In Teilen ein Staatsstreich, urteilte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Huber über die Vereinbarung der Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen laut apollo-news. Doch es handelte sich nicht nur um ein Übergehen und Missachten der Bundesländer, sondern des Souveräns der Demokratie überhaupt: des Volkes. Dieses hatte den alten Bundestag abgewählt und durch einen neuen mit völlig veränderten Mehrheiten ersetzt. Durch Parteien-Absprachen schob man aber die Konstituierung des neuen hinaus, und ließ den alten noch schnell weitreichende Grundgesetzänderungen beschließen, die mit dem neuen nicht möglich gewesen wären. Schon das ist ein kalter Staatsstreich, der nur im derzeitigen Parteiensystem möglich ist.
Mit der Verkündung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses standen die Abgeordneten des neuen Bundestages fest. Von dem Tage an hatte der alte Bundestag seine demokratische Legitimation verloren. Der Wille des Souveräns hatte mit der Wahl des neuen gesprochen. Der alte bestand nur noch formal, und seine bisherige Bundestagspräsidentin hätte als Treuhänderin den Willen des Souveräns ausführen und sofort den neuen Bundestag einberufen müssen. Damit wäre auch die formale Auflösung des alten Bundestages eingetreten.
Doch die Parteienunion CDU/CSU, welche die meisten Abgeordneten aller im neuen Bundestag vertretenen Parteien hat, beansprucht, die Regierung zu bilden, und mit ihrem Anführer Merz den Bundeskanzler zu stellen. Sie braucht aber noch die SPD als Koalitionspartner, um mit Stimmenmehrheit als Regierung gewählt zu werden und mit beiden Fraktionen im Parlament stets die gewünschten Gesetze beschließen zu können. Doch die SPD stellte Bedingungen, die nur durch eine Grundgesetzänderung erfüllt werden konnten. Da man dafür eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt, brauchte man auch die Grünen, die dadurch ebenfalls ihre Bedingungen durchsetzen konnten.
Das Parteiensystem
Ein solches Geschachere ist nur in einem Parteiensystem möglich, das Gesetzgebung, Regierungsbildung und Justiz beherrscht, und die Gewaltenteilung de facto aufgelöst hat. Es ist dadurch charakterisiert, dass die Abgeordneten generell den Vorgaben von Partei- und Fraktionsspitze folgen, so dass man nicht die einzelnen Abgeordneten gewinnen muss, sondern es immer mit einer weitgehend geschlossenen Kohorte, einer Partei-Fraktion, zu tun hat. Damit wird aber Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes de facto außer Kraft gesetzt, der vorschreibt: „Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Freilich gibt es immer mal einzelne Abweichler, die aber riskieren, von der Partei bei der nächsten Wahl nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu werden.
Hier gibt es keine Vertreter des Volkes, sondern fast nur Vertreter der Parteien und deren Interessen, welche zumeist nicht, wie wir täglich leidvoll erleben, mit den Interessen des Volkes identisch sind, wenn wir nur an die Massenmigration, die Kriegshetze gegen Russland und den Klimawahn denken. An das Mikrophon im Bundestag und zur Abstimmung schreiten Parteisoldaten, geschlossene Verbände mit gebundener Marschroute. Anstatt, dass sich freie, selbstbestimmte Individualitäten gemeinsam um die volle Erkenntnis der Probleme des Landes und die besten Lösungswege bemühen, kämpfen geschlossene Partei-Fraktionen gegeneinander um die Macht, mit der sie ihre Interessen und Ziele durchsetzen können. Es ist eine Perversion des freiheitlich-demokratischen Prinzips des Grundgesetzes, das auf der freien, selbstbestimmten Individualität und ihrer Würde beruht.
Auch die Bundestagspräsidentin des abgewählten Bundestages, Bärbel Bas, folgte nicht ihrer treuhänderischen Verpflichtung, sofort den neugewählten Bundestag einzuberufen und zu konstituieren, sondern ließ stattdessen staatsstreichartig weiter den abgewählten Bundestag tagen und entscheiden, weil sie nicht als freie Individualität, sondern als Parteisoldatin handelte. Denn sie gehört der SPD an, der sie das hohe Amt auch verdankt, und hat ganz sicher in Absprache mit der Parteispitze gehandelt, die dadurch die Grundgesetzänderungen für ihre Interessen erreichen konnte. Ohne das herrschende Parteiensystem, in das auch das Bundesverfassungsgericht eingebunden ist, hätte ein solcher Coup nicht oder nicht folgenlos stattfinden können.
Die Parteien haben den Staat fest im Griff und schalten und walten skrupellos nach Belieben. Sie haben den Versuch einer Demokratie längst in eine vom Volk abgehobene Oligarchie verwandelt.1
Keine volle Volkssouveränität
Zu diesem Ergebnis kam vor einigen Tagen auch Henry Mattheß 2:
„Die kürzliche Änderung des Grundgesetzes zeigt einmal mehr, dass Deutschland keine Demokratie im Sinne der Volkssouveränität ist, sondern ein von einer Parteienoligarchie beherrschtes Land.“
Er weist darauf hin, dass die Parteien einen exklusiven Zugriff auf das Grundgesetz, den grundlegenden Gesellschaftsvertrag des Volkes, besitzen, das Volk selber dagegen nicht. Denn die Parteien können das Grundgesetz jederzeit durch das Parlament nach eigenem Belieben ändern, das Volk hat aber weder ein Initiativrecht zur Änderung des Grundgesetzes, noch ist seine Zustimmung vorgeschrieben.
In dem Grundsatz des Grundgesetzes: „Alle Macht geht vom Volke aus“ drücke sich die Volkssouveränität aus.
„Ein Volk jedoch, das keine direkte Verfügungsgewalt über seine Verfassung hat, ist nicht souverän. In einer wirklichen Demokratie müssen Grundgesetzänderungen auch aus dem Volk heraus einleitbar sein und immer zwingend von diesem bestätigt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen können.“
Eine ausschließlich „repräsentative Demokratie“ ohne die Möglichkeit direkter Abstimmungen des Volkes in Sachfragen, sei ein Widerspruch in sich. Es bestehe keine volle Volkssouveränität, wenn die Macht nur am Wahltag bei den Wählern liege und schon am nächsten Tag wieder ausschließlich bei den Parlamentsabgeordneten der Parteien.
„Abgeordnete werden so mit der Wahl machtpolitisch zu Übergeordneten ihrer Wähler erhoben, obwohl sie nur deren Angestellte sind.“
Genauso unhaltbar sei das fehlende Recht, einen Volksentscheid über eine vorzeitige Auflösung des Bundestags herbeiführen zu können.
„Dass nur die Einsicht des Bundeskanzlers die Vertrauensfrage zu stellen, eine vorzeitige Auflösung bewirken kann, stellt den Satz ‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus‘ auf den Kopf. Der Bundestag muss auch durch Volksabstimmung jederzeit auflösbar sein, so wie es in Bayern für den Landtag möglich ist.“
Gestützt auf rund 1,2 Millionen Parteimitglieder – nicht mehr als zwei Prozent der 60 Millionen Wahlberechtigten – habe eine Kaste von Berufspolitikern schon drei Wochen nach der Wahl die Weichen für Hunderte Milliarden Euro neuer Schulden stellen und das Grundgesetz mit wesensfremden Staatszielen in eine parteipolitische Kampfschrift der Grünen umschreiben können.3 „Getäuschte Wähler können dieses den Wählerwillen missachtende Treiben der Parteien nicht unterbinden, weil das Volk als „Souverän“ in Deutschland seit 75 Jahren nach jeder Wahl vollkommen machtlos ist und deshalb das Wort Demokratie in wesentlichen Dingen als Phrase erlebt.“
Der Weg
So notwendig diese Änderungen sind, um die Abgeordneten als Diener des Volkes an die Leine zu nehmen, reichen sie noch nicht aus, die grundsätzlichen Problem des Parteiensystems zu lösen:
- die Ausschaltung der Unabhängigkeit der Partei-Abgeordneten als freie Individualitäten durch die „Fraktionsdisziplin“ und das damit verbundene geschlossene Abstimmen in Blöcken;
- der Kampf der Parteien gegeneinander um die Macht und die damit verbundene Ausschaltung eines gemeinsamen Ringens um die bestmögliche Gestaltung der Gesellschaft zum Wohl aller Bevölkerungsschichten;
- die Aufhebung der Gewaltenteilung dadurch, dass alle drei in der Hand ein und derselben Partei oder Parteien-Koalition sind;
- die schamlose gesetzliche Finanzierung der Parteien durch den Steuerzahler.
Das Parteiensystem ist das größte Hindernis für eine wirkliche Demokratie. Und es trägt den Keim für Diktatur und Totalitarismus in sich.4 Die Entfaltung dieser Keime erleben wir ja jetzt in einem erschreckenden Maße.
Man kann die Parteien als Vereinigungen nicht verbieten; sie können sinnvoll sein, um auf besondere Benachteiligungen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder auf sonstige gesellschaftliche Probleme, die in ihrer Bedeutung zu wenig gesehen werden, aufmerksam zu machen. Aber ihre politische Macht, mit der sie sich „den Staat zur Beute“ gemacht haben, muss ausgeschaltet werden:
- Den Parteien muss das Quasi-Aufstellungs-Monopol der Kandidaten für das Parlament genommen werden. Eine Zweitstimme für Parteilisten darf es nicht geben.
- Es dürfen nur Direktkandidaten in den Wahlkreisen aufgestellt werden, die sich durch ihre unabhängige Persönlichkeit und Kompetenz ausweisen.
- Eventuelle Parteimitglieder dürfen als Abgeordnete im Parlament keine Fraktionen bilden. Einen Fraktionsstatus mit irgendwelchen Rechten darf es nicht geben, weil er zu Blockbildungen führt.
- Parteien müssen sich selbst finanzieren.
Die Parteien haben die Gesetzgebung in der Hand und werden sich natürlich weder vom Volk an die Leine legen lassen, noch selbst entmachten. Diese Änderungen können nur erreicht werden, indem immer mehr einsichtige Menschen einen wachsenden Druck von unten ausüben.
Damit kann schon dadurch aktiv begonnen werden, dass sich freie, unabhängige Persönlichkeiten als Kandidaten für das Parlament aufstellen, die durch möglichst viele Medien bekannt gemacht und von genügend Bürgern finanziell für den Wahlkampf gegen die parteifinanzierten Kandidaten unterstützt werden. In dem Maße, wie unabhängige Direktkandidaten in das Parlament kommen, werden die Parteivertreter zurückgedrängt, bis jene die Mehrheit haben und entsprechende Gesetzesänderungen beschließen können.
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1 Karl Jaspers schon 1965: Bundesrepublik keine Demokratie, sondern Parteienoligarchie
2 https://norberthaering.de/macht-kontrolle/grundgesetz-parteiengeschacher/
3 Vgl. dazu:
https://fassadenkratzer.de/2025/03/24/klimaneutralitat-als-staatsziel-ist-verfassungswidrig/
4 Der Übergang von der Parteienoligarchie in die Diktatur
2 Kommentare zu „Das Ausschalten des Souveräns durch das Instrument des Parteiensystems“
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