„Klimaneutralität“ als Staatsziel ist verfassungswidrig

Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist als Staatsziel das Erreichen einer „Treibhausgasneutralität“  vorgeschrieben, die jetzt vom abgewählten Bundestag unter der Bezeichnung „Klimaneutralität“ auch in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieses Ziel stützt sich auf die hochumstrittene Theorie eines kleinen Teils der Klimawissenschaftler, dass das menschengemachte CO2 die Hauptursache für die Klimaerwärmung sei. Mit der rechtlichen Fixierung spielt sich der Staat zur über den Wissenschaftlern stehenden Entscheidungs-Instanz darüber auf, welches wissenschaftliche Ergebnis das richtige sei. Damit greift er in das elementare Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein. Die rechtlichen Bestimmungen sind daher verfassungswidrig.

Totalitäre Klima-Ideologen – „Noch-Klimaminister Robert Habeck (55) bestärkte die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann (63) und Katharina Dröge, in den Verhandlungen hart zu bleiben“ (Bild)

In § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird vorgeschrieben, dass die Treibhausgasemissionen, also in der Hauptsache der CO2-Ausstoß, im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise bis 2030 um mindestens 65 Prozent, bis 2040 um mindestens 88 Prozent gemindert werden müssen. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreicht haben.1
Und im neu geschaffenen Artikel 143h Grundgesetz heißt es:
(1) Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.2

Was ist Wahrheit

Den Vorschriften des Bundes-Klimaschutzgesetzes und dem neuen Grundgesetz-Artikel liegen die Theorie zugrunde, dass die CO2-Emissionen des Menschen die Hauptursache für eine bedrohlich wachsende Klimaerwärmung seien und diese daher radikal reduziert werden müssten. Diese Theorie  wird global vom „Weltklimarat“ und von ihm angeheuerten Wissenschaftlern verkündet und mit der Lüge verbunden, dies sei Konsens von 97 % der Wissenschaftler.3
Inzwischen haben über 44.000 Wissenschaftler eine Petition unterzeichnet, die besagt, dass es keinen physikalischen Beweis für die Hypothese der CO2-Klimaerwärmung gebe. John F. Clauser, (Nobelpreis für Physik 2022), bezeichnete den „CO2-Klimawandel“ sogar eine „schock-journalistische Pseudowissenschaft“. Er steht damit nicht alleine, denn über 1688 Geowissenschaftler kritisieren diesen Wandel durch CO2 ebenfalls als falsch.4

Der Gesetzgeber hat noch nicht einmal eine umfassende Aufarbeitung der gesamten wissenschaftlichen Diskussion geführt, um sich dann nach gründlicher Abwägung für ein Ergebnis zu entscheiden. Doch darauf kommt es auch gar nicht an. Wie auch immer, greift der Staat mit diesen rechtlichen Bestimmungen in die offene Diskussion der verschiedenen Wissenschaften ein, indem er die Theorie von der CO2-Ursache als richtig annimmt und die Konsequenz daraus zieht, dass die CO2-Emissionen radikal reduziert werden müssten, um eine Klima-Katastrophe zu verhindern.

Damit schwingt sich der Staat aber zu einer Entscheidungs-Instanz darüber auf, was hier die wissenschaftliche Wahrheit sei. Dazu hat er demokratietheoretisch aber nicht das Recht. Welche wissenschaftlichen Ergebnisse richtig oder falsch sind, kann nur auf der Ebene der Wissenschaft selbst widerlegt oder bestätigt werden. Hier müssen sich die besten Argumente kraft ihres Wahrheits- und Wirklichkeitsgehaltes durchsetzen. Es kann keine Instanz geben, die für alle verbindlich erklären könnte, welche wissenschaftliche Richtung jeweils recht hat oder nicht, weder in der Wissenschaft selbst, noch und erst recht nicht außerhalb. Das würde an die Stelle der Freiheit der Wissenschaft ein dogmatisches Papsttum setzen. Dieses maßt sich der Staat hier de facto an.

Es ist eine zentrale Errungenschaft des modernen demokratischen Staates, dass die Wissenschaft von staatlicher und kirchlicher Autorität unabhängig ist. Daher bestimmt Art. 5 des Grundgesetzes in Abs. 3 als fundamentales Grundrecht, das primär ein Abwehrrecht gegen einen autoritativen Staat ist: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Das Bundes-Klimaschutzgesetz und der neue Artikel 143h des Grundgesetzes greifen unmittelbar in dieses Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein, indem das innerhalb der Wissenschaft stattfindende Ringen um die Wahrheit durch Dilettanten von außen insofern für alle Bürger des Landes  entschieden wird, als die Konsequenzen, die der Staat aus der Festlegung auf eine (hochumstrittene) Theorie zieht, für alle verbindlich gemacht wird. Die Vertreter anderer wissenschaftlicher Auffassungen können diese zwar weiter geltend machen, es bleibt dies aber theoretisch, da ihre praktische Wirksamkeit durch den Staat ausgeschlossen worden ist.*

Die Folgen

Insbesondere die Aufnahme des Zieles der „Klimaneutralität“ in die Verfassung wird dazu führen, dass nicht nur die Wissenschaftler, die zu anderen Erkenntnissen kommen, sondern auch jeder Bürger, der Kritik an der CO2-Verursachungstheorie übt, als Verfassungsfeind diskreditiert werden können. Die gesamte Politik wird sich an dem Ziel der Klimaneutralität ausrichten, dem alles andere untergeordnet wird.

Der frühere Verfassungsschutzpräsident Dr. Hans-Georg Maaßen schrieb in einem Brief an den bayerischen stellvertretenden Ministerpräsidenten Aiwanger (Freie Bürger):

Klimaneutralität bis 2045 wird damit unmissverständlich zum Staatsziel erklärt. Dies hat zur Folge, dass alles staatliche Handeln sich auf diese Zielerreichung „Klimaneutralität 2045“ ausrichten muss. Der Klimaschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen auch volkswirtschaftlichen Forderungen. Und das führt zur Deindustrialisierung und Verarmung weiter Bevölkerungsschichten, weil Klimaneutralität ohne Deindustrialisierung und Verarmung nicht möglich sein wird.“

„Was geschieht, wenn Menschen diesen Verfassungsauftrag ´Klimaneutralität 2045` ´sabotieren`, indem sie mehr Fleisch und Käse essen und mehr fossile Brennstoffe verwenden als erlaubt?
Und was geschieht mit denen, die in öffentlichen oder privaten Äußerungen dieses Klimaschutzziel hinterfragen, weil sie nicht an die Klimaideologie glauben? Es sollte jedem klar sein: Ohne massive Repression gegenüber der eigenen Bevölkerung lässt sich dieses Ziel nicht durchsetzen.“ 5

Wir haben es nicht mehr mit Demokratie, sondern mit totalitär-diktatorischem Handeln des Staates, konkret: der herrschenden Parteien zu tun.

Die Demokratie

Dass der Staat den Wissenschaftlern und jedem Bürger eine „wissenschaftliche Wahrheit“ aufzwingt, an die er zu glauben, die er in ihren praktischen Konsequenzen zu akzeptieren und zu befolgen hat, greift zutiefst in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und die Würde des Menschen ein, die nach Art. 1 des Grundgesetzes das Fundament aller demokratischen Ordnung bildet. Die Würde des Menschen besteht darin, dass er als geistig-sittliches Wesen aus eigener Erkenntnis, in Selbstbewusstsein und Freiheit sich und sein Leben selbst bestimmen und gestalten kann. Alle nachfolgenden Grundrechte sind konkrete Ausgestaltungen dieser Würde des Menschen, so eben auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit der Wissenschaft. In diese einzugreifen, bedeutet zugleich einen Eingriff in die Würde des Menschen.*

