Schwere Vorwürfe gegen das Paul-Ehrlich-Institut vom Medizinischen Behandlungsverbund

Am 4.12.2023 hatte der Medizinische Behandlungsverbund (MBV) per Fax ca. 76.000 Hausärzte wegen der nachgewiesenen DNA-Verunreinigungen der mRNA-„Injektionsstoffe vor Haftungs-Folgen gewarnt. Daraufhin reagierte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gleich am 5.12. mit einem Gegenbrief, in dem es behauptet, die Warnungen seien falsch. Doch die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) unterstützten energisch faktenbasiert die Warnung des MBV (siehe hier). Nun hat auch der MBV selbst auf das Schreiben des PEI in einem offenen Brief geantwortet und schwere Vorwürfe gegen das für die Impfsicherheit in Deutschland verantwortliche staatliche Institut erhoben.

Apl. Prof. Dr. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) (Quelle: T. Jansen / PEI)

Wie der Medizinische Behandlungsverbund in einer Presseinformation mitteilte, hat er am 18. Dezember 2023 mit einem offenen Brief auf die unzutreffenden und irreführenden Behauptungen des Paul-Ehrlich-Instituts reagiert und zugleich schwere Vorwürfe erhoben. Die Entgegnung des MBV sei im Laufe des Tages an 200.000 deutsche Arztpraxen und sämtliche Apotheken versandt, womit nun nahezu das gesamte Fachpublikum unmittelbar über die erheblichen Gefahren von Impfstoffen, die mit DNA stark verunreinigt sind, informiert sei. Es sei dabei erneut eine schwarze Hand als Warnhinweis verwendet worden, um vor Gefahren von Arzneimitteln zu warnen, die von Behörden ignoriert werden. Wörtlich heißt es weiter:

„Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat mit einer Stellungnahme vom 5.12.2023 über ein von uns verfasstes und an rund 76.000 Hausärzte übermitteltes Faxschreiben unzutreffende und irreführende Informationen verbreitet. Es wurde eine „rote“ Hand beanstandet, die es nicht gab. Was inhaltlich an der Warnung des MBV „falsch“ ist, konnte das PEI bis heute nicht erklären.
Wir stellen ausdrücklich fest, dass unser Aufruf an sämtliche 76.000 Hausärzte vom 1.12.2023 authentisch war. Er war richtig und notwendig.
Das gilt ganz besonders für unseren Hinweis zur möglichen Haftung impfender Ärzte in Bezug auf Impfschäden, die sich durch eine ggf. unzureichende Qualität der Impfstoffe ergeben können. (…)

Einer der führenden Gentherapie-Forscher in Deutschland ist heute Präsident des PEI. Prof. Cichutek hatte schon in den 90er Jahren die Gefahren von Gentherapien detailliert beschrieben.
Er selbst bezeichnete die Impfung mit nukleinsäurehaltigen Impfstoffen als eine ´besondere Form von Gen-Transfer/Gentherapie`.
Und weiter:
´Eine unerwünschte genetische Folge von Impfungen mit nukleinsäurehaltigen Impfstoffen könnte eine Insertions-Mutagenese zellulärer Gene sein …, die zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.`

Angesichts der besorgniserregenden Inhalte dieser Veröffentlichung von Herrn Prof. Cichutek aus dem Jahr 1994 ist es höchste Zeit für Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit! Wann, wo und wie wurden die von ihm selbst aufgeführten Risiken näher untersucht? Das PEI verweigert zu dem Sachverhalt bisher jede Auskunft.

Der Versuch des PEI, die Warnung des MBV als „Falschmeldung“ zu diskreditieren, hat mittlerweile eine Welle kritischer Nachfragen bewirkt. Der MDR berichtete am 12.12.20233 in einer Reportage. Im Online-Magazin Focus wurde der sog. Plasmidgate-Skandal ebenfalls thematisiert. Weitere Presseberichte dürften folgen,

denn das PEI musste inzwischen einräumen, dass es sich bei der Überprüfung der fraglichen DNA-Kontaminationen bislang auf eine „Dokumentenprüfung“ beschränkt hat. Übersetzt:
Die Herstellerangaben werden bei der Chargenprüfung und -freigabe ungeprüft zugrunde gelegt.
Dies ist ein für viele Ärzte und die Öffentlichkeit schockierendes Eingeständnis.
Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde den Herstellern de facto einen Freibrief ausstellt?“

 Der ehemalige Geschäftsführer der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ (KBV), der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Krimmel, habe kommentiert, die PEI Stellungnahme vom 05.12.2023 sei

eine „Meldung, die alles noch schlimmer macht und geeignet ist, der Öffentlichkeit die letzten Illusionen über eine funktionierende Überwachung der modRNA-Impfstoffproduktion zu rauben.“

„Wir haben dem nichts hinzuzufügen und fragen uns: Was bewegt das PEI dazu, eine zur Arzneimittelsicherheit beitragende Aktion unterbinden zu wollen? Geht man beim PEI davon aus, dass die Erkenntnisse über DNA-Verunreinigungen zu einem Problem für die Impfstoffsicherheit werden können? Durch mittlerweile mehrere Forschungsarbeiten ist belegt worden, dass erhebliche DNA-Kontaminationen bei den modRNA-Impfstoffen vorliegen. Sind dem PEI diese wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht bekannt? Die Fachleute hatten bereits bei den ersten Veröffentlichungen der amerikanischen Forscher zu diesem Thema aufgehorcht und sind jetzt erst recht irritiert bis alarmiert.

