Dr. med. Bianca Witzschel an Nina Warken: „Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.“

Kurz vor ihrer erneuten Inhaftierung hat die wegen des Ausstellens angeblich falscher Gesundheits-Atteste zu insgesamt 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilte Ärztin Dr. Bianca Witzschel an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einen Brief geschrieben. Darin widerlegt sie deren Antwort an Robert Kennedy jr. und macht den Prozess gegen sich als politische Verfolgung sichtbar. Sie macht deutlich, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Tragen von Masken für jedermann gesundheitsschädlich ist, und auch ihre Impfunfähigkeits-Bescheinigungen sehr viele Menschen vor den inzwischen bereits nachgewiesenen schweren bis tödlichen Nebenwirkungen der nicht ausreichend getesteten Injektionen („Impfungen“) bewahrt hat. Damit beruft sie sich exakt auf die wissenschaftliche Argumentation, die ich im vorigen Artikel dargelegt habe. Dabei kommt es nicht einmal auf die persönliche Untersuchung jedes Attest-Empfängers an, wie sie Dr. Witzschel sogar zusätzlich vollzogen hat, da die Gefährdung für jeden gilt, auch für Gesunde.

Daher sind ihre Atteste nicht falsch, sondern wissenschaftlich begründet. Dies zu ignorieren und die Ärztin schwer zu bestrafen, ist Willkür. Die Gerichte machen sich zu Komplizen eines Staates, dem es darum geht, Ärzte zu verfolgen und auszuschalten, deren wissenschaftlich begründete Atteste seine verbrecherische Corona-Plandemie aufdecken würden. Hier werden Menschen politisch verfolgt, die der Macht der Herrschenden gefährlich werden. Das sind Praktiken, wie sie in totalitären Staaten üblich sind. (hl)


Dr. med. Bianca Sabine Witzschel

– Offener Brief an –
Frau
Nina Warken, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1

Persönliche Übergabe

02.02.2026

– in Kopie an –
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
Fax: 49 30 18441-4900

Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Warken,

ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Dr.med. Bianca Sabine Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie und Fachärztin für Allgemeinmedizin und ich habe zum Thema Nachweis von Primidon in Blut und Speichel promoviert. Ich muss diese Woche für 1 Jahr und 4,5 Monate (meine Strafe: 2 Jahre und 8 Monate, wovon ich bereits 476 Tage in U-Haft war) in die JVA Chemnitz.

Mit Interesse, da es mich ja persönlich betrifft, habe ich sowohl das Schreiben des amerikanischen Gesundheitsministers Robert Kennedy jr. als auch Ihr Antwortschreiben darauf gelesen.

Vielleicht wissen Sie es nicht, und deswegen ist es mir ein Bedürfnis, Sie davon in Kenntnis zu setzen, aus welchen Gründen ich verurteilt wurde.

Ich habe in den Jahren 2020 und 2021 Maskenatteste, PCR-Test-Unfähigkeitsbescheinigungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Menschen ausgestellt, die alle – jeder persönlich – bei mir waren. Jeder hat einen kompletten Anamnesebogen ausgefüllt (für Kinder deren Eltern) und unterschrieben, ich habe diesen im persönlichen Gespräch zum Teil noch ergänzt und die Patienten beraten. Danach erfolgte für/von jedem eine umfangreiche Bioresonanz-Analyse und im weiteren Gespräch kam es zur Klärung des Attest-Inhaltes und dessen/deren Übergabe.

Zum 1. Februar 2022 wurde meine Approbation ruhend gestellt und ein Jahr später, am 28. Februar 2023 früh 6.00 Uhr – zum 5. Mal in der Corona-Zeit – erfolgte ein sehr unsanftes Wecken durch viele Bedienstete mit erneuter (die 5.) Haus-/Grundstücks-Durchsuchung. Am 28.02.2023 wurde ich sofort verhaftet, einem Haftrichter zugeführt und später in die JVA Chemnitz gefahren. Im November 2023 begannen geplante 40 Verhandlungen im Hochsicherheitstrakt in Dresden. Auf den Fahrten zwischen der JVA Chemnitz und dem Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Dresden, Hammerweg wurden mir Hand- und Fußfesseln angelegt. Im Hochsicherheitstrakt wurde ich mit Handschellen und gekettet an einen mich führenden Bediensteten von A nach B bewegt und erst an meinem Stuhl im Gerichtssaal zwischen meinen beiden Verteidigern von den Handschellen befreit. Ich saß 476 Tage in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch am 17.06.2024 durfte ich zunächst – mit massiven Auflagen – nach Hause.

Meine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde im August 2025 abgelehnt. Am 22.01.2026 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Dresden die Aufforderung zum Haftantritt in der JVA Chemnitz innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang, sodass ich nun in dieser Woche meine Haftstrafe antreten muss. Mir drohen auch weitere Verurteilungen, da noch Gerichtsverfahren mit gleichen Vorwürfen anhängig sind.

Neben der Tatsache, dass ich die oben genannten Bescheinigungen ausgestellt habe, wurde mir unterstellt, rechtsradikal zu sein und nachdem bei einer Hausdurchsuchung noch eine (lt. Gutachten nicht funktionstüchtige) Taschenlampe gefunden wurde, die man in Notfällen auch als Teaser benutzen könnte, wurde mir sogar unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.

Insbesondere das Framing, anders kann ich es nicht nennen, ich sei rechtsradikaler Reichsbürger, zog sich durch die gesamte Verhandlung und diente scheinbar nur dazu, mich zu diskreditieren. Aber dies schreibe ich Ihnen nur informationshalber.

Ich möchte auf die Atteste, die ich ausgestellt habe, zurückkommen.

In meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich mir Wissen aneignen, welches mich dazu befähigt, selbstbestimmt zu denken.

FFP2 Masken sind nicht geeignet, – und dafür können Sie sehr gern jedes x-beliebige Datenblatt, welches auch schon vor Corona erstellt wurde, zurate ziehen – Viren abzuwehren und bieten auch keinen Schutz vor gegenseitiger Ansteckung.
Im Gegenteil, da sie als Staubschutz gedacht sind, sind sie sehr luftundurchlässig.

FFP2 Masken sind keine medizinischen Produkte und unterlagen auch keinen entsprechenden Prüfungen. Es handelt sich um sogenannte Staubmasken, deren Tragen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist:

90 min ohne Pause
30 min Pause….danach Maskenwechsel

Das Tragen der Maske führt zu:

Rückatmung, dadurch erhöhten Co₂-Gehalt im Blut, was bei jedem Menschen, ob krank, gesund, jung oder alt, zu einer Azidose führt, die sich in erster Linie im Gehirn bemerkbar macht.

Durch die Feuchtigkeit und das warme Milieu unter den Masken sind die Mundschleimhäute extrem gefährdet, was zu Infektionen der Atemwege und zu Dermatosen führt.

Für Brillenträger besteht eine zusätzliche Gefahr durch das Beschlagen der Brillengläser, wodurch neben den o.g. Konzentrationsschwierigkeiten zusätzliche Unfallgefahren eintreten.

Auch psychische Belastungen sind nicht außer Acht zu lassen, weil viele Menschen gegen ihren Willen gezwungen wurden, Masken zu tragen.

Bei Kleinkindern entstand durch die Tatsache, dass sie, wenn die Mutter eine Maske trug, nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich an der Mimik der Mutter zu orientieren. Das war für Mutter und Kind zusätzlich belastend und der Gesamtentwicklung des Kindes keinesfalls dienlich.

Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner Meinung als Ärztin nach, eine Indikation für das Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu vermeiden.

Die Bescheinigungen, die SarsCov 2-Testungen nur über Speichel zu erlauben, sind genauso rechtmäßig, da eine Testung von Speichel die gleichen Ergebnisse bringt und damit auch verhindert wird, dass Verletzungen durch die Teststäbchen entstehen können.

Zu guter Letzt, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen, die ich ausstellte, haben sicher sehr viele Menschen vor den inzwischen bereits nachgewiesenen Nebenwirkungen der nicht ausreichend getesteten Injektionen („Impfungen“) bewahrt.
Auch dies galt gleichermaßen für kranke und gesunde Menschen.

Mir wurde auch vorgeworfen, dass ich mir durch diese Bescheinigungen Geld erschlichen hätte; Patienten, die zu mir kamen, in Massen abgefertigt hätte; ja sogar die Bescheinigungen vorher zu Hause ausgestellt zu haben.

Neben der Tatsache, dass ich diese behaupteten überhöhten Honorare nicht angenommen habe, kann ich nicht verstehen, was daran ungesetzlich ist, wenn ich in Ermangelung einer Sprechstundenhilfe Bescheinigungen selbst und zuvor in meiner Praxis am Computer ausdrucke. Mir lagen ja entsprechende Anmeldungen vor und ich habe diese Schriftstücke erst nach dem o.g. Procedere dem Patienten persönlich übergeben.

Dass ich die Patienten mit einem Bio-Resonanzgerät getestet habe, ist ebenfalls schwer zu bemängeln, da für derartige Atteste gar keine Untersuchungen, geschweige bestimmte Methoden vorgeschrieben/verlangt werden. Ich habe keine Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Bio-Resonanzgeräte sind bei Alternativen Ärzten eine gängige und gut geeignete Untersuchungsmethode und sicher viel aussagefähiger, als die – wenn überhaupt erfolgt – sogenannten Untersuchungen (um Gefahren vorzubeugen), die Ärzte in den Impfzentren durchgeführt haben.

Ich habe als Ärztin immer im Sinne meiner Patienten gehandelt und entschieden, denn ich habe einen Eid geleistet, an den ich mich halte. Zur Sicherheit hier der Wortlaut:

„Genfer Ärztegelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich:
Mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;
die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patienten zu meinem obersten Anliegen zu machen;
die Autonomie und die Würde meiner Patienten zu respektieren;
die Geheimnisse, die mir anvertraut werden, auch über den Tod des Patienten hinaus zu wahren;
mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes aufrechtzuerhalten;
meinen Lehrern, Kollegen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit zu erweisen;
medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen;
nicht zuzulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glauben, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meinen Patienten treten;
größtmöglichen Respekt vor menschlichem Leben zu wahren;
meine ärztliche Tätigkeit nicht zur Verletzung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu
missbrauchen, auch nicht unter Bedrohung.
Dies gelobe ich feierlich, frei und auf meine Ehre.“

Der zentrale Grundsatz der medizinischen Ethik lautet:
Primum non nocere – zuerst einmal nicht schaden!

Sehr geehrte Frau Warken,

ich bin in der DDR aufgewachsen und habe ein Unrechtsregime kennengelernt. Es schmerzt mich unendlich, dass ich mich im Augenblick so fühle, als würde die Bundesrepublik Deutschland den gleichen Weg gehen, wie die DDR.

Eines möchte ich Ihnen jedoch sagen, wir Ossis haben nicht vergessen, wie wichtig es ist, zu seiner Meinung zu stehen und diese auch zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Bianca Sabine Witzschel

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Quelle des Briefes, als PDF herunterzuladen:

Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.

Übernommen von:
https://tkp.at/2026/02/09/politisch-verfolgte-haben-einen-weiteren-us-verbuendeten/

 

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Autor: hwludwig

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