Fremdbestimmte Selbstbestimmung – Der Obrigkeitsstaat in der Fassaden-Demokratie

Mit der Demokratie des Grundgesetzes sei der Obrigkeitsstaat endlich überwunden, heißt es. Die Souveränität sei beim Volk selbst angekommen. Die freie, sich selbst bestimmende Individualität bilde die Grundlage der Demokratie. Alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus, lege Artikel 20 des Grundgesetzes fest, und werde letztlich vom Volk ausgeübt. Doch wir erleben in letzter Zeit, in der noch schwelenden Corona-Krise, der staatlichen Ärzteverfolgung und der Kriegshetze gegen Russland z.B. die Herrschaft eines real existierenden Obrigkeitsstaates über die Untertanen in besonderer totalitärer Intensivität. – Es ist Not-wendig, in einer ernsten Untersuchung, jenseits von Phrasen, die Begriffe klar zu fassen und Demokratie zu Ende zu denken.

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Vom Ursprung des Obrigkeitsstaates

Der Obrigkeitsstaat hat seine historischen Wurzeln in den Theokratien der orientalischen Hochkulturen. Die Menschen lebten noch in einem blutsgebundenen Gruppenbewusstsein, und die Herrscher, im alten Ägypten der Pharao, wurden vom Volk als übermenschliche, gleichsam göttliche Wesen empfunden, welche die Ämter des höchsten Priesters, des staatlichen Herrschers und des Wirtschaftslenkers in sich vereinigten. Sie wirkten mit hoher Weisheit, als Stellvertreter der Götter und in deren Auftrag. Ihre Obrigkeit war allein von oben gegründet und legitimiert.

Auch als sich später eine Aufspaltung der Theokratie in das religiöse Leben, die Kirchenorganisation, einerseits und das staatliche Herrschertum von Kaiser, König, Fürsten andererseits vollzog, regierten diese immer noch mit dem Anspruch, „von Gottes Gnaden“, von oben auserwählt und legitimiert zu sein.

Doch mit dem Erwachen des selbständigen Denkens in Griechenland und Rom begannen die Menschen im Abendland ein wachsendes Selbstbewusstsein zu entwickeln, das sich darauf stützte, das Wahre und Richtige im eigenen Denken selbst erkennen zu können und nicht mehr auf übergeordnete Autoritäten angewiesen zu sein. Damit setzte eine Emanzipation von den blutsgebundenen Familien-, Sippen- und Stammes-Zusammenhängen und einem von oben eingesetzten Herrschertum zur selbständigen, freien Individualität ein, die in einer langsam anwachsenden Demokratie-Bewegung ihren Ausdruck fand.

Der stärkste Impuls für das Loslösen der Individualität von den Blutszusammenhängen und übergeordneten Autoritäten ging und geht indessen vom Christentum aus. Christus selbst spricht es radikal aus:
„Wenn jemand zu mir kommt und sich nicht frei machen kann von seinem Vater und seiner Mutter, von seinem Weibe und seinen Kindern, von Brüdern und Schwestern, ja sogar von seiner eigenen Seele, der kann nicht mein Jünger sein.“ (Lukas 14, 25-26)
Er gibt ein Bild für den Blutszusammenhang. Aus allen Blutsbindungen muss sich der Mensch lösen, ja auch von dem, was er durch sie bisher seelisch geworden ist. Er muss sich zu seinem innersten Wesen erheben, seiner geistigen Individualität, seinem Ich, das rein menschlich ist, in dem er mit allen Menschen gleich und brüderlich verbunden ist und in dem er sich durch die eigene Erkenntnis von allen Bindungen frei machen kann.
„Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh. 8, 32)

Das Verhältnis des Einzelnen zur staatlich verfassten Gemeinschaft hat sich dadurch grundlegend geändert. Nicht mehr ist der Einzelne dem Staat untergeordnet, der als eine Hierarchie über ihm steht und der er zu dienen hat. Jetzt stehen alle Menschen frei und gleichgeordnet nebeneinander. Die staatliche Gemeinschaft ist jetzt für den Einzelnen da und hat seiner Entwicklung zu Freiheit und Selbstbestimmung zu dienen.
Herrscher als von oben eingesetzte Obrigkeit haben ihre innere Berechtigung verloren.
Rudolf Steiner formulierte diese fundamentale Wandlung des Verhältnisses des Einzelnen zur staatlichen Gemeinschaft geradezu als ein „soziologisches Grundgesetz in der Menschheitsentwicklung“:

„Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen.“

Und er fügt erläuternd hinzu:

„Nun handelt es sich darum, aus dieser geschichtlichen Tatsache die Folgerungen zu ziehen. Welche Staats- und Gesellschaftsform kann die allein erstrebenswerte sein, wenn alle soziale Entwicklung auf einen Individualisierungs-Prozess hinausläuft? Die Antwort kann allzu schwierig nicht sein. Der Staat und die Gesellschaft, die sich als Selbstzweck ansehen, müssen die Herrschaft über das Individuum anstreben, gleichgültig wie diese Herrschaft ausgeübt wird, ob auf absolutistische, konstitutionelle oder republikanische Weise.
Sieht sich der Staat nicht mehr als Selbstzweck an, sondern als Mittel, so wird er sein Herrschafts-Prinzip auch nicht mehr betonen. Er wird sich so einrichten, dass der Einzelne in größtmöglicher Weise zur Geltung kommt. Sein Ideal wird die Herrschaftslosigkeit sein. Es wird eine Gemeinschaft sein, die für sich gar nichts, für den Einzelnen alles will.
Wenn man im Sinne einer Denkungsweise, die sich in dieser Richtung bewegt, sprechen will, so kann man nur alles das bekämpfen, was heute auf eine Sozialisierung der gesellschaftlichen Institutionen
hinausläuft.“
(Hervorhebungen hl)

In einer demokratischen Gesellschaftsordnung muss also alles auf die freie, sich und ihr Handeln selbst bestimmende Individualität ausgerichtet sein, deren Entwicklung es zu fördern gilt. Das schließt die Herrschaft der Gesellschaft, des Staates über den Einzelnen, Vorschriften darüber, wie er in den verschiedenen Lebensgebieten zu handeln habe, in weitest gehendem Maße aus.

Die Veranlagung der Demokratie im Grundgesetz

Das deutsche Grundgesetz von 1949 hat die freie, ihr Handeln selbst bestimmende Individualität als Grundlage der Demokratie allen weiteren Bestimmungen vorangestellt. Am Anfang steht, die Richtung vorgebend, der Schutz der Menschenwürde, die als unantastbar bezeichnet wird. Und unter Staatsrechtlern besteht Einigkeit, was die Menschenwürde ausmacht:
„Die Würde des Menschen besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Selbstbewusstsein und Freiheit sich selbst zu bestimmen, sich zu gestalten und sich in der Umwelt auszuwirken.“ 2

Die Menschenwürde schließt im Grunde bereits alle nachfolgenden Grundrechte in sich, die im Einzelnen als Bestandteile der Menschenwürde entfaltet werden. Und so bestimmt gleich Art. 2 GG:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
Die aus der Menschenwürde abgeleiteten Grundrechte sind als unmittelbar geltendes Recht der Maßstab, an dem alles Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative zu messen ist.

Das traditionelle obrigkeitsstaatliche Denken

Doch merkwürdigerweise zieht das Grundgesetz im Weiteren aus dieser geschichtlichen Tatsache nicht die konsequenten Folgerungen.

 1. Legislative
Es gewährt der Legislative des Staates eine umfassende Gesetzgebungs-Kompetenz, die es dieser erlaubt, über das Öffentliche-, Straf- und Zivilecht hinaus in alle Lebensbereiche der Menschen von außen regelnd einzugreifen.
Damit wird aber – und das wird überhaupt nicht mehr problematisiert – die Selbstbestimmung des freien Menschen insoweit ausgeschaltet. Er wird fremdbestimmt. Eine Gruppe stellt sich als Obrigkeit über die freien Individualitäten und ordnet gesetzlich an, wie diese im Wirtschaftsleben und in zentralen Bereichen der Kultur, dem Bildungs- und dem Gesundheitswesen z.B., jeweils zu handeln haben.
Sie setzen damit de facto voraus, dass die mündigen Menschen nicht imstande seien, die Wahrheit in ihrem Lebensbereich durchschauen und sinnvoll handeln zu können; dazu seien nur sie imstande.

Damit stehen in Wirklichkeit nicht die freie, selbstbestimmte Individualität und deren Entfaltung im Mittelpunkt, sondern die Interessen eines übergeordneten Staates, welche aber die Interessen einer Gruppe von Parteivertretern sind, die das Instrument des Staates in der Hand haben.

Es werden hier viele einwenden, wie es denn anders gehen solle, es könne ja nicht jeder machen, was er wolle. Das ist aber erst die nächste Frage. Zunächst geht es um die Bewusstmachung, dass Fremdbestimmung und Selbstbestimmung begrifflich ein elementarer Widerspruch sind, der den Anspruch der Demokratie ad absurdum führt.

Die Fremdbestimmung ändert sich auch nicht dadurch, dass diese Gruppe gewählt werden kann. Wenn man sich den Vormund wählen darf, bleibt er doch der Vormund. Die Wahlen der politischen Vormünder werden aber als das angeblich zentrale Element der Demokratie medial phrasenhaft zelebriert, wobei deren angemaßte Kompetenzen, die Selbstbestimmung des „Souveräns“ auszuschalten, dabei wohlweislich nicht thematisiert werden.

Es ist ganz offensichtlich, dass die Autoren des Grundgesetzes diese omnipotente Gesetzgebungs-Befugnis aus der Tradition des Obrigkeitsstaates in ihren Demokratie-Entwurf übernommen haben, ohne sie zuerst einmal vor den Richterstuhl der freien, selbstbestimmten Individualität des Artikels 1 gestellt zu haben. Diese ist für sie, trotz unmittelbarer rechtlicher Geltung, doch nur ein gefühltes, verschwommenes Ideal geblieben, irgendwie zum Schutz gegen extreme, faschistische Übergriffe einer Staatsgewalt.

2. Regierung
Entsprechend ist auch das Organ der Regierung nicht am grundlegenden demokratischen Kernelement der freien, sich selbst bestimmenden Individualität gemessen, sondern aus der Tradition des Obrigkeitsstaates übernommen worden.
Der Name verrät noch die Herkunft. Er leitet sich von lat. rex = König, Genitiv regis und dem entsprechenden Verb regere = lenken, leiten, herrschen ab. Der König der konstitutionellen Monarchie, der sich zum Regieren Minister aus seinem Hofstaat zu Hilfe holte, setzt sich im Kanzler oder Ministerpräsidenten mit seinen Ministern aus dem Hofstaat der Parteien unmittelbar fort. Der Unterschied liegt nur in der Wahl und zeitlichen Befristung. Aber die vertikale Richtung der Herrschaft von oben nach unten über den Bürger ist noch immer dieselbe.3

Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, heißt es im Grundgesetz. Was hier unter „Politik“ zu verstehen ist, wird aber nicht definiert. Jeder gebraucht dieses Wort, ohne eine genaue Vorstellung über seine Bedeutung zu haben. Es ist dasselbe, was auch der Monarch einmal kraft seiner Geburt und Auserwähltheit „von Gottes Gnaden“ praktiziert hat.
Der Kanzler bestimmt, welche Richtung das wirtschaftliche und kulturelle Leben, sowie das Recht unter den Menschen nehmen soll. Und er vertritt die Interessen des Volkes, wie er sie bestimmt, gegenüber den anderen Völkern. Nur dass der Kanzler keine Legitimation mehr von oben besitzt wie einst der Monarch, sondern die Macht einfach usurpiert hat, sie angesichts der Gleichheit aller freien, selbstbestimmten Individualitäten ohne innere geistige Berechtigung behauptet und in Anspruch nimmt.

Durch das fatale Parteiensystem hat die „demokratische“ Regierung in der Realität noch eine Stellung über dem Parlament, der Legislative. Die größte Partei-Fraktion im Parlament wählt die Regierung, die aber derselben Partei angehört. Legislative und Exekutive sind so in der Hand ein und derselben Partei, und die rechtsstaatlich notwendige Gewaltenteilung ist insoweit schon de facto aufgehoben. In der Partei wird entschieden, welche Gesetze im Parlament beschlossen werden sollen. Und aus den riesigen Ministerien mit tausenden Experten werden nicht nur die bestehenden Gesetze ausgeführt, sondern das Gros neuer Gesetze entworfen und in das Parlament eingeschleust. Durch den verfassungswidrigen parteipolitischen Fraktionszwang ist die Abstimmung dort nur noch eine Formsache.

