Dr. Fuellmich verklagt das Land Niedersachsen auf Schadensersatz

Nach seiner umfangreichen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung etc. gegen die Verantwortlichen seiner staatlichen Entführung aus Mexiko, seiner U-Haft und des politischen Strafverfahrens hat Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich auch eine zivilrechtliche Klage auf Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens gegen das Land Niedersachsen beim Landgericht Hannover eingereicht. Nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 des Grundgesetzes haftet der Staat für die Amtspflichtverletzungen seiner Bediensteten, die dann ihm gegenüber haftbar sind. Dr. Fuellmich setzt damit die Justiz noch ganz anders unter Druck als durch die Strafanzeige, wie er selbst als erfahrener Anwalt für Haftungsrecht erläutert. 

RA Dr. Reiner Fuellmich mit Verteidigerin (Foto Heusinger)


I.  Ziviler Schadensersatz als Strafe

In einer Mitteilung von Anfang dieses Jahres an seine Unterstützer, die auch mir inzwischen vorliegt, schreibt er:

„Ich selbst habe gerade mit Hilfe meiner Anwältin Katja Wörmer eine Zivilklage auf Schadensersatz gegen einige der Monster eingereicht, die mich zum Schweigen bringen wollten und mich dafür in Mexiko entführt haben, um mich dann unter dem Deckmantel einer von vorn bis hinten gefakten Strafverfolgung so lange wie möglich hinter Gitter zu bringen.

Genau das zivile Haftungsrecht, auf das ich seit mehr als 30 Jahren spezialisiert bin, ist aus dem, was man vor langer Zeit als Strafrecht verstand, und was jedenfalls in Deutschland von weiten Teilen der Strafjustiz immer noch unter Strafrecht verstanden wird (also Hand ab, Kopf ab und Kerker), im Zuge der Aufklärung entstanden und hat das Strafrecht inzwischen in weiten Teilen – aber längst nicht weit genug – ersetzt. Das geschah dadurch, dass an die Stelle von Hand ab, Kopf ab und Kerker Schadensersatz-Zahlungen zur Wiedergutmachung in Geld, Gold, Land oder anderen Vermögenswerten getreten ist.

Man kann sagen, dass das steinzeitliche Strafrecht mit der plumpen und groben Keule arbeitet, während das Zivilrecht, konkret das zivile Haftungsrecht – also Schadensersatz -, die elegante und zielgenaue Arbeit mit dem Florett ist. Es ist deshalb viel, viel wirksamer, während dem Strafrecht in tausenden von Studien bescheinigt worden ist, dass es völlig wirkungslos ist, ja mit seinen Haftstrafen sogar das Gegenteil von dem bewirkt, was es angeblich bewirken soll, indem es Menschen überhaupt erst richtig kriminalisiert. Aber zu einem Zweck mag es dennoch gut sein, Gefängnisse zu haben, nämlich um diejenigen Monster, die das, was jetzt auf sie hereinprasselt, überstehen, mit Wohnraum zu versorgen.

Die besondere Wirksamkeit des zivilen Haftungsrechts besteht vor allem darin, dass es uns erlaubt, den Tätern der jetzt abzuurteilenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit alles wegzunehmen, was sie uns gestohlen haben, plus Zinsen. Und das ist alles, was sie haben, also wirklich absolut alles.“

Der noch besondere Vorteil gegenüber dem Strafverfahren

Aber das zivile Haftungsrecht habe, insbesondere in Deutschland, noch einen weiteren sehr wichtigen Vorteil gegenüber dem Strafrecht:

„Und der besteht darin, dass nach Einreichung einer zivilen Schadensersatzklage kein politisch gesteuerter Staatsanwalt die Ermittlungen leitet oder verhindert, und also ganz nach Belieben der Monster für sie Lawfare (strategische Nutzung von Gerichtsverfahren als Waffe, hl) betreiben kann. Das heißt: Die Monster können nicht die Justiz dazu missbrauchen, Krieg gegen die eigene kritische Bevölkerung zu betreiben, wie dies jedenfalls in Deutschland in sehr, sehr großem Umfang während der Corona-Plandemie geschehen ist, und wie dies sogar (auch wenn die Mainstream-Medien versuchen, das zu verheimlichen) vom früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts scharf kritisiert worden ist – auch wenn dem Mann damals das volle Ausmaß dieser Justizkatastrophe noch nicht einmal bekannt war.

Dieser unhaltbare Zustand, nämlich dass deutschen Staatsanwälten nicht zu trauen ist, weil immer die Gefahr besteht, dass sie – wie in meinem Fall – auf Weisung der Politik schwerste Straftaten begehen, anstatt Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, hat den Europäischen Gerichtshof in einer Entscheidung vom 27.05.2019 dazu veranlasst, festzustellen, dass deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen. Tatsächlich tun sie es aber immer noch, wie zum Beispiel in meinem Fall, wo der von den Monstern gesteuerte Staatsanwalt John einen von vorn bis hinten – wie er genau wusste – falschen Haftbefehlsantrag auf einem Formular ausfüllte und danach der ebenso von den Monstern gesteuerte Richter Moog, ohne irgendwas zu prüfen, diesen Haftbefehl quasi im Autopen-Verfahren (wie ein Unterschriften-Automat, hl) blind unterzeichnete, so dass schließlich der entscheidend in diese Verbrechen eingebundene Richter Schindler (Vorsitzender der Strafkammer des LG Göttingen, hl) mich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilen konnte.

Hiergegen haben meine Anwälte Revision zum Bundesgerichtshof eingereicht, und: Wir haben dem BGH, um ihm den wahren Sachverhalt mitzuteilen, der von Richter Schindler völlig verfälscht wurde, auch meine Strafanzeige zur Kenntnis gegeben. Wir warten auf das Ergebnis. Aber: Das ist das Strafrecht.
Im Zivilrecht sind solche superdreisten, das Verfahren durch Rechtsbeugung zu einer Karikatur werden lassenden Steuerungseingriffe der Monster weitgehend unmöglich; nicht völlig, aber weitgehend. Denn es gibt im Zivilprozess keinen gesteuerten Staatsanwalt, sondern nur den Kläger auf der einen Seite (also mich) gegen den Beklagten (also das Land Niedersachsen und viele andere mehr).

Anders als im Strafrecht nach einer Strafanzeige können die Monster auch nicht die Staatsanwaltschaft – die gibt’s ja da (hier) nicht – anweisen, keine Ermittlungen durchzuführen oder diese ewig hinaus zu zögern. Genau das geschah aber mit der von mir vor fast einem halben Jahr eingereichten Strafanzeige. Denn diese wurde zwar von uns bei der Bundesanwaltschaft eingereicht, von dort aber – ganz offensichtlich auf politische Weisung der Monster – ausgerechnet an die Staatsanwaltschaft Göttingen verwiesen, also genau an diejenigen Verbrecher, die ich mit meiner Strafanzeige eben schwerster Verbrechen beschuldige.

Macht aber alles nichts, denn auch das entlarvt sie, und: Die von uns nun eingereichte zivilrechtliche Schadensersatzklage kann nicht verhindert werden. Dies umso weniger, als ich auch sie, wie schon zuvor die Strafanzeige – zusammen mit diesem Statement – wieder in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht habe, so dass sie ihren Weg auch zu den zahlreichen Unterstützerplattformen auf YouTube, Facebook, Substack, X, Roger Bittel, Streampunk und so weiter auf der ganzen Welt gefunden hat.“

Das neue US-Gesetz GRANITE

„Diese Schadensersatzklage ist zudem mit weniger als 30 Seiten wesentlich kürzer als die Strafanzeige, und: ich konnte darin den zuerst, also vor der Strafanzeige oder in der Strafanzeige, geschilderten Sachverhalt um die neuesten Erkenntnisse, die wir inzwischen gewonnen haben, ergänzen. Und diese Aktualisierung betrifft nicht nur das alles möglich machende brandneue US-Gesetz GRANITE, den GRANITE-Act (Guaranteeing Rights Against Novel International Tyranny and Extortion), also garantierte Rechte gegen neue internationale Tyrannei und Erpressung. Mit Hilfe dieses Gesetzes kann von den USA aus jeder Bürger und jede Institution, die die Meinungsfreiheit, oder die ihre Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit durch EU oder Deutschland oder einzelne Minister gefährdet sehen, diese Störer bis auf die Grundmauern abbrennen, was unmittelbar natürlich auch mir und meinen US-Mandanten, aber auf diesem Wege auch allen anderen Mandanten hilft.

Das wird in der Zivilklage erklärt, aber dieser Sachverhalt wurde vor allem aktualisiert und ergänzt um die neuesten Erkenntnisse um meine Entführung aus Mexiko. Etwa, dass diese mithilfe des Auswärtigen Amtes von Annalena Baerbock (die derzeit Präsidentin der UN-Vollversammlung ist!), dass diese Entführung eben mithilfe des Auswärtigen Amtes von Annalena Baerbock durchgeführt wurde, und nicht etwa vom Justizministerium in Auftrag gegeben wurde, das würde nämlich der Normalfall sein – wenn man überhaupt Entführungen für in Ordnung hält, was sie nicht sind, denn Entführungen sind immer ein völkerrechtliches und ein gegen das Grundgesetz verstoßendes Verbrechen. Sie werden aber durchgeführt, insbesondere von Deutschen durchgeführt, aber üblicherweise geht’s dabei um die Verfolgung von entweder behaupteten oder eben auch erfundenen Straftaten. Und dann ist das Justizministerium der Auftraggeber. Aber hier war es das nicht, sondern hier wurde die Entführung vom Innenministerium unter Nancy Faeser mit Hilfe des Verfassungsschutzes und des BKA von Holger Münch in Auftrag gegeben, das heißt: Aus politischen Gründen.

Es ging nicht um Straftaten, es ging um rein politische Gründe, nämlich, um mich wegen meiner Aufklärungsarbeit betreffend die Corona-Plandemie aus dem Verkehr zu ziehen und so vor allem daran zu hindern, dass ich auf Grundlage dieser Arbeit zusammen mit den internationalen Kollegen und mit Hilfe der von uns angehörten Sachverständigen und Zeugen überall auf der Welt dafür sorgen können würde, dass die verantwortlichen Monster straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, kurz: Es sollte mit diesem Vorgehen gegen mich Gerechtigkeit verhindert werden, prägnanter: Es sollte mit diesem Vorgehen verhindert werden, dass wir die Monster aus dem Wasser sprengen werden.

Aber wie eine ehemalige Biologieprofessorin und Astrologin meiner Frau vor fast 18 Jahren über mich sagte: Ich sei der Mann mit dem Schwert. Eine Aussage, die auf wirklich erstaunliche Weise dazu passt, dass mein Vater mir immer wieder den Bremer Roland, einen Ritter mit Schwert und Schild, der sich schützend über einen verkrüppelten Menschen zu seinen Füßen stellt, dass er immer wieder sagte: Das, der Bremer Roland ist das Symbol für Gerechtigkeit und Freiheit. Und das, so sagte er mir immer wieder, ist das Wichtigste, denn ohne Gerechtigkeit und Freiheit kann es eben keinen Frieden geben. Und Gerechtigkeit und Freiheit kann jetzt niemand mehr stoppen, schon gar nicht die Monster als Dead Men Walking. (Im Sinne von: schon so gut wie verurteilt, hl) Schon gar nicht, wenn man sich mit dem Mann mit dem Schwert und denjenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, anlegt.“

 „Das Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel“

„Dieses Statement werde ich, wie schon gesagt, in mehreren hundert Briefen und E-Mails an meine großartig menschlichen Unterstützer überall auf der Welt schicken. Denn – das kann nicht oft genug wiederholt werden – das Sonnenlicht ist immer noch das beste Desinfektionsmittel, wie mein juristischer Held, der Supreme Court Justice Louis D. Brandeis sagte. Und je mehr Menschen die wahren Fakten im hellen Sonnenlicht erkennen und sich dazu eine Meinung bilden können, desto schneller landen die Monster in der Mülltonne der Geschichte.

Ich wünsche allen Menschen auf unserer Seite des Zauns und denjenigen, die bislang eher ängstlich von der anderen Seite des Zauns heimlich zuhörten, für die kommende Zeit nur das Allerbeste. Der große Geist, the Great Spirit, der überall in der Natur sichtbar ist und uns alle als Teil der Natur vereint und nichts mit irgendeiner menschengemachten Religion zu tun hat, ist nach meiner Überzeugung ohne den geringsten Zweifel auf unserer Seite in diesem Krieg des Guten gegen das Böse. Das konnte ich schon auf unserer Ranch in Nordkalifornien jeden Tag sehen und spüren. Mann, ich hab’s dort wirklich geliebt.

Abschließend benutze ich die Worte, die Ronald Reagan einmal scherzhaft aussprach, ohne zu bemerken, dass die Mikrofone offen waren, Richtung Sowjetunion gerichtet, bevor er und der russische Präsident kurze Zeit später dann zu Freunden wurden: „We’re going to make them feel the heat“, wir werden sie die Hitze spüren lassen. Aber ich meine diese Worte keineswegs scherzhaft, und schon gar nicht richten sie sich gegen Russland. Sondern sie richten sich gegen die Monster, die Todfeinde aller Menschen und jeder Menschlichkeit überall. Und ich bemühe einen Song von den Doors für die Monster: „This is the end“ – für die Monster. Und es ist der Anfang für uns, nämlich für echte Menschlichkeit. Bis sehr bald.<<

Nochmals großen Dank!

Reiner Fuellmich

II.  Zur Zivilklage auf Schadensersatz

Alle nachfolgenden Zitate entstammen nicht der endgültig eingereichten Zivilklage, sondern dem mir zugesandten Entwurf vom 5.1.2026. (Einen Link dazu zu veröffentlichen, ist mir technisch nicht möglich.)

Dr. Fuellmich fordert in einem ersten Schritt, da die endgültige Summe noch gar nicht feststeht, die Zahlung eines Teilbetrages von 30.000 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 11.10.2023.

Er macht Schadensersatzansprüche geltend (unter anderem) wegen:

1. Rechtsbeugung, schwerer und gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Sinne der §§ 339, 223, 224, 226 StGB, durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Göttingen Carsten Schindler und die Staatsanwälte Simon Philipp John und Manuel Recha beim Landgericht Göttingen, sowie die V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin,

2. Freiheitsberaubung im Sinne einer Entführung gemäß § 239 durch POK-Polizeioberkommissar Lars Roggatz vom LKA Niedersachsen und Holger Münch, Präsident des BKA, sowie die V-Leute des Verfassungsschutzes Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin,

3. schwerer und gefährlicher Körperverletzung im Sinne der §§ 226, 224 StGB, durch die Leiterinnen der JVA Rosdorf, Dr. Jakob und Luther, sowie den Leiter des Medizinischen Dienstes der JVA Rosdorf, Frank, und

4. Betrug im Sinne des § 263 StGB und Erpressung im Sinne des § 253 StGB zum Nachteil des Klägers durch die V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin, und

5. Strafvereitelung im Amt gemäß § 258 a StGB durch Staatsanwalt John von der Staatsanwaltschaft Göttingen.

Dann leitet Dr. Fuellmich in seine ausführliche Begründung mit einem zusammenfassenden Überblick ein, aus dem das Wesentliche hier zitiert werden soll:

Zusammenfassender Überblick

„Der Kläger wurde mithilfe einer auf Anweisung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes frei erfundenen Straftat im Wege einer Entführung aus Mexiko „aus dem Verkehr gezogen“ und in der Folge für sechs Monate schwersten Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“ ausgesetzt, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 GG Gebrauch gemacht hatte.

Genau dies, die Zerstörung der Meinungsfreiheit als Fundament der Demokratie in Deutschland und innerhalb der EU, hatte der US-Vizepräsident J. D. Vance bereits im Februar 2025 auf der Münchner Sicherheitskonferenz – unter Inbezugnahme übrigens der in den USA inzwischen berüchtigten Staatsanwaltschaft Göttingen und ihrer in einer „60 minutes“-Dokumentation des Senders CBS gezeigten Maßnahmen schlimmster Unterdrückung der Meinungsfreiheit – klar und deutlich gerügt.

Danach wurde dies auch mehrfach durch den US-Außenminister Marco Rubio und den Regierungsberater Elon Musk scharf kritisiert. Beide rügten sowohl betreffend Deutschland als auch betreffend die EU-Führung klar und deutlich diese Bedrohung der Demokratie durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit; die EU wie auch die deutsche Regierung ignorierten dies. (…)

Inzwischen ist diese Tatsache der Zerstörung der Demokratie durch Zerstörung der Meinungsfreiheit in Deutschland und in der EU nun auch als Bestandteil der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA im Rahmen ihrer Außenpolitik veröffentlicht worden. Um die Demokratie und den Bestand Europas als Land der Europäer mit ihren kulturellen Besonderheiten zu sichern, hat die US-Regierung angekündigt, den Widerstand, der sich in allen EU-Ländern gegen die hierfür verantwortlichen Marionettenregierungen formiert hat, zu unterstützen. Sie hat zu diesem Zweck Gespräche mit der größten und inzwischen nach den Umfragen stärksten Partei des Bundestages und gleichzeitig Oppositionspartei aufgenommen.

