Die mysteriöse Konto-Kündigung der Sparkasse

Banken kündigen immer häufiger ohne Angabe von Gründen regierungskritischen Medien, Journalisten und Bloggern das Girokonto  nach einem Artikel von Multipolar vom 24. Juni 2024 etwa 40 Mal seit 2020, wobei sicher mancher kleinere Blog nicht erfasst ist.  Für das Phänomen gebe es bereits einen Begriff: De-Banking.1 Jetzt hat es auch den regierungskritischen FASSADENKRATZER erwischt. Die Sparkasse Pforzheim Calw kündigte mir, dem Herausgeber, mein Girokonto ohne Begründung zum 31. Oktober 2024. (hl)

„Ein Sparkassen-S zum Anfassen“ Turm der Sparkasse Pforzheim Calw

Natürlich kann ich einen Zusammenhang zwischen meinen regierungs- und parteienkritischen Artikeln und der Kündigung nicht behaupten und nachweisen. Die Sparkasse verweigerte auf die Frage nach den Gründen jede Auskunft und lehnte ein Gespräch darüber ab – ein schon  eigentümliches Verhalten, sind doch meine Frau und ich seit genau 50 Jahren Kunden der Sparkasse, die immer wieder mal, zuletzt erst im Frühjahr, die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit betonte.

Sachliche, mit der Kontoführung zusammenhängende Gründe gibt es offensichtlich nicht, sonst wäre man ja auch vorher mit mir in Verbindung getreten, hätte auf Beseitigung gedrungen und schließlich unter Nennung dieser sachlichen Gründe gekündigt. Es muss also ein ganz anderer Grund sein, der hinter einer ordentlichen Kündigung von zwei Monaten ohne Begründung verborgen wird.

So schrieb ich gleich am 2.9.2024 an die Sparkasse: „Nach einer so langen vertrauensvollen Geschäftsbeziehung hätte man eigentlich erwarten können, dass Sie anständigerweise über das Problem, das Sie haben, offen mit mir gesprochen hätten. Da ist man über eine solch kaltschnäuzige Kündigung, hinter der sie den Grund verbergen, sehr erstaunt und menschlich tief enttäuscht.
Ich bitte Sie, mir diesen Grund ehrlich mitzuteilen.“

Bei der Recherche darüber, wie sich die Rechtslage für Konto-Kündigungen der Sparkassen darstellt, wurde ich schnell fündig.
Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) unterliegen – anders als die privatrechtlichen Banken, die ohne Angabe von Gründen kündigen können – Sparkasse als Anstalten des öffentlichen Rechts anderen rechtlichen Maßstäben.
Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11. März 2003 festgestellt hat, sind die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden“. Danach verstößt die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz) zum Ausdruck kommende Willkürverbot  und ist gemäß § 134 BGB nichtig. Sparkassen dürfen also ohne Angabe eines sachlichen Grundes nicht kündigen.
(Az.: XI ZR 403/01)

Der BGH hat dies im Urteil vom 5.5.2015 erneut bestätigt: Die Sparkasse „als Anstalt des öffentlichen Rechts ist, worauf die Revision zu Recht hinweist, nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung der Beklagten, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist.“  XI ZR 214/14
Siehe auch:
https://www.test.de/Bundesgerichtshof-Sparkassen-duerfen-nicht-ohne-Grund-kuendigen-4620333-0/

In meinem Schreiben vom 2.9.2024 habe ich der Sparkasse diese höchstrichterlich maßgebende Rechtslage gleichzeitig mitgeteilt und sie aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen, andernfalls ich gerichtlich dagegen vorgehen werde. Die Sparkasse antwortete jedoch mit Schreiben vom 4.9.2024,  das mir allerdings erst am 10.9.2024 zugegangen ist:
„Wir bitten um Verständnis, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine weitergehenden Informationen erteilen können. Dies wurde Ihnen auch bereits im Schreiben vom August 2024 mitgeteilt. Ihrem Wunsch nach Rücknahme der Kündigung werden wir nicht nachkommen. Wir bedauern Ihnen in diesem Fall keine anderslautende Antwort geben zu können. …“

Mein Anwalt wird nun bei Gericht Klage gegen die Sparkasse Pforzheim Calw erheben. Ich werde weiter berichten.

Da vor Gericht, wie auf hoher See, ungewiss ist, wie die Sache ausgeht, habe ich für die freundlichen Spender wieder ein PayPal-Konto eingerichtet. Bitte beachten.

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1   https://multipolar-magazin.de/artikel/de-banking

Avatar von Unbekannt

Autor: hwludwig

herwilud@gmx.de