Die Regierung, die aus den führenden Vertretern der Partei besteht, hat das Parlament als Instrument ihrer Politik in der Hand. Die Regierung ist das alles beherrschende politische Organ, für dessen überragende Macht, „stabile Regierung“ genannt, nach der Wahl durch die absolute Mehrheit einer Partei oder Koalition im Parlament gesorgt wird. Hier liegt der Punkt, der „unsere Demokratie“, wie die Altparteien verräterisch sagen, in Wahrheit zu einer Parteien-Oligarchie gemacht hat.4

Gegen den selbstbestimmten Menschen

Worum geht es? Aus eigener Erkenntnis zu handeln und sich dadurch als Persönlichkeit frei entfalten zu können (Art. 2 GG), macht den zentralen Punkt der Würde des Menschen aus. Darin sind alle Menschen gleich. Dies ist der gegenwärtige Entwicklungsstand der abendländischen Menschheit. Maßt sich einer an, aus seiner Erkenntnis einem anderen mündigen Menschen vorzuschreiben, was er tun soll, erhebt er sich ohne innere Legitimation über ihn und missachtet und verletzt zutiefst dessen Würde. Er behandelt ihn nicht als ein sich selbst bestimmendes Subjekt mit eigener Erkenntnis- und Handlungs-Kompetenz, sondern degradiert ihn zum Objekt seines Willens, wie er es mit Tieren gewohnt ist, d.h. er macht ihn sich untertan. Diese Anmaßung und fundamentale Grundrechtsverletzung begehen die Herrschenden in den Parlamenten und Regierungen der heutigen „demokratischen“ Staaten noch immer.
Sie bestimmen, welche Erkenntnisse über das Klima die richtigen seien, wie die Menschen heizen müssen, wie sie vor Infektionen zu schützen, in den Schulen zu unterrichten sind, welche und wieviel Menschen aus fremden Kulturen sich unter Verdrängung des eigenen Volkes ansiedeln dürfen und wann sie gegen wen in den Krieg ziehen, ihre Gesundheit, ihr Leben, ihre ganze Existenz für die Interessen der Usurpatoren einsetzen und opfern müssen. 5 

Wenn man bedenkt, dass sich die über den Völkern Thronenden dann noch in internationalen Organisationen zusammenschließen, wie im militärischen Bereich in der NATO, auf die der einzelne Mensch überhaupt keinen Einfluss mehr hat, sieht man sich völlig hilflos einem von wenigen Egomanen gelenkten riesigen Machtkomplex ausgeliefert, der die unterdrückten Massen beliebig in Krieg und Untergang treiben kann.

Wer diesen archaischen Machtanspruch global wirkender Psychopathen nicht als Menschheits-bedrohend und unerträglich empfindet, ist für das, worum es schicksalhaft geht, noch nicht aufgewacht.

Das Zusammenwirken freier Menschen

 Wenn für die freien, sich und ihr Handeln aus eigener Erkenntnis-Kompetenz selbst bestimmenden Menschen keine Fremdbestimmung von „oben“ infrage kommen kann, bleiben für die Organisation und Gestaltung der verschiedenen Lebensbereiche nur die horizontalen Absprachen, die Vereinbarungen der Freien untereinander.

An die Stelle angemaßter staatlicher Organisation und Verwaltung tritt die Selbstorganisation, die Selbstverwaltung der fachkundig in den verschiedenen Lebensbereichen des Wirtschafts- und des Kultur- oder Geisteslebens tätigen Menschen. Diese sind ja dafür mindestens genauso befähigt, ja viel geeigneter als die aus dem Parteien-Pool aufgestiegenen machtgierigen Dilettanten, die vielfach die selbstinszenierte Auswahl der Schlechtesten sind.

Die Selbstverwaltungen müssen sich nur in dem an die Grundrechte gebundenen Rechtsrahmen bewegen, den das staatliche Parlament natürlich für alle zu setzen hat. Das ist aber auch dessen einzige Aufgabe, die ganz auf das reine Rechtsleben, die Sicherung der physischen und seelisch-geistigen Integrität jedes Menschen im Inneren und nach Außen beschränkt ist.

