Die Lüge der Tagesschau über die Meinungsfreiheit

Als Reaktion auf die Kritik des US-Vizepräsidenten JD Vance an der eingeschränkten Meinungsfreiheit in Deutschland schrieb „tagesschau.de“ 1: Während die US-Verfassung eine sehr weitreichende – aber nicht uneingeschränkte – Redefreiheit garantiere, setze halt das deutsche Recht im Bestreben, Extremismus und Hetze einzudämmen, engere Grenzen. – Das ist wieder eine Lüge. Das deutsche Recht setzt keine engeren Grenzen. Hier haben wir ein weiteres Beispiel, wie der De facto-Staatsfunk die Dinge verschleiert, um die verfassungswidrige Praxis des Staates zu decken und die Bürger einzuschüchtern.

 bpb


Die Kritik von JD Vance

Nach seiner Aufsehen erregenden Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 14.2.2025 2  hat US-Vizepräsident JD Vance auf einer Konferenz konservativer US-Aktivisten und Politiker (CPAC) erneut Kritik an den Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland geübt und dabei eine Verbindung zur US-Militärpräsenz gezogen, die vom amerikanischen Steuerzahler finanziert werde.
„Glauben Sie, dass der amerikanische Steuerzahler es hinnehmen wird, wenn jemand in Deutschland ins Gefängnis kommt, nur weil er einen gemeinen Tweet gepostet hat?“

Unmittelbarer Anlass der erneuten Kritik des US-Vizepräsidenten sei, so tagesschau.de, ein Bericht des US-Senders CBS gewesen, der sich mit dem deutschen Vorgehen gegen Hassrede im Internet befasse. Dort sei unter anderem gezeigt worden, wie Polizisten in Niedersachsen ein Haus durchsuchen und dabei Smartphones und Laptops beschlagnahmen. „Auch wurden dazu Äußerungen von Staatsanwälten der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet in Göttingen wiedergegeben. Diese wiesen in der Sendung darauf hin, dass Beleidigungen sowie auch die Weiterleitung von Beleidigungen im Internet in Deutschland strafbar sind.“

Lüge und Wahrheit

Hier beginnt die Verschleierung. Der Bericht des CBS ging über das deutsche Vorgehen gegen Hassrede. Die Staatsanwälte wiesen aber darauf hin, dass Beleidigungen in Deutschland strafbar sind. Hassreden als solche, wenn sie nicht Beleidigungen enthalten, sind aber nicht strafbar. Ein staatliches Vorgehen dagegen beeinträchtigt die Meinungsfreiheit und ist verfassungswidrig.

Daher bewegt sich auch das Niedersächsische SPD-geführte Justizministerium, das anschließend zitiert wird, im verfassungswidrigen Bereich, wenn ein Ministeriumssprecher nach tagesschau.de generell sage: Das Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet sei für die Landesregierung weiterhin ein zentrales Anliegen. Mehr und mehr Menschen, denen es um sachliche Diskussionen gehe, würden sich daher bereits aus dem Internet zurückziehen.“ Und nun wörtliches Zitat des Sprechers:
„Das ist Gift für die Meinungsvielfalt, Gift für offene Diskussionen und damit auch Gift für unsere Demokratie.“

Das mag teilweise so sein, man kann es aber in einer generellen Gültigkeit auch bestreiten. Dagegen ist das staatliche Vorgehen gegen „Hass und Hetze“ „Gift“ für die Meinungsfreiheit und Kampf gegen ein die Demokratie geradezu konstituierendes Grundrecht und damit demokratiefeindlich, totalitär.

Doch werden wir mal konkret. Sympathie und Antipathie sind elementare seelische Grundkräfte, aus denen alle unsere Gefühle gemischt sind. Die Steigerung der Sympathie führt zur Liebe, die Steigerung der Antipathie führt zum Hass. Dieser kann negativ oder positiv bewertet werden, je nachdem, wogegen er sich richtet. Jeder normale Mensch wird das Gute und die Wahrheit lieben, aber das Böse und die Lüge hassen.

Welche ungeheuren Lügen von Politikern, korrupten Wissenschaftlern und Medien haben wir z.B. in der Corona-Krise erlebt, wieviel Böses an Gen-verändernden „Impf“-Stoffen mit unzähligen schweren bis tödlichen Nebenwirkungen, an Grundrechtsaufhebungen, Existenzvernichtungen etc.

Wer die Wahrheit und eine freiheitliche demokratische Ordnung liebt, wird zutiefst empört Kritik üben, in der auch Hass auf dieses abgrundtief Böse zum Ausdruck kommt. Das ist eine ganz natürliche Reaktion des Menschen. Das aber ist den betroffenen Herrschenden und ihren medialen Lautsprechern äußerst unangenehm.

Und so greifen sie nach dem alten Trick, diesen berechtigten Hass moralisch zu diskreditieren, als verwerflich darzustellen, ja zu kriminalisieren, um die anschwellende Zahl der Kritiker zum Schweigen zu bringen, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu beseitigen, das für jede freiheitliche Demokratie konstitutiv ist. So werden weiter totalitäre Verhältnisse geschaffen. „Hassrede“ ist ein Kampfbegriff von Diktaturen zur Diskreditierung, Diffamierung und Ausschaltung des politischen Gegners.

 Doch kann sich der Hass natürlich auch gegen das Gute und die Wahrheit richten. Wer mit bösen Methoden wie der Lüge böse Ziele verfolgt, fürchtet natürlich die Wahrheit und hasst sie. Er diffamiert und bekämpft den berechtigten Hass, der aus der Liebe zur Wahrheit kommt, um den eigenen verwerflichen Hass auf die Wahrheit zu verbergen. Und damit haben wir es hier zu tun.

Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht

Wiederholen wir es: Hassreden als solche sind nach dem deutschen Recht nicht strafbar, sondern nur die strafrechtlich relevanten Taten, die damit verbunden sein können.

So betonte der Verfassungsrechtler und frühere CDU-Verteidigungsminister Prof. Rupert Scholz in einer Entgegnung auf den Satz des Verfassungsschutz-Präsidenten Haldenwang „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“ dezidiert:
„J
enseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört. Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung.“

Mit Beschluss vom 28.11.2011 – 1BvR 917/09  betonte das Bundesverfassungsgericht:

„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.
Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“ 4 

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage behauptet tagesschau.de frech:

„Tatsächlich gibt es zwischen den USA und Deutschland Unterschiede im Umgang mit der Meinungsfreiheit. Während die US-Verfassung eine sehr weitreichende – aber nicht uneingeschränkte – Redefreiheit garantiert, setzt das deutsche Recht engere Grenzen. Hintergrund ist das Bestreben, Extremismus und Hetze einzudämmen.“

Nein, es gibt keine Unterschiede in der Meinungsfreiheit. Das deutsche Recht setzt keine engeren Grenzen. Die einzige Grenze setzt hier wie dort das Strafrecht. Extremismus, Hass und Hetze als Meinungsäußerungen „einzudämmen“, indem man sie zensiert und löschen lässt, ist eindeutig verfassungswidrig.

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1   tagesschau
2   Demokratie-Watschen in München – Die ganze Rede von US-Vize Vance – FASSADENKRATZER
3   Siehe näher: Die Zensur von „Hassrede“ im Netz ist der Hass auf die Wahrheit – FASSADENKRATZER
4   https://fassadenkratzer.de/2024/10/18/wer-die-meinungsfreiheit-bekampft-will-die-demokratie-beseitigen-der-schleichende-putsch/

Siehe zum Thema auch den vorigen Artikel:
Der Verfassungsschutz bekämpft die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie

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Autor: hwludwig

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