Und sie hat über ihren Gesundheitsminister und Rechtsanwalt Robert F. Kennedy Jr. die deutsche Gesundheitsministerin angeschrieben und sie dringend dazu aufgefordert, die juristische Verfolgung von mehr als 1.000 Ärzten, die ihre Patienten während der Coronazeit ordentlich beraten hatten, umgehend aufzuheben. Die Gesundheitsministerin antwortete wahrheitswidrig, diese Mediziner seien nicht wegen ihrer Patienten, sondern wegen Vermögensdelikten juristisch verfolgt worden.  (…)

Dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat, belegen schon die nachfolgenden, den Sachverhalt zusammenfassenden Ausführungen:
Der Kläger hat vor und auch noch neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland gelehrt. Er ist aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit am Lehrstuhl des international renommierten Haftungsrechtlers Professor Deutsch und an der Forschungsstelle für Arzt- und Arzneimittelrecht der Universität Göttingen auf Haftungsrecht, dort wiederum mit den Schwerpunkten Bank- und Börsenrecht und Arzt- und Arzneimittrecht, sowie auf internationales Privatrecht spezialisiert. Dementsprechend hat er mit seiner aus 17 Rechtsanwälten bestehenden Rechtsanwaltskanzlei über mehr als 30 Jahre hinweg nahezu ausschließlich Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen gegen große globale Unternehmen, wie zum Beispiel Deutsche Bank, Volkswagen und die weltgrößte Spedition Kühne + Nagel, vertreten. (…)

Vom 10.07.2020 bis zu seiner Entführung aus Mexiko am 11.10.2023 befasste er sich ganz überwiegend als Gründer des sogenannten Corona-Ausschusses in Berlin und ab Oktober 2023 als Gründer von ICIC (International Crimes Investigative Committee) mit der Aufklärung des Geschehens im Rahmen der inzwischen sogenannten Corona-„Plandemie“. Wöchentlich interviewte er insgesamt über 400 medizinische, wirtschaftliche, politische, juristische und andere Experten, darunter den ehemaligen Vizepräsidenten von Pfizer, Dr. Mike Yeadon, den heutigen US-Gesundheitsminister und Rechtsanwalt Robert F. Kennedy Jr., den ehemaligen Chefberater des US-Finanzministers unter Präsident Reagan, Paul Craig Roberts, Erzbischof Carlo Maria Viganò, den emeritierten Professor für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi, die tschechische Professorin für Mikrobiologie Dr. Sonja Pekova, den britischen Abgeordneten Andrew Bridgen, den australischen Senator Malcolm Roberts, den kanadischen Arzt Dr. Mark Trozzi, die Abgeordneten des Staates Vanuatu John Salong und Andrew Naputat und viele andere mehr.

Auf diese Weise konnte er feststellen, dass
– die angeblich durch das sogenannte Coronavirus ausgelöste Erkrankung mit Covid-19 nicht gefährlicher war als eine milde Grippe (was genauso auch von Prof. John Ioannidis von der Stanford University in Kalifornien und auch von der WHO bestätigt wird),
– der PCR-Test keine Infektionen feststellen kann, was ganz genau so auch mehrfach von dessen Erfinder und Nobelpreisträger Kary Mullis immer wieder öffentlich erklärt wurde, unter anderem aber inzwischen auch vom ehemaligen Vizepräsidenten von Pfizer Dr. Mike Yeadon, dem deutschen Universitätsprofessor Dr. Klaus Steger und dem amerikanischen Universitätsprofessor J. Jay Couey, dem italienischen Professor Gabriele Segalla sowie den kanadischen Ärzten Dr. Mark Trozzi und Dr. Roger Hodkinson bestätigt wird,
– die angeblichen Gefahren des Coronavirus und der Covid-19-Erkrankung nie bestanden, sondern die Bevölkerung auf „politische Weisung“ in Panik versetzt wurde, in Deutschland insbesondere durch die nur scheinbar staatlichen Akteure Jens Spahn und Karl Lauterbach einerseits sowie Christian Drosten und Lothar Wieler andererseits, welche wiederum dem RKI entsprechende Panik-Weisungen erteilten, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteil vom 04.09.2024, Az. 3 A 224/22, feststellte (zuvor schon hatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier mehrfach auf das Versagen der deutschen Justiz, insbesondere des BVerfG im Zusammenhang mit der sogenannten Pandemie hingewiesen und eine ausdrückliche echte juristische Aufarbeitung gefordert),
– und die sogenannten Maßnahmen wirtschaftlich zerstörerisch waren (die Lockdowns) und gesundheitlich in Millionen Fällen zum Tode und zu schwersten Nebenwirkungen führten (= die sogenannten „Impfungen“, bei welchen es sich in Wahrheit um genetische Experimente handelte; Stand 20/2022: mindestens 20 Millionen Tote weltweit und 2,4 Milliarden schwere Nebenwirkungen gemäß den Feststellungen von Prof. Denis Rancourt und des Pathologen und PCR-Test-Herstellers Dr. Roger Hodkinson aus Kanada).

