In die skandalösen Haftumstände Dr. Reiner Fuellmichs scheint Bewegung zu kommen. Der Abgeordnete des Landtages von Niedersachsen, Dennis Jahn (AfD), hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ zusammen mit seinem Referenten der JVA Lingen am 29. Oktober 2026 einen ersten unangemeldeten Besuch abgestattet, um die nach vielen Berichten entwürdigenden Haftbedingungen für Dr. Reiner Fuellmich zu überprüfen. Wir bringen das Transkript des von Roger Bittel (Bittel TV) verlesenen wörtlichen „Besuchs- und Sachstandsberichts“ des Ausschusses und fügen eigene Kommentierungen zu markierten Stellen an.
I. Besuchs- und Sachstandsbericht
Vor-Ort-Überprüfung der Haftbedingungen von Dr. Reiner Fuellmich
Datum des Besuchs: 29. Oktober 2026,
Beteiligte: Dennis Jahn (AfD), Vorsitzender des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ im Niedersächsischen Landtag, in Begleitung seines Referenten,
Gesprächspartner vor Ort: Stellvertretende Anstaltsleitung sowie der Inhaftierte Dr. Reiner Fuellmich
Anlass und Ausgangslage
Anlass des Besuchs waren mehrfache Hinweise und öffentliche Berichte über die Haftbedingungen von Dr. Reiner Fuellmich, der insbesondere als Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen, Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses sowie als ehemaliger Direkt- und Kanzlerkandidat der Partei „dieBasis“ bekannt ist.
Darüber hinaus wurde er zeitweise gemeinsam mit Viviane Fischer als Bundesvorsitzender der Partei geführt, wobei die zugrunde liegende Vorstandswahl später gerichtlich für ungültig erklärt wurde.
Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision von Herrn Dr. Fuellmich im März 2026 weitgehend verworfen hatte, ist das vorangegangene Urteil des Landgerichts Göttingen rechtskräftig.
Anfang Oktober 2026 wurde er im Rahmen eines Belegungsausgleichs beziehungsweise aufgrund von Platzmangel aus seiner bisherigen Justizvollzugsanstalt in eine andere niedersächsische Justizvollzugsanstalt verlegt, wo er seither seine Haftstrafe verbüßt.
Im Vorfeld des Vor-Ort-Termins standen Vorwürfe über erhebliche Missstände im Raum. Berichtet worden war über widrige Verhältnisse in einer kalten, mit nur einem kleinen Fenster ausgestatteten Kellerzelle, über einen täglichen Einschluss von etwa 22 Stunden im Rahmen einer Einzelunterbringung sowie über gesundheitliche Beschwerden des Inhaftierten, insbesondere Kopfschmerzen und einen vermuteten Schimmelbefall in der Zelle.
Um diesen Hinweisen unmittelbar nachzugehen und die tatsächliche Lage vor Ort sachlich zu überprüfen, reiste der Vorsitzende des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“, Dennis Jahn, in Begleitung seines Referenten zu einem unangekündigten Vor-Ort-Besuch in die betreffende Justizvollzugsanstalt.
Durchführung und Zusammenarbeit vor Ort
Vor Ort trafen Herr Jahn und sein Referent auf die stellvertretende Anstaltsleitung, die sich ausgesprochen kooperativ zeigte.
Die stellvertretende Anstaltsleitung informierte die parlamentarischen Besucher umfassend und transparent über die Hintergründe der Unterbringung und ermöglichte uneingeschränkten Zugang zu den relevanten Vollzugsbereichen.
Neben der eingehenden Inaugenscheinnahme der Haftzelle konnte die Delegation ein persönliches Gespräch mit Herrn Dr. Fuellmich selbst führen.
Der persönliche Gesamteindruck des Inhaftierten war nach Wahrnehmung der Besucher den Umständen entsprechend gut.
Feststellungen zur Haftzelle, Raumklima und Schimmelverdacht
Die Besichtigung der Unterbringung ergab, dass es sich um eine Zelle im Souterrainbereich handelt, welche über ein in erhöhter Position angebrachtes Fenster verfügt. Dies ist den baulichen Gegebenheiten des Anstaltsgebäudes geschuldet.
Die im Vorfeld geschilderte Kälte bestätigte sich bei der Begehung nicht; die Räumlichkeit war angemessen und angenehm temperiert. (1)
Hinsichtlich des Schimmelverdachts wurden bei der Besichtigung optisch auffällige Stellen festgestellt, die auf einen möglichen Feuchtigkeits- beziehungsweise Schimmelbefall hindeuten könnten. Eine abschließende fachliche Bewertung dieser Stellen erfolgte durch die parlamentarischen Besucher nicht.
Die stellvertretende Anstaltsleitung legte hierzu einen Prüfbericht des zuständigen Gesundheitsamts vor. Demnach geht von den bereits behördlich untersuchten Stellen keine Gesundheitsgefahr aus. (2)
Bei der gemeinsamen Besichtigung fiel der Delegation jedoch eine weitere auffällige Stelle hinter dem Bett auf, die einer gesonderten Überprüfung bedarf.
Die stellvertretende Anstaltsleitung sicherte ausdrücklich zu, das zuständige Gesundheitsamt erneut hinzuzuziehen und die neu festgestellte Stelle zeitnah fachlich begutachten zu lassen, um eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung des Gefangenen zuverlässig auszuschließen.
Einschlusszeiten und Freizeitmöglichkeiten
Im Rahmen der Überprüfung bestätigte sich, dass sich Herr Dr. Fuellmich seit seiner Verlegung in die derzeitige Justizvollzugsanstalt täglich etwa 22 Stunden in seiner Zelle aufhält.
Nach Auskunft der stellvertreten Anstaltsleitung besteht für Herrn Dr. Fuellmich jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme an Sportangeboten oder anderen Freizeitaktivitäten zu beantragen.
Die tatsächliche Einschlussdauer von etwa 22 Stunden täglich ist somit festzuhalten. Zugleich ist zwischen der gegenwärtigen Unterbringungssituation und den grundsätzlich bestehenden Möglichkeiten zur Beantragung zusätzlicher Aktivitäten zu unterscheiden. (3)
Gründe für die Unterbringung persönlicher Habe und Verlegungsprognose
Der derzeitige Einschluss von Herrn Dr. Fuellmich beruht nach Auskunft der stellvertretenden Anstaltsleitung nicht auf disziplinarischen Erwägungen, sondern auf der aktuellen Belegungssituation der Justizvollzugsanstalt, da gegenwärtig keine anderen regulären Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stehen.
Sobald die Belegungslage dies zulässt, ist eine Verlegung in eine reguläre Zelle möglich. Die stellvertretende Anstaltsleitung stellte hierzu eine positive Prognose und eine zeitnahe Umsetzung in Aussicht. (4)
Auch die persönlichen Gegenstände des Inhaftierten sind mittlerweile vollständig in der Justizvollzuganstalt eingetroffen.
Aufgrund vollzuglicher Sicherheitsvorkehrungen können diese jedoch nicht vollständig unmittelbar in die Zelle übergeben werden, sondern verbleiben teilweise in der anstaltseigenen Habe-Aufbewahrung.
Auf entsprechenden Antrag können diese Gegenstände Herrn Dr. Fuellmich jedoch zugänglich gemacht und ausgehändigt werden. (5)
Die anfänglich strengeren Sicherheitsvorkehrungen und die Einzelunterbringung gingen nach Angaben der stellvertretenden Anstaltsleitung ursprünglich auf geltend gemachte Sicherheitsbedenken zurück, die aus der früheren Unterbring resultierten. (6)
Die stellvertretende Anstaltsleitung erklärte ausdrücklich, dass Herr Dr. Fuellmich seit seiner Aufnahme in die derzeitige Justizvollzugsanstalt zu keinem Zeitpunkt problematisches Verhalten gezeigt habe.
Vielmehr trete er im Vollzugsalltag sehr umgänglich und kooperativ im Kontakt mit den Bediensteten sowie den Mitgefangenen auf.
Nach Einschätzung der stellvertreten Anstaltsleitung besteht aufgrund des bisherigen Verhaltens von Herrn Dr. Fuellmich in dieser Justizvollzugsanstalt kein erkennbares Gefährdungspotenzial, das einer regulären Unterbringung grundsätzlich entgegenstehen würde.
Vor diesem Hintergrund wurde eine zeitnah Verlegung in den normalen Vollzug in Aussicht gestellt, sobald die entsprechenden Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stehen.
Fazit und weitere parlamentarische Begleitung
Die transparente und konstruktive Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Anstaltsleitung wird von der parlamentarischen Delegation ausdrücklich begrüßt. Der unangekündige Besuch ermöglichte eine unmittelbare Überprüfung der zuvor öffentlich geschilderten Haftbedingungen sowie ein persönliches Gespräch mit Herrn Dr. Reiner Fuellmich.
Dabei konnten mehrere Sachverhalte differenziert eingeordnet werden.
Die behauptete unzureichende Beheizung der Haftzelle bestätigte sich bei der Besichtigung nicht. Der tägliche Einschluss von etwa 22 Stunden wurde hingegen bestätigt, wobei nach Angaben der Anstandsleitung zusätzliche Sport- und Freizeitaktivitäten jederzeit beantragt werden können.
Auch hinsichtlich der ursprünglich angeführten Sicherheitsbedenken ergab sich ein differenziertes Bild. Nach ausdrücklicher Auskunft der stellvertreten Anstaltsleitung zeigte Herr Dr. Fuellmich seit seiner Aufnahme keinerlei problematisches Verhalten. Ein gegenwärtiges aus seinem Verhalten in dieser Anstalt ableitbares Gefährdungspotenzial wurde seitens der stellvertretenden Anstaltsleitung nicht festgestellt.
Appell an die Öffentlichkeit
Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Herrn Dr. Fuellmich hat die betreffende Justizvollzugsanstalt nach den vorliegenden Informationen eine außergewöhnlich hohe Zahl an Schreiben, Beschwerden, Nachfragen und Bitten um Aufklärung aus der Zivilgesellschaft sowie von Unterstützern erreicht.
Das große öffentliche Interesse an den Haftbedingungen ist nachvollziehbar. Zugleich möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt bereits durch ihre regulären Aufgaben erheblich beansprucht sind.
Die zusätzliche Flut an Zuschriften bindet personelle und organisatorische Kapazitäten, die im täglichen Vollzugsbetrieb dringend benötigt werden.
Die stellvertretende Anstaltsleitung hat sich bei meinem unangekündigten Besuch ausgesprochen offen, transparent und kooperativ gezeigt. Sämtliche von uns angesprochenen Sachverhalte konnten unmittelbar erörtert werden. Auch hinsichtlich der noch offenen Fragen wurden konkrete weitere Schritte zugesichert.
Ich bitte daher alle Unterstützer, interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Öffentlichkeit ausdrücklich darum, von weiteren massenhaften Schreiben, Beschwerden und gleichlautenden Anfragen an die betreffende Justizvollzugsanstalt abzusehen.
Die Situation von Herrn Dr. Fuellmich wird weiterhin parlamentarisch begleitet. Ich werde mich persönlich auch künftig mit seinen Haftbedingungen befassen, die zugesagten Maßnahmen nachverfolgen und hierzu mit seiner anwaltlichen Vertretung im Austausch bleiben.
Die erforderlichen weiteren Auskünfte werden wir auf parlamentarischem Wege einholen.
Die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt sollten nicht zusätzlich durch eine Vielzahl gleichlautender Schreiben belastet werden, zumal die derzeitige Belegungssituation und die damit verbundenen strukturellen Herausforderungen nicht allein in ihrer Verantwortung liegen.
Mein Anliegen ist es, dass die offenen Fragen sachlich geklärt, zugesagte Verbesserungen umgesetzt und die Rechte des Inhaftierten gewahrt werden. Hierfür werde ich mich auch weiterhin einsetzen.
Ziel bleibt eine sachliche, transparente und rechtsstaatlich fundierte Überprüfung der Haftbedingungen sowie die Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung im niedersächsischen Justizvollzug.
Dennis Jahn (Alternative für Deutschland)
Vorsitzender des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ Niedersächsischer Landtag
30. Oktober 2026
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Quelle des „Besuchs- und Sachstandsberichts“:
https://www.youtube.com/watch?v=9M8WdAasDZA
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II. Kommentar (hl)
(1) Die 4 bis 5 m hohe Zelle Kellerzelle war ja außer Betrieb, als Dr. Fuellmich eintraf, die Heizung musste erst angemacht werden. Dies hatten seine Ehefrau und seine Anwältin berichtet.1 Insofern war es anfangs nicht warm genug in der Zelle, und Dr. Fuellmich hatte nur eine dünne Jacke an, da er seine Kleider mit warmen Sachen in den inszenierten überstürzten Aufbruch in Bremervörde nicht mitnehmen durfte. Deswegen konnte er auch am täglichen einstündigen Hofgang in der kühlen Luft nicht teilnehmen. Über eine kalte Zelle hat er später auch nicht mehr geklagt.
