Epidemische Willkür von nationaler Tragweite

Die seit dem 28.3.2020 geltende Fassung des § 5 des Infektionsschutzgesetzes enthält die totalitäre Selbstermächtigung, dass der Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen kann, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Und so wurde auch gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass „aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus“ eine solche epidemische Lage bestehe, obwohl sie trotz großer Hysterie und Panikmache nicht bestanden hat und bis heute nicht besteht (vgl. hier). Was dagegen herrscht, ist eine epidemische politische Willkür von nationaler Tragweite.

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Die Gesundheits-Diktatur des Staates – Teil des „demokratischen“ Systems

Die beispiellose Suspendierung fundamentaler Freiheitsrechte wegen einer als hochgefährlich ausgegebenen Infektionskrankheit ist nicht nur eine totalitäre Entgleisung der herrschenden Politiker. Sie folgt aus dem derzeitigen „demokratischen“ System, in dem Parlament und Regierung eine über das reine Rechtsgebiet hinausgehende Regelungsfunktion aller Lebensbereiche ausüben, die unhinterfragt als selbstverständlich gilt. Diese ermöglicht dem Staat auch die Reglementierung des gesamten Gesundheitswesens über die Köpfe der wissenschaftlich ausgebildeten Ärzte hinweg und erreicht in der Corona-Krise nur eine extensive Steigerung. Weiterlesen „Die Gesundheits-Diktatur des Staates – Teil des „demokratischen“ Systems“