Dr. Krimmel fragt in seinem Gastbeitrag völlig zu Recht: „Wieso heizt man dann von offizieller Seite mit erkennbar ablenkenden und manipulativen Stellungnahmen den Verdacht weiter an, anstatt umgehend den Weg der Prüfung der erhobenen Vorwürfe zu gehen?“

Wir fragen ebenfalls: Warum möchte das PEI diesen lt. Dr. Krimmel ´fürchterlichen  Verdacht` massiver DNA-Verunreinigungen nicht ausräumen? Was weiß das PEI zu dem Thema, nachdem es die Herstellerfirma Biontech im Vorfeld der Impfstoffzulassung noch selbst beraten hatte?

Das breite Publikum besteht ganz überwiegend aus medizinischen Laien. Setzt das PEI darauf, dass die Öffentlichkeit nicht einmal ahnt, welche Risiken mit einer DNA-Kontamination verbunden sein können? Weshalb hatte das PEI mehrmals zu IFG-Anfragen mitgeteilt, dass Chargennummern weder bei Todesfall-Verdachtsmeldungen noch bei Nebenwirkungs-Meldungen nach SARS-CoV-2-Impfungen erfasst worden sind?

Was konkret war „falsch“ an unserer Meldung, dass es zwei verschiedene Herstellungsverfahren für die modRNA-Impfstoffe gibt? Die EMA erwähnt diese beiden Verfahren selbst im Assessment Report vom 19.02.2021 (zu Comirnaty, EMA/707383/2020, CHMP, dort auf S. 16 ff). Wir bezogen uns auf behördlich autorisierte Informationen der EMA und hatten völlig zutreffend in unserer Pressemitteilung behauptet:
„Gegenstand der Zulassungsstudien war ein mittels qPCR-hergestellter Impfstoff. Für die Massenproduktion kam dann aber ein deutlich günstigeres Verfahren zur Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden zum Einsatz.“

Unser Aufruf zielt auf weiteren Erkenntnisgewinn zu den offenen Fragen rund um die DNA-Kontamination. Es erschließt sich nicht im Ansatz, was an einem Aufruf, welcher dem weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienen soll, „falsch“ sein kann. Wir stellen klar:

Das PEI hat in seiner Stellungnahme vom 05.12.2023 die Ärzte und Apotheker falsch informiert, indem es behauptet hat, dass der Nutzen von COVID-19-mRNA-Impfstoffen gegenüber möglichen Risiken deutlich überwiegen würde. Diese Aussage steht angesichts der in Rede stehenden Risiken mittlerweile als fragwürdige Leerformel im Raum.

Denn worauf beruht bitte die Einschätzung des PEI, wenn die relevanten Daten nicht erhoben worden sind und auch nicht erhoben werden sollen? Wir haben deshalb das PEI aufgefordert, die gemachte Aussage zurückzunehmen bzw. zu korrigieren.
Es handelt sich bei unserem Aufruf ohne jeden Zweifel um eine wichtige Warnung vor Risiken, die mit den mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen tatsächlich verbunden sind und diese Warnungen basieren auf zuverlässigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Insofern ist auch die Verwendung des Symbols einer warnenden schwarzen Hand sowohl zulässig als auch angemessen. Es bedarf dazu keiner Autorisierung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der vom PEI suggerierte Eindruck, es könnte sich um eine unrechtmäßige Nutzung dieses Symbols handeln, ist folglich unzutreffend.

Es ist bereits in hohem Maße problematisch, dass das PEI in Bezug auf diese Problematik nicht bereits selbst tätig geworden ist und eigene Untersuchungen eingeleitet hat. Dass es sich aber anmaßt, ohne Rechtsgrundlage und vollkommen sachwidrig eine private Initiative zur Abhilfe quasi behördlich zu untersagen, ist unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar.

So bedeutet doch das Handeln des PEI in letzter Konsequenz nichts anderes, als dass es eine wirksame Maßnahme zur Herstellung der Arzneimittelsicherheit bewusst unterbinden will. Damit handelt das PEI ganz offensichtlich seinem gesetzlichen Auftrag zuwider!


Der offene Brief des MBV:
https://corona-impfschaden-hilfe.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/12/Offener-Brief-Paul-Ehrlich-Institut-von-MBV-vom-15.12.2023.pdf

Quellen des offenen Briefes:
https://corona-impfschaden-hilfe.de/wordpress/2023/12/18/pei/