Die absolutistische Anmaßung des Staates am Beispiel der Landwirtschaft

Die Protestdemonstrationen der in existenzielle Nöte getriebenen deutschen Bauern machen wieder das grundsätzliche Problem der staatlichen Entscheidungskompetenz offenbar. Kann der demokratische Staat, dem nach dem Grundgesetz die Souveränität des freien, selbstbestimmten Bürgers zugrunde liegt, das Recht haben, über die Fachkompetenz der freien Bauern hinweg deren Lebens- und Arbeitsbereich von außen zu gestalten? Es gibt dazu kein sachlich begründbares Recht. Es ist die gewohnheitsmäßige Anmaßung eines tradierten Obrigkeitsstaates, der hinter formaldemokratischer Fassade vormundschaftlich weiterwirkt und die Wandlung zur freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung hier überhaupt noch nicht vollzogen hat.
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Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Personen oder Vereinigungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, die in Art. 20 GG unveränderbar festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, zu beseitigen, sind gefährlichste Demokratie- und Verfassungsfeinde. Noch schlimmer handelt indessen, wer die allseitige Erkenntnis- und Urteilsbildung des Volkes, die der demokratischen Willensbildung  zugrunde liegen muss, durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung systematisch verhindert. Dann geht nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Kaste, die es mit Hilfe seiner Sender beherrscht. Weiterlesen „Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung“