Auf dem BSW-Festival der Meinungsfreiheit in Magdeburg am 30. August 2026 hielt auf Einladung auch Prof. Stefan Homburg einen Vortrag. Dem Video stellte er voraus: „Als parteiloser Wissenschaftler folge ich gelegentlich Einladungen politischer Parteien. Früher waren das Union, SPD oder Grüne, heute sind es AfD, BSW oder dieBasis. Eine Wahlempfehlung ist damit nicht verbunden. Mir geht es um die Verbreitung meiner Ideen. Wer auf Kontaktschuld-Vorwürfe hereinfällt, ist bei mir ohnehin an der falschen Adresse.“ Nachfolgend bringen wir ein Transkript seines Vortrages, der sich mit „Lawfare, dem Missbrauch des Strafrechts zur Durchsetzung politischer Ziele“ befasst. (hl)

Deutschland setzt Staatsanwälte zur Bekämpfung der Opposition ein („Lawfare”).
Prof. Dr. Stefan Homburg:
Vielen Dank für die netten Worte. Und ich freue mich sehr, dass heute so viele hier sind. Durch den Livestream hören noch viel mehr Leute das. Ich muss richtig stellen mit dem Bierdeckel, das war ich nicht. Ich habe nie im Leben bewusst Quatsch geredet und der Bierdeckel stammt von jemandem, der heute Bundeskanzler ist. Damit hatte ich nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, ich möchte eingangs betonen, dass es mir hervorragend geht. Ich bin nicht entlassen worden, anders als viele Mitstreiter. Ich habe nie im Gefängnis gesessen.
Und deshalb geht es in meinem Vortrag auch nicht um Wehklagen oder Mimimi, sondern um eine Beschreibung von Lawfare.
Lawfare ist ein Kofferwort aus Law und Warfare, also Recht und Kriegsführung. Und dies Wort kannte ich vor Corona nicht. Das ist auch relativ neu. Ein US-Militär hat es vor 25 Jahren erfunden.
Lawfare bedeutet den Missbrauch des Strafrechts zur Durchsetzung politischer Ziele.
Zu diesen Zielen gehört in Deutschland vor allem, den Korridor des Sagbaren enger zu machen. Unliebsame Äußerungen werden kriminalisiert, damit sie unterbleiben, und Staatsanwaltschaften erhalten, wie ich von Staatsanwälten selber gehört habe, allgemeine Weisungen, dass sie Regierungskritik vorrangig gegenüber echter Kriminalität behandeln.
Bis März 2020, meine Damen und Herren, war ich, wie man so schön sagt, ein unbeschriebenes Blatt. Ich hatte keinerlei Ahnung von Polizei, Staatsanwälten und Strafrichtern und habe deshalb auch so manchen Fehler gemacht, dazu gleich mehr.
Am 17. April 2020 sagte ich in einem Interview mit Milena Preradovic, dieser sogenannte R-Wert des RKI, der habe schon vor dem Lockdown unter eins gelegen.
Dies Interview wurde millionenfach gesehen und schlug damals wie eine Bombe ein, weil die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, gesagt hatte, der Lockdown würde beendet, sobald dieser R-Wert unter eins liegt. Stattdessen verlängerte sie ihn und zwar auf unbestimmter Zeit. –
Durch diesen Selbstwiderspruch bekam die Fassade einer evidenzorientierten Gesundheitspolitik ihren ersten starken Riss.
Nur 10 Tage nach diesem Interview starteten die ersten Strafverfahren gegen mich. Bis heute sind es vielleicht zwei Dutzend Strafverfahren. Einen genauen Überblick habe ich nicht, weil man von eingestellten Verfahren nur zufällig erfährt, wenn die in allen in anderen Akten wieder aufscheinen.
Was wird mir vorgeworfen? Ich zähl mal auf, es durchzieht das gesamte Strafgesetzbuch: Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung, Üble Nachrede, Bedrohung, Nötigung, Ausspähen von Daten, verbotenes Zitieren aus Gerichtsakten, Verunglimpfung des Staates und so weiter.
Viele dieser Delikte haben ich vorher überhaupt nicht gekannt, erst später festgestellt, dass in der Lockdown-Zeit die große Koalition so einige Buchstabenparagraphen ins Strafgesetzbuch gebracht hat, die man vorher überhaupt nicht kannte.
In meinen Strafakten ist sogar dann, wenn es um angebliche Beleidigung von Privatpersonen geht, oft das Feld „politisches Verfahren“ angekreuzt. Und ein vielsagender Satz aus einer der Akten zeigt, worum es geht. Ich zitiere wörtlich aus meiner Strafakte:
„Der Beschuldigte ist international als Corona-Maßnahmen-Kritiker bekannt. Herr Homburg nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein – in Klammern: – (unabhängig der Legislaturperiode).“
Auch ein Kompliment.
Das Letzte soll wohl so viel heißen wie: Ist für alle Blockparteien gefährlich.
Natürlich wird nirgends explizit der Vorwurf erhoben, ich sei Gegner von Lockdowns und Impfzwang, denn dafür gibt’s ja keine Strafnormen. Stattdessen machen die Staatsanwälte Nebenkriegsschauplätze auf, um auf indirekte Weise zu erreichen, dass ich den Mund halte.
Eine Strafrichterin, Typ Oma gegen Rechts, antwortete auf meine Frage, wie ich im konkreten Fall denn legal hätte formulieren können, wörtlich: „Am besten ist, Sie schreiben überhaupt nichts mehr.“ Und das genau ist das Ziel.
Zu meinen Strafprozessen kamen seit 2020 viele Zivilprozesse, vor allem gegen eine Löschung durch YouTube oder Unterlassungsklagen gegen Medien. Meine Zwischenbilanz nach 6 Jahren: Die Zivilverfahren habe ich fast alle gewonnen, und es gibt kein einziges rechtskräftiges Strafurteil, kein einziges.