Um zu verhindern, dass der Kläger die so gewonnenen tatsächlichen Erkenntnisse mit einer Gruppe internationaler Anwälte als Beweismittel für weltweit anhängig zu machende Schadensersatzklagen und Strafverfahren verwenden würde, ließ der deutsche Staatsschutz/Verfassungsschutz im Auftrag des Innenministeriums den Kläger am 11.10.2023 in Mexiko mithilfe des BKA entführen und diese Entführung abwechselnd als „Abschiebung“ durch den Staat Mexiko und „Auslieferung“ durch die Bundesrepublik Deutschland tarnen.

Denn nachdem ein erster Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, den Kläger wegen dieser Tätigkeit „aus dem Verkehr zu ziehen“, an der vermutlich einzigen rechtstreuen Staatsanwältin des Landgerichts Göttingen, Oberstaatsanwältin Reinecke, am 14.06.2022 gescheitert war, weil diese sich nicht der Aufforderung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes beugen wollte, irgendeine Straftat gegen den Kläger zu erfinden und nach umfangreicher Vorermittlungen die Akten weglegen lassen hatte, sah sich der vom Innenministerium gesteuerte Staatsschutz/Verfassungsschutz genötigt, zu drastischeren Maßnahmen zu greifen. Er ließ deshalb einen damals noch als Staatsanwalt auf Probe in Hannover tätigen Staatsanwalt, Simon Philipp John, nach Göttingen versetzen und das Ermittlungsaktenzeichen ändern, sodass nunmehr er und nicht mehr Oberstaatsanwältin Reinecke für Strafverfahren gegen den Kläger zuständig war.

Kurz zuvor war der Verfassungsschutz/Staatsschutz von der auf Anweisung von Dr. Wolfgang Wodarg handelnden Viviane Fischer über die unmittelbar bevorstehende Rückzahlung eines Darlehens durch den Kläger informiert worden. Viviane Fischer hatte diese Information nämlich an die drei V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer weitergegeben: Das tat sie, indem sie eine entsprechende E-Mail des Klägers an Viviane Fischer vom 26.08.2022 an sie übermittelte, obwohl Viviane Fischer und der Kläger alle drei bereits im August 2021 aus dem Corona-Ausschuss hinausgeworfen hatten, weil sie ausschließlich an dessen Spendengeld interessiert waren und ansonsten keinerlei Interesse an der Arbeit des Corona-Ausschusses gezeigt hatten.

Aufgrund dieser Informationen hatte der Verfassungsschutz/Staatsschutz seine drei V-Leute aufgefordert, sofort eine Strafanzeige gegen den Kläger zu erstatten und bei der Staatsanwaltschaft Göttingen unverzüglich einzureichen. Denn dort stand ja in der Zwischenzeit (nach dem gescheiterten ersten Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, die Staatsanwaltschaft Göttingen auch ohne Vorliegen einer Strafanzeige dazu zu bewegen, eine Straftat zulasten des Klägers zu erfinden), inzwischen der von Hannover nach Göttingen versetzte Staatsanwalt John bereit, alle Anordnungen des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes betreffend das „Aus-dem-Verkehr-Ziehen“ des Klägers zu befolgen.

Gleichzeitig begannen die drei V-Leute des Verfassungsschutzes mithilfe des sie vor jeglicher Strafverfolgung im Wege der Strafvereitelung im Amt schützenden Staatsanwalts John, den Kläger und seine völlig unbeteiligte (!) Ehefrau zu demonetarisieren, indem sie dem Kläger nicht nur das für die Rückzahlung des Darlehens bestimmte Geld entwendeten. Sondern weit darüber hinausgehend entwendeten sie mithilfe von Staatsanwalt John dem Kläger alles, was er an Geldvermögen hatte, und ließen das Konto der Ehefrau des Klägers und deren Rentenanspruch aus einer Berufsunfähigkeitsrente pfänden. Außerdem versuchten sie, zusammen mit Viviane Fischer die im Alleineigentum der Ehefrau des Klägers stehende Ranch der Familie in Nordkalifornien durch Staatsanwalt John beschlagnahmen zu lassen.

Ohne irgendwelche Ermittlungen durchzuführen (und entgegen dem in der Akte festgehaltenen Vermerk des Polizeiermittlers Spörhase, die Anzeigeerstatter und Viviane Fischer als Zeugen zu vernehmen), übernahm Staatsanwalt John sodann alle – ausschließlich falschen – Tatsachen-Behauptungen aus der im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes von seinen V-Leuten Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer am 02.09.2022 bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingereichten Strafanzeige gegen den Kläger, fügte noch weitere falsche Anschuldigungen hinzu und erwirkte dann mithilfe des willfährigen und keinerlei Überprüfung anstellenden Richters am Amtsgericht Göttingen Moog am 15.03.2023 einen deutschen und einen europäischen Haftbefehl gegen den Kläger – der allerdings in Mexiko keine Wirksamkeit entfaltet.

Nachdem John zusammen mit dem die Entführung organisierenden Lars Roggatz vom LKA Niedersachsen den Kläger unter Einsatz des BKA in Mexiko auf Anweisung des vom Innenministeriums gesteuerten Verfassungsschutzes/Staatsschutzes hatte entführen lassen, erhob er am 17.11.2023 gegen den Kläger Anklage wegen Untreue. Der Vorwurf lautete, dass der Kläger Darlehen, die er zum vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder des Corona-Ausschusses aufgenommen hatte und welche transparent in den Büchern des Corona-Ausschusses ausgewiesen waren, in gesellschaftsrechtswidriger Weise aufgenommen habe.

Als sich dies bereits am 01.11.2023 als falsch herausstellte, erfand der Vorsitzende Richter Schindler schließlich auf Aufforderung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes am 03.05.2024 neue Vorwürfe und teilte in einem sogenannten rechtlichen Hinweis mit, dass es nicht mehr um angeblich gesellschaftsrechtswidrige Darlehen gehen solle. Sondern nunmehr solle es um die Verletzung eines geheimen, weder schriftlich noch mündlich vereinbarten Treueverhältnisses oder Treuhandvertrages gehen. Gleichzeitig beendete er abrupt die Beweisaufnahme, damit die Verteidigung diesem offensichtlichen Unsinn nicht entgegentreten und ihn widerlegen können würde.

Um den Kläger, der erkennbar die Strategie der Verteidigung maßgeblich mitbestimmte, als faktischen Verteidiger auszuschalten, unterwarf Richter Schindler zusammen mit den Leitern der JVA Göttingen Dr. Jakob und Luther den Kläger sodann sechs Monate Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“; unter anderem wurde er fortgesetzt mit Schusswaffen bedroht und isoliert, das heißt abgesondert von allen anderen Häftlingen, gehalten. Es wurde ihm untersagt, seine sterbende Mutter ein letztes Mal zu besuchen; ebenso wurde ihm untersagt, an ihrer Beerdigung teilzunehmen.

Dann verurteilte Richter Schindler den (nicht vorbestraften!) Kläger am 24.04.2024 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, indem er fünf Monate der inzwischen rund 18 Monate betragenden U-Haft nicht anrechnete, weil der Kläger und die Verteidiger den Kläger verteidigt hatten und somit das Verfahren verzögert hätten.

Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich, bzw. nehmen immer wieder Bezug, auf eine bereits vor fünf Monaten gegen den Richter am Landgericht Göttingen Schindler, die Staatsanwälte John und Recha am Landgericht Göttingen, Polizeioberkommissar Lars Roggatz vom LKA Niedersachsen, Frau Dr. Jakob und Frau Luther als Leiterin und stellvertretende Leiterin der JVA Rosdorf, den Leiter des medizinischen Dienstes der JVA Rosdorf Frank und die V-Leute des Verfassungsschutzes/ Staatsschutzes Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin bei der Bundesanwaltschaft eingereichte und dem 6. Senat des BGH zur Kenntnis gegebene Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung, unterlassener Hilfeleistung, schwerer und gefährlicher Körperverletzung, Drohung/Nötigung, Betrug usw.

Die Strafanzeige wird übergeben als Anlage K 2 (Kopie der vor vier Monaten bei der Bundesanwaltschaft und dem BGH eingereichten Strafanzeige des Klägers).

Die Bundesanwaltschaft unternahm insoweit jedoch absolut nichts. Vielmehr hat sie nach den Rechtsanwältin Katja Wörmer vorliegenden Informationen die Strafanzeige schlicht an die Staatsanwaltschaft Göttingen und somit direkt an die in der Strafanzeige beschuldigten Staatsanwälte John und Recha weitergeleitet.

Weil der Kläger – ebenso wie zuvor der US-Vizepräsident J. D. Vance, der US-Regierungsberater Elon Musk, aber auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier – weiß, dass weite Teile der deutschen Justiz, allen voran das Landgericht Göttingen, korrupt sind, veröffentlichte der Kläger diese Strafanzeige ungekürzt und ungeschwärzt (gestützt auf den Rechtfertigungsgrund der Notwehr im Sinne des § 32 StGB als allermildeste Maßnahme). Und er veröffentlichte darüber hinaus die wesentlichen Bestandteile der Strafanzeige im Rahmen von vier mündlichen Statements
– zum falschen Haftbefehl,
– zum Austausch der tatsächlichen Vorwürfe und Verweigerung der Fortsetzung der Beweisaufnahme,
– der „weißen Folter“
– und der Entführung
in deutscher und englischer Sprache.

Betreffend die in deutscher und englischer Sprache veröffentlichten vier mündlichen Statements wird Bezug genommen auf die folgenden Links:

– auf Deutsch: https://icic.law/wp-content/uploads/2024/10/
Fuellmich_Statements_oeffentlich_20092024_V.pdf

– auf Englisch: https://icic.law/wp-content/uploads/2024/10/
Fuellmich_Statements_public_20092024_EN_V.pdf

(Inzwischen im Internet nicht mehr auffindbar, hl)

All diese Veröffentlichungen wurden international hunderttausendfach, wenn nicht inzwischen sogar millionenfach geteilt. Die hierüber informierten Beschuldigten wehrten sich dagegen in keiner Weise und gestehen damit konkludent die Richtigkeit der darin erhobenen Vorwürfe zu. Weder beantragten sie den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung – inzwischen ist dies wegen Wegfalls des Eilbedürfnisses auch nicht mehr möglich – noch sorgten sie für die Einleitung eines straf- oder zivilrechtlichen Hauptsacheverfahrens gegen den Kläger wegen zum Beispiel übler Nachrede. Denn hätten sie dies getan, wäre dem Kläger auf diesem Wege möglich geworden, was im Fake-Strafverfahren gegen ihn durch Abbruch der Beweisaufnahme und Verweigerung der Anhörung von Zeugen der Verteidigung durch Schindler verhindert worden war: Der Kläger hätte den Wahrheitsbeweis erbracht.
Dann wäre gegen die Beschuldigten unverzüglich Haftbefehl erlassen und sie in U-Haft genommen worden, dies nicht nur wegen der Wiederholungsgefahr, sondern auch wegen der für sie zu erwartenden sehr hohen Freiheitsstrafen.

Am 21.12.2025 veröffentlichte Viviane Fischer einen 16-seitigen Artikel auf ihrer Plattform „2020 News“ und gestand dort – wohl ohne dass ihr das selbst klar war – zu, dass sowohl sie selbst als auch Justus Hoffmann und Antonia Fischer im Verfahren gegen den Kläger vorsätzlich falsch ausgesagt hatten.
Und: Ende März 2026 forderte ein die private Kommunikation des Klägers mit seiner Ehefrau illegal und unter Verstoß gegen Art. 10 GG überwachender Beamter der JVA Bremervörde auf Anordnung des Richters Schindler den Kläger auf, auf keinen Fall mit seiner Ehefrau über die pädophilen Verwicklungen der den Kläger entführenden, folternden und zu einer exzessiven Haftstrafe Verurteilenden zu sprechen. …“

Es folgen im Entwurf der Zivilklage noch
–  über 25 Seiten detaillierte Begründungen im Einzelnen und
–  über 8 Seiten Ergänzendes zur Rechtslage.

 

Avatar von Unbekannt

Autor: hwludwig

herbert.w.h.ludwig@posteo.de