Gegründet wurde der Verfassungsschutz zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz, der geltenden Verfassung, Gestalt angenommen hat. Inzwischen greift er das diese freiheitliche Demokratie wesentlich konstituierende Grundrecht der Meinungsfreiheit an. Anstatt die Demokratie zu schützen, bekämpft er sie selbst aus offizieller wirksamer Position. Diese Umkehrung ist strukturell mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes verbunden und wenig bekannt. Sie aufzudecken hat der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in einem Vortrag unternommen, den die Schweizer „Weltwoche“ abgedruckt hat.1
Weiterlesen „Der Verfassungsschutz bekämpft die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie“