Aktuell ist anlässlich der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht wieder die Frage ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, ob die Abtreibung eines noch nicht geborenen Kindes erlaubt werden soll. Die Strafbarkeit nach § 218 StGB ist ja jetzt schon nach § 218a StGB1 bei Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen, unter Umständen sogar zweiundzwanzig Wochen nach der Empfängnis abgeschafft. Starke gesellschaftliche Kräfte fordern die völlige Beseitigung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen, also ihre Legalisierung bis zur Geburt. Das bedeutet die Auffassung, dem ungeborenen Kind komme überhaupt noch keine Menschenwürde zu, die es davor schütze, wie eine Sache, ein Tier, behandelt zu werden. – Was liegt solchen Gedanken zugrunde?