Nach dem Sozialpakt zu den Allgemeinen Menschenrechten der UNO müssen die Staaten alle fünf Jahre einen Bericht an die UNO über den Zustand der in diesem Pakt aufgeführten Menschenrechte in ihrem Land abgeben. Der Bericht der Bundesrepublik für die Zeit von 2018 bis 2023 hat die Menschenrechts-Verletzungen der Corona-Zeit vollkommen ausgeklammert. Daraufhin hat das „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ (ZAAVV) einen Parallelbericht an die UNO geschickt. Darüber spricht Rechtsanwalt Ralf Ludwig im folgenden Interview mit kla.tv. (hl) Weiterlesen „Bundesregierung unterschlägt im Menschenrechtsbericht an UNO die Corona-Verbrechen“