Aktuell ist anlässlich der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht wieder die Frage ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, ob die Abtreibung eines noch nicht geborenen Kindes erlaubt werden soll. Die Strafbarkeit nach § 218 StGB ist ja jetzt schon nach § 218a StGB1 bei Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen, unter Umständen sogar zweiundzwanzig Wochen nach der Empfängnis abgeschafft. Starke gesellschaftliche Kräfte fordern die völlige Beseitigung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen, also ihre Legalisierung bis zur Geburt. Das bedeutet die Auffassung, dem ungeborenen Kind komme überhaupt noch keine Menschenwürde zu, die es davor schütze, wie eine Sache, ein Tier, behandelt zu werden. – Was liegt solchen Gedanken zugrunde?
Schlagwort: Fr. Merz
Verhöhnt, enteignet, kontrolliert – Die Verachtung der Bürger
Roland Tichy hat in einem Video die dramatischen Entwicklungen der deutschen Politik nach der Wahl beleuchtet: „Versprechen werden gebrochen“, heißt es im Vorspann, „Bürger verhöhnt und Freiheitsrechte zunehmend eingeschränkt. Die Schuldenbremse wird aufgeweicht, Migration läuft ungebremst weiter und die neuen Pläne zur Überwachung und Enteignung bedrohen das Vermögen vieler Bürger. Statt Politik im Dienst des Wählers erleben wir eine Regierung, die sich ihr Volk neu zusammenstellt und auf Wohlstands-Verluste abzielt. … Tichy ruft dazu auf, mutig zu bleiben und sich dieser Entwicklung bewusst entgegenzustellen.“ – Seine Analyse ist treffend, greift aber noch zu kurz. Wir bringen das Transkript des Videos und weiterführende Gedanken. (hl) Weiterlesen „Verhöhnt, enteignet, kontrolliert – Die Verachtung der Bürger“
Das Ausschalten des Souveräns durch das Instrument des Parteiensystems
In Teilen ein Staatsstreich, urteilte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Huber über die Vereinbarung der Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen laut apollo-news. Doch es handelte sich nicht nur um ein Übergehen und Missachten der Bundesländer, sondern des Souveräns der Demokratie überhaupt: des Volkes. Dieses hatte den alten Bundestag abgewählt und durch einen neuen mit völlig veränderten Mehrheiten ersetzt. Durch Parteien-Absprachen schob man aber die Konstituierung des neuen hinaus, und ließ den alten noch schnell weitreichende Grundgesetzänderungen beschließen, die mit dem neuen nicht möglich gewesen wären. Schon das ist ein kalter Staatsstreich, der nur im derzeitigen Parteiensystem möglich ist.
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