„Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaates“ – Die Revisions-Zurückweisung ohne Begründung

Wie berichtet, hat der BGH die Revision Dr. Fuellmichs gegen die Verurteilung durch das LG Göttingen wegen Untreue zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft, unter Nicht-Anrechnung von 5 Monaten U-Haft, verworfen, womit das Urteil rechtskräftig ist. Der Jura-Professor Dr. Martin Schwab hat dazu auf Telegram ausführlich Stellung genommen. Er kritisiert scharf die bei Revisions-Gerichten üblich gewordene Unsitte, Revisions-Anträge ohne jegliche inhaltliche Begründungen zu verwerfen, was den Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaates atme. Und er hebt zur Nicht-Anrechnung von Teilen der U-Haft kaum bedachte Aspekte hervor, die ihre Verfassungswidrigkeit deutlich machen. Wir bringen nachfolgend wesentliche Punkte seiner Stellungnahme.

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