Die feindliche Übernahme des Bundesverfassungsgerichts

Die institutionelle Verquickung von Politik und Bundesverfassungsgericht durch das Richter-Wahlverfahren hatte bisher schon zu einer zunehmenden Politisierung des Gerichts geführt. Doch seit der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten und kurz darauf zum Präsidenten gemacht wurde, entwickelt sich das oberste deutsche Gericht immer unverhohlener zum Erfüllungsgehilfen der Politik. Die Gewaltenteilung, ein Grundprinzip rechtsstaatlicher Demokratie, ist weitgehend zu Gunsten der Herrschaft einer Parteien-Oligarchie aufgehoben, so dass im anwachsenden staatlichen Totalitarismus das Volk als eigentlicher Souverän seine grundgesetzlich verbürgten freiheitlichen Grundrechte von den Gerichten kaum noch verteidigt findet.

Der Fall Stephan Harbarth

Stephan Harbarth hat von 2000 an als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien nur Konzerninteressen und daneben ab 2009 als CDU-Abgeordneter des Bundestages Partei-Interessen vertreten, die mitunter konkurrierten und mit den Aufgaben eines Volksvertreters nicht selten im Widerstreit lagen. Aber er war nie als Richter tätig, der keinen Interessen, sondern ohne Ansehen der Person nur Recht und Gesetz verpflichtet ist.
Auf Betreiben der CDU und ihrer allmächtigen Kanzlerin – auf Wahlplakaten eng mit ihm verbunden – wurde er am 22.11.2018 vom Bundestag zum Richter am Bundesverfassungsgericht gekürt und am 30.11.2018 vom Bundesrat gleich zu dessen Vizepräsidenten erhoben.
Als Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages und schließlich stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er an der Durchsetzung vieler Gesetze beteiligt, die gegebenenfalls zu überprüfen er nun die Aufgabe hat.

Kann die Fraktionsdisziplin ablegen, wer seiner Partei alles verdankt? Kann plötzlich frei den Mund öffnen, wer neun Jahre lang klaglos den Kappzaum (Zaum zum Lenken und Longieren junger Pferde) des Abgeordneten trug, um jetzt die Augenbinde der Justitia überzustreifen, als hätte er nie etwas anderes gekannt als richterliche Neutralität und Regierungsferne?“
So formuliert treffend Gerhard Strate, einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger und Mitglied des Ausschusses für Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, im September-Heft 2021 des Monatsmagazin Cicero, wo er die Causa Harbarth einer schonungslosen Analyse unterzog. 1

Am 22. Juni 2020 schließlich wurde „Merkels Mann in Karlsruhe“, wie er in alternativen Medien bezeichnenderweise genannt wird, durch den Bundespräsidenten zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Und er bewährte sich gerade in der Corona-Krise für die totalitären Maßnahme-Strategen in Berlin. Schon als Vizepräsident fiel die Entschlossenheit auf, mit der der 1. Senat unter seinem Vorsitz fast alle Eilanträge und Verfassungsbeschwerden ablehnte. Und das setzte sich auch nach dem Juni 2020 fort, wobei er natürlich mit weiteren Richtern rechnen konnte, die dem Senat schon angehörten, ebenfalls von Altparteien nach Karlsruhe entsandt: vier von der SPD, zwei von der CDU und einen von der FDP.

„Die vorherrschende formelhafte Terminologie, für jedermann in den Pressemeldungen des Verfassungsgerichts nachlesbar, ist nicht immer elegant, aber durchaus wirksam: Erfolglose Eilanträge abgelehnt. Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Antrag unzulässig. Antrag genügt nicht den Anforderungen. Nicht ausreichend substantiiert vorgetragen. Was Juristen eben schreiben, wenn sie sich der inhaltlichen Auseinandersetzung entziehen und eine eigene Agenda durchsetzen möchten.“
So fasst es Gerhard Strate im Cicero zusammen.

Ignorierte Ungültigkeit eines Gesetzes

Besonders gravierend ist der am 5. Mai 2021 gefasste Beschluss des 1. Senates unter Harbarths Vorsitz, mit dem Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelung von Ausgangsbeschränkungen abgelehnt wurden.
Gerhard Strate weist darauf hin, dass das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, im Bundestag am 22. April 2021 verabschiedet, der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte. Denn „die in § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG vorgesehenen Testungen von Schüler- und Lehrerschaft bei Durchführung von Präsenzunterricht erzeugten eine Kostenlast der Länder, weshalb eine Zustimmung des Bundesrats unabweisbar war (Art. 104a Abs. 3 GG). Diese Zustimmung jedoch gab es nicht. Die Frage, ob das Gesetz zustimmungspflichtig war, betrachtete der Senat zwar als berechtigt, seine acht Mitglieder sahen sich aber außerstande, diese überschaubare Rechtsfrage zu beantworten: ´Die Beantwortung der damit verbundenen Fragen ist derzeit jedenfalls als offen einzustufen.`“

Man müsse sich das einmal vorstellen, so Gerhard Strate, gemäß Artikel 78 GG komme ein Gesetz zustande, wenn der Bundesrat zustimmt. Auch dann, wenn nur eine einzelne Vorschrift – wie hier der Paragraf 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG zu den Testerfordernissen an den Schulen – die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst, müsse der Bundesrat dem Gesetz insgesamt ausdrücklich und unzweideutig zustimmen. Werde die Zustimmung nicht erklärt, sei das Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden.
Für einen der vielen hochqualifizierten Assistenten, die den Richtern des Verfassungsgerichts zuarbeiteten, wäre die Lösung dieser offenen Rechtsfrage eine Sache von wenigen Stunden gewesen. Wenn dennoch die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich „derzeit“ nicht in der Lage gesehen hätten, die offene Frage der Zustimmungsbedürftigkeit zu klären, dann sei dies eine unverhohlen politische Entscheidung gewesen. Man habe nicht gewollt. „Derzeit“.

„Einen offenen Einblick in seine Marschrichtung“, fügt Gerhard Strate hinzu, „gewährte Stephan Harbarth in einem Interview, welches am 2. April 2021 im Redaktionsnetzwerk Deutschland veröffentlicht wurde. Unter der Überschrift ´Präsident des Verfassungsgerichts verteidigt deutsche Corona-Politik` wirbt er mit warmen Worten um Verständnis für die Maßnahmen der Regierung. Und schon am nächsten Tag legt er in der Bild-Zeitung nach, indem er Corona-Demonstranten ermahnt, mit dem Demonstrationsrecht ´verantwortungsvoll umzugehen`.“

Ist es die Aufgabe des Präsidenten eines neutralen Gerichts, öffentlich für die Politik der Regierung Partei zu ergreifen, über deren Maßnahmen er anschließend zu Gericht sitzt? Hierin kommen schon seine Parteilichkeit und seine wahren Absichten offen zum Ausdruck.

„Erklärt sich die schon an Arbeitsverweigerung grenzende Abneigung des Bundesverfassungsgerichts, geplagten Bürgern inmitten einer der schlimmsten politischen Krisen der bundesrepublikanischen Geschichte wenigstens hin und wieder wirksam Rechtsschutz zu gewähren, auch aus dem Denken des Parteisoldaten?“, fragt Gerhard Strate.
Die Antwort ist klar. „Merkels Mann in Karlsruhe“ erfüllt die in ihn gesetzten Erwartungen der Regierungspartei.

Rundfunkbeitrag und Abgeordneten-Freiheit

Wenn es um die Interessen der „staatstragenden“ Parteien geht, wie die finanzielle Auspolsterung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks z.B., dieses unschätzbaren Propaganda-Lautsprechers der Regierungs- und der sie stützenden Parteien-Politik, greifen die Parteifreunde in Karlsruhe zu keinen ablehnenden Floskeln.
In der Vorlage eines „Ersten Medienänderungs-Staatsvertrages“ war in Art. 1 die Erhöhung des Rundfunkzwangsbeitrages um 86 Cent pro Monat vorgesehen. 15 Bundesländer hatten zugestimmt, nur Sachsen-Anhalt verweigerte die Zustimmung, so dass der Vertrag nicht zustande kam. Daraufhin erhoben die Staatssender Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Land Sachsen-Anhalt.

Die Entscheidung des 1. Senats vom 20. Juli 20212 zu lesen falle schwer, bekannte Gerhard Strate, „denn in ihr spiegle sich unverkennbar die erste Abendsonne einer schwindsüchtig gewordenen Demokratie“. – Er untertreibt. Es schienen schon viele Abendsonnen auf diese schwindsüchtige Demokratie, nur diese wirft ihr Dämmerlicht auf einen Tiefpunkt.
In dem Beschluss stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt. Zugleich ordnet es an, dass der in Betracht kommende Art. 1 des Vertragsentwurfes vom 20. Juli 2021  bis zum „Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung der Beschwerdeführer (der Staatssender) durch den Rundfunkbeitrag“ vorläufig gelte.

Das Verfassungsgericht setzt also den ersten Teil des „Medienänderungs-Staatsvertrages“, der insgesamt noch gar nicht zustande gekommen ist, einfach per Anordnung vorläufig in Kraft. Das kann kein Gericht, das verläuft nicht im Reiche des Rechts, sondern der puren Willkür, die aus dem politischen Willen aufsteigt, die Herrschafts-stabilisierende Bewusstseins-Anstalten schnellstmöglich mit zusätzlichem Geld zu versorgen. Das wissen auch die Richter und sprechen von vorläufiger Geltung „bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung“.
Diese kommt aber nur zustande, wenn Sachsen-Anhalt zustimmt. Das heißt, der Landtag wird damit verurteilt, der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zuzustimmen, oder, wie es Gerhard Strate formuliert, den Grundsatz zu beherzigen, „dass ihr bedingungsloses Ja zu jeder gewünschten Erhöhung des Rundfunkbeitrags alternativlos ist.“

 Angesichts des unverzichtbaren Wesenskernes jedes demokratischen Systems, der natürlich auch in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt steht:
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“,
ist dies ein ungeheuerlicher Übergriff in die Unabhängigkeit der Legislative eines Landes, der nur aus totalitärer Hybris entspringen kann.

Der besondere Schutz des Staatsfunks, seine sogenannte Bestands- und Finanzierungs-Garantie, die aus Art. 5 des Grundgesetzes abgeleitet wird, hat indessen schon eine längere unrühmliche Tradition beim Bundesverfassungsgericht, erreicht in ihrer grotesken Konstruktion hier nur einen neuen Höhepunkt.
In Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 heißt es lediglich:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film wird gewährleistet.“

Ausschließlich aus diesem Satz, schreibt Rechtsanwalt Strate treffend, konstruiere sich über eine spitzfindige Argumentationskette die Anspruchsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Medien auf ihre Finanzierung durch zwangsweise erhobene Beiträge. Diese haben inzwischen die Form einer verkappten Steuer für nahezu jedermann angenommen.
Die willkürliche Herleitung eines rigiden Finanzierungsmodells aus dem Grundgesetz widersprach schon immer in eklatanter Weise dessen freiheitlichem Geist. (…) … das Grundgesetz selbst stellt keine Forderung nach einem besonders zu schützenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf. Die ´Garantie der funktionsgerechten Finanzierung` ist ein Kind des Bundesverfassungsgerichts, gehegt und gepflegt in immer neu sich wiederholenden und weiter ausgreifenden Gerichtsentscheidungen, mittlerweile groß, fast ein Monster geworden. (…)
Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Finanzierungsmodellen unterschiedlicher Medien und verlangt auch nicht die staatlich angeordnete Zwangsfinanzierung einzelner Leitmedien. Streng genommen besagt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG lediglich eines: Der Staat hat nicht das Recht, Medien aller Art in ihrer Berichterstattung zu behindern. Bekräftigt wird diese Deutung durch den folgenden Absatz Abs.1 Satz 3, der präzisiert: ´Eine Zensur findet nicht statt.`“ 3

Surreale Klimaschutz-Entscheidung

In merkwürdiger Lautlosigkeit, ohne Öffentlichkeit, Sachverständige und öffentliche Verhandlung,  wie es eine Verfassungsbeschwerde über die Klimapolitik der Bundesregierung wegen ihrer weitreichenden Bedeutung für den Industriestandort Deutschland erfordert hätte, veröffentlichte der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Vorsitzenden Harbarth am 24. März 2021 einen einstimmig ergangenen Beschluss, der wie eine lautlose Bombe wirkt, deren verheerende Auswirkungen unabsehbar sind. In den Leitsätzen der Entscheidung heißt es:
„1.) Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen … durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.“4

Wie schon in Bezug auf Corona, kommentiert Rechtsanwalt Gerhard Strate, erfahre das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch hier seine dem Zeitgeist  – ich würde sagen: der neuen Totalitarismus-Gesinnung – geschuldete Umdeutung.
„Was von den Vätern der Verfassung nach bittersten Diktaturerfahrungen dazu konzipiert worden war, das Individuum vor Folter, politischem Mord und sonstigen staatlichen Übergriffen zu bewahren, verkommt mehr und mehr zu schnöden Vollkaskopolice, mit welcher der Staat alle möglichen absurden ´Schutzpflichten` an sich zieht.
Diese durch pure Rabulistik in das Grundgesetz hinein interpretierten Pflichten des Staates ziehen jedoch unweigerlich auch das staatliche Recht zur Ausübung zahlreicher Repressalien nach sich. Wie auch sonst sollte man Virusinfektionen an der Ausbreitung hindern oder den CO2-Ausstoß maßgeblich reduzieren, wenn nicht durch massive, auf Dauer angelegte Einschränkungen der persönlichen Freiheit?“

Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist wie die übrigen Grundrechte primär vorstaatliches Abwehrrecht des freien, sich selbst bestimmenden Menschen gegen totalitäre Übergriffe der Staatsmacht. Und der Staat hat die Menschen vor Übergriffen staatlicher Stellen und natürlich auch anderer Personen in ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen. Schutz vor Krankheiten ist Sache des freien, sich selbst bestimmenden Menschen selbst und seiner Ärzte, der freien Ärzteschaft.
Mit der Vereinnahmung zur allgemeinen staatlichen Schutzpflicht wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit als das höherwertige gegen die anderen Grundrechte in Stellung gebracht, indem diese weitgehend eingeschränkt bzw. völlig suspendiert werden, damit die Menschen weitestgehend geschützt werden könnten.

Das Abwehrrecht des Menschen gegen staatliche Willkür wird perfide zum Angriffsrecht des Staates auf die Grundrechte des Menschen gewendet. Das heißt, die Abwehrrechte des Menschen gegen einen totalitären Staat werden verdreht und missbraucht, um – einen totalitären Staat zu errichten.5

„Die zur Durchsetzung notwendigen, teils robusten polizeilichen Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen könnten sich“, fährt Gerhard Strate fort, „sehr schnell ihrerseits für eine Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit entwickeln und das Grundrecht damit vollends seines Wesensgehalts berauben. Analog zu Orwells ´Freiheit ist Sklaverei` stünde es dann als eine leere Worthülse vor uns, deren Bedeutung sich längst in ihr Gegenteil verkehrt hat.“

 Auch der zweite Leitsatz der Entscheidung habe es in sich und sei ein beredtes Beispiel dafür, weshalb der Gesetzgeber sich mit der Definierung neuer Staatsziele im Grundgesetz tunlichst zurückhalten sollte. Er lautet:

„2.) Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“

Der 1994 nachträglich eingefügte Artikel 20a GG beziehe sich auf die staatliche Pflicht zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und eröffne damit viel Raum für verschiedenste Interpretationen. Findigen Umweltverbänden mit Verbandsklagerecht bietet er durch seine Unbestimmtheit eine unendliche Spielwiese zu sukzessiven Ausgestaltung eines dystopischen Ökostaats über den spendenfinanzierten Rechtsweg.
Der Beschluss des 1. Senats unter Vorsitz des neuen Präsidenten Harbarth sei natürlich von den zuständigen Juristen sofort als „epochal“ gefeiert worden. Einige Zitate sollen beispielhaft aufzeigen, wohin die Reise geht:

„Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dieser Temperaturschwelle entspricht ein, wenn auch nicht eindeutig quantifizierbares, aus dem globalen Restbudget abgeleitetes nationales CO2-Restbudget. Ist dieses nationale CO2-Budget aufgebraucht, dürften weitere CO2-Emissionen nur noch zugelassen werden, wenn das Interesse daran verfassungsrechtlich insbesondere gegenüber dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG überwiegt. Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind, wären also verfassungsrechtlich nur noch hinnehmbar, soweit sich die dahinterstehenden grundrechtlichen Freiheiten in der erforderlichen Abwägung durchsetzen könnten, wobei das relative Gewicht einer nicht klimaneutralen Freiheitsbetätigung in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter abnimmt.“ (Randnummer 120)

Damit sei der Grundstein für eine bizarre Situation gelegt, in der bereits das Einschalten der Heizung im Winter, der Verzehr einer Fleischmahlzeit oder ein Flug in den Urlaub in jedem Einzelfall Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Abwägung werde. Da passe es hinein, wenn an anderer Stelle der Entscheidung davon die Rede sei, es könnten „selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein“. Dass mit derartigen Formulierungen ein Gewöhnungsprozess eingeläutet werde, dem die Bürger schon in den letzten anderthalb Jahren ausgesetzt waren, liege nahe.

Mit traumwandlerischer Sicherheit scheine sich das Verfassungsgericht auf den schwankenden Planken wissenschaftlich umstrittener Zahlengrundlagen zu bewegen. Ob die Erwärmung nun maximal 2 Grad Celsius oder besser doch nur 1,5 Grad Celsius betragen sollte und in welchen Tranchen das ab 2020 bis in alle Ewigkeiten verbleibende deutsche Restbudget möglicher CO2-Emissionen (es betrage laut Entscheidungsbegründung des Bundesverfassungsgerichts genau 6,7 Gigatonnen) verteilt werden sollte: Dies zu präzisieren, gebe der Beschluss der Politik auf.

„Wie viele Säcke die neuen Schildbürger jedoch brauchen werden, um die täglich benötigten Energiemengen in Form von Sonnenlicht in ihre Häuser zu tragen, darüber schweigt die Begründung sich aus. Dies zu ermitteln obliegt wohl ebenfalls der Bundesregierung. Schon kurz nach der Verkündung des Beschlusses jubelte Wirtschaftsminister Altmaier: ´Die Entscheidung gibt uns die Chance, für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen!`
Bei so viel Eintracht zwischen Gericht, Klägern und Beklagten ist erfahrungsgemäß höchste Wachsamkeit angesagt. Und dass bereits am 18. November mit dem Film ´Ökozid` ein ARD-Gerichtsdrama ausgestrahlt wurde, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiktiv vorwegnahm, lässt erahnen, dass auch von den Leitmedien keine Kritik an der wirtschaftlichen Marginalisierung Deutschlands und seiner Bürger zu erwarten ist.“

Die Frage einer gefährlichen Krankheits-Epidemie und die Fragen eines Klimawandels können nur durch die entsprechenden Wissenschaften geklärt werden, die zu ihrer Unabhängigkeit eine eigene Verwaltungs-Organisation außerhalb staatlicher Zusammenhänge benötigen. Nur die Wissenschaftler können den freien Bürgern dann entsprechende Verhaltensweisen anraten. Nicht aber darf der Staat durch Machtspruch entscheiden, was zu gelten und was jeder zu tun habe. Das führt in den Totalitarismus, wie wir ihn in der Corona-Plandemie ja gerade erleben und wie er in der Frage des Klimawandels auf uns zukommt.

Fazit

Der Fall Harbarth ist nur die Spitze des Eisbergs. Harbarth treibt am radikalsten und unverhohlensten die politische Übernahme des Bundesverfassungsgerichtes voran, die schon lange im Wachsen begriffen ist, ermöglicht und initiiert von einem Wahlverfahren der Richter durch die Legislative, die in der Regel gewissen Proporz-Absprachen und -Vorschlägen der Parteien folgt. Dadurch geht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit Jahren immer mehr mit den politischen Auffassungen und Ideologien der Parteien konform, denen die Richter als Mitglieder angehören oder denen sie nahestehen.
Das heißt, Legislative, Exekutive und Judikative sind weitgehend in der Hand derselben Partei oder Koalition. Die Gewaltenteilung, fundamentale Voraussetzung eines demokratischen Rechtsstaates, ist de facto aufgehoben.

Die parteipolitische Infiltrierung des Bundesverfassungsgerichts, dessen Entscheidungen endgültig sind und nur von ihm selbst korrigiert werden können, geschieht nicht zufällig und unbedacht. Sie hat Methode. Im Falle Harbarth tritt sie besonders offen und mit erstaunlicher Skrupellosigkeit zutage. Sie bedeutet im Grunde eine vorsätzliche feindliche Übernahme des Bundesverfassungsgerichts und damit die gezielte Aufhebung der Gewaltenteilung zugunsten einer Parteien-Oligarchie, der es damit möglich ist, totalitäre gesellschaftliche Entwicklungen, wie sie im Artikel beschrieben werden, ungestört voranzutreiben.

Diese Parteien sind die größten Feinde der freiheitlich-demokratischen Ordnung, und einer der entschlossensten von ihnen, sitzt nun an der Spitze des höchsten Gerichtes der Judikative.

Eine positive Entwicklung kann es nur geben, wenn den Parteien als erstes das De facto-Monopol der Kandidatenaufstellung für die Parlamentswahlen genommen wird und nur Direktkandidaten gewählt werden, die dann im Parlament keinerlei geschlossene Fraktionen bilden. Die Justiz, die jetzt noch völlig in die Verwaltungen verschiedener Ministerien eingeordnet und von diesen dominiert wird, muss herausgegliedert werden und eine eigene Selbstverwaltung erhalten. Nur aus dieser dürfen durch Fachkommissionen die Richter der obersten Gerichte gewählt werden.

Geschieht dies nicht, wird der Untergang dessen, was nach dem 2. Weltkrieg ein Stück weit als freiheitlich demokratische Grundordnung versucht wurde, vollends im anschwellenden neuen Totalitarismus untergehen.6

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1   Gerhard Strate: „Stets zu Diensten“, Cicero – 9. 2021
2   bundesverfassungsgericht.de 20.7.2021
3   Vgl. näher: Rundfunkzwangsbeitrag – oder die betreute Informationsfreiheit
4   bundesverfassungsgericht.de 24.3.2021
5   Siehe näher: Bild-Chef benennt Kern des … ; Da ist sie, die 3. totalitäre …
6   Siehe näher: Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut …    

35 Kommentare zu „Die feindliche Übernahme des Bundesverfassungsgerichts“

  1. Alles richtig. Aber Harbarth ist nur einer von 8 Richtern des 1. Senats. Was treibt alle übrigen dazu, sich derart von diesem Politjuristen vorführen zu lassen, wenn man von Susanne Baer mal absieht, die ein ähnlicher juristischer Totalschaden ist. Selbst von einem abweichenden Minderheitsvotum ist mir nichts bekannt. Der Vorgang zeigt im Zusammenhang mit diversen anderen, wie leicht eine Demokratie in eine Autokratie umwandelbar ist. Die sogenannten Grundrechte stehen nur auf dem Papier. Papier schützt nicht. Wenn man mal in das Grundgesetz hineinschaut, dann steht bei jedem Recht auch gleich dabei, unter welchen Umständen es nicht mehr gilt. Diese Umstände sind natürlich definitorischer Willkür ausgesetzt. Das GG ist im Kern eine Lachnummer.

  2. Gerhard Strate ist ein einsamer Rufer und der Cicero, wo er gedruckt wurde, eine Ausnahme. Wie der Sachsensumpf oder die Verknüpfung des Hamburger Senats mit dem albanischen Großclan Osmani wird in Bälde auch dieser Skandal sanft zugedeckt mit dem Mantel des Vergessens. Es fehlt in dem Falle wie überall der Chor der Unterstützer. Sämtliche ehrenhafte Juristen müßten sich hinter Herrn Strate aufstellen und ihn lauthals orchestrieren, wie sich seinerzeit in der DDR zahlreiche Künstler hinter Wolf Biermann stellten. Wo bleibt die Ärzteschaft hinter Wodarg?

    Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim prangert in seinen zahlreichen Büchern die Vetternwirtschaft in den Parteien an und macht Vorschläge. Warum erhielt ER keine Unterstützung? Das korrupte Parteiensystem hat sich international eingenistet und tritt von alleine nicht ab. Die Genossen sind innerhalb der BRD vernetzt und auch außerhalb, man sieht es an der globalen Agenda, die brutal gegen den Willen der Völker durchgezogen wird. Es ist die Agenda der wurzellosen Großkonzerne mit ein paar launigen Ablegern wie die Schwulerei und Klimareligion. Hier müßte die gesamte Ordnung vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden.

  3. „… geplagten Bürgern inmitten einer der schlimmsten politischen Krisen der bundesrepublikanischen Geschichte wenigstens hin und wieder wirksam Rechtsschutz zu gewähren…“ ~

    Diese Aussage zeigt, wie viel wir uns schon abgeschminkt haben, Rechtsschutz „hin und wieder“ würde also schon genügen? Ich bin fassungslos!!! Ja sehen Sie, wenn wir so weitermachen, dann haben wir am Ende etwa 20cm² auf denen der Einzelne von uns steht und wir können uns weder bewegen, noch atmen!!! WAS SOLL DAS???
    Wir haben erkannt, dass dieses, unser System ein Gängelsystem ist, ein Macht- System, das uns per se schon als SACHE sieht, also sind wir nichts anderes als Stühle, die beliebig hin und her geschoben werden können, oder Hunde, die in Rennen geschickt werden, die also mit ihrem Schweiß und Einsatz den Gewinn ihrer Besitzer erhöhen !!! WIR sind es, die mit unserer Wertschöpfung über unsere Arbeit das Geld erzeugen. Dieses wird uns per Gesetz gestohlen und wir dürfen „die Reichen“ bewundern, ihre Roben, ihren Fuhrpark, ihre Schlößer und Besitztümer. „Der Queen Liesel“ zum Beispiel sollen ganze Länder gehören !!!! Das ist UNSER Reichtum !!! Dieses absolute Chaos und unsere Verarmung kann den Kritikern von einzelnen sichtbaren Anzeichen der Dekadenz nicht verborgen geblieben sein???

