Staat hat mit Teil-Impfpflicht Tote in Kauf genommen und somit vorsätzlich getötet – Zu den Strafanzeigen

Am 10. Dezember wurden von einer Initiative von Kritikern der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe 592 Strafanzeigen gegen öffentlich Verantwortliche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht. Ca. 6.000 Menschen nahmen daran teil. Die Strafanzeigen betreffen 568 Mitglieder des Bundestages, 15 Mitglieder des Bundesrates, den Bundespräsidenten und acht Richter des Bundesverfassungsgerichts. In der anschließenden Pressekonferenz hat der Hauptinitiator, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, für die sich auf das Völkerstrafgesetzbuch stützenden Strafanzeigen eine ausführliche Begründung entwickelt, wovon wir wegen der großen Bedeutung der Sache das Wesentliche nachfolgend darstellen.  

(Auf dem Platz der Menschenrechte in Karlsruhe treffen sich am 10. Dezember 2023 Tausende Menschen zur Übergabe von Strafanzeigen an den Generalbundesanwalt. Foto: privat – Epoch Times)

Von den totalitären Corona-Maßnahmen des Staates, mit denen die unabänderlichen demokratischen Grundrechte zum großen Teil ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wurden, ragt besonders die einrichtungsbezogene Impfpflicht hervor, die vom 16. März bis 31. Dezember 2022 für den Gesundheits- und Pflegebereich galt. Beschäftigte in diesen Einrichtungen mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten. Wer dem nicht nachkam, erhielt Bußgelder, Betretungsverbote oder wurde schließlich gekündigt.

Beim Beschluss dieses Gesetzes war den Bundestag-Abgeordneten bekannt, dass schon Menschen an der mRNA-„Impfung“ gestorben waren und dass weitere daran sterben würden. Und das Paul-Ehrlich-Institut geht am 31.März 2023, so RA Ralf Ludwig auf der Demo, auch von 127 Menschen aus, die durch die Impfung gestorben sind, obwohl die Zahlen in der Realität noch viel höher seien. Doch „127 Menschen sind 127 Menschen zu viel, weil ein Staat keine unschuldigen Menschen töten und eine Pflicht einführen darf, bei der er weiß, dass am Ende auch nur ein einziger Mensch schwer geschädigt oder sterben kann“, habe RA Ralf Ludwig betont (epochtimes.de).
Um diese die Menschenwürde verachtende Grenzüberschreitung der Verantwortlichen des Staates geht es.

Grundsätzliches

Auf der Pressekonferenz führte nach einigen Vorrednern der Schweizer Rechtsanwalt Claudio Zanetti die Sache auf einfache Grundsätze zurück, die eine Überleitung zu Rechtsanwalt Ralf Ludwig bildeten.
RA Claudio Zanetti:

„Wenn eine Regierung sagt: Wir opfern jetzt 10, um 1.000 zu retten, dann ist es die Regierung, die den Boden des Grundgesetzes verloren hat. Und darauf müssen wir sie behaften. Es ist eine ganz einfache Geschichte. Es wurde heute hier sehr viel Gescheites gesagt von Regeln und WHO und viele juristische Überlegungen, aber es geht um sehr Einfaches, Grundsätzliches. Darf die Regierung tun, was sie getan hat?

Wir haben dazu übrigens auch eine Rechtsprechung. Wir haben heute auch von Frau Bahner gehört, dass es da ganz viele kluge Urteile gibt vom Verfassungsgericht, wo die Richter noch den Mut hatten zu denken und vernünftige Entscheidungen zu fällen.
Z.B. hatten es die Richter dem Bundestag verboten, ein Flugzeug abzuschießen, das von Terroristen entführt wurde und das, sagen wir, auf ein Fußballstadion mit vielen Leuten dort zusteuert. Im Einzelfall, wenn ein Kommandant dann den Abschuss befiehlt, ist das ein anderes Problem. Aber wenn der Staat grundsätzlich sagt: Jawohl in einem solchen Fall gilt das Leben der Leute im Flugzeug weniger als das der Leute im Stadion, geht das nicht.

Und das Verfassungsgericht hat das (so) entschieden. Und wir sollten jetzt einfach auf dieser Basis bleiben: Nein, ihr dürft das nicht, ihr dürft nicht mit Menschenleben spielen. Und auch wenn wir jetzt weiterdenken an die WHO, müssen wir uns immer die Frage stellen: Ja sind jetzt diese Menschenrechte ein kategorischer Imperativ, an den sich alle rechtsanwendenden Behörden und auch die rechtssetzenden Behörden halten müssen, oder ist das einfach eine Knet- und Spielmasse der Mächtigen? Um das geht es.

Wenn ein Bundeskanzler sagt, es gibt keine roten Linien mehr, dann haben wir genau wie Frau Bahner gesagt hat, im Grunde einen Putsch.1 Denn die Menschrechte sind nichts anderes als rote Linien. Und wir müssen die Regierenden, die Mächtigen dazu zwingen, Stellung zu nehmen. Nehmen sie diese roten Linien ernst, oder fangen sie an zu relativieren. Insbesondere die Würde des Menschen ist viel zu ernst, viel zu wichtig, als dass wir sie den Regierenden überlassen können.“

(https://www.youtube.com/watch?v=s-nYZ6alh6Y  ab min. 59:30)

Die Begründung von Rechtsanwalt Ralf Ludwig

Vorbemerkung (hl): Ralf Ludwig hat frei gesprochen, oft viele Einschiebungen gemacht und die Sätze in der Fülle der Gedanken oft grammatisch nicht ganz zu Ende geführt. Ich werde seine wesentlichen Ausführungen daher teilweise nicht wortwörtlich wiedergeben, wie ich sie transkribiert habe, sondern für die fließende Lesbarkeit etwas umgeformt, ohne dass sie dadurch ihre Authentizität verlieren. Ich behalte deshalb auch den Indikativ bei und verwende nicht den referierenden Konjunktiv. Wortwörtliche Passagen sind kursiv gekennzeichnet:

RA Ralf Ludwig einleitend zur allgemeinen Situation und Stimmung:

Ich habe heute 592 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof eingereicht. Davon sind 568 Bundestagsabgeordnete. 570 haben am 10. Dezember 2021 für die „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“, wie es ja bezeichnet wird, gestimmt, 2 sind verstorben. Es (das Gesetz) wird immer bezeichnet als „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“; tatsächlich haben diejenigen, die das Gesetz eingebracht haben, im Entwurf von einer Impfpflicht gesprochen. Sie wussten, was sie da taten: Es war keine „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“, sondern de facto war es eine Impfpflicht, was auch das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten hat.

Am gleichen Tag, am 10. Dezember 2021, – das Gesetz ist am 6. Dezember 2021 in den Bundestag eingebracht worden – hat die Abgeordnete Frau Dr. Christina Baum eine mutige Rede gehalten. Diese musste sie von der Tribüne des Bundestages halten, auf die sie verbannt war, weil sie keine Maske getragen hat.  Das darf man auch nicht vergessen: ein Abgeordneter mit einem freien Mandat wurde – diese Plenarprotokolle sind historische Dokumente – sie wurde mehrfach aufgefordert, die Maske über die Nase zu ziehen. – Jeder, der auf einer Demo war, kennt das: „Ziehen Sie die Maske über die Nase!“

Die Grünen waren nicht so nett, die haben sie geduzt. Die Zwischenrufe der Grünen sind auch dokumentiert und die der anderen Parlamentarier, wie diese Frau Baum und andere beschimpft worden sind, weil sie die Maske nicht richtig trugen. Das sind alles historische Dokumente. –
Wenn wir uns heute historische Dokumente von vor 34, 40, 50 Jahren angucken, wie da miteinander umgegangen wurde, wenn wir uns das angucken, sagen wir: Das ist unvorstellbar.

Das Schöne ist, das ist alles stenografiert, und diese Dokumente werden sich in 30 Jahren andere Menschen angucken, Historiker vielleicht und sagen: Das können wir uns gar nicht vorstellen, dass das in der Bundesrepublik Deutschland los war, alleine diese Stimmung im Bundestag.

Am 6. Dezember ist dieses Gesetz eingebracht, am 10. Dezember ist es in dritter Lesung beschlossen worden. D.h. über eine Frage der verpflichtenden Aufnahme einer Substanz in den Körper hat der Deutsche Bundestag sich 3 Tage genommen, 3 Tage! Wo will man da sich wirklich informiert haben?! Ein Politiker hat die Pflicht, nicht zu fragen, schützt das, was ich tue?, sondern er hat die Pflicht zu fragen, schädigt das, was ich tue? Und dann muss man sich informieren.

Es ist ja so, wir brauchen doch darüber nicht streiten: Es war ein bedingt zugelassener Impfstoff in der damaligen Zeit, es gab eine Diskussion. Und die haben die Politiker natürlich wahrgenommen, weil es ja immer wieder Anfragen gab, ob die Querdenker denn Verfassungsfeinde wären. Das heißt, die Politiker haben sich ja mit dem beschäftigt, was wir gesagt haben. Die wussten, was draußen gesprochen wurde. Die hatten natürlich auch von den Demonstrationen mitbekommen. Gerade in dem Corona-Untersuchungsausschuss (in Brandenburg) kriegt man das jetzt mit.

Die haben natürlich auch das PEI und das RKI gefragt. Wenn man den Lothar Wieler beim Untersuchungsausschuss gesehen hat, der da sagt: ´Wir vom RKI haben nur Empfehlungen gemacht. Das ganze waren die Politiker, wir waren das gar nicht.`
Jetzt geht`s nämlich los, jetzt geht das „Schwarze Peter-Spiel“ los, wer war eigentlich verantwortlich. Ja, verantwortlich waren die Politiker, die haben ihre Hand gehoben, die haben namentlich abgestimmt. (…)

Am selben 10. Dezember hat der Bundesrat über die einrichtungsbezogene Impfpflicht gesprochen, und da haben zwei Personen geredet: Herr Dulig aus Sachsen als Innenminister – ich weiß nicht – und stellvertretender Ministerpräsident, und Herr Volker Bouffier, damals noch hessischer Ministerpräsident. Es ging also um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, also darum, 6,5 Millionen Menschen, die in und um das Gesundheitswesen arbeiten, zu verpflichten …, eine Substanz in ihren Körper aufzunehmen.

Und nach diesem Bundesrats-Plenarprotokoll geht der Herr Dulig an das Rednerpult und redet darüber, dass ein Tag vorher ein Mob zu der Frau Köpping, ich glaube, das ist die Sozialministerin, gezogen sein soll und vor ihrem Haus protestiert hat. D.h. die Diskussion im Bundesrat ging nicht um die Frage, zwingen wir hier einem großen Teil unserer Bevölkerung etwas auf, was diese Menschen möglicherweise schädigt, sondern man hat sich als Politiker darüber empört, dass Menschen einen Protestzug vor das Wohnhaus dieser Politikerin gemacht haben.
Es ist eine Entscheidung über das Leben, über die Gesundheit anderer Menschen, und man diskutiert gar nicht über die Frage, was man hier eigentlich macht. Und man fragt nicht, mein Gott, ist das möglicherweise ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, auf das Leben, ein Verstoß gegen die Würde des Menschen?
Nein, man diskutiert über die Frage, dass es jetzt ganz schlimm war, und man müsse jetzt endlich dagegen halten, sonst würde die AfD noch stärker werden. – Das ist die Denkweise der Politiker.

Im Hauptausschuss, der immer vorher tagt und wo man diskutiert über mögliche Veränderungen, wurden sogenannte Experten gehört. Diese Experten sind verschiedene Verbände: Verband der Virologie, Verband der Hausärzte, Verband der Apotheker. Vom Verband der Hausärzte war die einzige Kritik an diesem Gesetz, dass danach auch die Apotheker impfen durften, und man sagte: ´Es kann doch nicht sein, dass die auch impfen dürfen. Das darf doch nur ein Hausarzt machen!` –  Das war die Diskussion. Ansonsten wurde darüber geredet, dass nicht genug Geld zur Verfügung gestellt wurde.

Die Linke hat sich im Wesentlichen dieses Gesetzes enthalten mit der Begründung, ja wir müssen erst mal dafür sorgen, dass die Pflegekräfte, die sich so aufgeopfert haben, Geld bekommen. D. h. sie haben sich eigentlich nicht der Impfpflicht verweigert, sondern dem, dass neben der Impfpflicht das Pflegepersonal nicht auch noch sozial abgesichert würde, ein typisch linkes Thema. Also wenn man sich das mal durchguckt: Es wurden die typischen politischen Debatten geführt.

Das Verbrechen

Keiner hat sich um die Menschen gekümmert, die diesen Stoff erhalten sollten, der eine bedingte Zulassung hat, von dem man nicht wusste, wie er wirkt. Was jedoch inzwischen nicht stimmte, weil im PEI- Sicherheitsbericht vom 26. Oktober 2021, also direkt vor der Abstimmung, schon von Todesfall-Verdachts-Meldungen die Rede war. Da wurde schon gesagt, wir haben eine Todesfall-Verdachts-Meldung auf 50.000 Impfungen. Es war also bekannt, auch das war klar, aber man hat darüber nicht gesprochen. Es gab genau zwei Wortmeldungen zu diesem Thema. Und das war eine FDP-Abgeordnete, die dann noch sagte:
´Wir müssen diese Impfpflicht machen, weil wir ja wissen: In 99,98 % der Fälle gibt es keine schweren Nebenwirkungen.`

Das stimmt möglicherweise.
Aber in 0,02 % der Fälle gibt es schwere Nebenwirkungen. (…) Und derjenige, der schwere Impfnebenwirkung hat, für den ist es nicht selten, für den ist es ein ganzes Leben. Und derjenige der daran stirbt, der ist nicht eine statistische Größe, das ist ein echter Mensch. Und wir dürfen nicht unterscheiden zwischen wertem und unwertem Leben.
Das ist der Bogen zu dieser Strafanzeige, das ist, was der Kollege Claudius Zanetti gesagt hat.

Der Staat darf keinen Menschen töten. Wir sagen immer, er darf keinen unschuldigen Menschen töten, aber hier in Europa darf er auch keinen Menschen töten. Wir in Europa dürfen noch nicht mal schuldige Menschen töten. Denn bei uns ist die Todesstrafe abgeschafft. Und der einzige Fall, wo man einen schuldigen Menschen töten darf, ist im Rahmen einer Todesstrafe. Die gibt es bei uns nicht. Unsere Gesellschaft in Europa hat sich darauf verständigt: Der Staat darf keinen Menschen töten, insbesondere keinen unschuldigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Diese Impfpflicht ist ein zielgerichteter mittelbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Also es hat noch nicht einmal gesagt: Nein, nein, das ist ja kein Eingriff, das ist letztlich nur freiwillig, die Leute können ja auch ihren Job bleiben lassen.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gesagt: ´Das ist schon relativ hart, was diejenigen, die im Gesundheitsbereich sind, da trifft, wenn sie diese Impfung nicht akzeptieren.` Und es hat auch gesagt: ´Wir wissen, dass es sogar auch Menschen geben kann, die sterben können. Aber wir müssen eine Abwägung machen.` –

Es gibt über das Leben keine Abwägung! Das ist die rote Linie. Der Staat hat nicht das Recht, darüber zu entscheiden, dass es wertes und unwertes Leben gibt. Der Staat kann nicht sagen: 0,02 % nehmen wir hin. –  Wir nehmen das nicht hin!

Eine Kollegin von mir hat im Cicero jetzt gerade einen wunderbaren Aufsatz geschrieben. Sie hat da gesagt: Es gibt zwei Dinge, die wir uns merken müssen. Das eine: eine Pandemie, selbst wenn es eine wirkliche Pandemie ist, ist ein Unglück, das andere ist menschgemacht und ein Unrecht. Und wir müssen immer zwischen Unglück und Unrecht unterscheiden. Ein Unglück können wir nicht verhindern; wir können alles dafür machen, es abzumildern.

Wenn es eine Pandemie gibt, dann können wir Krankenhäuser bauen, dann können wir Ärzte besorgen, dann können wir Pflegeschlüssel verändern, dann können wir Pflegekräfte ranschaffen, dann können wir Überstunden besser bezahlen, dann können wir auch Medikamente entwickeln, auch Medikamente meinetwegen bedingt zulassen, dann können wir auch möglicherweise über Hürden gehen, über die wir sonst nicht gehen würden, aber es muss immer freiwillig sein.
Die letzte Grenze, die wir nicht überschreiten dürfen, ist, dass wir Menschen dazu zwingen, ein Mittel in ihren Körper aufnehmen zu müssen, das sie möglicherweise tötet, und wenn es nur ein einziger Fall ist.

Und das Völkerstrafgesetzbuch redet genau von einem Menschen, es steht nämlich dort drin in § 7: „Wer in einem systematischen oder ausgedehnten Angriff auf eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet“, – es reicht einer aus, „einen Menschen“, da steht nicht drin 100 oder viele Menschen, es steht nicht die Mehrzahl drin. § 7:
„Wer in einem systematischen oder ausgedehnten Angriff gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet …, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. …
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden … zufügt …, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.“

Das steht da so drin im Völkerstrafgesetzbuch, was ja aus dem „Römischen Statut des Internationalen Gerichtshofs“ abgeleitet ist. Es ist klar, dass es nur um den Angriff geht. Und wenn dieser Angriff dazu führt, dass auch nur ein Mensch stirbt oder ein Mensch schwer in seiner Gesundheit verletzt wird, dann ist das ein Verbrechen wider die Menschlichkeit.

Und wenn dann jetzt viele Leute kommen und sagen: Ja, was ist denn ein Angriff?  – Wir haben das mit vielen Juristen durchdiskutiert. Der Internationale Strafgerichtshof hat zum Thema Ruanda gesagt:
Ein Angriff ist es auch dann, wenn Menschen wie in Apartheit oder apartheitsähnlich unterdrückt werden, wenn so viel gesellschaftlicher Druck auf sie ausgeübt wird, dass sie z.B. Teile ihrer Grundrechte verlieren.
Als wir diese 2G- und 3G-Regelungen hatten, ging doch immer die Diskussion: Ist das eigentlich Apartheit oder wie Apartheit? Es sind Teile der Gesellschaft ausgegrenzt worden.
Ich durfte, weil ich keinen Impfnachweis hatte, während des Weihnachtsmarkts in Frankfurt nicht zum Karstadt zum Pinkeln gehen. Ich durfte nicht rein auf die Toilette, weil man mir gesagt hat, ich hätte keinen Nachweis, dass ich geimpft bin.

Das ist eine Ausgrenzung, und nach den Kriterien des Internationalen Strafgerichtshofs ist es, wenn das staatlich geregelt ist, ein Angriff auf die Zivilbevölkerung.
Wir haben das ganz, ganz nüchtern durchsubsumiert, wir sind Juristen, das ist völlig unemotional. Und wir haben das Ganze nun dem Generalbundesanwalt zur Prüfung vorgelegt. Es haben viele Anwälte, Richter und Staatsanwälte daran mitgearbeitet an dieser Strafanzeige.

Wir haben auch zu dem Thema Indemnität Stellung genommen. Indemnität heißt, ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht verurteilt werden, auch nicht strafverfolgt werden.
Das kann aber nicht so gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Verbots-Verfahren dazu auch eine Äußerung gemacht. Es hat gesagt – wir Juristen nennen das so – man müsse immer die Normen des Grundgesetzes in praktischer Konkordanz gegeneinander auslegen. Und Art. 46 Abs.1 GG sagt: Ein Abgeordneter darf für sein Abstimmungsverhalten nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Das kann nicht meinen, dass ein Abgeordneter auch dann nicht verfolgt werden darf, wenn er gegen Art. 1 Abs. 1 des GG verstößt. So wird das immer ausgelegt in „praktischer Konkordanz“, denn das würde ja heißen, dass die Abgeordneten beschließen könnten: Wir töten jetzt Menschen, wir suchen uns irgendwelche Menschen aus. Wir sagen z.B.: Die größte Gefahr für dieses Land sind die Journalisten, nur als Beispiel, und machen dann ein Gesetz, das besagt, wir machen das und das mit Journalisten.

Das ist natürlich bloß ein blödes Beispiel. Sie lachen, weil Ihnen völlig klar ist, dass ein Parlament ein solches Gesetz niemals beschließen dürfte. Wenn es das aber täte und dann sich darauf berufen würde, für unser Abstimmungsverhalten dürfen wir ja wohl nicht verurteilt oder strafrechtlich verfolgt werden, ist das Blödsinn. Dann gäbe es keine rote Linie.
Und diese Indemnität gibt es übrigens auf der Ebene des Internationalen Strafgerichtshofes nicht.

Der Generalbundesanwalt ist jetzt der erste Schritt. Wenn er nicht ermittelt, z.B. weil es tatsächlich ernsthafte juristische Stimmen gibt, dass die Indemnität absolut gelte, dass, egal was die Parlamentarier entscheiden, sie dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden dürften, dann mag das auf deutscher Ebene gelten. Dann muss der Generalbundesanwalt morgen sagen: Ich darf hier wegen Indemnität nicht ermitteln, jedenfalls nicht gegen die Parlamentarier.
Und dann werden wir die Strafanzeigen sofort nach Den Haag weiterreichen. Denn dann haben wir den Beleg für diesen Weg – Art. 17 des Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs verlangt das. Dann haben wir den Beleg dafür, dass Deutschland nicht willens oder in der Lage für eine Strafverfolgung ist.

Ich will noch kurz, weil das vielleicht nicht alle mitbekommen haben, auch zum Abschluss sagen: Das sind diejenigen, gegen die die Strafanzeigen heute eingegangen sind: 568 Bundestagsabgeordnete, 15 Mitglieder des Bundesrates, die an diesem Tag abgestimmt haben, ein Bundespräsident, der das Gesetz ausgefertigt hat, und 8 Richter vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, die dieses Gesetz nicht gestoppt haben, obwohl sie es hätten stoppen müssen.

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(Ab Min. 1: 03:39 auf https://www.youtube.com/watch?v=s-nYZ6alh6Y)

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Anmerkung:
1  Siehe dazu auch Fassadenkratzer: Der Putsch von oben …