Ruf Dr. Füllmichs aus der U-Haft: „Staatsschutz“ hinter Strafprozess, Gericht arbeitet mit vier zentralen Rechtsbrüchen

In einem Audio vom 1. September 2024 erklärt Dr. Reiner Füllmich aus der U-Haft, dass nachweislich der Staatschutz den Strafprozess gegen ihn eingeleitet habe. Und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen mit dem Vorsitzenden Schindler hindere ihn permanent daran, vier zentrale Rechtsbrüche und die politischen Hintergründe mit Beweisen aufzudecken. Daher wendet er sich an die Öffentlichkeit, um über diese ungeheuren Vorgänge zu informieren. Wir bringen nachfolgend das Transkript des Audios. (hl)

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Sofortige Freilassung von Dr. Füllmich! – Anwälte für Aufklärung fordern Ende des staatlichen Unrechts

Nach den Erkenntnissen der Verteidigung, Prozessbeobachtern und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmichs selbst handelt es sich bei dem Strafverfahren gegen ihn um einen Show-Prozess, der den weit wirkenden Corona-Aufklärer ausschalten soll, da er für die – wie inzwischen klar ist – kriminelle Politikerkaste zu gefährlich wurde. Der vor dem Landgericht Göttingen laufende Strafprozess wimmelt offensichtlich nur so von Rechtsverstößen, von seiner nachgewiesenen staatlichen Entführung aus Mexiko angefangen. Die Anwälte für Aufklärung machen nun in einem bereits Ende August veröffentlichten Aufruf auf diese für einen „Rechtsstaat“ beispiellosen Vorgänge aufmerksam und fordern die sofortige Freilassung ihres Kollegen. (hl)
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Neues Audio Dr. Fuellmichs aus der Haft: „Gericht erfand neue Vorwürfe“

Dr. Fuellmich bekräftigt in seinem Bericht vom 10.5.2024 erneut seine Überzeugung, dass es sich um einen Schauprozess gegen ihn handle, der ihn zum Schweigen bringen solle. Man scheue vor rechts- und verfassungswidrigen Machenschaften nicht zurück. Nachdem die Anklagegründe praktisch zusammengebrochen seien, habe er sofort freigesprochen und freigelassen werden müssen. Stattdessen habe das Gericht neue Vorwürfe erfunden. Doch schon allein durch seine staatliche Entführung aus Mexiko (ohne internationalen Haftbefehl) habe die deutsche Justiz keinerlei Zuständigkeit mehr für ein Verfahren gegen ihn, sondern müsse ihn entschädigen und auf Staatskosten nach Mexiko zurückbringen. (hl) 
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