Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19.11.2021 die Corona-Maßnahmen des Staates und die damit einhergehenden massiven Eingriffe in die Grundrechte des Menschen für verfassungskonform erklärt. Es stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten! Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz. Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates. 


1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Vorsitz Präsident Prof. Dr. Harbarth, vorher stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag

Der wachsame Dr. Gunter Frank, Autor des an die Wurzeln gehenden Buches Das Staatsverbrechen, hat am 5.8.2024 auf Achgut 1 die damalige Entscheidung des obersten Gerichts in Erinnerung gerufen und die Notwendigkeit betont, dass sie im Lichte der RKI-Protokolle revidiert werden müsse. Dr. Frank zitierte aus der Begründung (Rn. 178) des Gerichts:

„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten.
Auf dieser Grundlage schätzte das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter 
https://www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein. (…)“

Demgegenüber zeigen die herausgeklagten Protokolle, dass das staatseigene Robert-Koch-Institut auf politische Weisung gegenüber der Öffentlichkeit das Gegenteil von dem vertreten hat, was es eigentlich intern als wissenschaftliche Wahrheit erkannt hatte. Vgl. z.B.: https://fassadenkratzer.de/2024/04/02/funf-corona-lugen-des-rki-auf-politische-weisung-analysiert-von-prof-homburg/

Den totalitären Maßnahmen des Staates wurde via korrumpierten staatlichen Wissenschaftlern eine scheinwissenschaftliche Begründung verliehen, um die Menschen zu täuschen und zur Folgsamkeit zu bringen. Und es wurden eben auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts getäuscht, die sich staatshörig auf die Richtigkeit der veröffentlichten Daten verlassen haben. Das hätte nicht passieren können, wäre das Gericht seiner Aufgabe nachgekommen, die Exekutive zu kontrollieren, was erfordert, die vom beschuldigten Staat durch sein eigenes Institut behaupteten Daten von unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu lassen.

Damit hat sich das oberste deutsche Gericht bis auf die Knochen blamiert. Es hat sich durch seine obrigkeitliche Staatsgläubigkeit und parteipolitische Staatsnähe 2 von einer kriminellen politischen Klasse hereinlegen und instrumentieren lassen – zum ungeheuren existenziellen und  gesundheitlichen Schaden der Bevölkerung und einer fundamentalen Schädigung der freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes, dessen Hüter es sein soll.

Der Staat ist Prozesspartei

Doch unabhängig davon, ob die Daten des RKI gefälscht oder richtig sind, sie dürfen von einem Gericht grundsätzlich nicht als Beweis für die Behauptungen des Staates angesehen werden. Denn der Staat ist vor dem Bundesverfassungsgericht als von Bürgern beschuldigter Verletzer des Grundgesetzes eine der beiden Prozessparteien. Und Daten des staatlichen Robert-Koch-Institutes, das den Weisungen des Gesundheitsministeriums untersteht, sind Behauptungen einer Prozesspartei und kein Beweis. Beweise können nur durch Wissenschaftler geliefert werden, die unabhängig sind und mit keiner der beiden Prozessparteien in irgendeiner Verbindung stehen.

Gegen diesen prozessrechtlichen Grundsatz hatten schon vorher zahlreiche Verwaltungsgerichte verstoßen. So entschied z.B. das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen am 28. Juli 2020:
„Im Übrigen ist anerkannt, dass der Einschätzung des Robert Koch-Instituts nach dem in den einschlägigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 IfSG) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt.“

Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits am 6. Juli 2020 die Maßgeblichkeit des RKI ganz offen und wie selbstverständlich behauptet:
„Nach den maßgeblichen Feststellungen des Robert Koch-Instituts (vgl. § 4 IfSG) handelt es sich immer noch um eine sehr dynamische Situation. Die Gefährdung für die Bevölkerung wird deshalb nach wie vor als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen sogar als sehr hoch.“ 3

Feststellungen, also Erkenntnisse eines staatlichen Institutes können nicht maßgebend sein, nur weil es ein staatliches Institut ist. Entweder sind sie wahr oder falsch, und das muss vor dem Forum der Wissenschaft jederzeit überprüfbar und korrigierbar sein. Der Staat setzt hier per Infektionsschutzgesetz, also mit staatlicher Macht die eigenen Erkenntnisse als gültig fest und nimmt die Stellung eines Wissenschafts-Papstes ein. In einer freien Wissenschaft kann es eine solche Instanz nicht geben.

Aufgabe der Judikative als verfassungsrechtlicher dritter Gewalt neben Legislative und Exekutive ist es, diese beiden zu kontrollieren und sie bei Verletzungen der Verfassung und der Gesetze zurückzupfeifen. Die beiden Oberverwaltungsgerichte  und auch das Bundesverfassungsgericht geben hier jedoch die Gewaltenteilung, die konstituierendes Verfassungsprinzip des freiheitlichen Rechtsstaates ist, schlichtweg auf, indem sie die Feststellungen eines sachverständigen Instituts als maßgebend bezeichnen, das zur beklagten Partei der Exekutive gehört, die sie zu kontrollieren und über die sie zu urteilen haben.
Deshalb dürfen für sie die Feststellungen des RKI gerade kein „besonderes Gewicht“ haben und nicht „maßgebend“ sein, sondern müssen hinterfragt und untersucht werden, weil sie ja den angefochtenen staatlichen Maßnahmen gerade zugrunde liegen.

Es ist so, wie wenn ein Unternehmer wegen Betrugs angeklagt ist und das Gericht wegen des komplizierten Sachverhaltes ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gibt, das von einem Angestellten des angeklagten Unternehmers erstellt wird.

Knechtung und Korrumpierung der Wissenschaft

Das führt zur grundsätzlichen Problematik der Verflechtung von Wissenschaft und Staat. Beide betreffen zwei ganz unterschiedliche Lebensgebiete. In der Wissenschaft geht es um die Entfaltung der individuellen Erkenntnisfähigkeiten der Menschen, worin sie von außen nicht gehindert oder beeinträchtigt werden dürfen, sondern unbedingte Freiheit benötigen. Die Aufgabe des Staates ist es, für Regelungen des Zusammenlebens zu sorgen, die für alle gelten, also alle in Gleichheit betreffen. Beide können nicht miteinander verbunden werden.

Sowie der Staat ein wissenschaftliches Institut unterhält, will er, dass dessen Erkenntnisse gleichermaßen für alle als Wahrheit gelten und schaltet die Freiheit der Wissenschaft aus, in deren konkurrierendem Streben sich die Wahrheit allein herauskristallisieren kann. Und die finanzielle und dienstliche Abhängigkeit der angestellten Wissenschaftler bewirkt eine enge Bindung an die politisch-staatlichen Vorgesetzten,  in der sie allzu leicht die Ergebnisse liefern und publik machen, die von der Politik erwartet und, wie wir beim RKI erlebt haben, gewünscht und sogar angeordnet werden. Ihre Freiheit als Wissenschaftler wird prinzipiell tendenziell ausgeschaltet.

Dr. Frank zitiert in seinem verlinkten Artikel das RKI-Protokoll vom 10.9.2021, das schlaglichtartig die Situation der staatlichen Wissenschaftler aufzeigt:
„Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat, das sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“

Das ist eine Absurdität. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz ein absolutes Grundrecht, das für alle Wissenschaftler gilt.
Das bedeutet aber, staatliche Wissenschaftler, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen, darf es nicht geben. Die Verbindung von Staat und Wissenschaft ist ein Unding, eine prinzipielle Unmöglichkeit.

Kein staatliches Gesundheitswesen

Dies bedeutet weiter, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann und darf, das Gesundheitswesen zu verwalten und den Wächter über die Gesundheit der Menschen und Beschützer vor Krankheits-Epidemien und  -Pandemien zu spielen.
Staatliche Politiker entscheiden dann letztlich über medizinische Fragen, ohne dass sie über die entsprechende Fachkompetenz verfügen. Und sie beschließen Maßnahmen, die tief in soziale, kulturelle und wirtschaftliche Lebensbereiche eingreifen, in denen sie ebenfalls Laien sind.
Sie müssen also doch entsprechende Wissenschaftler zu Rate ziehen. Die aber sind entweder in den staatseigenen Instituten weisungsgebunden oder aus anderen Zusammenhängen stammend korrumpierbar oder einfach ignorierbar. In jedem Fall können sachfremde machtpolitische Ziele verfolgt und durchgesetzt werden, wozu die Wissenschaft als Magd nur die Schein-Legitimation liefert.

Die ausgewählten Experten sind zudem nur einzelne Stimmen einer großen Zahl von Wissenschaftlern verschiedenster medizinischer Fachrichtungen, die oft unterschiedlichster Auffassungen sind. Zwar gibt es „herrschende Meinungen“, gegen die aber immer wieder Minderheiten oder einzelne Pioniere bahnbrechende Auffassungsveränderungen erreichen.
Denn es gibt nicht die Wissenschaft, wie immer gerne von Einzelnen suggeriert wird, um ihrer eigenen Auffassung eine autoritative Glorie zu verleihen. Wissenschaft ist ein Prozess verschiedenartiger wissenschaftstheoretischer und methodischer Ansätze und Disziplinen. Was wahr und weiterführend ist, kann nicht autoritativ oder per Mehrheitsbeschluss entschieden werden, sondern muss sich durch die Kraft der Argumentation und die praktische Fruchtbarkeit durchsetzen.

Der Staat aber greift so auch tief in die Freiheit der Wissenschaft, des wissenschaftlichen Erkennens und Handelns aller übrigen Wissenschaftler und in das freie Verhältnis der praktischen Ärzte zu ihren Patienten ein. Diese werden gleichermaßen alle einer ganz bestimmten Regel unterworfen, die sie insoweit zu Ausführenden einer fremden Anweisung macht und ihre eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen ignoriert. Damit wird die freie wissenschaftliche Erkenntnis zu einem Feld dogmatisierten Glaubens dessen, was Einzelne der Gesellschaft vorgeben.
Und es wird auch in die Freiheit des Patienten, des Bürgers, eingegriffen, sich selbst zu entscheiden, an welchen Arzt er sich im Krankheitsfall und zum Schutz seiner Gesundheit wenden will.

Daraus folgt zwingend: Das Gesundheitswesen muss vom Staat unabhängig sein, sollen die dort tätigen wissenschaftlichen Fachleute nach ihren Erfahrungen und Erkenntnissen frei arbeiten können. Eine Krankheit ist primär Sache des einzelnen Menschen, zu der er die Hilfe eines frei gewählten Arztes in Anspruch nimmt. Dieser darf nicht fachlichen Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen des Staates unterstehen, die dann von Gesundheitsministerien und staatlichen Gesundheitsämtern durchgesetzt werden.

Ein freies Gesundheitswesen muss sich eine staatlich unabhängige Selbstverwaltung mit Organen geben, in denen über den Einzelnen hinausgehende gesellschaftliche Auswirkungen einer Krankheitsepidemie z. B. beraten und das individuelle Handeln koordiniert wird. Sinnvollerweise wird man Wissenschaftler aus unterschiedlichen Richtungen der medizinischen Forschung hinzuziehen, so dass ein breites Bild der Situation und des Erkenntnisstandes entsteht, und man aus einer umfassenden wissenschaftlichen Diskussion zu gemeinsamen Erkenntnissen und Absprachen kommt. Das allein ist einer freien Wissenschaft in einer freiheitlichen Gesellschaft würdig und angemessen.

Die selbstverantwortlichen Bürger folgen in der Regel den ärztlichen Ratschlägen zum eigenen und zum Schutz anderer. Es ist bisher bei keiner Epidemie ein solcher staatlicher Zwang zur Regelung des Verhaltens der Menschen notwendig gewesen, wie er in der Corona-Krise durchgesetzt wurde. Und diese in totalitärer Anmaßung ergriffenen Maßnahmen waren auch nicht notwendig, sondern sogar willkürlich – ein Staatsverbrechen.

Sollte der Fall einer in der BRD noch nicht dagewesenen wirklich verheerenden Epidemie eintreten, die mit den bisherigen Mitteln des Gesundheitswesens nicht bewältigt werden könnte, müsste sich dessen Selbstverwaltung an den Staat um Hilfe wenden, der erst dann nach gemeinsamer Beratung mit angemessenen zeitlich befristeten Verordnungen tätig werden dürfte.4

Freies Geistesleben

Die Abhängigkeit der Wissenschaft vom Staat gilt aber nicht nur für das RKI, sondern im Grunde für den gesamten Wissenschafts- und Bildungsbereich, insofern er vom Staat in eigenen Instituten, Schulen und Hochschulen organisiert und finanziert wird. Damit kann dieser für politische Interessen instrumentalisiert werden, was auch in hohem Maße geschieht. Und durch die Annahme Zweck-gebundener Forschungsgelder aus der Wirtschaft prostituiert sich die vielfach unterfinanzierte Wissenschaft zusätzlich für ökonomische Profitinteressen.

Die Aufgabe der Wissenschaft ist es, die Wahrheit dessen, was ist, der Wirklichkeit, zu erforschen und die Erkenntnisse zum Wohl der Gesellschaft fruchtbar zu machen. Zur Erkenntnis der Wahrheit gelangt man nur, wenn dieser Prozess in absoluter Freiheit, ohne Beeinträchtigung und Beeinflussung von außen, vor sich gehen kann. Nur in einer Atmosphäre der Freiheit ist wirkliche Wissenschaft, Forschung und Lehre, natürlich auch jede künstlerische und religiöse Tätigkeit möglich.

Das gesamte Geistesleben liegt aber im Würgegriff staatlicher bzw. wirtschaftlicher Abhängigkeit und instrumenteller Erniedrigung. Es kann sich überhaupt nicht seinen inneren Möglichkeiten nach frei entfalten und der Gesellschaft die nötigen Erneuerungskräfte zuführen. Alle gesellschaftliche Stagnation, alle totalitäre Machtentfaltung einer politischen und wirtschaftlichen „Elite“, welche die Demokratie schon seit langen zu einer Oligarchie deformiert hat 5,  hat letztlich in der Unterdrückung des Geisteslebens, in der Knechtung und Überwältigung der Gedanken von Menschen durch andere ihren Ursprung.

Das kann nur grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn das gesamte Geistes- und Kulturleben als eine eigene gesellschaftliche Organisation vom Staat und von der Wirtschaft unabhängig wird und sich selbst verwaltet. Darin wären das Gesundheits- und das Bildungswesen jeweils fachlich bezogene Teilorganisationen.
Dies zeigt sich überall als die vordringlichste Aufgabe, um aus den immer weiter zunehmenden katastrophalen Verhältnissen herauszukommen.

Wo bleibt eigentlich die Staatsrechts-Wissenschaft? Ach ja, …

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1   Verfassungsgericht: Ist das Corona-Urteil auf RKI-Sand gebaut? – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

2   https://fassadenkratzer.de/2021/11/08/die-feindliche-ubernahme-des-bundesverfassungsgerichts/

3   Nachweise siehe: https://fassadenkratzer.de/2020/11/20/das-masgebende-robert-koch-institut-oder-die-autoritare-macht-der-obrigkeit/

4   Vgl.: https://fassadenkratzer.de/2020/05/23/die-gesundheits-diktatur-des-staates-teil-des-demokratischen-systems/

5   https://fassadenkratzer.de/2022/07/10/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie/

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Autor: hwludwig

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