Den im Ausland lebenden kritischen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp, denen bereits durch EU-Sanktionen ihre Konten eingefroren sind, wurde nun auch von der Bank ihr extra eingerichtetes Konto für Spenden gekündigt, mit dem ihnen allein die Finanzierung einer Klage gegen die EU-Sanktionen möglich ist. Für ihre Anwältin verstößt die Kontosperrung mehrfach gegen europäisches Recht, da es damit unmöglich geworden sei, anwaltliche Dienstleistungen für die Mandanten zu erbringen. Wir übernehmen nachfolgend eine Meldung von Multipolar. (hl)
Alina Lipp. Screenshot aus einem YouTube-Video (overton-magazin.de)
Multipolar:
Bank sperrt Journalisten das Spendenkonto für Klage gegen EU-Sanktionen
Anwältin sammelte Spenden für Klage auf Nichtigkeit der EU-Sanktionen gegen die Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp / Anwältin: Sparda-Bank West begründete Kontosperrung mit Sanktionen / Bundesregierung: Ausnahme von Sanktionsregeln zur Beschreitung des Rechtswegs möglich
Das Bankhaus Sparda-Bank West hat ein Spendenkonto für eine Klage gegen EU-Sanktionen gesperrt. Darüber informierte der sanktionierte Journalist Thomas Röper am 26. August. Das Konto war von der klageführenden Anwältin Verena Wester eingerichtet worden. Die Spendensammlung begann am 22. August. Wester vertritt mit Thomas Röper und Alina Lipp zwei im Ausland lebende deutsche Journalisten, die am 20. Mai wegen ihrer Ukraine-Berichterstattung mit Sanktionen belegt wurden. Multipolar berichtete. In der Folge durften den Betroffenen grundsätzlich keine Gelder mehr zugutekommen, Banken mussten bestehende Konten einfrieren.
Die Solinger Anwältin Verena Wester schreibt auf Anfrage von Multipolar, die Spendengelder dienten ausschließlich zur Finanzierung der Prozesskosten und stünden den sanktionierten Mandanten nicht zur Verfügung. Auf mündliche Nachfrage habe die Sparda-Bank West die Sperrung mit der Sanktionierung von Röper und Lipp begründet. Eine Mitteilung der Bank über den Vorgang habe sie zuvor nicht erhalten. Sie sei durch den Anruf eines Bürgers aufmerksam geworden, dessen Spende zurückgewiesen worden sei. Überweisungen vom Konto oder Barabhebungen seien derzeit nicht möglich.
Wester erachtet die Kontosperrung als rechtswidrig. Damit sei es unmöglich geworden, anwaltliche Dienstleistungen für die Mandanten zu erbringen. Die Blockade verstoße gegen die EU-Verordnungen 833/2014 (Artikel 5n) und 269/2014 (Artikel 4) sowie gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zudem habe das Europäische Gericht mit Urteil vom 2. Oktober 2024 entschieden, dass die EU-Sanktionen gegen Russland das Recht natürlicher Personen auf anwaltliche Beratung und Vertretung nicht einschränkten.
Die Sparda-Bank West war zu einer Stellungnahme nicht bereit. Eine Pressesprecherin teilte Multipolar mit, „kundenbezogene Informationen“ würden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigte in der Bundespressekonferenz vom 27. August, dass zur Beschreitung des Rechtsweg gegen die EU-Sanktionen Ausnahmen von Kontosperrungen möglich seien.
Die Sanktionen wurden vom EU-Ministerrat beschlossen, der sich aus Vertretern der EU-Regierungen zusammensetzt. Wester klagt als Prozessbevollmächtigte von Lipp und Röper beim Europäischen Gericht auf Nichtigkeit des Sanktionsbeschlusses. Mit einer Entscheidung rechnet die Anwältin im ersten Quartal 2026. Die Sanktionen nennt Wester unverhältnismäßig. Die journalistische Tätigkeit sei durch die Pressefreiheit geschützt. Röper und Lipp hätten keine Handlungen unternommen, die darauf abzielten, die „Grundwerte der EU und ihrer Mitgliedstaaten“ zu untergraben.
Quelle:
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0307
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