Das bedeutet, dass der heutige Einheitsstaat aufgegliedert werden muss, indem eine Verfassungsänderung die Gesetzgebungs-Kompetenz der staatlichen Legislative auf das reine Rechtsgebiet beschränkt. Die Aufgaben einer ausführenden Verwaltung reduzieren sich dadurch gewaltig. Das Wirtschafts- sowie das Geistesleben mit seinem Zentrum, dem Schul- und Hochschulwesen, müssen eine je eigene Selbstverwaltung erhalten, in denen es keine vertikalen Direktiven, sondern nur horizontal koordinierende Vereinbarungen und Verträge freier Menschen und entsprechender sachkundiger Gremien gibt.

Akteure müssen die unabhängigen, ihr Handeln aus eigener Erkenntnis selbst bestimmenden Bürger werden, auch im Parlament des staatlichen Rechtslebens, und nicht die parteipolitische Kaste eines archaischen Obrigkeitsstaates, der sich als Demokratie ausgibt.6

In einem so angedeuteten dreigliedrigen sozialen Organismus kann es keine einheitliche Vertretung und Beziehung durch den Staat mit den anderen Völkern mehr geben. Jede der drei relativ unabhängigen Organisationen nimmt eigene Beziehungen auf: die Wirtschaft zum Wirtschaftsleben der anderen, die Kultur- und Geistesorganisation zum Kulturleben und das staatliche Rechtsleben zum Rechtsleben der anderen Völker.
Dadurch entstehen viel intensivere Beziehungen und Verbindungen der Völker untereinander, die von gegenseitigem Austausch, tieferer wechselseitiger Kenntnis, größerem Verständnis und menschlicher Wertschätzung geprägt sind.

Die Frage des Krieges

Das Aufstellen einer Armee gehört zwar in die Zuständigkeit des staatlichen Rechtslebens, das ja für die innere und äußere Sicherheit der Bürger verantwortlich ist, aber eben nur zur Landesverteidigung. Daher dürfen Kriegsvorbereitungen durch erhöhte Rüstungen, Verstärkungen des Militärs, der Infrastruktur etc. und letztlich der Krieg selbst nicht alleine vom Staat beschlossen werden. Krieg ist der gesellschaftliche Zustand, in dem die Grund- und Menschenrechte, die Würde des Menschen, im höchsten Maße ihre Geltung verlieren. Alle Menschen sind elementar mit ihrer ganzen Existenz davon betroffen.

In einem dreigegliederten gesellschaftlichen Leben müssten daher selbstverständlich die Organe des Geisteslebens und die der Wirtschaftsorganisation in die Verteidigungssorgen des Staates und seine Planungen einbezogen werden und zustimmen, bzw. auch Volksentscheide durchgeführt werden.

Niemals mehr dürfen allein Vertreter des Staates die Möglichkeit haben, über die Köpfe der Menschen hinweg über Krieg zu entscheiden und die Völker zur Schlachtbank zu führen.7  Das muss endgültig einer obrigkeitsstaatlichen, totalitären Vergangenheit angehören. Sie haben heute dazu keine geistige Berechtigung mehr. Die freien, selbstbestimmten Bürger müssen ihnen notfalls in den Arm fallen.

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1   In: GA 31, S. 255 f.

2   Heinz Hartmut Vogel: Jenseits von Macht und Anarchie, Köln, 1963, Anm. 3

3   Näher: https://fassadenkratzer.de/2025/06/20/die-dringend-notwendige-abschaffung-des-bundeskanzlers-und-seines-hofstaats/

4   https://fassadenkratzer.de/2022/07/10/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie/
https://fassadenkratzer.de/2013/05/17/fassade-demokratie/

5   Vgl.: https://fassadenkratzer.de/2025/05/09/verhohnt-enteignet-kontrolliert-die-verachtung-der-burger/#more-17111

6   Siehe näher:

Der Systemfehler in der heutigen Demokratie – Ursache der Herrschaft weniger


https://fassadenkratzer.de/2017/06/26/die-grenzen-der-wirksamkeit-des-staates-zum-250-geburtstag-wilhelm-von-humboldts/

7    https://fassadenkratzer.de/2025/04/10/das-dramatische-verhangnis-des-noch-immer-etablierten-obrigkeitsstaates/

 

 

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Autor: hwludwig

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