Prof. Homburg: Neuwahl, Koalition, Minderheitsregierung? – Fakten und Analysen zu Sachsen-Anhalt

Prof. Homburg hat zur Patt-Situation in Sachsen-Anhalt nach der Wahl einen neuen Podcast-Beitrag veröffentlicht. Er beschreibt darin „die politische und Rechtslage in Sachsen-Anhalt und leitet daraus ab, welche weiteren Entwicklungen wahrscheinlich sind“. Der Beitrag bringt allgemein nicht so bekannte Details und ist im Nachrichten-Wirrwarr eine wichtige Orientierungs- und Beurteilungshilfe. Ich habe daher ein Transkript angefertigt, das ich nachfolgend für meine Leser veröffentliche, die es zum besseren Nachdenken gerne schriftlich vor sich haben. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. (hl) 

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In Sachsen-Anhalt hat die AfD mit Ulrich Siegmund  einen Erdrutschsieg eingefahren, 44% der Stimmen. Die absolute Mehrheit hat sie aber knapp verfehlt.
Wird Siegmund nun Ministerpräsident? Und sollte er das überhaupt anstreben? Diese beiden Fragen behandle ich in dieser Sendung.

Und damit herzlich willkommen, meine Damen  und Herren.
Es geht im Weiteren um Fakten und Analysen, nicht um eine Beeinflussung, denn die Wahl ist ja ohnehin gelaufen. Im Moment sind alle Seiten etwas aufgeregt, und ich möchte die Debatte versachlichen.

Aktueller Stand

Zunächst bringe ich Sie mit zwei Informationen auf den aktuellen Stand:

1.   hat der Wahlverlierer Sven Schulze von der CDU, der den Stimmanteil seiner Partei halbierte, völlig überraschend nach dem Fraktionsvorsitz gegriffen und den bisherigen Amtsinhaber verdrängt. Die Kampfabstimmung ging mit 8:7 denkbar knapp aus. Und das ist wichtig, weil die Verlierer möglicherweise eine Rechnung offen haben.

2.  hat Schulze der Ministerpräsidenten-Konferenz geschrieben, das Land Sachsen-Anhalt verzichte auf den MPK-Vorsitz, der ihm eigentlich ab dem 1. Oktober zusteht. Das sehe ich als weiteres Foul, weil Schulze auf diese Weise verhindern will, dass Siegmund dieses prestige- und einflussreiche Amt erhält.

Der neue  Landtag ist von 97 auf 83 Mitglieder geschrumpft, weil es diesmal keine Überhangmandate gibt. Von den 83 Sätzen entfallen 39 auf die AfD und 39 auf die Blockparteien, also CDU, SPD, Linke und Grüne. Die restlichen 5 Sitze entfallen auf das BSW, das damit Zünglein an der Waage geworden ist. Wer Ministerpräsident werden will, benötigt die absolute Mehrheit, also 42 Stimmen.

Neuwahlen? Neutraler Ministerpräsident?

Damit fehlen der AfD 3 Stimmen. Manche sprechen angesichts des Patts bereits von Neuwahlen, aber dazu wird es nicht kommen. Warum nicht?
Nun, die Auflösung des Landtags erfordert ebenfalls die absolute Mehrheit von 42 Stimmen, kann also von der AfD nicht erzwungen werden, und die übrigen Parteien werden sich derzeit vor Neuwahlen hüten.

Das BSW will keinen Kandidaten der Blockparteien wählen und auch keinen Kandidaten der AfD, sondern einen Unabhängigen. Dieser Idee haben AfD, CDU und Linke aber eine Absage erteilt.
Sie ist damit ebenso vom Tisch wie Neuwahlen.
Auch eine Koalition will das BSW nicht eingehen, hat das ja auch vor der Wahl angekündigt. Welche Möglichkeiten verbleiben dann eigentlich?

Zunächst ist denkbar, dass mindestens 3 Abgeordnete anderer Parteien zur AfD überlaufen, die damit die absolute Mehrheit erreichte, oder dass sich bei der CDU eine Teilfraktion abspaltet und mit der AfD koaliert.

Minderheitsregierung?

Geschieht beides nicht, könnte der Wahlsieger Ulrich Sigmund trotzdem zur Wahl als Ministerpräsident antreten. Sofern er in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit verfehlt, wird es im Dritten richtig spannend, weil dann nur eine einfache Mehrheit nötig ist, also mehr Ja- als Neinstimmen. Das BSW hat für  diesen dritten Wahlgang Enthaltung angekündigt.
Damit stünde es 39:39, falls alle Landtagsmitglieder nach den bisherigen Parteilinien abstimmen.

Die Wahl ist aber geheim und eine Abweichung risikolos. Stimmt nur ein einziger Abgeordneter –  etwa von der CDU – für Herrn Siegmund, ist dieser gewählt und damit Chef einer Minderheitsregierung.
Dasselbe gilt natürlich, wenn ein Abgeordneter irgendeiner anderen Fraktion insgeheim meint, dass man einem so klaren Wahlsieger das Amt des Ministerpräsidenten nicht verwehren darf. Viele Beobachter halten es deshalb für wahrscheinlich, dass Ulrich Siegmund den dritten Wahlgang gewinnt.

Aber angenommen, das sei nicht so. Dann bliebe der abgewählte Ministerpräsident Sven Schulze kommissarisch im Amt, und zwar theoretisch bis zum Ende der Legislaturperiode in 5 Jahren. Kurios wäre hierbei, dass auch die FDP-Minister im Amt blieben, obwohl ihre Partei gar nicht mehr im Landtag vertreten ist.

Ursache für diese seltsamen Folgen ist eine Verfassungsänderung durch die Blockparteien. Sie strichen die disziplinierende Vorschrift, dass binnen 14 Tagen ein Ministerpräsident mit absoluter Mehrheit gewählt werden muss oder der Landtag aufgelöst wird, aus der Verfassung.

Bis hier zusammengefasst, gibt es also nur zwei realistische Möglichkeiten:
Entweder wird der Wahlsieger Ulrich Siegmund neuer Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, oder der Wahlverlierer Sven Schulze bleibt im Amt und zwar im Prinzip unbefristet.
Für Neuwahlen oder einen überparteilichen Kandidaten sind keine Mehrheiten in Sicht.

Der besondere Vorteil einer Minderheitsregierung

Damit kommen wir zur interessantesten Frage und dem wichtigsten Teil meiner Sendung:
Sollte sich Ulrich Siegmund überhaupt zur Wahl stellen, wenn er nur eine Minderheitsregierung anführen wird?
In anderen Staaten, vor allem in Skandinavien, sind  Minderheitsregierungen üblich und funktionieren gut.

Im Fall einer deutschen Landesregierung kommt aber ein entscheidender Punkt hinzu. Anders als in föderalen Staaten wie den USA oder der Schweiz sind die Gesetzgebungskompetenzen der deutschen Länder sehr begrenzt. In den USA hat z.B. jeder Staat ein eigenes Einkommenssteuergesetz oder auch keines, wie etwa der Wüstenstaat Nevada, der sich auf diese Weise aufhübscht.
Auch das Strafrecht oder das Wirtschaftsrecht variieren enorm. Mancherorts droht Mördern etwa die Todesstrafe, andernorts höchstens lebenslänglich.
In Deutschland hingegen gelten fast alle wichtigen Gesetze bundeseinheitlich.

Bei der Verwaltung ist es aber genau umgekehrt. Die meisten Staatsbediensteten, denen wir so begegnen, arbeiten beim Land oder der Kommune,  etwa Lehrer, Professoren, Richter, Polizisten oder Finanzbeamte. Der Bund hat überhaupt nur zwei größere Verwaltungen, nämlich die Bundesagentur für Arbeit und die Bundeswehr.
Aus beidem folgt: Der Ministerpräsident einer Minderheitsregierung kann enorm viel gestalten. Er ernennt alle Minister und Spitzenbeamten, ohne dass er dafür die Zustimmung des Landtags braucht.
Mit der Unterstützung dieser Minister und Spitzenbeamten erteilt er dem Verfassungsschutz und den Staatsanwälten Weisungen und bestimmt in weitem Rahmen über Unterbringung, Abschiebung und Versorgung von Asylbewerbern. Er kann Regenbogenflaggen an Schulen durch Deutschlandflaggen ersetzen, Lehrpläne ändern, durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen Genderprofessuren umwidmen, rotgrünen NGOs den Geldhahn zudrehen. … Man kann diese Liste fast endlos fortsetzen.

Außerdem  wäre die AfD erstmals im Bundesrat vertreten, in der Innenministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz und allen interministeriellen Arbeitskreisen, die der Öffentlichkeit oft wenig bekannt sind.
Und im Zuge des Freiwerdens von Stellen – etwa durch Ruhestand – könnte auch die gesamte Landesverwaltung schrittweise erneuert  werden.

Summa sumarum: Eine AfD-Regierung kann das Land auch dann umkrempeln und ihren Wählern das Versprochene liefern, wenn sie keine Mehrheit im Landtag hat.

Neuwahl-Möglichkeit

Ganz ohne den Gesetzgeber geht es aber nicht. Und damit komme ich zu einem weiteren zentralen Punkt. Einmal im Jahr muss das Parlament das Haushaltsgesetz verabschieden, sonst erstarrt die Verwaltung finanziell. Hierbei wäre eine AfD-Minderheitsregierung auf die Stimmen anderer Fraktionen angewiesen.
Halten die Blockparteien an ihrer Brandmauer fest, kämen nur die Stimmen des BSW in Betracht.

Ein Ministerpräsident Ulrich Siegmund würde hierdurch aber nicht beliebig erpressbar sein, weil er ab dem Zeitpunkt seiner Wahl über ein wenig bekanntes, doch sehr scharfes Schwert verfügt:
Siegmund könnte die Abstimmung über den Haushalt mit der Vertrauensfrage verbinden und nach einer Niederlage die Auflösung des Landtags verlangen.

Um den springenden Punkt noch einmal zu wiederholen:
Vor seiner Wahl hat Siegmund keine Chance, Neuwahlen zu erzwingen, weil er hierfür eine absolute Mehrheit benötigt. Nach seiner Wahl benötigt er diese absolute Mehrheit nicht mehr, sondern kann  Neuwahlen durch Stellung der Vertrauensfrage herbeiführen.

Corona-Notsituation

Es gibt allerdings ein Argument, das gegen eine Kandidatur spricht. CDU und FDP haben nämlich verbrannte Erde hinterlassen. Kaum jemand weiß es, aber Sachsen-Anhalt ist tatsächlich die einzige Region weltweit, in der noch immer eine Corona-Notsituation besteht.
Natürlich ist die Zahl der Erkältungen normal und einen wirklichen medizinischen Notstand gab es in Sachsen-Anhalt wie im Rest der Republik niemals.
Im Dezember letzten Jahres beschloss der Landtag mit seiner Regierungsmehrheit dennoch, dass eine Corona-Notsituation bestehe. Diese Entscheidung wurde mit Recht als juristischer Trick zur Aufnahme höherer Schulden kritisiert, als Umgehung der Schuldenbremse.

Genau hier hat jede künftige Regierung ein großes Problem. Will sie ihr Ansehen nicht gleich am Anfang ruinieren, muss sie diesen Pseudo-Notstand beenden, was hohen Konsolidierungsbedarf erzeugt. So etwas ist beim Wähler nicht beliebt. Man braucht dafür ähnlich Mut wie Präsident Milei in Argentinien.
Dasselbe Problem wird sich übrigens 2029 beim Bund stellen, weil Merz und Klingbeil den Bundes-Haushalt zielsicher vor die Wand fahren.

Duldung der kommissarischen Regierung?

Damit komme ich zum letzten Punkt, nämlich der Idee, die abgewählte Regierung von Sven Schulze so lange im Amt zu belassen, bis sie entnervt aufgibt und den Weg für Neuwahlen freimacht. Nach meiner Lebenserfahrung wäre das aus Sicht der AfD höchst unratsam. Zu meinen prägenden politischen Erfahrungen gehört nämlich ein Gespräch mit Friedrich Merz im Herbst 1999. Wir standen am Rande einer Beratung zu zweit im Reichstag, und März sagte mir, die jüngsten Umfragen sähen die Union bei 50 %. Die rot-grüne Bundesregierung werde in zwei Wochen zerbrechen.

Kurz danach flog die CDU Spendenaffäre auf, und die Union stürzte von 50 auf 30 % ab.
Ich habe hieraus gelernt, wie kurzlebig das politische  Geschäft sein kann.

Auch der aktuelle Höhenflug der AfD ist nicht in Stein gemeißelt. Es  mag jederzeit etwas Unerwartetes geschehen – entweder in Sachsen-Anhalt oder außerhalb -, was die politische Stimmung dreht.
In diesem Fall gäbe es für die AfD weder den Spatzen in der Hand, noch die Taube auf dem Dach. Alles würde weitergehen wie bisher.

Meine sehr verehrten  Damen und Herren,
mir kommt es nicht zu, Ratschläge zu erteilen. Der Sinn dieser Sendung besteht vielmehr darin, Sie und auch den einen oder anderen Entscheidungsträger zu informieren und Pros und Kontras herauszuarbeiten, die vielen nicht bewusst sind.

Auf die Regierungsbildung selbst bin ich ähnlich gespannt wie Sie.

Ich bedanke mich für ihr Interesse
und verbleibe wie stets als

Ihr Stefan Homburg.

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Podcast:
https://www.youtube.com/watch?v=cPw6qAAvIjE

Avatar von Unbekannt

Autor: hwludwig

herbert.w.h.ludwig@posteo.de