Verteidigung vor dem Forum des Volkes – Dr. Füllmichs vier ausführliche Stellungnahmen

Dem in rechtswidriger U-Haft sitzenden Dr. Reiner Füllmich wird vor der Wirtschaftsstrafkammer Göttingen unmöglich gemacht, sich umfassend zu verteidigen und nachzuweisen, dass gegen ihn ein politisches Verfahren geführt wird, um ihn als international bekannten Corona-Aufklärer auszuschalten. Seine Beweisanträge werden ständig abgelehnt. – Ein Gericht fällt das Urteil stets „im Namen des Volkes“. So wendet sich Dr. Füllmich mit den nachfolgenden ausführlichen Stellungnahmen direkt an die Öffentlichkeit des Volkes. Mögen möglichst viele Menschen die Zeit nicht scheuen, sich gründlich zu informieren, was hier abläuft. (hl)
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Ruf Dr. Füllmichs aus der U-Haft: „Staatsschutz“ hinter Strafprozess, Gericht arbeitet mit vier zentralen Rechtsbrüchen

In einem Audio vom 1. September 2024 erklärt Dr. Reiner Füllmich aus der U-Haft, dass nachweislich der Staatschutz den Strafprozess gegen ihn eingeleitet habe. Und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen mit dem Vorsitzenden Schindler hindere ihn permanent daran, vier zentrale Rechtsbrüche und die politischen Hintergründe mit Beweisen aufzudecken. Daher wendet er sich an die Öffentlichkeit, um über diese ungeheuren Vorgänge zu informieren. Wir bringen nachfolgend das Transkript des Audios. (hl)

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Sofortige Freilassung von Dr. Füllmich! – Anwälte für Aufklärung fordern Ende des staatlichen Unrechts

Nach den Erkenntnissen der Verteidigung, Prozessbeobachtern und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmichs selbst handelt es sich bei dem Strafverfahren gegen ihn um einen Show-Prozess, der den weit wirkenden Corona-Aufklärer ausschalten soll, da er für die – wie inzwischen klar ist – kriminelle Politikerkaste zu gefährlich wurde. Der vor dem Landgericht Göttingen laufende Strafprozess wimmelt offensichtlich nur so von Rechtsverstößen, von seiner nachgewiesenen staatlichen Entführung aus Mexiko angefangen. Die Anwälte für Aufklärung machen nun in einem bereits Ende August veröffentlichten Aufruf auf diese für einen „Rechtsstaat“ beispiellosen Vorgänge aufmerksam und fordern die sofortige Freilassung ihres Kollegen. (hl)
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Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, wie schon im Beschluss vom 19. November 2021, gestützt hatte. Die Risikobewertung sei auch nach den Aussagen des jetzigen RKI-Präsidenten teils „politisches Management“ gewesen. – Jetzt muss sich das BVerfG seiner Blamage der parteiischen Regierungs-Gläubigkeit und fehlenden neutralen Beweiserhebung stellen.
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Jens Spahns (CDU) Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe für illegale Maskenbeschaffung

Wachsende Schadensersatz-Verpflichtungen des Bundes von bisher 3,5 Milliarden Euro für nicht erfüllte Verträge an Masken-Lieferanten machen wenig beachtete Schlagzeilen. Das ist aber nur ein geringer Teil der ungeheuren Steuergeldverschwendung durch das Bundesministerium für „Gesundheit“ unter Leitung von Jens Spahn (CDU). – Dr. Manfred Kölsch, Richter i. R., weist nachfolgend anhand eines Berichts des Bundesrechnungshofes nach, dass Spahn bewusst rechtswidrig über die Haushaltsmittel hinaus, ohne Ausschreibung und dokumentierende Aktenführung die Verschleuderung von weiteren 6,7 Milliarden Euro Steuergelder für unnötige, nicht verbrauchte und sowieso untaugliche und schädliche Masken zu verantworten hat. (hl)
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Zahnarzt fordert von Stadt Wolfsburg die volle Rehabilitation der Ungeimpften

Der Zahnarzt und ehemalige deutsche Meister im Weitsprung, Jens Knipphals, hat am 22.8.2024 einen offenen Brief an den Rat der Stadt Wolfsburg zur Vorbereitung einer Einwohnerfragestunde am 4.9.24 gerichtet. Er fordert darin eine vollumfängliche Rehabilitation der Ungeimpften und begründet diese Forderung mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten. Jens Knipphals verbindet damit die Hoffnung, dass dies zu einer Aufarbeitung der politischen Corona-Krise in Wolfsburg und darüber hinaus beiträgt. Die Initiative könnte Vorbild für weitere Städte und Gemeinden sein und so einen wachsender Druck von unten erzeugen.  (hl)
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Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19.11.2021 die Corona-Maßnahmen des Staates und die damit einhergehenden massiven Eingriffe in die Grundrechte des Menschen für verfassungskonform erklärt. Es stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten! Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz. Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates.  Weiterlesen „Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts“

Berühmter US-Publizist: Merkel hat als US-Marionette die Welt dem Krieg ausgeliefert

Bereits vor zehn Jahren, unmittelbar nach dem Maidan-Putsch des Westens in der Ukraine, schrieb Paul Craig Robert weitsichtig, wohin die Entwicklung führen werde. Als früherer stellvertretender Finanzminister der Regierung Reagan, Ökonom und Publizist, hat kaum jemand in der politischen Elite der USA einen solch unabhängigen, klaren Blick auf die kriegerische Geopolitik der Regierung in Washington, die er unverblümt „kriminell und wahnsinnig“ nennt. Es ist erstaunlich, wie kühn und furchtlos er die Dinge immer wieder beim Namen nennt und hier auch den Deutschen den Spiegel vorhält. Wir übernehmen nachfolgend seinen Artikel vom 13. März 2014, auf den antikrieg.com hingewiesen hat. (hl)
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Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen  

Die kriminelle Energie der Regierungsmitglieder während der inszenierten Corona-„Pandemie“ war erstaunlich. Gesundheitsminister Jens Spahn wusste mindestens von den Wissenschaftlern des ihm unterstellten Robert-Koch-Institutes seit Anfang 2021, dass die Corona-Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Trotzdem betrieb er noch im November 2021, anstelle einer schwer durchzusetzenden allgemeinen Impfpflicht, 2G „in allen Lebensbereichen“, um die Menschen so zum Impfen zu zwingen – eine Nötigung nach § 240 StGB, strafbar mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. „Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ – Doch der hat vom Genossen Justizminister sicher nicht die Erlaubnis. Wo kämen wir da auch hin?
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Die Krisenstabsprotokolle des BMI-BMG – Nie überzeugt, Impfung schütze vor Infektion und Weitergabe

Neben dem immensen Datenschatz aus dem RKI gibt es weitere Protokolle, aus denen sich wichtige Vorgänge im Bundesinnen- und Bundesgesundheits-Ministerium zu Tage fördern lassen: die Ergebnisprotokolle des Gemeinsamen Krisenstabes „BMI – BMG COVID-19“, der vom 26.2.2020 bis zum 7.12.2021 tagte. Es soll 100 Sitzungen gegeben haben, wobei ein Protokoll bislang fehlt (siehe. unten). Das Material, das 589 Seiten umfasst, kann hier eingesehen werden. Schwerpunktmäßig – subjektiv und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – geht die Juristin Cornelia Margot in einem Beitrag für die „Mediziner, Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) vor allem auf das Thema Impfungen ein. (hl)
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