Der Verfassungsschutz bekämpft die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie

Gegründet wurde der Verfassungsschutz zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz, der geltenden Verfassung, Gestalt angenommen hat. Inzwischen greift er das diese freiheitliche Demokratie wesentlich konstituierende Grundrecht der Meinungsfreiheit an. Anstatt die Demokratie zu schützen, bekämpft er sie selbst aus offizieller wirksamer Position. Diese Umkehrung ist strukturell mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes verbunden und wenig bekannt. Sie aufzudecken hat der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in einem Vortrag unternommen, den die Schweizer „Weltwoche“ abgedruckt hat.1

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Nicht Vertrauen in die Regierung, ihre Kontrolle ist Demokratie

In wachsendem Maße macht sich von den parteipolitischen Vertretern des Staates die Behauptung geltend, Vertrauen in den Staat sei die Grundvoraussetzung für das Funktionieren demokratisch legitimierter staatlicher Institutionen. So spricht der Verfassungsschutz schon bei fundamentaler Kritik am Handeln staatlicher Funktionsträger von einer angeblich verfassungsfeindlichen „De-Legitimierung des Staates“. – Doch einer Demokratie freier Bürger ist wachsames, kritisches Verhalten immanent. Wer von vorneherein auf Vertrauen pocht, macht rückwärtsgewandt eine Autorität geltend, die heute vor dem Forum selbstbestimmter kritischer Bürger stets erworben werden muss. Weiterlesen „Nicht Vertrauen in die Regierung, ihre Kontrolle ist Demokratie“