Jeder Totalitarismus würgt zuerst die Meinungsfreiheit ab

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz ist die elementare Lebensgrundlage einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung. Denn auf ihr entfaltet sich der Austausch der politischen Gestaltungs-Ideen der freien Bürger, die Suche nach der Wahrheit und der besten Wege ihrer Realisierung. Wer die Meinungsfreiheit bekämpft, einschränkt und schließlich zugunsten einer Einheitsgesinnung beseitigen will, ist daher ein Verfassungs- und Demokratiefeind, der im Sinn hat, einen totalitären Staat zu etablieren. Wenn eine Innenministerin dies offen unternimmt, ist für das Volk freier Bürger die höchste Alarmstufe eingetreten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD, mit ihren Gehilfen Thomas Haldenwang, CDU, (BfV), und Holger Münch (BKA)

Am 13. Februar 2024 haben die SPD-Politikerin und ihre beiden Untergebenen „ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ vorgestellt. Nancy Faeser sagte dazu vor der Presse:

„Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen.

Es gehe darum, unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen.Wir müssen mit aller Kraft verhindern, dass sich diese menschenverachtende Ideologie weiter in unsere Gesellschaft frisst.
Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt hierfür seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vor Ort. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen – das muss der Ansatz sein.“
(Hervorhebungen hl)
Obiger Text, sowie die Kurz- und die Langfassung des Maßnahmenpakets siehe bmi.bund.de, Langtext hier.

Maßnahmen gegen Kritiker und Opposition

Die Sprache verrät, dass sich die staatlichen Maßnahmen nicht gegen objektive Feinde der freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes richten, sondern gegen die Kritiker der derzeitigen aus den linksstehenden Altparteien stammenden Machtinhaber und gegen die immer mehr erstarkende einzige wirkliche Oppositionspartei in den Parlamenten, die AfD.

Das zeigt sich schon darin, dass nicht alle Extremisten, also nicht die „Linksextremisten“, genannt werden, sondern dass es nur um die „Rechtsextremisten“ geht. „Rechtsextremismus“ ist aber kein klar definierter, sondern ein vollkommen schwammiger  Begriff, in den alles Mögliche hineingelegt wird. In den letzten Jahren werden zunehmend alle Kritiker der (linken) Regierung, die sich gegen die totalitären Corona-Maßnahmen, gegen die Waffenlieferungen an die Ukraine etc. wenden, als „Rechtsextreme“, „Rechte“ oder „Nazis“ diskreditiert, wobei alle drei Bezeichnungen als identisch gebraucht werden, ohne aber den Einzelnen konkret eine bestimmte Gesinnung oder Handlung nachzuweisen.1 Es werden auch nicht inhaltlich die Argumente diskutiert, sondern nur die Menschen diffamiert.

Dabei können, wie der renommierte Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in einem Interview ausführt, unter (staatlich verfolgbaren) „Extremismus“ aber „nur verfassungsfeindliche, das heißt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verstanden werden“. Die Regierung dürfe also keine politischen Meinungen und Ideen bekämpfen.1

Dies entspricht dem, was auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 2018 – 1 BvR 2083/15 – zur Meinungsfreiheit ausgeführt hat:
„Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines Grundprinzip, das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Vielmehr gewährleisten Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 <330>).“

Damit reduziert sich der Kreis der staatlich zu verfolgenden „Rechtsextremisten“ auf nur noch eine kleine Zahl, und die bombastisch angekündigte staatliche Kampagne „Rechtsextreme entschlossen bekämpfen“ entpuppt sich als eine parteipolitische, die sich widerrechtlich der staatlichen Organe bedient.

Kennzeichnend ist auch, dass Frau Faeser – wie alle linken Politiker bis zu Herrn Steinmeier, dem parteiischsten Bundespräsidenten, den wir je hatten – von „unserer Demokratie“ spricht, die es zu schützen gelte. Die „Demokratie dieser Politiker“ ist in Wahrheit eine Parteien-Oligarchie, wie vielfach nachgewiesen wurde.3 Und eine Kritik dagegen ist nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes gerichtet, sondern will sie im Gegenteil endlich herbeiführen. Es sind also gerade die Partei-Politiker, deren De facto-Oligarchie permanent gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt.

Ebenso wird mit der Aussage Faesers, es gehe darum, unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen“, suggeriert, „offene Gesellschaft“ sei ein verfassungsrechtlicher Begriff für die Gestalt der Demokratie, welche der Staat zu schützen habe. Dabei handelt es sich aber um eine parteipolitische Programmatik, die bis in den Wortlaut auf den Titel eines Buches des Philosophen Karl Popper „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ zurückgeht. Darin wendet sich Popper gegen totalitaristische Staatsformen, also ideologisch festgelegte, geschlossene Gesellschaften, die einen für alle verbindlichen Heilsplan verfolgen. Während offene Gesellschaften intellektuellen Meinungsaustausch und kulturelle Veränderungen ermöglichen, wofür Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit von grundlegender Bedeutung seien. Institutionen seien zwar unumgänglich, müssten sich in Offenen Gesellschaften aber einer ständigen Kritik stellen und immer veränderbar bleiben. Dafür sei die beste Staatsform die Demokratie, eine Herrschaftsform, in der es möglich sei, die Herrschenden ohne Blutvergießen auszutauschen. Dies, und nicht etwa die Behauptung, dass die Mehrheit recht habe, sei der größte Vorzug der Demokratie (Wikipedia).

Das Maßnahmenpaket der SPD-Frau, die mit Hilfe staatlicher Macht eine linke Einheitsmeinung in der Gesellschaft herstellen will, ist gerade gegen diese Grundsätze einer „offenen Gesellschaft“ gerichtet. Sie ist in Wahrheit ein Feind der offenen Gesellschaft.
Abgesehen davon wird in die Idee der „offenen Gesellschaft“ auch das Recht des Staates hineingelegt, für unbegrenzte Migration offen zu sein. Und jeder, der daran Kritik übt, wird als Vertreter einer geschlossenen Gesellschaft, einer totalitären Bestrebung, also als Feind der „Offenen Gesellschaft“ bezeichnet.

Verwischung von Strafbarkeit und Gesinnung

Die Sprache des Maßnahmen-Papiers ist bewusst so unpräzise gehalten, dass es hinter der Verfolgung strafbarer Handlung unvermerkt auch zur Verfolgung nicht strafbarer Handlungen und Gesinnungen übergeht. Prof. Murswiek beschreibt das in dem genannten Interview beispielhaft so:
Punkt 5 laute: „Hass im Netz bekämpfen.“ Ziel sei es: „strafrechtlich relevante Inhalte im Internet konsequent zu bekämpfen.“

„Aber ´Hass` ist kein Straftatbestand. Wenn schon die Überschrift plakativ die staatliche Bekämpfung von etwas fordert, was nicht strafbar ist, sollte man misstrauisch werden. Im folgenden Text heißt es: ´die Verfolgung strafbarer Inhalte im Internet wird weiter gestärkt`. Dagegen ist nichts zusagen. Doch dann liest man: ´Zudem sollen inkriminierte (beschuldigte, hl) Inhalte aus dem Internet entfernt werden, um der Verrohung der Sprache im virtuellen Raum entgegenzuwirken.` Wären mit ´inkriminierten Inhalten` nur strafbare Inhalte gemeint, bräuchte man die Befürchtung einer Sprachverrohung nicht als zusätzliche Begründung. Anscheinend aber soll die Polizei schon gegen nicht strafbare Inhalte, die als verrohend gelten, vorgehen können. ´Inkriminiert` werden diese dann wohl von der Polizei selbst, vielleicht auch vom Verfassungsschutz, vielleicht auch von NGOs, mit denen die Polizei zusammenarbeitet. Und das BKA soll bei den Internet-Providern die Löschung der inkriminierten Inhalte ´anregen`.“

Dass es sich um nicht strafbare, von der Meinungsfreiheit gedeckte Inhalte handele, ergebe sich auch daraus, dass das Papier des Bundesinnenministeriums im nächsten Satz formuliert: „Dort, wo es die gesetzlichen Regelungen ermöglichen, werden darüber hinaus durch Entfernungs-Anordnungen die Grundlagen für eine zwangsweise Durchsetzung etwaiger Löschungen geschaffen.“
Wenn die Polizei gegen nicht strafbare, nicht verbotene Inhalte vorgehe, indem sie bei Providern die Löschung „anregt“, verlasse sie den Rahmen des Rechtsstaats.

Prof. Murswiek geht in dem Interview auch auf die Absicht ein (Punkt 2), der Verfassungsschutz solle „Informationen an Behörden vor Ort übermitteln, wie Polizei- und Ordnungsbehörden, Gewerbe- und Gaststättenaufsicht“.

„In diesem Abschnitt wird das Changieren zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und rechtsstaatswidriger Übergriffigkeit besonders deutlich. Zwar sichert man sich verbal damit ab, die Bekämpfung des Rechtsextremismus solle ´im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bleiben`, doch ansonsten spricht der Text eine andere Sprache. ´Extremistische Umtriebe` will man so unter Druck setzen wie ´bei der ganzheitlichen Bekämpfung organisierter Kriminalität und Clankriminalität`. Durch Ahndung ´jedweder Rechtsverstöße` soll das ´klare Signal` gesetzt werden, dass ´wehrhafte Demokratie einen starken Staat beinhaltet`.
Selbstverständlich ist Rechtsdurchsetzung Aufgabe des Staates. Aber die Kraftmeierei mit dem ´starken Staat` lässt vermuten, dass – geht es gegen Rechts – der Verhältnismäßigkeits-Grundsatz keine Rolle spielen soll.“

Frau Faeser habe zur Erläuterung getwittert:
„Wir wollen bei Rechtsextremisten jeden Stein umdrehen. Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“
Den Staat zu verhöhnen, also sich über die Regierung lustig zu machen, sei aber keine Straftat, sondern Ausübung der Meinungsfreiheit. Dies auf eine Ebene mit Clankriminalität zu stellen und „jeden Stein umdrehen“ zu wollen, sei eine Drohung, die sich gegen die Freiheitsrechte richte. Einen Eindruck davon, was gemeint sein könnte, gebe die Akte des Verfassungsschutzes über dessen Expräsidenten Hans-Georg Maaßen, die alle seine Zeitungsartikel und Interviews möglichst vollständig aufliste, ohne dass eine verfassungsrechtliche Relevanz ersichtlich sei.

„Die Polizei“, so Prof. Murswiek weiter, „dreht ´jeden Stein um`, wenn sie einen Mord aufklärt. Das Leben von Menschen, die weder gewalttätig sind, noch gegen Gesetze verstoßen haben, in dieser Weise auszuforschen und in einer Akte zu dokumentieren, ruft dagegen Erinnerungen an Stasi-Zeiten wach.“

Revolution von oben

Noch schärfer formuliert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau in einem Artikel vom 16.2.20244 mit der Überschrift: „Die Bundesregierung plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz“:
Wer die Pressekonferenz von Nancy Faeser, flankiert von Thomas Haldenwang, Bundesamt für Verfassungsschutz, und Holger Münch, Bundeskriminalamt, am 13. Februar gesehen hat, der hat – um mit Adenauer zu sprechen – in einen Abgrund von Landesverrat geblickt. Denn das Bundesministerium des Innern plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz. Man plant nicht weniger als die Abschaffung der Demokratie.“ (Hervorhebungen hl)

Denn der angekündigte Maßnahmenkatalog laufe darauf hinaus, jeden politischen Diskurs, jede politische Selbstorganisation von Bürgern, die sich nicht innerhalb des rotgrünen Transformations-Spektrums abspielt, die nicht dem Aktivismus zugunsten grüner Ideen diene, zu kriminalisieren und zu einem völlig unkalkulierbaren persönlichen Risiko zu machen und dadurch zu unterbinden.

„Parallel zu der vorangegangenen Äußerung von Lisa Paus – es gäbe Formen der Regierungskritik zumal in sozialen Netzwerken, die nicht strafbar, weil von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, und diese müssten jetzt eben auch noch verboten werden – meint nun das Bundesinnenministerium, die Aktivitäten des Verfassungsschutzes dürften sich auf der „rechten“ Seite keineswegs auf die Aufdeckung der Planung von Straftaten beschränken. Dies werde nämlich den „Gefahren“, die von der „neuen Rechten“ ausgingen, nicht gerecht. Stattdessen sollen nun die „persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken ausgeleuchtet“ werden.
Ein ´rechtsextremes Netzwerk` besteht nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums etwa dann, wenn zwei oder drei Personen sich treffen, sei es auch nur rein privat, die von der
Grenzöffnungspolitik Angela Merkels nicht restlos überzeugt sind oder die zum Beispiel finden, die Ampel trage mit ihrer Politik vielleicht auch selbst etwas zum Erfolg der AfD bei.“

