Warnung vor den neuen WHO- Gesundheitsvorschriften – Dringender Appell Dr. Beate Pfeils an Bundestag und Bundesrat

Die renommierte Menschenrechtsexpertin Dr. jur. Beate Pfeil richtet sich mit einem eindringlichen Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Delegierten des Bundesrates, den wir nachfolgend abdrucken.  Anlass ist die bevorstehende Entscheidung (im Bundestag am 6. 11.2025) über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheits-Organisation (WHO). Sie warnt vor einer zunehmenden Gefährdung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Souveränität, wenn nationale Entscheidungen faktisch auf die Expertise einer Organisation verlagert werden, die nach ihrer Einschätzung nicht mehr unabhängig und frei von Interessenkonflikten agiert. (hl) 


Dr. Pfeil war am 13. Oktober 2025 als Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestages geladen und hat dort ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zu den geplanten WHO-Regelungen vorgetragen, sowie eine ausführliche schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Ihren Appell hat sie auf Video gesprochen. Wir veröffentlichen nachfolgend die schriftliche Version (hl):

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil                                                   
  • Selbständige Wissenschaftlerin, ehemalige Europarat-Sachverständige
  • Forschungsschwerpunkte: Menschenrechte, Rechte nationaler Minderheiten in Europa im Kontext von Völkerrecht, Staats- und Verfassungsrecht
    E-Mail: bs.pfeil@t-online.de

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                                                                                                                   3.11.2025

Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den 2024 geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO
– Ein Appell –


Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,

sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,

voraussichtlich noch diese Woche bzw. innerhalb dieses Monats werden Sie über den aktuellen Gesetzentwurf Bundesregierung zu den Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, der sog. IGV entscheiden.

Für Sie sicherlich ein Punkt unter vielen auf der Tagesordnung. Für mich und unzählige andere Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine elementare Richtungsentscheidung. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit daher speziell auf diesen Tagesordnungspunkt lenken.

Am 13. Oktober war ich als eine von mehreren Sachverständigen zur Anhörung im Gesundheits-Ausschuss geladen. Im Titel der entsprechenden Pressemitteilung hieß es dann erst einmal lapidar: „Unterstützung für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften“. Der erste Satz der Pressemitteilung lautet entsprechend: “Die Anpassungen der […] (IGV) werden von Gesundheitsexperten unterstützt.“

Damit ist ja alles in bester Ordnung, oder? Der ebenfalls zur Anhörung geladene Kollege Rechtsanwalt Philipp Kruse und ich haben dort klar einen anderen Standpunkt vertreten.

Vorab sei unterstrichen, dass wohl kaum jemand die ursprüngliche Existenzberechtigung der 1948 gegründeten WHO anzweifelt, deren Zweck darin bestehen sollte, „allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen.“ Entsprechend hat ganz aktuell z.B. auch der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes die „IGV-Regularien als zentrales […] Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken“ begrüßt.

Worin also liegt das Problem?


1. Die Kernelemente des Grundgesetzes: Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit

Lassen Sie mich an dieser Stelle erst einmal an die Kernelemente unseres Grundgesetzes erinnern. An die unantastbare Würde des Menschen und an die „unverletzlichen und unveräußerlichen“ Menschenrechte „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Lassen Sie mich daran erinnern, dass eine der wesentlichen Aufgaben unseres Staatswesens, dessen Teil Sie sind, darin besteht, die Freiheit des Individuums zu sichern, konkret vor allem die Freiheit des Einen von der Freiheit des Anderen abzugrenzen und ergänzend das Gemeinwohl zu fördern. Sie wissen sicherlich, dass es gerade die Mechanismen des Rechtsstaatsprinzips sind, die der Erfüllung dieser Aufgaben dienen sollen.

Lassen Sie mich speziell auch an das vom Staatsrechtler Prof. Murswiek so trefflich umschriebene rechtsstaatliche Verteilungsprinzip erinnern, das besagt, dass die individuelle Freiheit prinzipiell unbegrenzt ist, die staatlichen Machtbefugnisse aber prinzipiell begrenzt sind. Und das besagt, dass jede Freiheitseinschränkung der staatlichen Rechtfertigung bedarf. Diese Rechtfertigung ist, und das wissen vor allem die Juristinnen und Juristen unter Ihnen, in den Regeln des sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu suchen.

Grundrechtseingriffe sind nur dann zulässig, wenn sie einem legitimen Zweck dienen und zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind. Speziell der letzte Prüfungspunkt der Angemessenheit erfordert eine konkrete Güterabwägung. Dabei werden die durch den legitimen Zweck zu schützenden Rechtsgüter – im Falle sog Pandemien z.B. die öffentliche Gesundheit, konkret der Schutz vor Übertragung – in Waagschale 1 gelegt. Die durch evtl. Grundrechtseingriffe beeinträchtigten Rechtsgüter sind in Waagschale 2 zu legen, so z.B. die körperliche Unversehrtheit infolge von Impflichten. Dabei ist das Augenmerk ganz besonders auf die denkbaren Schäden, hier: Impfnebenwirkungen zu richten, die solche Verpflichtungen beim einzelnen Menschen anrichten können.

Entsprechende Grundrechtseingriffe sind nur dann zulässig und legitim, wenn Schale 1 eindeutig schwerer wiegt als Schale 2. Anderenfalls werden Grundrechtseingriffe zu Grundrechtsverletzungen.

Schön und gut, werden Sie nun vielleicht sagen, aber was nun hat die WHO mit all dem zu tun?


2. Der Einfluss der WHO auf die Kernelemente des Grundgesetzes: Das Trojanische Pferd

Leider sehr viel, muss ich Ihnen sagen. Gerade in Zeiten echter oder behaupteter Pandemien, oder, wie es bei der WHO offiziell heißt, in Zeiten etwaiger „gesundheitlicher Notlagen internationaler Tragweite“, in der englischen Abkürzung offiziell PHEICs, ist ausschlaggebend, dass die genannten Güterabwägungen auf der Grundlage der bestmöglichen wissenschaftlichen Evidenz getroffen wurden. Hierfür bedarf es einer Expertise, die
1. auf der Grundlage eines freien Wissenschaftsdiskurses errungen wurde und
2. auf den Grundsätzen der Objektivität, Unabhängigkeit und der Transparenz beruht.

Nur auf diesem Boden kann der sog. öffentlichen Gesundheit wirklich gedient, können Grundrechte im größtmöglichen Ausmaß gewahrt und Grundrechtsverletzungen verhindert werden.

Nun höre ich schon die seit etwa 10 Jahren unhinterfragt institutionalisierten sog. Faktenchecker, die mir sagen, dass die WHO ja nicht in staatliche Institutionen „hineinregieren“ darf, die staatliche Souveränität also gewahrt bleibt.

Ja, das ist formalrechtlich richtig, und das habe ich auch bei der Anhörung am 13. Oktober nochmals unterstrichen. Die Letztverantwortung dafür, ob von der WHO bzw. ihrem Generaldirektor „empfohlene“ Maßnahmen staatlicherseits übernommen werden, liegt bei den jeweiligen Staatsorganen, also auch bei jedem einzelnen von Ihnen!

Nun kommt das große ABER, für das uns einer der Sachverständigen-Kollegen eine Steilvorlage geliefert hat. Er hat unterstrichen, dass „die Haupt-Machtquelle der WHO in ihrer Expertise“ liege! Und genau hier haben wir den neuralgischen Punkt, das Trojanische Pferd, das dauerhaft geeignet ist, das freiheitlich-rechtsstaatliche Gebäude des Grundgesetzes zum Einsturz zu bringen: das schier unermessliche Vertrauen in die Expertise der WHO, das staatliche Institutionen, insbesondere auch (Bundes- und Landes-) Parlamente, Gesundheitsbehörden und Gerichte in Deutschland, längst durchdrungen hat. Das Vertrauen in eine Expertise, die die WHO gar nicht mehr haben kann!

Warum ist das Vertrauen in der Expertise der WHO nicht mehr gerechtfertigt, werden Sie jetzt vielleicht fragen.

Es handelt sich leider nicht um eine sog. Verschwörungstheorie, sondern um eine durch Fakten belegbare Tatsache, dass die WHO längst zu einer

  • durch Intransparenz und Interessenkonflikte geprägten,
  • willkür- und korruptionsanfälligen und
  • kraft ihrer eklatanten Abhängigkeit von zweckgebundenen Spenden – der „Fremdsteuerung“ durch private (Profit-)Interessen v.a. der Pharmalobby zugängliche Organisation

geworden ist. Insbesondere die durch keinerlei unabhängige Instanz kontrollierbaren Machtbefugnisse des WHO-Generaldirektors, der Notstände ausrufen und auf dieser Grundlage Empfehlungen aussprechen kann, geben dann Anlass zu größter Sorge, wenn die Evidenzgrundlage solcher Entscheidungen weitgehend als selbstverständlich vorausgesetzt und nicht mehr durch innerstaatliche Instanzen auf rechtsstaatlichem Weg hinterfragt werden.

Ein anschauliches Beispiel bieten die jüngsten Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin, die es unter eklatantem Verstoß gegen Art. 5 GG bzw. Art. 11 der Grundrechtecharta für zulässig erklärt haben, dass die Plattform LinkedIn Posts, die den Richtlinien der WHO widersprechen, löscht und ggf. sogar die betreffenden Nutzer ausschließt.

Wir stehen hier vor einer zutiefst grundgesetz- und freiheitsfeindlichen Entwicklung, die auf Wahrheitsmonopole und die Beschneidung von Meinungsfreiheit und vor allem auch auf die Beschneidung von Wissenschaftsfreiheit setzt – und damit auf die Beschneidung von Grundrechten, die das Bundesverfassungsgericht dereinst und völlig zu Recht als „schlechthin konstituierend“ für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung bezeichnet hat.

Vor allem stehen wir vor einer Entwicklung, die der – scheinbaren – Autorität einer längst nicht mehr glaubwürdigen Organisation, einer Entwicklung, die der psychologisch gesteuerten Verhaltenslenkung durch eine höchst fragwürdige Instanz den Vorrang einräumt vor der Macht und Überzeugungskraft des guten oder besseren Arguments. Wie anders wollen wir diese Entwicklung bezeichnen als autoritär?

Bereits jetzt, mit den geltenden IGV, sind wir an einem Punkt angelangt, an der die WHO ihre ursprüngliche Zielsetzung, den Schutz der Gesundheit der Weltbevölkerung, nicht mehr verfolgen kann, weil sie, wie ich auch in der Anhörung unterstrichen habe, unter den genannten elementaren Strukturfehlern leidet.

Stattdessen hat die WHO spätestens ab 2020 und vermittelt durch deutsche Staatsorgane, zu massiven Grundrechtsverletzungen beigetragen – mit verheerenden Schäden für Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Dies ist jedenfalls das Bild, das sich nach meiner in langen Jahren gereiften Überzeugung nahezu zwingend ergibt, wenn wir die aus dem öffentlichen Diskurs bisher ausgeschlossenen seriösen Wissenschaftler wieder zu Wort kommen lassen.


3. Problemverschärfung durch die neuen Anpassungen der IGV

 Die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, über die Sie, sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages, bereits am 6. November entscheiden werden, werden all diese Problematiken weiter verschärfen. Dies unter anderem
1. durch die Einführung einer extrem vagen, aber zugleich als Steigerungsform des PHEIC konzipierten Pandemischen Notlage, deren Definition rechtsstaatlichen Bestimmtheitserfordernissen im Zweifel nicht standhalten würde.
2. durch den neuen Schwerpunkt „relevante Gesundheitsprodukte“, der mit weiter gesteigerten eklatanten Sicherheitsrisiken verbunden ist.
3. durch die nun explizite Einführung einer Verpflichtung zu „Risikokommunikation einschließlich der Bekämpfung von Fehl- und Desinformation“, durch welche, wie gesagt, die in Artikel 5 GG verankerte Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit massiv in Frage gestellt wird.
4. durch bestimmte v.a. administrative Neuerungen, welche den Umsetzungsdruck auf die Vertragsstaaten weiter erhöhen.

Sind all diese, zugegeben gewagten, Behauptungen belegbar?

Bilden Sie sich bitte ein eigenes Urteil, aber bitte konsultieren Sie auch meine ausführliche schriftliche Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss (veröffentlicht auf dessen Homepage), in der Sie zahlreiche Belege und Quellenangaben finden. Bei der Anhörung am 13. Oktober mussten der Kollege Kruse und ich feststellen, dass die anderen Sachverständigen die WHO und die IGV weitgehend unkritisch beurteilen, bereits die oberen Stockwerke betreten, ohne auf die Stabilität des Fundaments zu achten.


4. Der Appell

Am Ende geht es tatsächlich um eine elementare Richtungsentscheidung. Diese Überzeugung teile ich nicht nur mit zahlreichen deutschen und internationalen Juristenkollegen, sondern auch mit großen Teilen der deutschen Bevölkerung, den Ihnen anvertrauen Wählern.

Die WHO und die IGV in ihrer heutigen Ausformung, so habe ich es in meiner Stellungnahme sinngemäß geschrieben, etablieren ein Dauer-Spannungsverhältnis zu den freiheitlichen Verfassungen der Welt und insbesondere auch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Hier geht es nicht zuletzt auch um eine Werteordnung, an deren erster Stelle sich das Bekenntnis zur unantastbaren Würde des Menschen und zu den unverletzlichen unveräußerlichen Menschenrechten findet, um eine Werteordnung, die wir als unschätzbar wertvolle historische Errungenschaft betrachten.

Das ist die Richtungsentscheidung, um die es in diesem Monat gehen wird, so jedenfalls meine und unsere Überzeugung.

Vor diesem Hintergrund ergeht mein eindringlicher Appell an Sie, eine Gewissensentscheidung zu treffen und den 2024 geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem betreffenden Zustimmungsgesetz eine klare Absage zu erteilen. Die nachfolgenden Generationen unseres Landes werden es Ihnen danken!

Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit!

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Videobotschaft:
https://www.youtube.com/watch?v=1nnm9EqTCUk
Appell in Schriftform:
https://mwgfd.org/media/de_pfeil_appell_igv_zustimmungsgesetz.pdf

Stellungnahme:
 https://mwgfd.org/media/dr_pfeil_stellungnahme_anhoerung_igv.pdf
Zusammenfassende Stellungnahme:
https://mwgfd.org/media/dr_pfeil_zusammenfassung_igv_stellungnahme.pdf

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Autor: hwludwig

herwilud@gmx.de

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