Wichtigste Konsequenz aus der Corona-Diktatur: Die Machtstrukturen beseitigen

„Alle namhaften Experten
unterstützen die Regierungspolitik,
weil man nur zum namhaften Experten wird,
wenn man die Regierungspolitik unterstützt.“
                                           (Prof. Norbert Bolz)

In den alternativen Medien hat bereits eine erfreulich Aufarbeitung der Corona-Diktatur begonnen. Es findet eine breite Kritik an der verlogenen Pandemie-Inszenierung, an den totalitären Lockdown-Maßnahmen, dem Versagen der Justiz, der Korruption der Wissenschaft etc. statt. Doch es genügt nicht, die Verantwortlichen zum Eingeständnis zu bringen, zu bestrafen – wenn es denn gelänge – und zu hoffen, dass andere Leute es das nächste Mal besser machen. Es müssen als logische Konsequenz die Macht-Strukturen beseitigt werden, die all diese Dinge möglich gemacht haben und es auch nachfolgenden Leuten möglich machen werden. Daran denkt kaum jemand. Das ist aber die allerwichtigste Konsequenz, wenn es noch eine demokratische Zukunft geben soll.

PNG-Datei

Auf reitschuster.de erschien unter der Überschrift „Warum die Corona-Aufarbeitung so schwer ist“ eine gute Analyse von Benjamin Mudlack, der den Finger auf entscheidende Stellen der diktatorischen Machtausübung legt. Aber er behandelt die Problematik der staatlichen Macht primär nur als Hindernis für die gegenwärtig notwendige Aufarbeitung der Corona-Krise.1

Magd Wissenschaft

Unter Bezugnahme auf die jüngst veröffentlichten Protokolle kritisiert er, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) dem Bundesgesundheitsministerium untersteht und somit weisungsgebunden ist. Es habe intern z.B. sehr kritisch zu Lockdown-Maßnahmen und Maskenpflicht gestanden, sich aber dennoch, vermutlich aufgrund der Weisungsgebundenheit und monetären Abhängigkeit, dem politisch gewollten Handlungsmuster unterworfen. Man habe sogar der Politik „in absolutistischen Pressekonferenzen“ die wissenschaftliche Absolution erteilt. Das soll heißen, entgegen der eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgetäuscht, die obrigkeitsstaatlichen Maßnahmen beruhten auf wissenschaftlichen Ergebnissen. Nichts dürfe hinterfragt werden, die Menschen hätten den Anweisungen von RKI und Politik blind zu folgen. –

Die Wissenschaft ist also hier vom Staat abhängig und wird von seiner Macht für staatsstreichartige Ziele instrumentalisiert, ja geradezu entwürdigend prostituiert.
Aber das ist hier nur ein extremer Fall. Die gesamte Wissenschaft ist doch in staatlich organisierten und finanzierten Hochschulen und Universitäten vom Staat abhängig, der auch die Wissenschaftler anstellt, und zu treuepflichtigen Beamten macht. Das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist weitgehend nicht vorhanden. Das zeigt sich schon darin, dass Wissenschaftler erst dann  eine wirklich tiefgehende wissenschaftliche Kritik zu äußern wagen, wenn sie im Ruhestand sind und ihre Karriere beendet haben.
Und die Hochschulen bauen auf ein Schulsystem auf, das noch viel stärker, bis in Lehrplan-Vorgaben hinein, politisch-staatlichen Zwängen und Direktiven untersteht, so dass die Kinder nach parteipolitischen Ideologien indoktriniert werden können.

Aber welche logisch zwingende gesamtgesellschaftliche Konsequenz muss denn daraus gezogen werden, wenn es anders werden soll? Das Denken der Kritiker bleibt einfach davor stehen. Immerhin reflektiert B. Mudlack über das grundsätzliche Problem der Herrschaft. Herrschaft und Zwang seien handlungslogisch nicht begründbar. Lediglich freiwillige Kooperationen und freiwillig eingegangene Handlungen schafften Win-Win-Situationen. Bei der unter Gewaltandrohung erzwungenen Kooperation gebe es eine Gruppe von Gewinnern und Verlierern. Letztere unterwürfen sich der Gewaltandrohung oder ließen sich durch Angst, Propaganda etc. beeinflussen. Die Menschen würden folglich in ihrem Willen durch Angstnarrative und furchteinflößende Mediendarstellungen in ihren Denkmustern eingeschränkt. Sie unterwürfen sich den Narrativen und ließen sich beherrschen.