Der Rechtsstaat lebe von der Unterscheidung legal/illegal. Was nicht verboten sei, sei dann eben erlaubt und müsse vom Staat parteipolitisch neutral und willkürfrei behandelt werden. Demgegenüber falle auf, dass die Unterscheidung legal/illegal in Faesers und Haldenwangs neuen Plänen rein gar keine Rolle mehr spiele. So sollen Konten „stillgelegt“ werden können, von denen aus die schon erwähnten rechten Netzwerke Überweisungen erhalten haben. Das seien aber völlig legale Geldflüsse an Personen, die weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begehen, und an Organisationen, die nicht verboten seien, also völlig rechtmäßig bestehen! Nur, das helfe ihnen nicht; der Rechtsstaat solle ja gerade abgeschafft werden. Womöglich deswegen also sei offenbar der Veitstanz um das Potsdamer Treffen inszeniert worden.

„Es geht um das ´Aktionspotential` von Menschen, die nicht direkt rotgrüne Propagandisten sind, um ihre Möglichkeit zur ´gesellschaftlichen Einflussnahme`. Mit anderen Worten, wer anders denkt als rot und grün, muss aufpassen, dass er keinen Einfluss erlangt und möglichst nicht gehört wird, denn sonst wird es künftig ungemütlich.“

Hier werde die Demokratie auf den Kopf gestellt. In einer Demokratie bildeten sich politische Anschauungen in der Gesellschaft autonom und von unten nach oben ohne staatliche Anleitung. Demgegenüber solle nun der Verfassungsschutz bereits unerlaubte Gedanken detektieren und mit einschneidenden Maßnahmen auf sie reagieren. Haldenwang habe in der Pressekonferenz klar gesagt: Der Verfassungsschutz solle durch hoheitliche Maßnahmen „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vereiteln.

Es sollten also nicht nur die Grenzen der freien Rede, sondern auch („mental“) die überhaupt erlaubten Gedanken von einem Inlandsgeheimdienst festgelegt werden – der wegen „verbotener Gedanken“ dann praktischerweise niemanden zu verklagen brauche (der Nachweis wäre ja auch manchmal schwer), sondern unmittelbar gleich Vollstrecker in eigener Sache sei. Und dann das Leben von Bürgern ruiniere. „Das Leben der Anderen“ eben. Es solle künftig verboten sein, das „Staatswohl“ dadurch zu gefährden, dass man vor allem die Einwanderungs- und Asylpolitik der Regierung kritisiert.

„Die letzte deutsche Revolution wurde mit dem Slogan „Wir sind das Volk“ eingeleitet. Dieser war ursprünglich so entstanden, dass von der Polizei eingekesselte Demonstranten zu rufen begannen „Wir sind keine Rowdys – wir sind das Volk!“. Damit bezogen sie sich auf den Straftatbestand „Rowdytum“ bzw. „schweres Rowdytum“, der sich im DDR-Strafgesetzbuch wie auch in den übrigen Ostblockstaaten einschließlich der Sowjetunion fand und der sich ganz allgemein auf unbotmäßiges Verhalten der Bürger bezog. Nach ihm wurde verurteilt, wer nach dem Willen der Diktatur verurteilt werden sollte, jedoch keinerlei spezifischen Straftatbestand erfüllt hatte. Die erste Hälfte des Satzes fiel dann später weg.

Die nächste deutsche Revolution – die ja nur Abwehr des rotgrünen Verfassungsputsches von oben wäre – sollte unter dem Motto stehen:

„Wir sind der Verfassungsschutz!“

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1   https://tkp.at/2024/02/24/im-mainstream-westen-nichts-neues-alles-rechts-alles-nazi/
2   Interview in „Junge Freiheit“ vom  23. Februar 2024
3   Vgl. „Der Aufschrei der Parteien …“
4   https://www.nius.de/kommentar/staatsrechtler-ulrich-vosgerau-die-bundesregierung-plant-eine-revolution-von-oben-gegen-das-grundgesetz/c8f34e2e-97f2-4df8-8b46-ca36be33abc4