Das klingt ganz gut, meine Damen und Herren, aber überlegen Sie sich den Applaus noch mal, denn es hat einen sechsstelligen Betrag gekostet. Mein erster Rat an Sie lautet deshalb: Wenn Sie an Friedensbemühungen glauben, an Impffreiheit oder sogar an natürlichen Klimawandel, dann äußern Sie sich in Deutschland zurückhaltend oder besser gar nicht. Es sei denn, Sie können es sich finanziell leisten.
Dieser Tipp mag sie schockieren. Vielleicht halten einige von Ihnen das sogar für absurd. Aber der Tipp beruht auf Dutzenden von Zuschriften verzweifelter Leute, die mir in den letzten Jahren unaufgefordert Kopien ihrer Strafbefehle zugeschickt haben. Einer mittellosen Frau habe ich aus eigener Tasche eine gute Anwältin finanziert. Sie wurde dann auch freigesprochen, aber das kann man ja nicht zur Regel machen.
Grundproblem, das Grundproblem in Deutschland ist: Erheben Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl. Dann fällt in der Regel derselbe Richter das Urteil, der den Strafbefehl vorher unterschrieben hat. Bessere Chancen haben Sie erst in der zweiten Instanz vor dem Landgericht, aber viele haben einfach nicht die Mittel, einen Prozess über zwei Instanzen zu führen und zahlen deshalb zähneknirschend Strafbefehle wegen legaler Nichtigkeit.
Zweiter Rat: Flattert Ihnen eine polizeiliche Vorladung ins Haus, meine Damen und Herren, dann gehen Sie auf keinen Fall hin, weil Sie damit das Signal setzen, eine leichte Beute zu sein. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der sagt den Termin ab, fordert die Akten an, schreibt einen Schriftsatz. Ich bin anfangs als unbeschriebenes Blatt den Vorladungen gefolgt, habe die meisten Polizeistationen Hannovers von innen besichtigt und dann auch einen Strafbefehl kassiert, der nicht hätte sein müssen. Aber anfangs glaubte ich noch an einen Justizirrtum und wollte deshalb nicht zu viel Zeit investieren dagegen vorzugehen.
Inzwischen weiß ich, dass Lawfare in Deutschland nicht die Ausnahme ist, sondern System hat.
Michael Ballweg hat Demonstrationen organisiert und saß 9 Monate im Gefängnis. Professor Bakdhi hat frühzeitig einen Warnbrief an Frau Merkel geschrieben, wurde angeklagt. Professor Hockertz hat vor 80.000 Impftoten gewarnt, was gar nicht so unrealistisch als Schätzung war und erlitt eine Hausdurchsuchung. Rechtskräftige Schuldsprüche gibt es auch bei diesen dreien nicht. Alle sind angeklagt worden mit vorgeschobenen Argumenten, um sie als Lockdown- und Impfzwang-Gegner beiseite zu räumen.
Damit komme ich schon zum Schluss. Unser Land unterscheidet sich leider kaum noch von autoritären Regimen oder dem früheren Ostblock.
Es ist, meine Damen und Herren, nicht nur lächerlich, sondern abstrus, eine sogenannte liberale Demokratie zu feiern, die aus rotgrüner Ideologie besteht und strafrechtlicher Verfolgung aller anderen Positionen. Heutzutage werden politische Äußerungen mit unlauteren Mitteln unterdrückt. Und das ist inzwischen so extrem geworden, dass Göttinger Staatsanwälte es bis in die Primetime des US Fernsehens schafften, wo sie feixten, wie toll es sei, politische Gegner mit unbegründeten Hausdurchsuchungen und Beschlagnamen fertig zu machen.
Genau diesen Hass-Staatsanwälten aus Göttingen verdanke ich übrigens die meisten meiner eigenen Strafsachen.
Eine Woche nach Ausstrahlung dieser Sendung im US-Fernsehen hatte der Vizepräsident JD Vance seinen berühmten Wutausbruch auf der Münchner Sicherheitskonferenz, wo er unseren Politikern vorwarf, Angst vor ihren eigenen Wählern zu haben.
Amerikaner können einfach nicht verstehen, was im Punkt Meinungsfreiheit in Deutschland vor sich geht.
Leider ist auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr Verteidiger der Grundrechte, sondern eher ein Menetekel des Totalitarismus, wie ich finde. Nirgends wurde das klarer als bei der Impfpflicht.
Intern hielt das RKI die Pandemie der Ungeimpften für eine Lüge, aber vor Gericht unterstützte es die Regierung und die Richter winkten alles durch.
Mit weisungsabhängigen Behörden als einzigen Zeugen von Belang wird die Gewaltenteilung ad absurdum geführt, weil sich die Regierung im Grunde selber attestiert, alles richtig gemacht zu haben. Und da stehen wir inzwischen.
Meinungsfreiheit genießt im Grunde nur noch, wer dem Mainstream hinterher trottet.
Von einer Reformregierung, meine Damen und Herren, erwarte ich, dass sie im Strafrecht gründlich aufräumt.
In Sachsen-Anhalt könnte ja eine Wende beginnen. Das Land vermag zwar keine Strafgesetze zu ändern, es kann aber Weisungen an Staatsanwälte ändern. Es kann Weisungen an den Landesverfassungsschutz ändern, und es kann die Einstellungspraxis bei Richtern und Staatsanwälten ändern.
Insofern, meine Damen und Herren, gibt es Hoffnung.
Vielen Dank.
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Video des Vortrages:
https://www.youtube.com/watch?v=LiShD_Bg0PU