Es zeigt sich, wie stark der Staat noch immer als Obrigkeitsstaat verstanden wird, der traditionell davon ausgeht, dass den Menschen in allen Lebensbereichen von oben gesagt, dass angeordnet werden müsse, wie das gesellschaftliche Leben zu ordnen und was im Einzelnen das Beste für sie sei. Die freie, sich selbst bestimmende Individualität des Grundgesetzes, die von sich aus und aus Einsicht die Verbindung mit den anderen freien Individualitäten aufnimmt, um auf der einen Seite das Wirtschaftsleben, auf der anderen das geistig-kulturelle Leben mit Vereinbarungen zu gestalten und zu ordnen, unabhängig von staatlichen Weisungen, ist in dem, was die Parteipolitiker heute als „unsere Demokratie“ bezeichnen, noch immer nicht begriffen. Das verhindert die Machtsucht.

Selbstverständlich werden sich Unternehmer in einem freien, unabhängigen Wirtschaftsleben mit der Frage befassen, ob die Klimaerwärmung maßgeblich vom CO2-Ausstoß verursacht wird oder nicht. Das heißt, sie werden sich mit dem Stand der freien Wissenschaft vertraut machen und sich in ihren Gremien beraten, damit sie verantwortlich handeln können, sich das aber nicht von staatlichen Ideologen vorschreiben lassen.

Das Problem ist nur, dass es eine freie Wissenschaft im Wesentlichen heute noch nicht gibt. Die Hochschulen, in denen Wissenschaften betrieben werden, und sonstige wissenschaftliche Institute sind in der Hand und Abhängigkeit des Staates, überstaatlicher Organisationen oder auch der Wirtschaft. Die Forschungsmöglichkeiten sind entsprechend vorgegeben und die auch persönlich abhängigen Wissenschaftler in weitestem Maße korrumpierbar.

So trifft der Klimageograph Prof. Werner Kirstein die erfahrungsgesättigten Feststellungen: „Menschengemachter Klimawandel ist von der Politik beauftragter Schwindel.“ 6  Und er weist im zweiten Teil des unten verlinkten Interviews darauf hin, dass Forschungsgelder vom Staat nur für Themen vergeben werden, die auf der Linie des CO2-Narrativs liegen. Lüge und Manipulation als Herrschaftsmittel.

„Unsere Demokratie“ ist noch nicht über eine Parteien-Oligarchie hinausgekommen. Sie muss auf der Grundlage des freien, sich selbst bestimmenden Menschen des Grundgesetzes erst noch entfaltet werden. Und es wird höchste Zeit, um einen neuen Totalitarismus noch zu verhindern.

Fazit

Klar ist, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz und der neue Artikel 143h des Grundgesetzes wegen Verstoßes gegen die geltenden fundamentalen Grundrechte von Art. 1 und  Art. 5 Abs. 3 GG verfassungswidrig sind und vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden müssen.

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1   https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf
2   https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015117.pdf
3   Siehe dazu:
Der „Weltklimarat“ – Dirigent der Klimatäuschungen
Die Lüge vom „wissenschaftlichen Klima-Konsens“ und die betrügerischen Computer-Simulationen des IPCC
Prof. Werner Kirstein: Menschengemachter Klimawandel ist von Politik beauftragter Schwindel
Scheinbeweise einer CO2-Klimaerwärmung und totale Korruption der Wissenschaft
4   Vgl. https://fassadenkratzer.de/2025/03/14/wer-wie-und-zu-welchem-ziel-die-luge-der-co2-klima-erwarmung-aufbaute/
5   https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/dringender-appell-von-maassen-aber-aiwanger-entscheidet-gegen-deutschland
6   siehe Anm. 3

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* Ergänzende Klarstellungen am 3.4.2025 eingefügt. (hl)
 

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Autor: hwludwig

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