(2) Am 8.10.2026 wusste Dr. Fuellmich noch nichts von einem Prüfbericht des Gesundheitsamtes.2 Dieser muss also in der Zeit bis 29.10. endlich erfolgt sein.
(3) 22 Stunden täglich allein in diesem Kellerloch hocken zu müssen, ist eine bedrückende, zermürbende Situation für Dr. Fuellmich, die hier nicht er, sondern die Anstaltsleitung zu verantworten hat. Die Auskunft der stellvertreten Anstaltsleitung, für Herrn Dr. Fuellmich bestehe „jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme an Sportangeboten oder anderen Freizeitaktivitäten zu beantragen“, ist eine allgemeine Floskel, die stimmt, aber verbirgt, dass ihm seine persönlichen Kleider und Sportsachen, die er zum Sport bräuchte, überhaupt noch nicht ausgehändigt worden sind. Das ist geradezu zynisch.
Davon abgesehen hat Roger Bittel, der intensiven Kontakt mit Reiner Fuellmich pflegt, in einer Anmerkung im Video gesagt, „dass er jederzeit Sport machen könnte, habe ich von Reiner noch nie so bestätigt bekommen.“ Diese Aktivitäten seien doch Teil des Vollzugplans und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Inhaftierter das zusätzlich beantragen müsse.
Die stellvertretende Anstaltsleitung hat den Ausschussvorsitzenden des Landtages nicht über den vollen Sachverhalt informiert. Hoffentlich hat er im persönlichen Gespräch mit Dr. Fuellmich an ihn die richtigen Fragen gestellt und alles erfahren.
(4) Die Auskunft der stellvertretenden Anstaltsleitung, die derzeitige Einschließung Dr. Fuellmichs (gemeint ist wohl in der Kellerzelle) beruhe nicht auf disziplinarischen Erwägungen, sondern auf der aktuellen Belegungssituation der Justizvollzugsanstalt, da gegenwärtig keine anderen regulären Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stünden, ist nicht glaubhaft.
Dr. Fuellmich schilderte in seinem Telefonat mit Roger Bittel am 8.10.2026, dass einige Tage vorher 2 Gefangene wegen Streitigkeiten von einer Normalstation in das Kellergeschoss herunterverlegt worden seien. „Aber jetzt sind da oben doch zwei Zellen frei, und trotzdem bin ich immer noch hier unten.“ (Vgl. voriger Artikel)
Der Landtagsabgeordnete wurde danach wieder nicht wahrheitsgemäß informiert und mit verschwommenen Floskeln von „zeitnaher Verlegung in eine reguläre Zelle“, „wenn die Belegungslage dies zulässt“ beruhigt und abgelenkt.
(5) Die Sätze:
– „Aufgrund vollzuglicher Sicherheitsvorkehrungen“ könnten die persönlichen Gegenstände Dr. Fuellmichs „jedoch nicht vollständig unmittelbar in die Zelle übergeben werden“, sondern müssten teilweise in der anstaltseigenen Habe-Aufbewahrung verbleiben.
– „Auf entsprechenden Antrag können diese Gegenstände Herrn Dr. Fuellmich jedoch zugänglich gemacht und ausgehändigt werden.“
sind von besonderer Rabulistik.
Bis 8.10. hatte Dr. Fuellmich auch nicht einen Teil seiner persönlichen Gegenstände erhalten, vor allem nicht seine wärmeren Kleider. Die Begründung „aufgrund vollzuglicher Sicherheitsvorkehrungen“ ist ein verschleierndes Bürokraten-Ungetüm, aber keine konkrete Begründung und insofern eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlamentarier. Wo sollen die Sicherheitsbedenken denn sein, wenn die Gegenstände auf Antrag jedoch ausgehändigt werden können? Dr. Fuellmich hat laut Telefonat mehrmals vergeblich um die Aushändigung gebeten.
Er hat sogar von einer Unterstützerin eine warme Jacke zugeschickt bekommen, die ihm aber ebenfalls nicht ausgehändigt wurde.
Hinter den „vollzuglichen Sicherheitsvorkehrungen“ steckt also in Wirklichkeit Schikane.
