Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Personen oder Vereinigungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, die in Art. 20 GG unveränderbar festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, zu beseitigen, sind gefährlichste Demokratie- und Verfassungsfeinde. Noch schlimmer handelt indessen, wer die allseitige Erkenntnis- und Urteilsbildung des Volkes, die der demokratischen Willensbildung  zugrunde liegen muss, durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung systematisch verhindert. Dann geht nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Kaste, die es mit Hilfe seiner Sender beherrscht. Weiterlesen „Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung“