Die Corona-Vertuschung des Staates: Alles unter den Teppich!

Auf dem 4. Corona-Symposium der AfD-Bundestag-Fraktion im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages am 7., 8. November 2025, auf dem zahlreiche Experten zu Wort kamen, hielt auch Prof. Stefan Homburg einen Kurzvortrag. Sein Thema war die Vertuschungspraxis der staatlichen Behörden. Er untersuchte, ob es nicht nur nachträgliche Vertuschungen gab, sondern ob die Vertuschungen nicht von Anfang an eingebaut, also geplant waren. Wir bringen nachfolgend für die Freunde des gedruckten Wortes unser Transkript seines entlarvenden Vortrages. (hl) 

bundestag.de

Alles unter den Teppich!

 Prof. Dr. Stefan Homburg

Vor allem das Thema ist so schön, nämlich die Vertuschung. Ich finde, dass das Thema sehr gut gewählt ist, denn nicht nur bei durchschnittlicher, sondern sogar bei leicht geminderter Intelligenz müsste jedem Menschen klar sein: Wenn die Corona-Politik so gut war, wie es in den Talkshows behauptet wird, von den Politikern, dann würden wir mit Daten bombardiert. Dann würden die Behörden alles rausgeben, was sie haben, bis auch der letzte Skeptiker endlich seine Kritik einstellt.

Stattdessen sehen wir, dass die Behörden sich an ihren Daten festklammern, am liebsten gar nichts rausgeben, sich verklagen lassen und die Justiz sie auch noch bei der Obstruktion unterstützt. Und das will ich Ihnen hier kurz entwickeln. Aus meiner Sicht ist es ein klares Signal dafür, dass man eben ein schlechtes Gewissen hat.

In der Corona-Krise, das ist, glaube ich, inzwischen 100% konsensfähig, nicht nur in diesem Kreise, wurden Fehler gemacht, egal jetzt ob man Fehler mit Vorsatz oder Versehen assoziiert. Diese Fehler, die sollen natürlich nachträglich vertuscht werden, das ist klar. Weniger klar ist – und darauf fokussiere ich – ob diese Vertuschung nicht von Anfang an eingebaut war, also ob es nicht nur um nachträgliche Vertuschung geht, sondern auch um geplante Vertuschung. Und dazu möchte ich Ihnen jetzt kurz einige Rezepte vorstellen.

1. Rezept der Vertuschung: Kremieren statt begraben

Schon im Februar 2020 hat China den Befehl ausgegeben, dass die sogenannten PCR-Toten, also Verstorbene mit positivem PCR-Test, die allgemein Covid-Tote genannt werden – das ist aber irreführend – dass diese nicht begraben werden dürfen, sondern verbrannt werden müssen. Ich habe dazu mal eine künstliche Intelligenz gefragt, ob das auch z.B. in Italien so war. – Hintergedanke: Wir wissen ja, dass diese sogenannten Bilder von Bergamo, diese Militärlaster, also im Wesentlichen darauf beruhten, dass man im katholischen Italien Bestattungen verboten hat. Und dann mussten die kremiert werden, und da gab es eben für einige Tage und Wochen eine örtliche Überlastung. Und Militärlaster haben ausgeholfen, die effektvoll mit einem Sarg pro Laster beladen wurden.

So, ich frage also Grock: War das denn auch in Bergamo? Und diese künstlichen Intelligenzen, meine Damen und Herren, die riechen förmlich, wenn Lockdown- Gegner lästige Fragen stellen. Und es ist dann so, wie ich Ihnen gleich zeigen will. – Wenn ich fragen würde: Stimmt es, dass Borussia Dortmund das letzte Spiel gewonnen hat? Da kommt zurück: Nein, stimmt nicht. Sie haben das vorletzte Spiel verloren. Richtig ist aber, dass sie das letzte gewonnen haben. – Und genauso ist die Antwort hier. Wurde auch in Bergamo Kremieren vorgeschrieben? Nein, die Verbrennung, Kremation war in Bergamo (und allgemein in Italien) nicht strickt vorgeschrieben für PCR-Tote.

Es gab jedoch eine nationale Regelung ab März 2020, die Begräbnisse für diese Fälle verbot, dass Kremation die einzig erlaubte Option war.

Ist doch genial. Also insofern sind die wirklich intelligent. Sie reden sich raus. Ganz klar hat Italien genauso wie China verboten, dass ordentlich begraben wird. Und dadurch entstand ein administrativer Engpass. Vertuschung deshalb, weil man jetzt im Nachhinein gar nicht mehr feststellen konnte, woran die eigentlich gestorben sind. Also eine Exhumierung ist nicht mehr möglich. Die Spuren sind restlos verwischt.

2. Rezept zur Vertuschung: Nicht obduzieren

Dazu lasen wir schon Anfang 2020 im Deutschlandfunk: „Streit um Vorgaben für Obduktionen. Das Robert Kochinstitut hatte empfohlen, bei PCR-Toten auf eine Obduktion möglichst zu verzichten, um die Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus zu verringern. Diese Ansage rief Verschwörungs-Theoretiker auf dem Plan, aber auch seriöse Kritiker, die um die Rechtssicherheit fürchten.“
Darunter nämlich den Verband der Pathologen, der energisch protestierte und sagte: Wir sind ausgebildet und ausgerüstet auch hochinfektiöse Leichen zu obduzieren.

So geschah es dann auch nach einiger Zeit, aber man hatte wieder einige Wochen gewonnen, in der die Angst hochgehalten werden konnte mit Leichen, die so ansteckend und so erschreckend waren, dass man sie nicht mal obduzieren konnte und sofort verbrennen musste.

3. Rezept der Vertuschung: Zulassungsverfahren abbrechen

Sie wissen, Pfizer hatte damals eine Zulassungsstudie gemacht, die alles in den Schatten gestellt hat,

finanziell und organisatorisch, was es je in der Medizingeschichte gab. 43 000 Probanden, Randomized Control Trial, muss hunderte Millionen gekostet haben, ist deshalb auch nicht reproduzierbar oder widerlegbar. Diese Studie, die sollte mehrere Jahre laufen, um zu sehen, wie die neuartigen Impfstoffe auf Dauer wirken.
Ja, und schon nach wenigen Monaten wurde sie abgebrochen. Zum Zeitpunkt des Abbruchs, das sagt uns die FDA, also das amerikanische Aufsichtsgremium, gab es in der Impfgruppe 21 Tote und in der Kontrollgruppe der Ungeimpften 17 Tote.
Und wenn Sie jetzt fragen, warum haben die denn die Studie abgebrochen, können Sie es in der medizinischen Fachliteratur, der wahrscheinlich korruptesten Literatur der Welt, nachlesen. Es war „ethisch nicht mehr verantwortbar den Ungeimpften eine lebensrettende Impfung vorzuenthalten“.
Ja, steht da, in medizinischen Fachzeitschriften mit Peer Review.

Zweites Beispiel, noch schlimmer. Pfizers Schwangerenstudie sollte 4000 Schwangere umfassen, wurde nach wenigen Monaten abgebrochen. Nur 348 Schwangere wurden untersucht und damit war das Ganze statistisch komplett wertlos. Aber die STIKO-Empfehlung kam sofort.

Nun ist klar, meine Damen und Herren, eine Zulassung war nach solchen Verfahren nicht denkbar.
Denkbar war nur eine bedingte oder Notzulassung. Und hier kommt jetzt der PCR-Test ins Spiel, denn mit dem PCR-Test hat man die Not vorgespiegelt, die man in Kliniken und auf Friedhöfen eben nicht sah. Und damit hatte man die Eintrittskarte für eine Zulassung ohne reguläres Zulassungsverfahren.
Wichtiger war dann: Post-Markteinführung, wie das so schön heißt, Postmarketing, die Gesundheit der Versuchskaninchen zu beobachten.

Das Wort „Versuchskaninchen“ hat der frühere Bundeskanzler Scholz verwendet, Frau Merkel nicht. Aber hören Sie sich mal dieses hier an, was sie hier sagt, ist inhaltlich genau dasselbe. Sie sagte es im März 21, und es hätte jedem zu denken geben sollen, was sie hier sagt (wird eingeblendet, min. 8:15„Also erstmal möchte ich sagen, ich bezweifele, dass ein großer Schaden entstand, sondern alle diese Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung. Im Laufe dieser bedingten Zulassung sammeln wir zum ersten Mal Erfahrung, was passiert, wenn dieser Impfstoff für Millionen von Menschen angewandt wird.“

Ja. Ja. Sie sagt genau das, was richtig ist: experimentelles Verfahren mit Versuchskaninchen, die anfangs noch freiwillig in den Impf-Bus hoppelten und denen dann später nachgeholfen wurde.

4. Rezept der Vertuschung: Impfdaten verbergen

Ganz wichtig für die Vertuschung ist die Verbergung von Impfdaten. Und da fällt mir als erstes immer der Impfstatus im Totenschein ein. Hätten wir im Totenschein den Impfstatus, dann könnten wir jetzt anhand von ungefähr einer Million Menschen, die im Jahren 21 verstorben sind, genau sagen, wie viele von denen waren geimpft, wie viele ungeimpft. Wir hätten nicht nur eine sehr gute Stichprobe, so wie RCT, sondern wir hätten eine Vollerhebung.
Haben wir aber nicht. Und es scheiterte leider am Datenschutz, den die Toten genießen. Und das statistische Bundesamt sagte: In der Todesursachenstatistik wird der Impfstatus einer Person nicht erfasst. Daher liegen hierzu keine Daten vor. Es dürfen nur gesetzlich festgelegte Informationen erhoben werden. Der Impfstatus gehört nicht dazu. Ja, also mit Rücksicht auf Verstorbene, deren anonymisierte Totenscheine den Impfstatus nicht enthalten durften, machte man das nicht, während man gleichzeitig jeden Lebenden, der zum Friseur oder ins Kino wollte, seinen Impfstatus vorweisen ließ.

Die Kliniken meldeten damals – und das ist bis heute nicht recht geklärt – obwohl sie gesetzlich verpflichtet waren, jedenfalls zu melden, meldeten die den Impfstatus nur sehr unvollkommen ans RKI, manchmal mehr, manchmal weniger als die Hälfte. Und das RKI bastelte daraus völlig irreführende Zahlen zusammen, aus denen dann eine Impfeffizienz errechnet wurde.
Zudem galten in dieser Statistik Geimpfte 14 Tage lang als ungeimpft. Also jeder, der nach der Impfung sofort verstarb, diente dem erhobenen Zeigefinger: Seht mal hier, wie viele Ungeimpfte verstorben sind.
Die Länder dagegen, unsere, Bundesländer, präsentierten sogar definitiv falsche und wahrscheinlich mit Vorsatz gefälschte Zahlen. Das kam damals sogar in die Mainstream Presse. In Hamburg rannte Herr Tschentscher mit falschen Zahlen rum, um den Impfdruck zu erhöhen. In Bayern war das Herr Söder.

Und bis hinunter zur kommunalen Ebene ging diese Verschleierung der Impfdaten. Manche Städte hatten nämlich, weil Bund und Länder nichts Gescheites veröffentlichten, in einem durchaus anerkennenswerten Ziel versucht, selber Impfstatistiken zu erheben. Etwa die progressive Stadt Weimar in Thüringen. Die gab dann aber folgende Pressemitteilung heraus, als es nicht so lief, wie sie dachte:
„Darüber hinaus wird die Zahl der Personen, die mit vollständigem Impfschutz in Kliniken behandelt werden, künftig nicht mehr angegeben. Oberbürgermeister Peter Kleine stellt dazu klar: Wir wollen in unserer Zahlenmeldung so transparent wie irgend möglich sein. Die Angabe der Personen, die mit Impfung im Klinikum behandelt werden, verzerrt die Realität jedoch deutlich und spielt damit Corona-Leugnern und Impfgegnern in die Hände.“

Sie sehen, immer wieder kommt dieses: Corona-Leugner und Impfgegner und Verschwörungs-Theoretiker, wenn es darum geht, dass man mit der Realität konfrontiert wird.

Letzter Punkt der Verschleierung, wahrscheinlich der wichtigste:

5. Rezept der Vertuschung: Die Omerta (Schweigepflicht) für RKI und PEI

Schauen wir uns zunächst mal beim RKI noch mal kurz an, Sie kennen das aber: Vor über vier Jahren stellte der Journalist Paul Schreyer eine IFG-Anfrage (IFG= Informationsfreiheitsgesetz) nach den Protokollen des RKI. Und das RKI antwortete ihm überhaupt nicht. Dann hat Schreyer das RKI verklagt, und daraufhin gab Herr Minister Lauterbach mit dem Argument des Schutzes von Einzelpersonen folgendes heraus:
„ToDo: Präsident fragt nach, ob dieses Dokument veröffentlicht werden kann.“

Ja, aber was? Ja, das war geschwärzt. Und erst, als ein total netter Whistleblower die ganzen ungeschwärzten Protokolle durchgestochen hat, sahen wir plötzlich, eine weitere Verschwörungstheorie wurde wahr:

Relativ hoher Anteil falsch positiver PCR-Ergebnisse.

Dafür wurden Sie vorher geschlachtet, wenn Sie sowas sagten. Aber im RKI wusste man es genauso wie außerhalb.
Hier kann ich mich jetzt kurz fassen, weil Herr Kollege Kulen schon das Ganze schön gebracht hat. KV-Daten (der Kassenärztlichen Vereinigung) seit 2020 werden einfach zurückgehalten, obwohl die sehr wertvoll wären für statistische Auswertung. Das sind Milliarden Daten, die dann anonym zeigen: Wer ist geimpft worden? Und wer hat später was gehabt? Wird nicht rausgegeben.

Und bei Safewards(?) ist das Ganze noch überraschender. Denn 2020 machte das PEI folgende Ankündigung:
„Nehmen Sie an der Beobachtungsstudie teil und helfen Sie mit, weitere Erkenntnisse über die Covid-19-Impfstoffe zu gewinnen.“

Das schlug ein wie eine Bombe. 100.000 haben da mitgemacht. Jetzt möchte man die Daten haben, und dazu sagt dann das PEI vor Gericht:
„Die Studie hatte nicht das Ziel, Nebenwirkungen oder neue Risikosignale zu belegen oder die Häufigkeit von Nebenwirkungen zu überprüfen.“

Ja, also eine App, mit der man ausschließlich eines machen kann, nämlich Nebenwirkungen zu melden, dient nicht dem Ziel, etwas über Nebenwirkungen zu erfahren.

Dann jetzt ganz frisch, das kennen viele von Ihnen noch nicht. Der Journalist Bastian Barucker hat beim PEI gefragt nach den Protokollen für 2020 bis 23, weil das beim RKI so erfolgreich war. Und die antworten ihm, für diese Zeit gäbe es überhaupt keine Protokolle, weil sie so beschäftigt gewesen wären.

Was nicht nur evident gelogen ist. Also eine Molkerei produziert Milch, ein Bauernhof Fleisch und Gemüse und eine Verwaltung produziert Papier. Das ist ja ausschließlicher Zweck. Also eine Verwaltung macht nichts anderes, als Papier zu produzieren, und in einer so entscheidenden Zeit einfach zu sagen, nö, wir machen jetzt keine Protokolle mehr, hat natürlich eine Plausibilität von Null.

Vor allem sagen sie aber, dass sie als Paul Ehrlich Institut ab Februar 2020 so überlastet gewesen wären, dass sie keine Protokolle mehr hätten machen können. Das ist deshalb lustig, weil es ja bis April hieß, es gibt gar keinen Impfstoff. Im Juli fanden die ersten Zulassungsstudien statt und im Dezember kam dann die Zulassung. Also, man fragt sich, was das Paul Ehrlich Institut da im Februar eigentlich gemacht haben will. Dass es keine Protokolle gemacht haben will, ist ganz und gar unwahr.

Erst heute, meine Damen und Herren, – deshalb ist es nicht in meiner Präsentation – kommt das letzte Highlight zu diesem Thema, nämlich: Herr Barucker hat das PEI gebeten, den Beschluss zu zeigen, dass jetzt 3 Jahre lang keine Protokolle mehr gefertigt werden.
Und gestern hat er Antwort bekommen: Über diesen Beschluss gäbe es auch kein Protokoll.

Letzter Punkt:
Auch die Justiz, leider, unterstützt dieses Spiel auf Zeit.

Der Journalist Norbert Häring hat mal beim Verwaltungsgericht Darmstadt, das für das Paul Ehrlich Institut zuständig ist, gefragt, wie viele Klagen dort eigentlich anhängig sind, nach Informationsfreiheitsrecht und Presserecht. Und es sind 15 Klagen anhängig, die noch nicht mal terminiert sind. Und sie reichen teilweise bis 2021 zurück. Es wird also nicht mal verhandelt.

Schlussbemerkung

Also, die Verschleierung kann Zufall sein (Gelächter), oder sie ist Vorsorge, weil man ein Scheitern der ganzen Aktion erwartete oder in Kauf nahm.
Ich persönlich glaube: Die Aufarbeitung wird noch Jahrzehnte dauern und wird durch die Verschleierung verlängert.

So, und entgegen meiner Angewohnheit, nie irgendwelche Appelle zu verteilen, meine Damen und Herren, schließe ich diesen Vortrag mit einem Appell, vor allem an Behördenmitarbeiter, nämlich:

Wir brauchen mehr Whistleblower.

Vielen Dank

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Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=PDW4hyoZBY4

Video der gesamten Veranstaltung:
https://www.youtube.com/watch?v=fsED6jm8CVs

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Autor: hwludwig

herwilud@gmx.de