In meinem Artikel vom 10.6.2026 berichte ich über die Zivilklage Dr. Reiner Fuellmichs vom 27.5.2026 gegen das Land Niedersachsen auf Schadensersatz und Unterlassung. Er hat nun noch zusätzlich einen Eilantrag auf eine schnelle einstweilige (vorläufige) Verfügung eingereicht. Darauf hat die zuständige Zivilkammer des Landgerichts Hannover schnell reagiert und den Eilantrag abgewiesen. Dr. Fuellmich informiert darüber selbst in einer Stellungnahme, die wir nachfolgend als Transkript von Bittel-TV übernehmen. Es werden darin Befürchtungen bestätigt, die man beim gegenwärtigen Zustand der deutschen Justiz haben muss.
In dem Eilantrag fordert Dr. Fuellmich die schnelle Verfügung des Gerichts, dass bis zur Entscheidung im Zivilverfahren:
1. das Strafverfahren gegen ihn einzustellen und
2. er sofort aus der bereits 2 Jahre und 8 Monate dauernden U-Haft freizulassen ist.
Er wird gegen die Ablehnung natürlich sofort Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) einlegen.
„Das Statement“ Dr. Fuellmichs vom 8.6.2026, das er selbst (nicht eine KI-Stimme) gesprochen hat, konnte deshalb so schnell auf telefonischem Wege bei Bittel-TV veröffentlicht werden, weil das OLG Braunschweig gerade am 2.6.2026 einmal eine für ihn positive Entscheidung getroffen hat: Die seit Oktober 2025 gegen ihn verhängten Kontaktbeschränkungen in der Haft wurden alle als rechtswidrig aufgehoben, so dass er wieder telefonieren und Interviews geben kann.
Hier das Transkript der Stellungnahme Dr. Fuellmichs auf Bittel-TV:
„Liebe Freunde, mit diesem Statement informiere ich Sie schnell über die jüngsten Ereignisse.
1.
Wie schon erwartet, hat eine Einzelrichterin am Landgericht Hannover ohne mündliche Verhandlung unseren Eilantrag mit dem Ziel, mich erstens sofort freizulassen und zweitens das Fake-Verfahren (-Strafverfahren) gegen mich sofort zu beenden, abgewiesen, sodass wir nun eine sofortige Beschwerde zum OLG Celle fertig gemacht haben, die wir unverzüglich einreichen und auch veröffentlichen werden.
Es ist nicht ganz so schwer gewesen, nachdem die Einzelrichterin mit aller Deutlichkeit gezeigt hat, dass sie – wie ein berühmter US-Präsident sagen würde – keine Karten hat. Nur um Ihnen einen kleinen Vorgeschmack auf das, was nun folgen wird zu geben: Sie verfasste ihren Beschluss, ohne die Fakten des vorgetragenen und glaubhaft gemachten Falles auch nur mit einer einzigen Silbe zu erwähnen. Und die sind nun einmal das KO-Kriterium für jede Behauptung, es läge hier ein legitimes Strafverfahren gegen mich vor.
Vorgetragen und glaubhaft gemacht haben wir nämlich, auch unter Vorlage des Dossiers des BKA und des Verfassungsschutzes über mich und der 22 Seiten Unterlagen, die wir – zu zwei Drittel geschwärzt – vom Innenministerium und dem BKA haben, dass es hier um politische Verfolgung und Entführung geht. Das ist das KO-Kriterium für alles. Mit keinem Wort, wie gesagt, geht sie auf ihrer halben Seite Begründung hierauf ein. (Hervorhebungen hl)
Stattdessen sagt sie z.B., wir hätten das sogenannte Eilbedürfnis – was man immer vortragen muss, wenn man eine einstweilige Verfügung, also eine schnelle Verfügung beantragt, das immer auch neben den Fakten des Falls geprüft werden muss – nicht vorgetragen. Denn, argumentiert sie, das gehe schon deshalb nicht, ein Eilbedürfnis liege schon deshalb nicht vor, weil ich ja inzwischen mehr als 2 Jahre und 8 Monate im Gefängnis feststecke. –
Hm, das ist kein Witz, aber wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am längsten.