Die selbstverständliche Konsequenz ist also doch, dass Bildung und Wissenschaft, ja das gesamte geistig-kulturelle Leben überhaupt, dem Staat und seiner vertikalen Machtkompetenz entzogen werden müssen. Sie können nur in einer eigenen Selbstverwaltungs-Organisation von Staat und Wirtschaft wirklich unabhängig werden, in der die Fachleute horizontal miteinander kooperieren. Dann ist es ihnen vollends möglich, sich aus ihren eigenen Bedingungen heraus frei zu entwickeln und auf Staat und Wirtschaft befruchtend zu wirken. Dies muss mit aller Kraft angestrebt werden.2

Medien-Macht

B. Mudlack weist auch auf die Rolle der herkömmlichen, höher frequentierten Medien hin, die als veröffentlichte Meinung Weniger aber die gesamte öffentliche Meinung bestimmen, also vorgeben, was mehrheitlich gedacht wird. In der Corona-Zeit sei dies besonders zutage getreten. Die Faktenfinder der Tagesschau hätten kürzlich bezüglich der veröffentlichten RKI-Protokolle von einem Skandal geschrieben, der keiner sei. In einer tatsächlich aufgeklärten Gesellschaft würden die Menschen jedoch aus einem möglichst breiten Informationsspektrum schöpfen und sich mittels eigener Urteilskraft und selbständigem Denken ihre eigene Meinung bilden. –

Richtig, aber was muss konkret geschehen, damit eine solche aufgeklärte Gesellschaft ermöglicht wird? Öffentlich-rechtliche, also staatliche Medien müssen sofort abgeschafft oder privatisiert werden, denn sie werden von den „staatstragenden Parteien“ immer als Propaganda-Instrumente benutzt werden. Medien gehören überhaupt nicht in den Bereich des politischen Staates und dessen finanzielle Unterstützung, sondern in ein von Staat und Wirtschaft unabhängiges geistig-kulturelles Leben, in dem jeder frei entscheidet, welchen Fernseh-, Hörfunk-, Internetkanal oder Zeitung er nutzen will. In der freien Konkurrenz um Zuschauer, Hörer oder Leser werden Desinformations- und Propaganda-Medien schnell isoliert sein, insbesondere wenn zeitgemäße Medien ihre Informationen durch genaue Quellenangaben stets überprüfbar machen.

Dazu werden die durchweg freien Schulen des geistig-kulturellen Lebens ihre Schüler in der Oberstufe zu kritischer, stets hinterfragender Mediennutzung und zu selbständigem Denken hinführen.

Abhängigkeit der Justiz

B. Mudlack wendet sich dann der Justiz zu und sieht deutlich, wie stark Judikative und Exekutive miteinander verquickt sind. Staatsanwälte und Richter werden vom Staat, genauer: der Exekutive, d.h. den entsprechenden Ministerien, in Ihre Ämter berufen und bezahlt. Im Besitz des Gewalt- und Rechtsprechungsmonopols sei also die Gruppe, die den Staat, also Legislative und Exekutive, kontrolliere und beherrsche. Das seien die Regierungsparteien und der gesamte (partei-)politisch besetzte Beamtenapparat. Sie nähmen sogar Einfluss auf die Besetzung der Kammern und Senate in den Gerichten und ihrer Zuständigkeiten.3 Es bestehe keine wirkliche Gewaltenteilung.
In Bezug auf die Staatsverbrechen in der Corona-Krise bringt er das Problem mit folgendem Vergleich auf den Punkt: „Wenn der Dieb seine Richter einstellt, bezahlt und beauftragt, dann wird er seinem Verfahren sehr gelassen entgegensehen dürfen.“ –

Den Einfluss der Parteien muss man gesondert betrachten. Das Parteiensystem hebt die Gewaltenteilung de facto schon von vorneherein auf, denn Legislative, Exekutive und Judikative sind in der Hand einer Partei oder Koalition. Wir haben daher im Grunde keine wirkliche rechtsstaatliche Demokratie, sondern eine Parteien-Oligarchie. Die Macht der Parteien muss daher dringend aufgelöst und dazu die Zweitstimme für Parteilisten und das Quasi-Parteien-Privileg für die Kandidatenaufstellung abgeschafft werden. Als Kandidaten dürften dann keine Vertreter von Parteien, sondern nur unabhängige Persönlichkeiten aufgestellt werden, so dass damit auch die Blockbildungen der Fraktionen aus den Parlamenten verschwänden.4

B. Mudlag schlägt vor, der Verflechtung von Judikative und Exekutive miteinander konkurrierende Ermittler und Gerichte entgegenzustellen. Durch den Wettbewerb entstünde ein disziplinierendes Element, es würden auf Sicht nur noch Gerichte angerufen, die den Ruf einer objektiven Rechtsprechung genießen. – Das ist ein nicht durchdachter Gedanke, dessen Durchführung zur ständigen Verwirrung in der Bevölkerung und zur Rechtsunsicherheit führen würde. Auch wäre die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr garantiert.

Die richtige Konsequenz ist, dass die Gerichte vollständig aus der Exekutive herausgegliedert werden und eine eigene Verwaltung erhalten. Der Bundestag hat wenigstens eine eigene Bundestags-Verwaltung. Es wäre noch der Gipfel, wenn er auch von der Exekutive verwaltet und die Abgeordneten von der Regierung ausgewählt und angestellt würden. Bei der Justiz ist das aber der Fall. Mit der Herausgliederung aus der Verwaltung der Exekutive ergibt sich auch die Möglichkeit, ja Notwendigkeit, dass die Richter regional von der Bevölkerung gewählt werden.5

Dann muss natürlich dringend die Bindung der Staatsanwaltschaften an Weisungen des Ministers beseitigt werden, um zu verhindern, dass auf dessen Anweisung politisch nicht genehme Strafverfolgungen unterbleiben. Ein Staatsanwalt darf nur dem Gesetz unterworfen sein, das ihn zur Strafverfolgung ohne Ansehen der Person verpflichtet. Nicht der Kontrolle des Ministers, sondern der des Parlamentes bzw. eines entsprechenden Ausschusses muss er unterstehen. Die Legislative hat die Exekutive zu überwachen, dass sie getreu den von ihr beschlossenen Gesetzen handelt.

Diese wirkliche Kontrolle scheitert heute noch am Parteiensystem, denn Exekutive und Legislative sind beide in der Hand derselben Partei, die letztlich entscheidet, was geschehen soll.

Ermittlungen gegen Personen in höheren Positionen scheitern aber nicht nur an Weisungen des Justizministers, sondern auch daran – wie im „Cum ex“-Fall mit dem Rücktritt der leitenden Oberstaatsanwältin jetzt offenbar geworden ist – dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen im Parteienfilz der Exekutive an wichtige Unterlagen nicht herankommt, weil die für die Partei wichtige beschuldigte Person und die mit ihr verbundenen Machenschaften gedeckt werden.6
Das zeigt, dass die oben beschriebene Entmachtung der prinzipiell antidemokratischen Parteien zuerst geschehen muss.

Verschmelzung von Staat und Wirtschaft

Schließlich nimmt B. Mudlack auch die Verschmelzung von politischen Interessen mit den Profitinteressen des Großkapitals am Beispiel der Pharma-Industrie aufs Korn. Er setzt an der „Welt-Gesundheits-Organisation“ (WHO) der UNO an, die sich in der Hand der Profitinteressen eines ihrer Hauptgeldgeber, des Großkapitalisten Bill Gates, befinde. Und über die WHO als Weisungsgeber der angeschlossenen 194 Regierungen habe in der Corona-Krise de facto die gesamte Welt in eine Richtung gelenkt werden können. –

