Wichtigste Konsequenz aus der Corona-Diktatur: Die Machtstrukturen beseitigen

„Alle namhaften Experten
unterstützen die Regierungspolitik,
weil man nur zum namhaften Experten wird,
wenn man die Regierungspolitik unterstützt.“
                                           (Prof. Norbert Bolz)

In den alternativen Medien hat bereits eine erfreulich Aufarbeitung der Corona-Diktatur begonnen. Es findet eine breite Kritik an der verlogenen Pandemie-Inszenierung, an den totalitären Lockdown-Maßnahmen, dem Versagen der Justiz, der Korruption der Wissenschaft etc. statt. Doch es genügt nicht, die Verantwortlichen zum Eingeständnis zu bringen, zu bestrafen – wenn es denn gelänge – und zu hoffen, dass andere Leute es das nächste Mal besser machen. Es müssen als logische Konsequenz die Macht-Strukturen beseitigt werden, die all diese Dinge möglich gemacht haben und es auch nachfolgenden Leuten möglich machen werden. Daran denkt kaum jemand. Das ist aber die allerwichtigste Konsequenz, wenn es noch eine demokratische Zukunft geben soll.
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Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut von Exekutive und Legislative

Wir erleben im gegenwärtigen Corona-Totalitarismus, wie die Justiz als rechtsstaatliche Korrektur von Legislative und Exekutive weitgehend ausfällt. Das ist kein Wunder, denn die Judikative, die nach dem Grundgesetz von Legislative und Exekutive unabhängig sein soll, ist es in Wahrheit nicht. Politiker aus Legislative und Exekutive wählen die wichtigen Richter der obersten Bundesgerichte, welche die Rechtsprechung der gesamten Gerichtsbarkeit prägen, nach parteipolitischen Gesichtspunkten aus. Und die Ministerien der Exekutive stellen alle Richter der übrigen Gerichte ein, die zu ihnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, das dem Beamtenverhältnis ähnelt. Von einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung kann hier keine Rede sein. Weiterlesen „Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut von Exekutive und Legislative“

Das „maßgebende“ Robert Koch-Institut – oder die autoritäre Macht der Obrigkeit

Regierung und Gerichte in Deutschland rechtfertigen die anhaltenden Freiheitsbeschränkungen u.a. immer wieder damit, dass das „maßgebende“ RKI eine fortgesetzte „hohe Gefährdung“ der Bevölkerung durch das Corona-Virus festgestellt habe. Seit mehreren Monaten versucht das Internet-Magazin Multipolar in verschiedenen Anfragen vom RKI Aufklärung darüber zu erhalten, wer für die Behörde und nach welchen Kriterien diese Einschätzung getroffen hat. Ohne Erfolg. (Siehe Multipolar.) Zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs hat das Magazin nun beim Verwaltungsgericht Klage gegen das RKI erhoben – eine Nagelprobe für Gewaltenteilung und freiheitlichen Rechtsstaat. Weiterlesen „Das „maßgebende“ Robert Koch-Institut – oder die autoritäre Macht der Obrigkeit“

Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat

Die Verteilung der staatlichen Gewalt auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte), die voneinander unabhängig sich gegenseitig kontrollieren sollen, gilt als tragendes Organisationsprinzip eines demokratischen Rechtsstaats. Sie ist daher auch im Grundgesetz verankert. Zum einen ist das in der Realität jedoch nicht sauber durchgeführt, und zum anderen halten die jeweils herrschenden Parteien alle drei Gewalten in einer Hand und heben die Teilung vollends auf. Eine Parteien-Clique beherrscht den Staat und macht ihn zu ihrem scheindemokratischen Herrschaftsinstrument. Weiterlesen „Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat“