Erstinstanzlicher Freispruch eines Arztes für Masken-freies Atmen

Am 13.12.2022 hat das Landgericht Bochum den Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) überraschend vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maske ausgestellt zu haben, freigesprochen, wie waz.de berichtete. Der Oberstaatsanwalt hatte danach zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert. Dem sei die Strafkammer nicht gefolgt und habe auf den ärztlichen „Ermessensspielraum“ und die Therapiefreiheit verwiesen. Sie habe auch entschieden, dass der Arzt für zwei polizeiliche Praxisdurchsuchungen entschädigt werden muss. Der Freispruch des Arztes, der mehrfach auf Querdenken-Demos als Redner aufgetreten sei und die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert habe, sei von ca. 100 Sympathisanten lautstark gefeiert worden. – Nachfolgend eine Besprechung der MWGFD mit einem Interview der Verteidiger (hl):


Ein reflektierendes Gespräch mit den Verteidigern

von Claudia J.

Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach Würdigung der ersten Strafkammer des Landgerichts Bochum zu Unrecht auf der Anklagebank – die Staatsanwaltschaft legt Revision ein.

Wer hätte das gedacht, dass man als Arzt mal dafür frei gesprochen wird, anderen das freie Atmen zu ermöglichen. Nach vielen Schandurteilen wurde nun vom Landgericht Bochum ein Urteil gesprochen, das hoffentlich wegweisend für vergleichbare Fälle sein wird. Neben unserem stellv. Vorsitzenden Dr. Weikl wird vielen anderen Ärztinnen und Ärzten wegen Ausstellung vermeintlich falscher Maskenatteste der Prozess gemacht. Nach sechs Gerichtsverhandlungen ist am 13.12.2022 am Landgericht Bochum nun das erstinstanzliche Urteil gefallen. Freispruch. Die Freude des Publikums wäre unter keiner noch so beherrschenden staatsanwaltschaftlichen Hybris einzudämmen gewesen. Bemerkenswert war auch die mündliche Urteilsbegründung des Richters, wie sie in der Presse wiedergegeben worden sind.

Er habe danach zwar den Eindruck gewonnen, dass etliche Patienten, die Herr Triebel um ein Attest ersucht hätten, der sogenannten Querdenker-Szene angehörten oder mit dieser Szene sympathisierten. Das sei aber kein Grund, ihre Aussagen für nicht glaubhaft zu erklären.“

Diese Äußerung ist in der Tat bemerkenswert, weil sich die Richter im derzeitigen Korpsgeist schnell zur Gesinnungsjustiz verleiten lassen und der Druck einer übereifrigen, politisch angewiesenen Staatsanwaltschaft – längst nicht mehr „objektivste Behörde der Welt“ – enorm ist. Trotz des Freispruchs äußerte der zu Unrecht beschuldigte Arzt Dr. Triebel, dass die Durchsuchung seiner Praxis und die Beschlagnahmung seiner Patientenakten mit Konsequenzen einhergehen wird für jene Richter, die das veranlasst haben. Die systemisch gewordene Beweislastumkehr, die Ärzte dazu nötigt, gegen diese Ungeheuerlichkeiten anzukämpfen, lässt üble Folgeerscheinungen wie Nachrede und Rufmord so völlig unterhalb der Wahrnehmungsschwelle fallen, von psychischer Belastung und dem Imageschaden ganz abgesehen.

Interview

Nachdem wir selbst nicht vor Ort sein konnten, möchten wir seine Verteidiger Dr. Andreas Neumann und Prof. Dr. Schwab, die den Arzt am Tag des Freispruchs verteidigten, ein paar Fragen stellen:

MWGFD: Zunächst einmal, Herr Dr. Neumann, haben Sie und der Beklagte mit einem Freispruch gerechnet?

Dr. Andreas Neumann: Ich war mir sicher, dass dem Angeklagten nichts angelastet werden kann, dass die Vorwürfe keine Substanz haben und er in Gänze unschuldig ist. Und nachdem ich die beiden sachlichen und äußerst klaren Berufsrichter in der Verhandlung kennenlernen durfte, war ich auch zuversichtlich, sie davon überzeugen zu können. Im Hinblick auf die Revision gegen einen solchen Freispruch habe ich für die letzten beiden Termine Professor Dr. Martin Schwab und den erfahreneren Strafverteidiger Stefan Schlüter gewinnen können, die das Verfahren nunmehr fortsetzen und den Freispruch hoffentlich aufrechterhalten können.

MWGFD: Wie hat die Mainstream-Presse auf den Freispruch reagiert? Der WDR zumindest möchte weiterhin kein gutes Haar an ebenjenen „Maskenärzten“ lassen. Nach dem Motto „dass nicht sein kann was nicht sein darf“ (Christian Morgenstern) sprechen sie weiterhin ihr eigenes Urteil und ergehen sich weiterhin im Framing. So behauptet der WDR fälschlicherweise, dass der Angeklagte dem Richter in seinen Schlussworten gedroht habe, was jedoch widerlegt wurde.

Dr. Neumann: Ich habe die Berichterstattung zum Prozess nicht verfolgt und mich während meiner Mandatierung auch jeglicher Äußerung zum Verfahrensverlauf enthalten, auch wenn ich von den Medien durchaus bedrängt worden bin. Es ist – wie Sie auch an den Bezahlschranken vor den einschlägigen Artikeln erkennen können – letztlich auch eine große Ablenkungsshow. Und man tut gut daran, sich seine Lebenszeit nicht stehlen zu lassen, sondern sie selbstbestimmt und bewusst für Gutes einzusetzen.

MWGFD: Herr Prof. Dr. Schwab, Sie hatten Dr. Triebel am Tag des Freispruchs verteidigt und auf Social Media die Zuversicht geäußert, dass die Narrative langsam ein Ende haben? Inwiefern?

Prof. Dr. Schwab: Ja, mehrere Narrative der Medienpropaganda der letzten fast drei Jahre sind an den schroffen Klippen der Beweisaufnahme zerschellt.

  • das Narrativ, Menschen, welche die C-Regeln ablehnen, würden sich an diese auch selbst nicht halten. In der Anklageschrift hatte es (sinngemäß) allen Ernstes geheißen, Herr Triebel habe sich öffentlich ablehnend zu den C-Maßnahmen geäußert, was Anlass zu der Annahme gebe, dass die Maskenbefreiungsatteste ohne medizinisches Fundament ausgestellt worden seien. Die Beweisaufnahme hat dieses unsägliche Vorurteil klar widerlegt.
  • das Narrativ, „C-Leugner“ seien sowieso alle „Nazis“. Mehrere der Patientinnen und Patienten, die im Zeugenstand vernommen wurden, haben einen Migrationshintergrund. Herr Triebel hat den Menschen geholfen, egal wer sie sind und wo sie herkommen.
  • das Narrativ, „C-Leugner“ und „Maskenverweigerer“ seien marodierende Nichtsnutze, die sich bei jeder denkbaren Gelegenheit mit der Polizei anlegten. Die Wirklichkeit kam im Gerichtssaal klar zur Sprache: Herr Triebel hat ganz normalen Menschen, die in ganz normalen Berufen einer ganz normalen Arbeit nachgehen, nach entsprechender Untersuchung die entsprechenden Atteste ausgestellt.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, wie haben Sie den Prozess im Gesamten wahrgenommen und die Arbeit des Richters?

Dr. Neumann: Unnötig und äußerst fragwürdig war die öffentliche Vernehmung der Patientinnen und Patienten, die der Öffentlichkeit – soweit sie kein Auskunftsverweigerungsrecht ausüben konnten – intimste gesundheitliche Details preisgeben mussten, obwohl das Gericht lediglich Rechtsfragen, nicht aber medizinische Fragen entscheiden kann. Viele Patientinnen und Patienten wollten andererseits aber von sich aus ihre gesundheitlichen Beschwerden erläutern.

Während die Staatsanwaltschaft aber zum Teil sogar manipulativ einseitig agierte und etwa lediglich die entlastenden Zeuginnen und Zeugen eindringlich ausfragte und an die Wahrheitspflicht erinnerte sowie Suggestivfragen stellte, die ich beanstandet habe, erforschten die beiden amtierenden Berufsrichter unvoreingenommen die Wahrheit.

Beide Berufsrichter habe ich als starke Charaktere wahrgenommen, die sich nicht so leicht von einer offensichtlich politisierten Staatsanwaltschaft einschüchtern lassen. Beim Vorsitzenden Richter Dr. Thorsten Fülber mag dies nicht zuletzt auch mit seiner intensiven Promotionszeit bei der bedeutenden Strafrechtswissenschaftlerin Ellen Schlüchter (1938-2000) zusammenhängen. Kein schneller Doktor nur des Titels wegen, wie in Medizin und Jura so häufig, sondern eine aufrichtige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Meinungen mit wahrheitssuchenden Ambitionen.

MWGFD: Ihr Verteidiger-Kollege Prof. Dr. Martin Schwab, der in den letzten beiden Verhandlungstagen mit Herr Rechtsanwalt Stefan Schlüter dazu gestoßen ist, sprach von einer sehr bewegenden Beweisaufnahme. Inwiefern, war sie bewegend?

Dr. Neumann: Bürgerinnen und Bürger aus allen Lebensbereichen und verschiedenen Alters berichteten von den Gründen ihrer jeweiligen Maskenbefreiung. In jedem einzelnen Fall hätte wohl jede Zuhörerin und jeder Zuhörer – mit Ausnahme des seltsam verbissenen und wie auf Befehl von oben agierenden Staatsanwalts – ebenso gehandelt wie der Angeklagte.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, sie sprachen davon, dass die Beweisaufnahme ein Schlaglicht darauf geworfen hat, mit welchem Fanatismus manche Akteure die Maskenpflicht glaubten durchsetzen zu dürfen. Haben Sie konkrete Beispiele?

Prof. Dr. Schwab:

  • Ein Zeuge berichtete, er habe sich auf einem Platz, auf dem seinerzeit Maskenpflicht herrschte, einen Kaffee gekauft. Nachdem er davon einen Schluck getrunken habe, habe ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes angeschnauzt, dass nach dem Absetzen des Kaffeebechers die Maske gefälligst sofort wieder aufzusetzen sei.
  • Eine Zeugin, die von Herrn Triebel ein Attest für ihren Sohn bekommen hatte, nachdem dieser wegen eines verstopften Nasenraums keine Luft bekommen hatte (und schon gar nicht unter der Maske), berichtete, ihr Sohn sei wegen seiner Unfähigkeit, eine Maske zu tragen, von seinen Mitschülern gemobbt worden. Ihr Sohn habe psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und schließlich die Schule gewechselt.
  • In einem anderen Fall hatte die Schulleitung permanent irgendetwas an dem Maskenbefreiungsattest auszusetzen, weswegen Herr Triebel es mehrfach ergänzen musste – als ob die Schulleitung über den medizinischen Sachverstand verfügte, um das beurteilen zu können!

MWGFD: Inwieweit hat die neue wissenschaftliche und medizinische Faktenlage vor Gericht Berücksichtigung gefunden und haben Sie Beweisanträge z. B. Vorladung von Sachverständigen gestellt?

Dr. Neumann: Selbstverständlich habe ich auch viele solcher Beweisanträge angekündigt und einige davon auch gestellt – vor Einbringung der weiteren angekündigten hatte ich bereits den Hinweis erhalten, dass weitere Entlastungsbeweise nicht erforderlich seien.

Der Freispruch erfolgte aber letztlich viel besser aus tatsächlichen Gründen, was die Aussichten eines Erfolgs auch in der Revision wahrscheinlicher macht. Wegen bloßen Indizien darf nicht verurteilt werden. Der Staatsanwaltschaft ist in keinem einzigen der vorgeworfenen Fälle der Nachweis gelungen, dass das Attest unrichtig gewesen sei.

MWGFD: Was unterscheidet den Fall den Sie verteidigt haben, vom Fall Dr. Ronny Weikl, dem als

Arzt gleiches vorgeworfen wurde? Ein Freispruch in 2. Instanz hat der Passauer Arzt und stellv. Des Vereins MWGFD noch nicht errungen, wenngleich die geforderte Strafe (2 Jahre Freiheitsentzug, dreijähriges Berufsverbot) deutlich reduziert wurde (Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung)

Dr. Neumann: Leider habe ich den Fall Weikl nicht verfolgen können, weil ich selbst mit meinen eigenen Fragen beschäftigt war. Überhaupt kann ich allen nur empfehlen, sich auch nicht von den inzwischen ja unfassbar zahlreichen und unübersichtlichen neuen Medien und deren Berichterstattungen in immer zahlreichen neuen Formaten hypnotisieren zu lassen.

Ebenso wenig wie man sich die Tagesschau und Pharma-Propaganda einer Mai Thi Nguyen anschauen sollte, braucht man meiner unmaßgeblichen Meinung nach das einhundertste Video zur Schädlichkeit der Gen-Injektion oder auch der Maske, wenn man nicht vom Fach ist.

Diese Fragen sind mehr und mehr zu einer Glaubensfrage geworden. Viele Menschen schauen Videos von Paul Brandenburg und anderen zur quasi religiösen Erbauung. Wirkliche Kreativität wird dadurch aber gebunden statt entfaltet.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, nachdem Sie den Fall von Dr. Weikl als MWGFD-Mitglied mitbekommen haben, frage ich Sie: Von den 1096 Maskenattest urteilte das Gericht bei Dr. Weikl 24 Atteste ab, weil die Kinder in diesen 24 Fällen nicht persönlich untersucht wurden. Ist das fair?

Prof. Dr. Schwab: Dr. Weikl hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, er hat seinen Patienten geholfen. Wer schreibt denn einem Arzt vor, auf welchem Weg, er seine Diagnosen gewinnt. Das entscheidende ist, kenne ich die Beschwerden. Ja. So hatte Dr. Triebel eine Patientin bei der die Maske eine Flashback-Erfahrung aufgrund eines Missbrauchs in der Vergangenheit hervorgerufen hat. Das kann ich mir auch am Telefon erzählen lassen, wenn es psychische Probleme sind. Wenn im Falle von Dr. Weikl die Eltern als gesetzliche Vertreter für die Kinder sprechen und sagen „mein Kind kriegt unter der Maske Atemnot“ dann vertraue ich doch den gesetzlichen Vertretern. Das ist in der Konstruktion der elterlichen Sorge angelegt, warum man hier bei der Diagnostik davon abrücken sollte, ist für mich nicht ersichtlich.  –
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Prozess der Ärztin Dr. Monika Jiang am 2.01.2022 in Weinheim aufmerksam machen, der gerade durch die Medien geht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahr Haft und Berufsverbot. Das ist so ein unglaublicher Wahnsinn, was hier passiert. Auch sie hatte Atteste über Gespräche am Telefon ausgestellt. In diesem Fall geht es um 4374 Atteste. Das wird gerade in die Länge gezogen, dass sich die Balken biegen. Diesem Fall werde ich unterstützend beiwohnen.

MWGFD: Herr Dr. Neumann. Wie erklären Sie sich, dass das Telemedizin-Gesetz plötzlich in dieser Thematik keine Anwendung findet?

Dr. Neumann: Jura ist niemals schwarz-weiß. Selbstverständlich finden alle geltenden Gesetze stets Anwendung, es gibt allerdings immer Argumente in die eine wie in die andere Richtung. Gerade darin besteht die Kunst des Anwaltshandwerks: die Position des eigenen Mandanten kreativ mit so vielen Argumenten zu seinen Gunsten wie nur irgend möglich zu stärken.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, verteidigen Sie noch weitere Fälle solcher Art? Und wie schätzen Sie die Chancen für die unzählig anderen Ärzte ein, die sich ihre individuelle Gewissensfreiheit und Entscheidungsfähigkeit als Arzt nicht nehmen lassen?

Dr. Neumann: Ich bin zwar in erster Linie im Baurecht und Immobilienrecht bewandert und tätig und möchte es im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen etwa der Anwälte für Aufklärung, denen ich seit einem Jahr angehöre, auch bleiben. Weiterhin bin ich aber – solange es keine Fachanwaltschaft für Corona-Recht gibt – siehe dazu bitte https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rechtsgebiet-coronarecht-203098.html – offen für solche und vergleichbare Fälle.

Sie erreichen mich am besten per Mail an neumann@immoanwalt.nrw unter Angabe Ihrer Adresse, Ihrer Telefonnummer und Ihres genauen Anliegens, damit wir entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

MWGFD: Lieben Dank, Herr Dr. Neumann und Herr Prof. Dr. Schwab für das offene Gespräch. Wir hoffen, dass eine weitere Instanz nicht nötig sein wird.

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Quelle:
https://www.mwgfd.org/2022/12/erstinstanzlicher-freispruch-fuer-freies-atmen/

18 Kommentare zu „Erstinstanzlicher Freispruch eines Arztes für Masken-freies Atmen“

  1. Nun, hoffen wir, dass dieser Fall zum Präzedenzfall wird und weithin die entsprechenden beispielhaften anderen Richtern und Richterinnen mutmachende Wellen schlägt – Wellen der hoffentlich wieder aufkeimenden und sich im Dominoeffekt verbreitenden Vernunft.

    Doch sei auch darauf hingewiesen, dass die m. E. SAT-AN-ische Seite offenbar schon ihren nächsten Coup in der Mache hat mit dem Pandemie-Abkommen der WHO:
    https://www.news.de/gesundheit/856541019/toedliche-hybrid-covid-variante-corona-aus-labor-boston-universitaet-80-prozent-sterberate-bei-maeuse-experiment-gain-of-function/1/

    Dass dies keine Finte ist zeigen die Machenschaften in einem Bostoner Labor, in dem bereits ein 80 % tödlicheres Virus entwickelt wird und auch in einem Londoner Labor soll Ähnliches erfolgen – zu Letzterem finde ich gerade den Link nicht mehr oder er wurde bereits zensiert, wer ihn findet, bitte posten- hier der Link zu Boston:
    https://www.news.de/gesundheit/856541019/toedliche-hybrid-covid-variante-corona-aus-labor-boston-universitaet-80-prozent-sterberate-bei-maeuse-experiment-gain-of-function/1/

    Wir haben es m. E. mit völlig Wahnsinnigen zu tun und von diesen ist m. E. kein Aufgeben zu erwarten – es braucht eine ihnen überlegene irdische und/oder kosmische und/oder geistige Macht, die willens und in der Lage ist, ihnen endgültig den Stecker zu ziehen und sie für alle Zeit und Ewigkeit zurück in die Büchse der Pandora zurückzuverfrachten.
    Aber immerhin zeigt der Freispruch, dass es offenbar doch noch anständige vernunftbegabte nicht korrupte Richter gibt und hoffen wir, dass dies Schule macht wie ein Dominoeffekt.

    Meines Erachtens.

  2. Was m.E. nicht ausreichend zur Sprache kommt, ist, dass politische „Entscheidungsträger“ wie Merkel/Spahn mit sinnfreien „Corona“regeln entscheiden konnten (und noch können) wer als „krank“ bzw. infiziert zu gelten hat. Ein Lichtblick hingegen sind Richter, die zu Recht diesen Titel tragen und nicht opportunistische Mitläufer eines durch und durch korrumpierten politischen Systems sind.

  3. Was soll man denn dazu sagen?
    Wir nehmen die Leistung/ Tätigkeit eines 77jährigen, und wenn sie nicht nach unseren – wohlgemerkt unseren – Vorstellungen entspricht, die von Tag zu Tag, aber auch von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können, knöpfen wir ihn uns vor und – bringen ihn vor Gericht. Und je nachdem, was wir dort für einen Richter und Staatsanwalt haben, kann nochmals alles um 180 Grad gekippt werden.

  4. „Erstinstanzlicher Freispruch eines Arztes für Masken-freies Atmen“

    Oh, was bin ich da dankbar. Das ist zwar nicht das, was man von einer ehrlichen juristischen Aufarbeitung aller „Verbrechen“ in Zusammenhang mit SARS-CoV-2/ COVID-19 erwarten könnte/ können sollte dürfen – aber gegenüber der bisherigen „RechtsVerdreherei“ in Sachen MaskenAttesten schon ein kleiner Fortschritt und ein Anfang und ein innewohnender Zauber. Bitte jetzt aber nicht wieder die gleiche staatsanwaltliche Reaktion, wie beim Weimarer AmtsRichter auf dessen Maskenurteil für 2 Schulen – mit Hausdurchsuchungen bei den Richtern etc. geantwortet wurde.

    In den RauhNächten 2022/23 hatte ich einen Traum – „manche“ würden Alptraum dazu sagen. Mir träumte von blitzartigem Schicksal von OBEN, indem von Gott verkündet wurde, dass sich drei große Gerechtigkeiten (wie er es nannte) auf Erden sofort materialisieren:

    1. Die Entstehung von SARS-CoV-2 wird strafrechtlich untersucht und die Verantwortlichen für die Finanzierung, technische Entwicklung und den Ausbruch der Krankheit sowie deren Missbrauch als eine weltweites Pandemie-Geschäft werden strengstens bestraft;
    2. Die Unterdrückung und das Verbot von wirksamen Medikamenten gegen die ausgebrochene COVID-19-Krankheit wird strafrechtlich untersucht und die dafür Verantwortlichen werden strengstens bestraft;
    3. Alle Maßnahmen, die angeblich und vorgeblich der BerufsPolitik „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Zusammenhang mit COVID-19 erlassen wurden, werden strafrechtlich untersucht und die für die Schäden und Wirkungen und Opfer Verantwortlichen werden strengstens bestraft – insbesondere das „COVID-19-Impfverbrechen“ mit unausgereiften mRNA-Therapien und giftigen Spike-Proteinen und die damit in Zusammenhang stehenden Verbrechen gem. Nürnberger Kodex (Ausübung von Zwang und Umgehung des Prinzips der Freiwilligkeit) wird, bis hin zur Verhängung härtester Strafen, juristisch aufgearbeitet und geahndet.
    4. Die an diesem Verbrechen beteiligten politischen Parteien, Firmen, Finanz-Konglomerate und PropagandaMedien und-Apparate werden enteignet und ersatzlos zerschlagen.

    Das sind wir den vielen Todesopfern schuldig, meinte der liebe Gott abschließend – als er den Schlüssel für die Zellen der zweifelsfrei Schuldigen, d.h. der weggeschlossenen gemeingefährlichen Täter, für immer u. ewig entmaterialisierte.

    Ein Traum halt. Wie weit der weg ist von der Realität zeigt allein die Überschrift. Untraumhafte Frage zur Realität: Welchen konkreten gesundheitlichen Schaden haben eigentlich die bisher hierzulande verurteilten Masken-Attest-Erteiler-Ärzte verursacht? Die Geschäfte von MaskenSpekulanten gestört und damit denen einen leichten Kopfschmerz verursacht? Ich verzichte besser auf weitere Fragen – Herr Dr. Wieler (RKI-Chef) hat das auch schon lange befohlen.

    „Erst wenn du ganz gelöst ins Hören reiner Unterscheidung, bedarfst du nicht mehr des Verzichts, bist ledig der Vermeidung. (Martin Heidegger)

  5. Zwei Richter die aus der Reihe und Systemtreue Tanzen und nach echten Fakten und Gesetz Handeln. Möge Gott sie Segnen das es keine Konsequenzen für sie hat wie der Richter in Weimar es schmerzlich erleben musste.
    Bis zum heutigen Tag habe ich Null Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt. Jetzt geht wieder ein Funke durchs Land. Möge er ein Leuchtfeuer mit Flächenbrand entfachen in der Justiz.

  6. vielen Dank für den Artikel Herr Ludwig.
    Ich bin mir nicht sicher ob der Link hier reinpasst.
    Wenn nicht dann löschen sie das.

    Vortrag – Dr. Jur. Gerald Brei: Ist die Schweiz noch ein Rechtsstaat?
    Herr Gerald Brei erzählt viel von den Gedanken der Dreigliederung nach Rudolf Steiner.

  7. danke Herr Ludwig, dass sie das reingestellt haben.
    Halte ich für einen der wichtigsten Vorträge über unsere politischen Verhältnisse.
    Wir werden, wenn wir weiterhin als Menschen bestehen wollen, nicht umhin kommen, die Dreigliederung von Rudolf Steiner zu verwirklichen.

  8. @ hl,
    kann es sein das der Beitrag insgesamt ein Fake ist ?
    Neumann meinte im Strafrecht gäbe es seit 2020 ein Corona-Strafrecht—-tut mir leid, aber ich habe keines gefunden,höchstens Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (IfSG, StGB), dazu benötigt der Staatsanwalt mindestens einen Geschädigten, und den hat er nicht—-der Anwalt Neumann erzählt hier, höflich ausgedrückt, dummes Zeug.

  9. Ein wirklich brillanter Vortrag, der die Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der PLandemie von Seiten der Politik und besonders von Seiten der Justiz noch einmal besonders plastisch vor Augen führt.
    Vielen Dank fürs Einstellen.

  10. Bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, was nun das eigentliche „konkrete Thema des Artikels“ ist. Zuerst dachte ich, es sei zum einen das der Maskenpflicht, wie zum anderen auch wie Gerichte über Ärzte urteilen, die Atteste zur Befreiung von derselben ausgestellt haben.

    Diesbezüglich finde ich es erfreulich zwar, dass im Falle von Dr. Andreas Triebel das Landgericht Bochum anders entschieden hat als andere Gerichte in anderen vergleichbaren Fällen, doch macht eine Schwalbe, wie der Volksmund schon sagt, noch keinen Sommer.

    Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Corona-Krise zum einen in Zusammenhang mit der sogenannten Davos-Agenda steht, wie auch von dem Kopf derselben ausgebrüteten, sogenannten Big Reset.
    Das ist nun ein ziemlich weites Gebiet, und ich weiss eben nicht so recht, wie weit das zum eigentlichen „Konkreten Thema des Artikels“ zählt.

    War gestern schon anlässlich des ersten Kommentars zu diesem etwas irritiert, in dem ja das Thema der „gain of function“- Forschung eingebracht wird, das ich insgesamt sehr interessant finde und zu dem ich gerne etwas beigesteuert hätte, wenn eben nicht die Frage gewesen wäre, ob das zum „konkreten Thema des Fadens“ zählt.

    Denn die These eines möglichen Laborursprunges des Sars-cov2 ist ganz und gar nicht widerlegt, wie der dazu verlinkte Artikel im ersten Kommentar ohne Belege suggeriert.
    Dazu gibt es inzwischen auch eine Geschichte, die ausführlich zu referieren nun doch den Rahmen des obigen Artikels sprengen würde. Daher will ich hier lediglich auf den diesbezüglichen Einsatz des Deutschen Prof. Wiesendanger hinweisen, der wiederum u.a. auch die Arbeiten und Erkenntnise des inzwischen leider verstorbenen Nobelpreisträgers Luc Montagnier verarbeitet hat.

