Dr. Reiner Fuellmich, seit 2 Jahren und 8 Monaten offensichtlich unschuldig in Untersuchungs-Haft, hat parallel zum Eilantrag im Zivilprozess gegen das Land Niedersachsen auf Haftentlassung und Einstellung des Strafverfahrens auch an die Strafkammer des LGs Göttingen, die für seine fortdauernde U-Haft verantwortlich ist, einen neuen Antrag auf Haftentlassung gerichtet. Damit stellte Dr. Fuellmich dieses Gericht, dem er wegen fortgesetzter Rechtsbeugung „kriminelles, ja verbrecherisches Handeln“ vorwirft, erneut auf die Probe, ob es zu Korrekturen und Rückkehr zu rechtsstaatlichem Verfahren bereit und in der Lage ist. Es war es nicht. Wie mir die Verteidigerin Rechtsanwältin Alexandra Decker kurz vor Veröffentlichung mitteilte, hat es den Antrag auf Haftentlassung abgelehnt.
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