(6) Der nächste Satz hat es besonders in sich:
„Die anfänglich strengeren Sicherheitsvorkehrungen und die Einzelunterbringung gingen nach Angaben der stellvertretenden Anstaltsleitung ursprünglich auf geltend gemachte Sicherheitsbedenken zurück, die aus der früheren Unterbring resultierten.“
Die „anfänglich“ strengeren Sicherheitsvorkehrungen (die noch immer andauern) und die Einzelunterbringung bedeuteten die sofortige Eingliederung aus dem bisherigen normalen Vollzug in Bremervörde in die Lingener Sicherheitsabteilung für besonders gefährliche Verbrecher. Die Einschließung in die Kellerzelle ist innerhalb der Sicherungsabteilung noch mal eine Verschärfung.
Diese Eingliederung kann nicht aus einem problematischen Verhalten in der JVA Bremervörde resultieren, wo er sich ebenso „umgänglich und kooperativ“ verhalten hat, wie es ihm jetzt sogar auch hier in der JVA Lingen bescheinigt wird. Und in der JVA Lingen gab es keine Erfahrungsgrundlage für eine solche einschneidende Maßnahme. Sie muss auf Anweisung höherer Stelle erfolgt sein.
Schon die Verlegung von Bremervörde nach Lingen, erst recht die sofortige Eingliederung in die dortige Sicherheitsabteilung hätten Dr. Fuellmich vorher angekündigt werden müssen, da es sich um schwerwiegende Eingriffe in die Rechte des Häftlings handelt und diese Entscheidungen nach § 109 StVollzG gerichtlich überprüft werden können. Dies ist beides nicht geschehen, und Dr. Fuellmich konnte sich nicht wie in einem Rechtsstaat dagegen wehren.3
Da für beide Justizvollzugsanstalten kein Anlass für diese Maßnahmen bestand, kann also nur aus dem ihnen übergeordneten Justizministerium in Hannover die Anordnung dazu gekommen sein. Der angegebene Grund der Überbelegung der JVA Bremervörde entlarvt sich schon selbst, da er ja dort zur Belegung gehörte und seit 5 Monaten nicht mehr in U-Haft, sondern als Strafgefangener einsaß. Und er wurde mit der JVA Lingen in eine Anstalt verlegt, die offensichtlich überbelegt war, wo es also für das Justizministerium, das ja eine genaue Übersicht über die jeweilige Situation der ihm unterstellten Vollzugsanstalten hat, dazu kommen musste (sollte), dass er in eine außer Betrieb gestellte Kellerzelle in der Sicherheitsabteilung für Schwerverbrecher gesteckt wurde.
Der ganze Ablauf der Ereignisse von dem unangemeldeten, rechtswidrigen, gezielt überstürzt vorgenommenen Abtransport nach Lingen, ohne die eigenen Sachen mitnehmen und Ehefrau und Anwältin verständigen zu können, bis zur nicht bekannt gegebenen Eingliederung in die Sicherheitsabteilung der JVA Lingen und den dortigen Einzel-Einschluss in eine gesundheitlich problematische Kellerzelle, die tägliche 22-stündige Einschließung, das Vorenthalten der längst eingetroffenen persönlichen Sachen etc., weisen deutlich auf eine konzertierte Aktion des Justizministeriums hin.
Justizministerin von Niedersachsen ist seit November 2022 die Juristin Dr. Kathrin Wahlmann von der SPD, die letztlich die Verantwortung für die Vorgänge in ihrem Ministerium trägt. Es ist bemerkenswert, dass sie zuvor mindestens 9 Jahre als Richterin tätig gewesen ist und mit dem Wesen der Würde des Menschen und der Gerechtigkeit in besonderer Weise vertraut sein müsste.
Es ist ein Lichtblick, dass der Unterausschuss „Strafvollzug und Straffälligenhilfe“ des Niedersächsischen Landtages die parlamentarische Kontrolle der Exekutive übernommen hat. Man kann nur hoffen, dass er noch die volle Wahrheit über die Vorgänge mit Dr. Fuellmich erfährt und über die Überprüfungen vor Ort hinaus die Justizministerin im Landtag zur Rede stellt, mit gezielten Fragen Auskunft und Rechenschaft fordert und der Landtag entsprechende Konsequenzen zieht.
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3 https://www.kanzlei-efe.de/jvaverlegung/
Dennis Jahn (AfD) MdL