    Dann tauchte heute im bislang letzten Kommentar wieder so ein interessantes Thema auf, bei dem sich allerdings auch die Frage stellt, wie weit es zum „konkreten Thema des Fadens“ zählt. Gemeint ist der verlinkte Vortrag des Dr. Jur. Gerald Brei, von dem ich bisher lediglich die ersten 15 Minuten gehört/ gesehen habe.
    In diesen ersten 15 Minuten wird schon das leidige Thema des „Virus-Nachweises“ aufgeworfen, das von Anfang an die Runde macht und sich an der fehlenden, „vollständigen Isolation“ nach den vier Koch’schen Postulaten festmacht. Dazu gibt es auch eine Bewegung, innerhalb derer sich bisher vor allem der Deutsche Biologe Stefan Lanka hervorgetan hat.
    Auch das ist ein weites Thema, das zu behandeln ebenfalls den Rahmen des Artikels sprengen würde.
    (…)

  11. Dieser „Freispruch“, dient nur dazu, die Wogen in der aufgewühlten Öffendlichkeit etwas zu glätten, sozusagen eine „Pille“ der Beruhigung der breiten Masse ahnungsloser Menschen! Denn hinter Ihren Rücken wird schon an der nächsten Teufelei gearbeitet!
    Wer glaubt, das diese geniale Gelddruck Maschine der Pharmaindustrie einfach so abgeschaltet wird, der hat keine Ahnung welche wirkliche Absicht hinter diesen pervertierten Vorhaben steckt!
    Was ist denn mit all den Anderen, Denen man die Existenz unter Ihren Füßen weggerissen hat, den vielen Selbstmorden, die, Die „Entscheidungsträger“ mit zu verantworten haben. Die Gerichtlichen Klagen würden ein Ausmaß von ungeheuren Dimensionen nach sich ziehen!
    Das werden doch die Drahtzieher der Verbrechen an der Menschheit nie zulassen! Also werden Sie weiter machen und die Flucht nach vorne antreten!
    Da bin ich mir absolut sicher!

  12. „Dr. Neumann: Leider habe ich den Fall Weikl nicht verfolgen können, weil ich selbst mit meinen eigenen Fragen beschäftigt war. Überhaupt kann ich allen nur empfehlen, sich auch nicht von den inzwischen ja unfassbar zahlreichen und unübersichtlichen neuen Medien und deren Berichterstattungen in immer zahlreichen neuen Formaten hypnotisieren zu lassen.“

    dazu sage ich: es gibt ja doch intelligentes (und emphatisches) Leben unter der Sonne!
    Und überhaupt: jetzt fängt es erst richtig an!

    Die Juristen, die wie wie ein ehemaliger Nazi-Richter und spätere Minsiterpräsident Filbinger später sagen werden, sinngemäß: „Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein!“ müssen deutlich erkennen, dass sie nicht im Namen von Billythekid-Gates oder der Pharma-Mafia sondern im Namen des deutschen Volkes Recht zu sprechen haben – oder gefälligst gehen, von mir aus ins Gatesland – oder auf den Mars.

  13. Das Urteil ist ein Fake? – interessanter Gedanke … ;-(

    (oder können sie auf das Ihrer Meinung nach anderslautenden Urteil verweisen?)

  14. @Albrecht Storz,
    wie soll man auf ein anderes Urteil verweisen können, ohne zu berücksichtigen das es ohne den Vorhalt eines Staatsanwaltes keinen Prozess gegeben hätte um vergleichen zu können.

    Mit anderen Worten, wo nichts entsteht und nichts geschied dort fehlt der Anfang,und wo der Anfang fehlt, dort gibt es nichts was sich logisch entwickeln könnte was auch der Ethik entspricht,weil Logik um vergleichend erklärt zu werden einen Anfang braucht.

    nur mal so als Anregung, —

  15. Auch eine interessante Diskussion von Paul Brandenburg mit dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier.

    Rechtsbeuger in Roben: Die Unrechtsjustiz des Regimes Gast: Dirk Sattelmaier

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