    Fazit: Da und dort ein bisschen zu schrauben, damit ist es doch nicht getan !!!
    Wir haben nicht die Wahl, welche Art der Zivilisation und Wirtschaft und Rechtsform wir bevorzugen !!! Wir leben praktisch im Hamsterrad, das wir mitnichten überblicken können. Da gibt es eine Menge Details, an denen wir fanatisch hängen, die es aber nicht wert sind !!!! Dieses, unser Rechtskonstrukt ist insgesamt ein großer NACHTEIL für uns !!!
    https://www.bewusst-handeln.eu/09-eu-diebe-in-der-nacht-matthias-weidner-bei-bewusst-tv-dezember-2017/

  4. Ob jemand „Orwells:“Freiheit ist Sklaverei“ so oder anders versteht, ist individuelle Frage. Ein Individuum ist z.B. im Besitz einer Freiheit, durch die es fähig ist, Sklaven wie Hunde mit Maulkorb zu halten. Ein „Wir“ von hündischen Kriechern zeigt nur in befohlenen(!!!) Kriegen schöne scharfe Zähne, wenn es bereits tot am Wegrand liegt.
    Ist nicht die Erkenntnis der Wahrheit, die uns frei macht, Lügner zu entlarven, heute dringend notwendig zu erlangen?
    Artikel 146 des GG betrifft die Geltungsdauer. „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
    Unterzeichnet von Dr. Adenauer, Schönfelder und Dr. Schäfer am 23.Mai 1949.
    Ich bin für das Inkrafttreten einer VERFASSUNG. Wer noch?

  5. @ Michael Wolff
    bedingt.
    Was soll denn drin stehen? Dieses Mal müssen wir die selbst formulieren. Sie muss unsere Freiheit, unser fundamentales Lebensrecht beinhalten, ohne Einschränkungen. Niemand soll das Recht haben, uns auszubeuten und als Sklaven zu halten. Ich bin dafür, dass es keine Rechtsgelehrten geben soll, sondern unsere natürliche Haltung zur Gerechtigkeit in gemeinsamen Beschlüssen von Ältesten tragend werden. Wir müssen so lange diskutieren, bis alle alles begreifen und jeder einverstanden ist.

  6. Durch viele Irrtümer und Ent-täuschungen in meinem Leben, in stetem Suchen nach der Aus-richtung bin ich seit drei Jahren dabei, mein Denken zu schulen durch (Selbst)-Studium von Rudolf Steiners Büchern: „Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goethe’schen Weltanschauung“, „Wahrheit und Wissenschaft“ und „Die Philosophie der Freiheit“. Wesentliche Unterstützung erfahre ich dabei durch Videolehrgänge bzw. Gasthörerschaft bei Axel Burkart und seinen Angeboten der Akademie-Zukunft-Mensch, allem voran bei „Geistreich denken – menschlich leben“.
    Die allseitige „Krise“ ist die Krise unseres Geistes im unvermeidlichen Umbruch der Welten- und Menschheitsentwicklung. Ohne Herausforderung keine Entwicklung!
    Ich möchte möglichst viele Menschen ermutigen, sich auf diesen Weg zu machen, der mit dem 1. Schritt, dem Entschluss beginnt, ganz individuell und freudig zum Weltenwandel beitragen zu wollen!

  7. @ Ela
    Unbedingt sollte erstmal da stehen, WER das Provisorium „Grundgesetz“ in besagte VERFASSUNG in Kraft treten lassen WILL. Das „Grundgesetz“ ist erstmal wie ein Paar Stiefel. Es gibt teuere „Boots“ aus Leder, die erst drückten und passend gemacht werden mussten. Harte Lederstiefel macht man mit einer gelben Flüssigkeit weich genug, damit die passen, statt zu drücken. Billige Methode. Wirksam.
    Damit kann man einem Räuber zur Not in den Allerwertesten treten, damit der woanders Land gewinnt.
    Vorher sollten wir dem die Uhr abnehmen und sagen: Deine Zeit des „Totalitarismus“ ist vorbei. !

  8. Danke Sieglinde! Du sprichst klar aus, was der Weg sein wird. Und jeder achte auf sein eigenes ‚ich habe Recht‘ gehabe und auf sein durch Angst getrieben sein.

  9. Das Verfassungsgericht als letzte, unangreifbare Instanz ist das lohnendste Ziel aller Gauner dieser Welt, ihren Handlungen einen Gesetzesmantel umzuhängen. Wer dort vertreten ist, hat gewonnen. Allein dieser Umstand verlangt die Beseitigung dieser Unangreifbarkeit. Denkbar wäre ein zufällig ausgewähltes Geschworenentribunal (freier Bürger), welches schwer nachvollziehbare verfassungsgerichtliche Entscheidungen mit dem normalen Hausverstand durchleuchtet.
    Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Sachen Viren und Klima beispielsweise könnten auf diese Weise leicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden, da das Verfassungsgericht mit Begriffen argumentiert, deren Deutung und Bedeutung (Viren, globale Erwärmung) in keiner Weise geklärt sind und schonungslos beschämend die Befangenheit des Gerichts zugunsten einer Sichtweise aufzeigt.
    Die bis zum Überdruß bemühte Floskel eines „allgemein wissenschaftlichen Konsens'“ ist eine Lüge. Das Gericht sollte nicht so tun, als ob es von ‚gekaufter Wissenschaft‘ keine Ahnung hat. Erste Pflicht dieses Gerichts wäre also diesen Sachverhalt genau unter die Lupe zu nehmen. Dann würde es entdecken, daß der wissenschaftliche Konsens durch unwissenschaftliche Studien, finanziert und propagandistisch verbreitet mit maximalem Kapitaleinsatz, hergestellt wurde.
    An diesem Punkt angelangt müßte das Gericht Sachverständige fragen, die konkurrierende wissenschaftliche Aussagen ‚gewichten‘ können hinsichtlich ihrer Überprüfbarkeit im Alltag, weil jede Erkenntnis in der Wissenschaft Prognosen aufstellen muß, die zeitnah auch überprüfbar sein müssen. Erkenntnisse, deren Richtigkeit in 5 Jahren erweisbar sein SOLLEN, bleiben jenen Erkenntnissen untergeordnet, die möglichst gleich geprüft werden können.
    Es wäre leicht, aber wie kann es in Gang gesetzt werden?
    Indem jeder sich in seinen Handlungen an seinem unbeeinflußten Gewissen orientiert, auch wenn es dabei etwas ‚ungemütlich‘ werden könnte. Es gibt keinen anderen Weg. Er ist tatsächlich alternativlos.

  10. Bravo…
    ausgezeichneter Artikel.
    Und er erklärt was ich seit Jahren predige.
    Hier in der Schweiz möchten breite Kreise auch ein solches Gericht haben. Ich nehme dann jeweils Deutschland als abschreckendes Beispiel hinzu…

    Wir haben ein Bundesgericht … und auch dort geschehen Dinge wie in Deutschland, allerdings kann unser Bundesgericht nicht so leicht über die Verfassung urteilen und das Volk kann jederzeit neue Artikel per Initiative einsetzen. Eine automatische Vorprüfung von Initiativtexten durch das Bundesgericht konnte verhindert werden.
    Unser Bundesgericht versucht trotzdem immer mal wieder diese Gesetzes-Artikel zu torpedieren, deren Umsetzung zu erschweren. Links würde ein Verfassungsgericht nutzen, um alles was von der SVP käme… auszuhebeln.
    Siehe Ausschaffungs-Initiative usw.

    Hier wurde die Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen vom Sozipack angegriffen, man argumentierte mit den „Universellen Menschenrechten“, also dem Recht auf „Körperliche Unversehrtheit“. Damit sollte das Handscannen der „Mufls“ verhindert werden.
    Unser Bundesgericht ist oft ein Ärgernis, gepaart mit einem Verfassungsgericht aber würden sie die Demokratie unterdrücken.

  11. Ein jeder lese sorgfältig und aufmerksam § 129 StGB um das SYSTEM zu verstehen. Ich denke es wurde von Psychopathen formuliert. Diplom- Ingenieur Erich Heinrich Kalinowsky, Fasanenweg 53, 59846 Sundern/ Sauerland

  12. Der Rudi ist klasse, der Weg allerdings manchmal etwas „Steiner-ig“ wenn man sich durch den Großstadtdschungel kämpfen muß…

    Möchte bei der Gelegenheit etwas Werbung für die impfopfer.info Seite machen, da werden viele Fälle von Impfschäden gemeldet, man kann den Link evtl. weiterleiten, vielleicht wird der eine oder andere noch wachgerüttelt. Das scheint wirklich eine Giftspritze zu sein, bei den Schäden die die Leute davontragen.
    https://www.direktdemokratisch.jetzt/impfopfer-archiv/

  13. Jede Zeit hat ihr besonderes Narrentum, so dass wir uns über die heutigen politischen Grünfinken, die ihre eigenen Lebensgrundlagen und Lebensberechtigungen zu zerstören anfangen, nicht im Besonderen aufzuregen haben. Die Narreteien der deutschen Vergangenheiten waren nicht weniger verrückt. Dem Aufnahmeenthusiasmus, der im Jahr 2015 unintegrierbare Wohlstandssucher-Schwemmen aus aller Welt entgegenbrandete, gingen zahllose andere Blödigkeiten voraus. Die außerordentlichste und nachhaltigste war die Akzeptanz der antigermanischen jüdisch-römischen Gottesidee des Christianismus. Aber die folgenden Irrungen und Wirrungen waren oftmals nur die Folge dieses ersten Ur-Fehltrittes. Ob es die Weltuntergangs-Hysterien waren, der ganze fanatisch-jesuische Sekten-Schwanz, die Buß- und Pilgersucht, die Selbstgeißler (Flagellanten), die selbstmörderischen Kinderkreuzzugs-Dummheiten, das Nonnen-Unwesen, die Hexen-Wahnsinnigkeiten die Bilderstürmereien und die Veitstänzer-Anomalien.
    So lange derartige akute Geisteskrankheiten andauerten, war ihnen nicht beizukommen, allein die Zeit heilt derartige Verwundungen des Geistes. Bei der Straßburger Tanzwut von 1518 diagnostizierten die Ärzte „überhitztes Blut“, was so wenig diese Verschrobenheit zu erklären fähig war, wie alle anderen auch. Im Sommer 1518 brach die Psychose, auch Veitstanz genannt, in Straßburg aus. Er dauerte drei Monate und betraf bis zu 400 Personen aus allen Schichten der Bevölkerung. Was über die Vorfälle überliefert wurde, klingt so skurril wie die freiwillige Aufnahme von Millionen Orientalen und Negern in unserer eigenen Lebenszeit. Unsere Nachfahren werden darüber nicht weniger den Kopf zu schütteln haben wie wir über den kollektiven Veitstanz. Menschen sollen getanzt haben, bis sie vor Erschöpfung tot umfielen. Die Obrigkeit hat als „Gegenmittel“ sogar Tanzveranstaltungen organisiert, damit die Betroffenen ihre Krankheit gewissermaßen „ausschwitzen“ konnten. Es hat nichts geholfen. Massenhysterien ist nicht beizukommen, sie müssen erst über ihre Verrücktheiten zugrunde gehen.

  14. Gerhard Strate: „Kann plötzlich frei den Mund öffnen, wer neun Jahre lang klaglos den Kappzaum (Zaum zum Lenken und Jonglieren junger Pferde) trug, und jetzt die Augenbinde der Justitia überzustreifen, als hätte er nie etwas anderes gekannt als richterliche Neutralität und Regierungsferne?“

    Wer einen Kappzaum trägt, verlernt das Sprechen und springt mal nach rechts und mal nach links und wiehert, bevor er Haferstroh frisst und Äpfel hinterlässt. So ein Pferdekopf ist für die Augenbinde der Göttin Justitia viel zu gross. Deswegen versucht er nun, sie in Rente zu verschicken.
    Wie mag das den Göttern gefallen ?

  15. Die Chance wurde bei der Wiedervereinigung vertan, da wir Westdeutschen nicht aus der Knechtschaft der westlichen Kriegsgewinner entlassen wurden wie unsere Brüder im Osten. Ein freies Volk gibt sich seine Verfassung. Aber was glaubt ihr, wie die heute aussehen würde, wenn sie von Rot/Grün Wählern gemacht ist?

  16. @ Michael Wolff
    aha, was nicht passt, wird passend gemacht!? Egal, welche Verfassung, die Hauptsache ist, dass damit getreten werden kann? Das ist mir eindeutig zu kurz gegriffen. Misstönt schrecklich.

  17. Danke Herr Ludwig für den Artikel.
    Eine bemerkenswerte Nachricht, denke ich:
    report24.news:
    Rabbiner-Gericht in New York verbietet Covid-Impfstoffe.
    Ein rabbinischer Gerichtshof in New York City hat ein Urteil über die Covid-19-Impfstoffe gefällt und dabei ein kategorisches Verbot ausgesprochen, diese an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zu verabreichen oder privat geschweige denn in der Öffentlichkeit auch nur zu bewerben. Nach achtstündigen Anhörungen von Experten und jüdischen Opfern der Impfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Impfstoffe schädlich für Zeugungsfähigkeit und Fruchtbarkeit seien. 7.11.2021

    – Das Bundesverfassungsgericht gehört auf die ANKLAGEBANK von Nürnberg 2.0 !!

  18. @ Erich Heinrich Kalinowsky
    Da sind wir ja schon Zwei. Und Herr Ludwig versteht mehr vom Recht als meine Wenigkeit selber.
    @ Ela scheint manches falsch zu verstehen, was ich nur versuche, bildsam zu veranschaulichen.
    Wir wurden seit über hundert Jahren genug über den Tisch gezogen. Jetzt reichts.

  19. war die basis keine gute alternative?
    bis heute weiß niemand was gewählt wurde. ist ja auch egal. als wären alle in trance.

  20. @ B.Recht
    „Die Chance wurde bei der Wiedervereinigung vertan,“

    Die Chance besteht immer noch, dass wir Fehler revidieren.

    (… Das Folgende gelöscht. Ich weiß nicht, was es mit dem Thema des Artikels zu tun haben soll, Ela, hl)

  21. insbesondere:
    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

  22. In diesem Zusammenhang ist ein Vortrag von David Dürr, Abschied von der Verfassung, sehr aufschlussreich.-
    (YouTube)

  23. @ K.G. Moll
    Der Vortrag von David Dürr ist eindeutig zweideutig wie David + Goliath in einer Gestalt.
    Um die Dreigliederung des sozialen Organismus zu verwirklichen, müssen wir einen Nationalismus überwinden und wirtschaftlich mit anderen Völkern brüderlich kooperieren und Politik da raushalten.
    Wie komme ich da nur auf Russland?

  24. Obwohl ich kein Jurist bin, so musste und habe mich über Jahrzehnte mit der sog. rechtstaatlichkeit bei BRiD-Gerichten beschäftigt und musste leider feststellen, dass es so ähnlich läuft.

  25. Danke für den link. …tja, fehlt jetzt nur noch das passende Volk dazu. Für ferngesteuerte Gartenzwerge ist das halt nix.

  26. Wann wurden denn „unsere Brüder im Osten“ jemals „aus der Knechtschaft“ der ÖSTLICHEN „Kriegsgewinner“ entlassen?
    Nun hocken wir gemeinsam – Brüder des Ostens und die des Westens – in der Knechtschaft. Die deutschen Kühe in Ost und West ließen sich doch gut melken.

  27. „Die feindliche Übernahme des Bundesverfassungsgerichts“

    Es gibt zu viele Feinde. Leider sind sie überzeugt, dass sie gute Menschen sind. Sie argumentieren, haben Überzeugungen und tun das, was alle tun. Sie verdienen damit ihren Lebensunterhalt und können sich längst nicht mehr vorstellen, dass es auch andere Sichtweisen, Lebensgrundlagen und Möglichkeiten gibt. Der geistige Krieg ist am überschnappen. Kickl wurde eben als Affe betitelt und erhielt in einer öffentlichen Zeitung einen Platzverweis. Ich hoffe, er wird es heil überstehen. Spießrutenläufe sind extrem kräftezehrend.
    https://marbec14.wordpress.com/2021/11/07/herbert-kickl-zur-bekampfung-der-corona-pandemie-4-11-2021/

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