„Schutzpflicht“ des Obrigkeitsstaates mutiert in Schutzhaft des Totalitarismus

Ganz selbstverständlich leiten die Gerichte aus dem Grundrecht des Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine Schutzpflicht des noch als Obrigkeit geltenden Staates vor einer Infektionskrankheit ab. Das ist ein fundamentaler Gedankenbruch, der gegen den Geist des Grundgesetzes als den einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Denn diese scheinbare Fürsorge hat die Aufhebung oder Einschränkung aller anderen Freiheits-Grundrechte zur Folge und entpuppt sich in ihrer Konsequenz als verführerischer Weg des „Humanismus“ in die Hölle des Totalitarismus. Weiterlesen „„Schutzpflicht“ des Obrigkeitsstaates mutiert in Schutzhaft des Totalitarismus“