„Im Namen des Volkes“ für die Entmündigung des Volkes durch den Staatsfunk

Wie nicht anders erwartet, hat auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe die obrigkeitsstaatliche Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur de facto propagandistischen Beeinflussung des Volkes und die damit verbundene Aufhebung der Demokratie von innen verteidigt. Der Souverän hat die einseitige und lügenhafte Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Manipulations-Konzertes hinzunehmen und seine Entmündigung als urteilsfähigen Träger der Demokratie noch selbst zu bezahlen. Weiterlesen „„Im Namen des Volkes“ für die Entmündigung des Volkes durch den Staatsfunk“

„Sie wollen einen anderen Staat!“ – Erlebnisse vor dem staatstragenden Verwaltungsgericht

Am Mittwoch, dem 8. Juli 2020, fand in meinem Klageverfahren gegen den Südwestrundfunk über den Rundfunkzwangsbeitrag die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt.
Meine Erlebnisse möchte ich hier mitteilen, da sie sicherlich symptomatisch sind und einen Einblick geben in das, was einen Kritiker vor Gericht erwartet und worauf er gefasst sein muss. Weiterlesen „„Sie wollen einen anderen Staat!“ – Erlebnisse vor dem staatstragenden Verwaltungsgericht“

Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Personen oder Vereinigungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, die in Art. 20 GG unveränderbar festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, zu beseitigen, sind gefährlichste Demokratie- und Verfassungsfeinde. Noch schlimmer handelt indessen, wer die allseitige Erkenntnis- und Urteilsbildung des Volkes, die der demokratischen Willensbildung  zugrunde liegen muss, durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung systematisch verhindert. Dann geht nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Kaste, die es mit Hilfe seiner Sender beherrscht. Weiterlesen „Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung“