Dr. Fuellmich bekräftigt in seinem Bericht vom 10.5.2024 erneut seine Überzeugung, dass es sich um einen Schauprozess gegen ihn handle, der ihn zum Schweigen bringen solle. Man scheue vor rechts- und verfassungswidrigen Machenschaften nicht zurück. Nachdem die Anklagegründe praktisch zusammengebrochen seien, habe er sofort freigesprochen und freigelassen werden müssen. Stattdessen habe das Gericht neue Vorwürfe erfunden. Doch schon allein durch seine staatliche Entführung aus Mexiko (ohne internationalen Haftbefehl) habe die deutsche Justiz keinerlei Zuständigkeit mehr für ein Verfahren gegen ihn, sondern müsse ihn entschädigen und auf Staatskosten nach Mexiko zurückbringen. (hl)
„Liebe Freunde,
mit diesem schnellen Update (dieser aktuellen Stellungnahme) will ich mich zum einen für ihre wunderbaren Geburtstagsgrüße bedanken, und zum anderen will ich Ihnen erläutern, warum nach unserer Überzeugung nicht mehr der allergeringste Zweifel daran bestehen kann, dass das strafrechtliche Vorgehen gegen mich gleichzeitig ein Fake und ein Schauprozess ist, der in Wahrheit dazu dient, mich wegen meiner Arbeit, insbesondere natürlich in der Corona Geschichte, aus dem Verkehr zu ziehen und uns alle zum Schweigen zu bringen.
Das wird nicht mehr gelingen können. Es ist jetzt innerhalb und außerhalb dieser Mauern Zeit, Zeit das Richtige zu tun. Und das weiß jeder auf unserer Seite des Zauns, und das wissen immer mehr auch auf der anderen Seite des Zauns.
Die zahllosen Geburtstagsgrüße, die ich schriftlich und als Audio-Nachrichten vorgespielt bekam, toppen alles, was ich jemals als Geburtstagsgrüße erhalten habe. Mehr kann ich zurzeit nicht sagen. Aber ich werde das nachholen, wenn ich hier raus bin. Besonders bedanke ich mich bei den vielen hundert Menschen, die für mich vor den Mauern des Gefängnisses eine Geburtstagsfeier ausrichteten. Viele kamen ja von weit her. Zwar wurde ich daran gehindert – das haben Sie inzwischen sicherlich gehört – die Feier mit zu verfolgen, indem man mich in diesem Hochsicherheits-Gefängnis in einen besonderen Hochsicherheitsbereich verlegte.
Gleichzeitig wurde mir jede Kontaktaufnahme mit meinen Anwälten und meiner Ehefrau, sowie mit allen Mithäftlingen verboten. Denen wurde dann auch noch gedroht: Wenn sie – die Häftlinge, auf deren Station ich vorher war – wenn sie die Feier verfolgen und mit Ihnen da draußen Kontakt aufnehmen würden, dann würde es hier einen Generaleinschluss geben. Aber sie waren so sehr von dem, was sich da draußen ereignete, beeindruckt, dass sie mir später davon detailliert berichteten.
Natürlich ist dies alles rechts- und verfassungswidrig. Und natürlich wird dies Konsequenzen haben. Zu diesem Zeitpunkt bestätigen diese Vorfälle nur einmal mehr, dass Professor Ingo Müllers Bilanz des Totalversagens der Justiz im Dritten Reich, in seinem Buch „Furchtbare Juristen“, auch eine Warnung betreffend den heutigen Zustand jedenfalls der deutschen Justiz ist.
Denn am Freitag, den 3. 5., gab der Vorsitzende des Gerichts bekannt, dass er beabsichtigt, keine weiteren Zeugen zu hören, weil er auf der Grundlage der Aussagen von Viviane Fischer meint, mich auf einer ganz neuen Grundlage verurteilen zu können. Dies musste er wohl tun, weil die bisherige Beweisaufnahme ergeben hat, dass damals tatsächlich die unmittelbare Gefahr einer Pfändung unseres Spendenkontos drohte und deshalb die vorübergehende Sicherung eines Teils des Spendengeldes durch Darlehensvertrag völlig in Ordnung war. Denn auch das hat das Gericht feststellen müssen. Ich war ja natürlich sowohl bereit, das Geld zurückzuzahlen, als auch dazu in der Lage. Deshalb war die Darlehensentnahme gesellschaftsrechtlich völlig zulässig, zumal ich als allein führungsbefugter Geschäftsführer dafür oder dabei mit der sogenannten „business judgement rule“ abgedeckt war – also das Ermessen eines Geschäftsführers ist damit gemeint.
Damit war das Gericht aber verpflichtet, mich sofort freizusprechen und sofort freizulassen. Um das zu verhindern, erfand das Gericht neue Vorwürfe und meint nun, es sei gar kein Darlehensvertrag vereinbart worden, sondern zwischen mir und Viviane Fischer sei vereinbart worden, dass das – in Wahrheit per Darlehensvertrag entnommene – Geld aufgrund einer ganz anderen, von ihm nicht näher erläuterten ominösen Treuhandvereinbarung auf einem anderen Konto als Liquiditätsreserve vorgehalten werden sollte. Er stützt diese Erfindung auf wirre, falsche und widersprüchliche Behauptung von Viviane Fischer, obwohl diese auf Nachfrage des Gerichts – konkret war das sogar seine ausdrückliche Nachfrage – obwohl sie also ausdrücklich erklärt hatte, dass über so etwas wie eine Liquiditätsreserve nie gesprochen worden war, obwohl Viviane Fischer sogar selbst behauptet hatte, dass auch ihr Darlehen, wie meins, durch eine Immobilie als Wertspeicher gesichert war, und obwohl Viviane Fischer selbst – auch das hat sie auf Nachfrage zugestehen müssen, und es ergibt sich auch schon aus den Unterlagen, die ausgewertet wurden – über keinerlei Liquidität verfügte, vielmehr komplett pleite war, weder berufliches Einkommen hatte, noch ein anderes Vermögen.
Nur weil sie Geld aus einem im Wege des Betruges in Gang gesetzten Buchvorverkauf veruntreute, sich Geld lieh und Spendengelder für Arbeiten der Pathologie veruntreute, war sie überhaupt in der Lage, das von ihr entnommene Darlehen zurückzuzahlen. All dies ergibt sich schon aus der bisherigen Beweisaufnahme und aus den bisher dem Gericht vorliegenden Unterlagen. Wir hatten aber schon angekündigt, dass wir dazu noch mehr Details und noch mehr Zeugen bringen würden.
Offensichtlich auch um das zu verhindern, will das Gericht die Beweisaufnahme nun urplötzlich abbrechen, denn dabei würde Viviane Fischers immer dubioser erscheinende Rolle hell beleuchtet werden.
Und es wird z.B. klar werden, warum ihre Konten – anders als alle anderen Bankkonten – für den Corona-Ausschuss nie gekündigt wurden, und warum die Ermittlung gegen sie wegen Untreue mit offensichtlich völlig falscher Begründung eingestellt wurden. Anders als ich hätte sie das Darlehen niemals aus eigenem Vermögen oder Liquidität zurückführen können. Denn anders als ich verfügte sie über gar kein Vermögen und musste sich, wie oben dargelegt, den Darlehens-Betrag im Wege von Straftaten beschaffen und den Staatsanwalt davon überzeugen, dass ja ihr Ehemann ihr jederzeit mit seinem Vermögen aushelfen würde. Genau deshalb wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
Natürlich hätte auch meine Frau das getan, falls es überhaupt erforderlich gewesen wäre. Allerdings, ich hatte ja Vermögen, ich hatte eine Immobilie, die ich für 1,3 Millionen Euro verkauft habe. Das hätte locker gereicht. Wer Details hierzu wissen will, kann diese nachlesen in meiner Stellungnahme für das Gericht vom 8.5.24. Die wird gerade verschriftlicht.
Dort sehen Sie dann auch, dass meine Entführung aus Mexiko – ganz allein schon diese Entführung aus Mexiko – dazu führte, dass die diese Entführung veranlassende deutsche Justiz keinerlei Zuständigkeit mehr für ein Verfahren gegen mich hat. Sondern die deutsche Justiz muss mich allein wegen dieser Entführung sofort freilassen und auf Staatskosten zurück nach Mexiko bringen. Außerdem habe ich weitergehende Schadensersatzansprüche. Das schreibt nicht nur einer der angesehensten deutschen Rechtsprofessoren zu der bislang weitgehend unbekannten deutschen Entführungspraxis, sondern dies sagt schon der gesunde Menschenverstand. Man muss dafür nicht Jura studieren. Das sagt aber auch das Naturrecht, welches z.B. für die Nürnberger Prozesse angewendet wurde.
Das sagt aber auch eine Entscheidung des Common Law Court in Great Britain & International 1, das am 20.1.24 schon feststellte, dass deutsche Gerichte wegen meiner Entführung – mehr brauchten die nicht zu prüfen, außer dass es hier eine Entführung gab – keinerlei Zuständigkeit mehr für mich haben, vielmehr der deutsche Justizminister und der verantwortliche Staatsanwalt wegen der Entführung jeweils persönlich 99. 000 Pfund an mich zahlen müssen und wegen der Freiheitsentziehung, berechnet bis zum 20.1.24, noch mal jeweils 25. 000 Pfund an mich zu bezahlen haben – persönlich.
Ja, was sagt uns mein Fall, und was sagt uns die gleichzeitig immer stärker werdende Kriegstreiberei hier in Deutschland? Was sagt uns die Tatsache, dass angesehene und bislang erfolgreiche Unternehmen wie Stihl, Bosch, Miele und so weiter das Land verlassen und jetzt auch an den Schulen für Krieg geworben wird? Was sagt uns die Tatsache, dass diese Kriegswirtschaft, jedenfalls in Deutschland, an die Stelle der Realwirtschaft und an die Stelle der längst zusammengebrochenen, ausschließlich auf Betrug basierenden sogenannten Finanzindustrie treten soll?
Nun, das heißt, sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Es ist Zeit. Es ist Zeit, denn die andere Seite des Zauns implodiert gerade.
Wir sind bereit.“
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