Nach den Erkenntnissen der Verteidigung, Prozessbeobachtern und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmichs selbst handelt es sich bei dem Strafverfahren gegen ihn um einen Show-Prozess, der den weit wirkenden Corona-Aufklärer ausschalten soll, da er für die – wie inzwischen klar ist – kriminelle Politikerkaste zu gefährlich wurde. Der vor dem Landgericht Göttingen laufende Strafprozess wimmelt offensichtlich nur so von Rechtsverstößen, von seiner nachgewiesenen staatlichen Entführung aus Mexiko angefangen. Die Anwälte für Aufklärung machen nun in einem bereits Ende August veröffentlichten Aufruf auf diese für einen „Rechtsstaat“ beispiellosen Vorgänge aufmerksam und fordern die sofortige Freilassung ihres Kollegen. (hl)
! Anwälte für Aufklärung fordern:
Sofortige Freilassung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich !
Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich befindet sich inzwischen seit über 10 Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die maximale Dauer für eine Untersuchungshaft darf in Deutschland grundsätzlich „nur“ 6 Monate betragen (§ 121 Abs. 1 StPO). „Besondere oder wichtige Gründe für eine Verlängerung der U-Haft über die 6 Monate hinaus sind nicht ersichtlich“, so die Verteidigerin Katja Wörmer in einer Stellungnahme gegenüber den Anwälten für Aufklärung.
Dr. Reiner Füllmich wurde zuvor aus Mexiko, wo er sich bis dahin aufhielt, regelrecht „entführt“. Es gab nur einen deutschen und einen europäischen Haftbefehl gegen ihn. Ein langwieriges internationales Auslieferungsverfahren sollte umgangen werden. Hierfür arbeitete die Staatsanwaltschaft Göttingen eng mit Verbindungsbeamten des LKA Interpol Niedersachsen und des Bundeskriminalamtes zusammen, die sich vor Ort in Mexiko befanden. Man tauschte sich dazu aus, wie aus den Strafakten hervorgeht, unter welchem Vorwand man den Reiner Füllmich in das mexikanische Konsulat locken könne, damit er noch eine Unterschrift unter seinen Reisepass leistet, um ihn dann von der mexikanischen Migrationsbehörde festnehmen zu lassen. Dies erfolgte trickreich am 11.10.2023.
„Auf die rechtswidrige Ausweisung aus Mexiko ohne gültige Rechtsgrundlage ist seitens der Verteidigung und auch von Dr. Reiner Füllmich selbst mehrfach hingewiesen worden, und zwar schon im ersten Vorführungstermin vor dem Amtsgericht Göttingen und später wiederholt während der Hauptverhandlungen“, so Rechtsanwältin Wörmer. „Die Entführung meines Mandanten aus Mexiko nach Frankfurt wirft wesentliche nationale und internationale Rechtsfragen auf, die einer Fortdauer der U-Haft entgegen stehen“, erklärt Katja Wörmer.
In der JVA Rosdorf bei Göttingen ist Dr. Reiner Füllmich von sämtlichen Mithäftlingen isoliert, die täglichen Hofgänge muss er allein durchführen, Unterhaltungen oder eine anderweitige Kontaktaufnahmen zu den Mitgefangenen sind ihm vollständig untersagt. Telefonate mit seinen Verteidigern darf er nur führen, sofern die anderen Mitgefangenen auf seiner Station sich in ihren Zellen befinden. Private Besuche sind auf 3 Stunden im Monat beschränkt.
Doch nicht nur die fragwürdige Abschiebung von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko und die lange U-Haft mit unverhältnismäßigen Haftbedingungen, sondern vor allem der Strafprozess vor dem Göttinger Landgericht wegen des Verdachts der Untreue hat längst den üblichen Rahmen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gesprengt. Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass es sich um einen rein politischen Prozess handelt und einer der prominentesten Corona-Maßnahmen-Kritiker langfristig mundtot gemacht werden soll.
Während des Prozesses tauschte das Gericht plötzlich die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit aus, ohne dem Angeklagten hierzu rechtliches Gehör zu erteilen. Alle Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter sowie die weiteren Mitglieder der Strafkammer wurden zurückgewiesen.
Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden bislang abgewiesen bis auf die Vernehmung von zwei durch die Verteidigung im Selbstladeverfahren geladenen Zeugen. Die 5. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen weigert sich seit Anfang Mai 2024, eine weitere Beweisaufnahme mit Entlastungszeigen durchzuführen. Zur Verfahrensbeschleunigung hätten in den vergangenen 3 Monaten längst sämtliche von der Verteidigung vorgeschlagenen Zeugen gehört werden können und müssen.
Seit Mitte Juli 2024 sind Beweisanträge und auch alle weiteren Anträge sowie die Abgabe prozessualer Erklärungen in der Hauptverhandlung nur noch schriftlich möglich, d.h. es finden keine mündlichen Erörterungen mehr in der Hauptverhandlung statt. Alle Beweisanträge werden den Mitgliedern der 5. Strafkammer im Selbstleseverfahren sowie den weiteren Prozessbeteiligten nur noch schriftlich zur Kenntnis gebracht. Zuschauer und Prozessbeobachter erhalten aufgrund dieser strikten gerichtlichen Anordnung des schriftlichen Verfahrens keinen Einblick mehr in den Prozessstoff. Ein mündlicher Vortrag über Anträge oder Erklärungen der Verteidigung oder ein Diktieren in das Protokoll ist seit diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Der im Strafrecht geltende oberste Grundsatz der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung wird auf diese Weise umgangen und ausgehebelt.
Rechtlich höchst fragwürdige Sicherheitsmaßnahmen bestimmen, dass Dr. Reiner Füllmich an den Händen und Füßen (!) gefesselt zu den Gerichtsverhandlungen verbracht wird, dies auch noch unter strenger Bewachung von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizeibeamten. Vor dem Landgericht Göttingen stehen während der Gerichtstermine regelmäßig mehrere Einsatzfahrzeug mit bewaffneten Polizisten. „Die während des Prozesses und in der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordneten Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Strafprozesse früherer Jahre gegen die RAF Terroristen“, kritisiert Rechtsanwältin Wörmer. Die Verhältnismäßigkeit ist insgesamt nicht mehr gewahrt. Eine sofortige Freilassung des Kollegen Dr. Reiner Füllmich ist überfällig.
Pressereferat der Anwälte für Aufklärung e.V. / Berlin
i.A. Dr. Christian Knoche
Quelle:
https://afaev.eu/afa-presseerklaerung-sofortige-freilassung-von-rechtsanwalt-dr-reiner-fuellmich/
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Hier noch eine Anschluss-Forderung von:
Free People Germany e.V.
Forderung:
Nach der Veröffentlichung der AfA Presseerklärung (Anwälte für Aufklärung) mit der Forderung, sofortige Freilassung von Dr. Reiner Füllmich, haben wir uns entschlossen diese Forderung durch die Öffentlichkeit durchzusetzen.
Begründung
Jeder der diese Forderung unterschreibt, verhilft Dr. Reiner Füllmich zu einem weiteren Schritt in die Freiheit.
Es ist offensichtlich, dass er ein politischer Gefangener ist (siehe Presseerklärung von Anwälte für Aufklärung e.V.). Und weil die Öffentlichkeit bei diesem Strafverfahren weitestgehend bei den Entscheidungen der Kammer ausgeschlossen wird, sollten wir nichts unversucht lassen um mit echter Solidarität Reiner Füllmich aus der Haft heraus zu holen. Schließlich heißt es bei Urteilsverkündung „Im Namen des Volkes“.
Um die höchst mögliche Aufmerksamkeit für dieses Unrecht zu erzeugen, müssen viele Menschen diese Forderung unterschreiben und diese auf allen Sozialen Medien verbreiten.
Das ist entscheidend!
Wenn du mutig genug bist, mache ein Video mit dem Aufruf diese Forderung zu unterschreiben, poste es ebenfalls auf deinen sozialen Medien mit dem hashtag #FreeReiner und dem Link zur Forderung.
Wir vom Verein werden dein Video über unsere Kanäle pushen.
Gemeinsam sind wir stark 💪
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Free People Germany e.V. aus Berlin
Zur Unterzeichnung:
https://free-people.online/freereiner/

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