Dr. Fuellmich stellte auch Göttinger Strafkammer erneut auf die Probe

Dr. Reiner Fuellmich, seit 2 Jahren und 8 Monaten offensichtlich unschuldig in Untersuchungs-Haft, hat parallel zum Eilantrag im Zivilprozess gegen das Land Niedersachsen auf Haftentlassung und Einstellung des Strafverfahrens auch an die Strafkammer des LGs Göttingen, die für seine fortdauernde U-Haft verantwortlich ist, einen neuen Antrag auf Haftentlassung gerichtet. Damit stellte Dr. Fuellmich dieses Gericht, dem er wegen fortgesetzter Rechtsbeugung „kriminelles, ja verbrecherisches Handeln“ vorwirft, erneut auf die Probe, ob es zu Korrekturen und Rückkehr zu rechtsstaatlichem Verfahren bereit und in der Lage ist. Es war es nicht. Wie mir die Verteidigerin Rechtsanwältin Alexandra Decker kurz vor Veröffentlichung mitteilte, hat es den Antrag auf Haftentlassung abgelehnt.

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Sofortige Freilassung von Dr. Füllmich! – Anwälte für Aufklärung fordern Ende des staatlichen Unrechts

Nach den Erkenntnissen der Verteidigung, Prozessbeobachtern und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmichs selbst handelt es sich bei dem Strafverfahren gegen ihn um einen Show-Prozess, der den weit wirkenden Corona-Aufklärer ausschalten soll, da er für die – wie inzwischen klar ist – kriminelle Politikerkaste zu gefährlich wurde. Der vor dem Landgericht Göttingen laufende Strafprozess wimmelt offensichtlich nur so von Rechtsverstößen, von seiner nachgewiesenen staatlichen Entführung aus Mexiko angefangen. Die Anwälte für Aufklärung machen nun in einem bereits Ende August veröffentlichten Aufruf auf diese für einen „Rechtsstaat“ beispiellosen Vorgänge aufmerksam und fordern die sofortige Freilassung ihres Kollegen. (hl)
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