Verteidigung vor dem Forum des Volkes – Dr. Füllmichs vier ausführliche Stellungnahmen

Dem in rechtswidriger U-Haft sitzenden Dr. Reiner Füllmich wird vor der Wirtschaftsstrafkammer Göttingen unmöglich gemacht, sich umfassend zu verteidigen und nachzuweisen, dass gegen ihn ein politisches Verfahren geführt wird, um ihn als international bekannten Corona-Aufklärer auszuschalten. Seine Beweisanträge werden ständig abgelehnt. – Ein Gericht fällt das Urteil stets „im Namen des Volkes“. So wendet sich Dr. Füllmich mit den nachfolgenden ausführlichen Stellungnahmen direkt an die Öffentlichkeit des Volkes. Mögen möglichst viele Menschen die Zeit nicht scheuen, sich gründlich zu informieren, was hier abläuft. (hl)
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Ruf Dr. Füllmichs aus der U-Haft: „Staatsschutz“ hinter Strafprozess, Gericht arbeitet mit vier zentralen Rechtsbrüchen

In einem Audio vom 1. September 2024 erklärt Dr. Reiner Füllmich aus der U-Haft, dass nachweislich der Staatschutz den Strafprozess gegen ihn eingeleitet habe. Und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen mit dem Vorsitzenden Schindler hindere ihn permanent daran, vier zentrale Rechtsbrüche und die politischen Hintergründe mit Beweisen aufzudecken. Daher wendet er sich an die Öffentlichkeit, um über diese ungeheuren Vorgänge zu informieren. Wir bringen nachfolgend das Transkript des Audios. (hl)

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Sofortige Freilassung von Dr. Füllmich! – Anwälte für Aufklärung fordern Ende des staatlichen Unrechts

Nach den Erkenntnissen der Verteidigung, Prozessbeobachtern und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmichs selbst handelt es sich bei dem Strafverfahren gegen ihn um einen Show-Prozess, der den weit wirkenden Corona-Aufklärer ausschalten soll, da er für die – wie inzwischen klar ist – kriminelle Politikerkaste zu gefährlich wurde. Der vor dem Landgericht Göttingen laufende Strafprozess wimmelt offensichtlich nur so von Rechtsverstößen, von seiner nachgewiesenen staatlichen Entführung aus Mexiko angefangen. Die Anwälte für Aufklärung machen nun in einem bereits Ende August veröffentlichten Aufruf auf diese für einen „Rechtsstaat“ beispiellosen Vorgänge aufmerksam und fordern die sofortige Freilassung ihres Kollegen. (hl)
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Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, wie schon im Beschluss vom 19. November 2021, gestützt hatte. Die Risikobewertung sei auch nach den Aussagen des jetzigen RKI-Präsidenten teils „politisches Management“ gewesen. – Jetzt muss sich das BVerfG seiner Blamage der parteiischen Regierungs-Gläubigkeit und fehlenden neutralen Beweiserhebung stellen.
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Die Landesmedienanstalten als Zensurbehörden und das Vorgehen gegen Multipolar  

Nachdem Multipolar durch Veröffentlichung der RKI-Protokolle die Vortäuschung einer Corona-Pandemie durch die Regierung und die damit verbundenen Staatsverbrechen enthüllt hatte, wirft die Landesmedienanstalt NRW dem Magazin jetzt unvermittelt „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Man merkt, das ist kein Zufall. Die politische Klasse formiert sich. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen. Wer sind die Landesmedienanstalten? Und was hat es mit der Kontrolle der „journalistischen Sorgfalt“ auf sich?
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Jens Spahns (CDU) Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe für illegale Maskenbeschaffung

Wachsende Schadensersatz-Verpflichtungen des Bundes von bisher 3,5 Milliarden Euro für nicht erfüllte Verträge an Masken-Lieferanten machen wenig beachtete Schlagzeilen. Das ist aber nur ein geringer Teil der ungeheuren Steuergeldverschwendung durch das Bundesministerium für „Gesundheit“ unter Leitung von Jens Spahn (CDU). – Dr. Manfred Kölsch, Richter i. R., weist nachfolgend anhand eines Berichts des Bundesrechnungshofes nach, dass Spahn bewusst rechtswidrig über die Haushaltsmittel hinaus, ohne Ausschreibung und dokumentierende Aktenführung die Verschleuderung von weiteren 6,7 Milliarden Euro Steuergelder für unnötige, nicht verbrauchte und sowieso untaugliche und schädliche Masken zu verantworten hat. (hl)
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Zahnarzt fordert von Stadt Wolfsburg die volle Rehabilitation der Ungeimpften

Der Zahnarzt und ehemalige deutsche Meister im Weitsprung, Jens Knipphals, hat am 22.8.2024 einen offenen Brief an den Rat der Stadt Wolfsburg zur Vorbereitung einer Einwohnerfragestunde am 4.9.24 gerichtet. Er fordert darin eine vollumfängliche Rehabilitation der Ungeimpften und begründet diese Forderung mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten. Jens Knipphals verbindet damit die Hoffnung, dass dies zu einer Aufarbeitung der politischen Corona-Krise in Wolfsburg und darüber hinaus beiträgt. Die Initiative könnte Vorbild für weitere Städte und Gemeinden sein und so einen wachsender Druck von unten erzeugen.  (hl)
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Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19.11.2021 die Corona-Maßnahmen des Staates und die damit einhergehenden massiven Eingriffe in die Grundrechte des Menschen für verfassungskonform erklärt. Es stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten! Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz. Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates.  Weiterlesen „Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts“

Skandal: WHO garantiert ihren Pharma-Spendern enorme Rendite

Privatdozent Dr. med. Michael Nehls, habilitierter Molekulargenetiker mit Schwerpunkt Immunologie, ist in einem Gespräch mit der Juristin Dr. Silvia Behrendt, Expertin in der Bedeutung und Wirkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, zu schockierenden Erkenntnissen gekommen. Sie offenbaren eine kriminelle Verflechtung der die WHO wesentlich finanzierenden Pharmaindustrie mit der globalen Macht der WHO über die Definition von Pandemien und den Einsatz der Impfstoffe. Die WHO garantiert ihren Geldgebern enorme Rendite. Es geht nicht um die Gesundheit. (hl)
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Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen  

Die kriminelle Energie der Regierungsmitglieder während der inszenierten Corona-„Pandemie“ war erstaunlich. Gesundheitsminister Jens Spahn wusste mindestens von den Wissenschaftlern des ihm unterstellten Robert-Koch-Institutes seit Anfang 2021, dass die Corona-Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Trotzdem betrieb er noch im November 2021, anstelle einer schwer durchzusetzenden allgemeinen Impfpflicht, 2G „in allen Lebensbereichen“, um die Menschen so zum Impfen zu zwingen – eine Nötigung nach § 240 StGB, strafbar mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. „Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ – Doch der hat vom Genossen Justizminister sicher nicht die Erlaubnis. Wo kämen wir da auch hin?
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