Weisungsgeber ist die WHO noch nicht, wenn auch auf dem besten Wege dazu, aber die meisten Regierungen sind ihr einfach gefolgt. Der Ansatzpunkt ist also nicht die WHO, sondern die einzelnen Staaten. Was muss hier geschehen?
Der jetzige obrigkeitliche Einheitsstaat hat eine Gesetzgebungskompetenz auch über inhaltliche wirtschaftliche Fragen. Daher werden die parteipolitischen Abgeordneten der Legislative von einem Heer von wirtschaftlichen Lobbyisten belagert, die sie in ihrem Sinne beeinflussen wollen. Die stärksten Konzerne, mit der größten wirtschaftlichen Macht, setzen sich bei den politischen Laiendarstellern durch, und ihre Profitinteressen werden durch die staatliche Macht per Gesetz begünstigt. Diese staatliche Macht ist das eigentliche Grundübel. Sie kann von wirtschaftlichen Egomanen instrumentalisiert werden. Diese müssen auf ihre Aufgabe im Wirtschaftsleben, für die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen zu sorgen, zurückverwiesen werden.

Dies kann nur dadurch geschehen – und das ist die dringende Konsequenz, die zu ziehen ist -, dass dem Staat auch die Gesetzgebungs-Kompetenz entzogen werden muss, inhaltlich über wirtschaftliche Fragen zu entscheiden. Er schaltet ja damit insoweit die Freiheit der eigentlich kompetenten Fachleute im Wirtschaftsleben aus. Das gesamte Wirtschaftsleben muss daher eine eigene Organisation bilden, die dem Staat gegenüber völlig unabhängig ist, und sich aus der eigenen Kompetenz und Fähigkeit heraus selbst verwaltet. Der Staat gibt nur einen an den Grundrechten orientierten Rechtsrahmen, darf aber nicht mehr durch Gesetze und Verordnungen inhaltlich in das Wirtschaftsleben eingreifen.

Dreigliederung der Gesellschaft

Es zeigt sich, dass überall, wo in der Gesellschaft schwere Konflikte auftreten, wie die Unterdrückung der Freiheit der Wissenschaft, der freien Information, eine abhängige Rechtsprechung und die Überwältigung des Lebens durch Kapitalinteressen, die Ursachen in den Macht-Strukturen eines überkommenen Obrigkeitsstaates liegen, den sich die skrupellosen Parteien zur Beute gemacht haben. Die Macht des Staates muss auf das reine Recht zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit beschränkt werden.

Die gesellschaftlichen Bereiche des wirtschaftlichen und des geistig-kulturellen Lebens müssen mit je eigenen Selbstverwaltungs-Organisationen unabhängig davon bestehen, so dass eine Gliederung der Gesellschaft in drei Lebensbereiche entsteht, die sich aus ihren eigenen Bedingungen frei entfalten können und sich wechselseitig ergänzen und befruchten.

Wir erleben, wie gegenwärtig aus den alten Machtstrukturen immer mehr eine gewaltig anschwellende Tendenz des Totalitarismus hervorgeht. Dieser kann nur durch die angedeutete menschengemäße Dreigliederung der Gesellschaft gestoppt werden. Dies ist in einem vorigen Artikel noch näher begründet worden, auf den ich hier verweisen muss:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2024/04/19/dreigliederung-der-gesellschaft-oder-totalitarismus/

——————————-

1   https://reitschuster.de/post/warum-die-corona-aufarbeitung-so-schwer-ist/

2   Siehe: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/06/16/allmaechtiger-staat-die-fesselung-des-bildungslebens/

3    https://www.lto.de/recht/justiz/j/ovg-niedersachsen-lneburg-geschftsverteilung-corona-senat-13-14-verschrungstheoretiker-politische-einflussnahme/

4   Näher: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2024/03/11/der-aufschrei-der-parteien-gegen-die-notwendige-abschaffung-des-parteienstaates/

5   https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/11/03/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative/

6   https://apollo-news.net/behinderung-der-scholz-ermittlungen-cum-ex-staatsanwaeltin-wirft-hin/