2.
Betreffend den nahezu vollständigen Shutdown meiner Kommunikation seit Oktober 2025, die Justus Hoffmann, die Staatsanwaltschaft Göttingen und Richter Schindler angeordnet hatten, hat das OG Braunschweig, an das wir uns mit der Beschwerde gewendet hatten, am 2.6.26 festgestellt, dass dies alles rechtswidrig war und alle Beschränkungen aufgehoben sind.
Ich kann nun also wieder mit all denen telefonieren, deren Telefonnummern hier in der JVA registriert sind, und ich kann auch wieder Interviews geben, ohne dass jemand zuhört, wie das auch jeder andere Angeklagte, der nicht in U-Haft ist, tun darf.
Das darf man nicht vergessen. Das ist hier keine Strafhaft, sondern U-Haft (Untersuchungs-Haft, hl), und ich darf hier keiner Rechte beraubt werden, insbesondere nicht der Verteidigungsrechte. Dazu gehört auch die Kommunikation über den Fall. Ich darf dabei nur nicht die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden, was ich auch zu keinem Zeitpunkt getan habe, wie mir hier auch von innen bestätigt wurde.
Und natürlich ist es dann auch nicht ganz so klug, wenn man strafrechtlich relevante Äußerungen tätigt, aber das ist ja auch nicht erforderlich. Schließlich bin ich Anwalt und weiß, wie man eine Botschaft rüberbringt.
Sollten Schindler, John und Justus Hoffmann sich durch irgendetwas, was ich sage, verleumdet fühlen, so das OLG, können sie sich ja der straf- oder zivilrechtlichen Möglichkeiten bedienen, die hierfür vorgesehen sind. Z.B. können Sie mich wegen Verleumdung anzeigen.
Allerdings ist der von mir zu erbringende Wahrheitsbeweis eine absolute Verteidigung. Und diesem Wahrheitsbeweis wollen Sie mir ja, wie das gesamte Strafverfahren in Göttingen gezeigt hat, um jeden Preis unmöglich machen – aus nachvollziehbaren, aber eben nicht rechtsstaatlichen Gründen, denn die Lügen sollen ja versteckt bleiben.
Abgesehen davon, würde ja an diesem Punkt alles, was Sie gegen mich unternehmen würden, vor den Augen einer immer gespannter zuschauenden Weltöffentlichkeit geschehen. Ihr Wahrheitsproblem würde es also nur noch größer machen.“ *
( … )
(Die dann noch folgenden Ausführungen Dr. Fuellmichs lasse ich hier weg, da sie keinen direkten Bezug zum Thema des Artikels haben.)
Anmerkung
Man muss sich das vorstellen: Dr. Fuellmich schmachtet seit 2 Jahren und 8 Monaten, zeitweise unter „weißer Folter“, also gegen die Psyche gerichtete Quälereien und Herabwürdigungen, die ihn brechen sollten, nach seinen vorgebrachten Beweisen unschuldig in U-Haft. Nichts ist für ihn dringender als die Entlassung aus dieser Haft. Und eine Richterin verneint die Eilbedürftigkeit seines Antrages auf Entlassung schon deswegen, weil er ja inzwischen schon mehr als 2 Jahre und 8 Monate im Gefängnis sitze. Was geht im Kopf und im Herzen – hier sitzt das Gefühl für Gerechtigkeit – einer solchen Frau vor?
Und sie behauptet, es handele sich um ein „legitimes“ Strafverfahren, ohne sich mit den Argumenten und vorgelegten Beweisen Dr. Fuellmichs auseinander zu setzen, wonach es sich um einen Schau-Prozess handelt, dem eine politische Verfolgung zugrunde liegt und eine kriminelle Entführung aus Mexiko vorausgegangen ist, die beide ein legitimes Strafverfahren schon von vorneherein ausschließen.
Man muss auf die Entscheidung des OLG Celle sehr gespannt sein.
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*https://www.youtube.com/watch?v=on_CGvS-UEA ab min. 5:11
