eintüten können, dann können sie jeden eintüten. Und genau das pasiert ja auch. Es sind ja nicht umsonst 1000 Ärzte, die sich einfach nur an den hypokratischen Eid gehalten haben, eingetütet worden oder haben ihre Lizenzen zur ärztlichen Praxis verloren. (…)
Ja, und deswegen, Rogér, glaube ich, dass es noch ein paar Leute gibt, die erstens klug genug sind, vielleicht auch noch nicht Frontallappen-belüftet sind, und die zweitens auch noch genug Mumm in den Knochen haben zu sagen: „Ey, ich will nicht so lange warten wie Herr Niemöller, sondern ich möchte jetzt dafür sorgen, dass der Gefahr begegnet wird.“ Damit rechnen wir bzw. also darauf hoffen wir.
Würden sie da nicht mitmachen und würden sie sagen, nee, der kriegt noch mal 5 Jahre wegen Gold und noch mal 5 Jahre, weil er einen beleidigt hat und so. Das haben die ja vor, ne? Das haben die ernsthaft vor.
Dann haben sie sich die Maske endgültig vom Gesicht gezogen, und das wird nicht mehr gut gehen.
Doch dafür ist zu viel Öffentlichkeit und vor allem zu viel Unterstützung aus den USA.“  (ab min. 20:29)

Gegen Schluss des Interviews wagt auf die erneute Frage nach dem Kipp-Punkt in der Justiz Dr. Fuellmich eine Voraussage:

„Und ich bin der Überzeugung, dass nur dann, wenn alle Richter korrupt sind, dann sind wir allerdings wirklich in einem totalitären System, was offenbar auch KRiStA schon annimmt.
Aber ich glaube, es ist noch nicht soweit. Nur dann, wenn alle Richter korrupt sind, dann werde ich hier noch die nächsten 10 Jahre drin bleiben. Aber wenn sie nicht alle korrupt sind, sondern langsam nach dem Prinzip Martin Niemöller erkennen: Wenn wir nicht jetzt aufstehen, dann sind wir die nächsten.
Deswegen glaube ich, dass in den nächsten paar, sagen wir mal 10 bis 14 Tagen irgendwas passieren wird. Entweder sie entlarven sich völlig – das wird allerdings auch international kein gutes Echo auslösen – oder aber sie lassen mich hier raus, damit ich von draußen weiterarbeiten kann.
Also, ich könnte mir vorstellen, aber ich will hier jetzt niemandem irgendwas in den Mund legen …, aber wie gesagt, ich gehe von einer positiven Wendung innerhalb der nächsten, sagen wir mal, 10, 14 Tage aus.“
 (ab min. 1:03:01)

 Also Dr. Fuellmich hat trotz der langen unschuldigen Haft noch immer eine idealistische und optimistische Einstellung. Möge er recht haben.

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Anmerkungen:

(1)  Siehe: https://fassadenkratzer.de/2026/06/10/wie-dr-fuellmich-die-justiz-mit-dem-zivilen-haftungsrecht-schwer-unter-druck-setzt/

(2)  Siehe: https://fassadenkratzer.de/2026/06/11/gericht-weist-eilantrag-dr-fuellmichs-zur-zivilklage-ab/

(3)  https://fassadenkratzer.de/2026/06/23/die-sofortige-beschwerde-dr-fuellmichs-gegen-die-abweisung-seines-eilantrags-auf-haftentlassung/

(4)  https://fassadenkratzer.de/2026/07/02/dr-fuellmich-stellte-auch-gottinger-strafkammer-erneut-auf-die-probe/

(5)  https://netzwerkkrista.de/2026/06/26/dritter-akt-letzter-aufzug-bundesverfassungsgericht-das-recht-tritt-ab/

 

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Autor: hwludwig

herbert.w.h.ludwig@posteo.de