Strafverfolgung, da die Atteste der kritischen Ärzte die Pandemie-Lügen entlarven

Ärzte, welche die schweren Gesundheitsschäden, die mit dem Tragen der „Schutz-Masken“ und den mRNA-Corona-Spritzen vielfach verbunden sind, erkannten, und aus ihrer ärztlichen Pflicht heraus ihren Patienten Befreiungs-Atteste ausstellten, wurden und werden noch immer von der willfährigen Justiz des Staates gnadenlos diffamiert, gejagt, mit Hausdurchsuchungen schikaniert, existentiell vernichtet und verurteilt. Über tausend Urteile sind bisher ergangen, die von hohen Geldstrafen bis zu 3 Jahren Gefängnis reichen. Dabei stellte sich die Justiz taub für die wissenschaftlichen und medizinischen Fakten.1 Denn das Handeln der Ärzte entlarvt die Pandemie-Lügen des Staates und gefährdet die Folgsamkeit der Menschen. 

Das wahre Motiv der Maskenpflicht: Angst, Schweigen, Gehorsam (JPG-Datei)

Staatsanwaltschaften und Gerichte werfen den betreffenden Ärzten das Ausstellen „unrichtiger Zeugnisse über den Gesundheitszustand“ vor, das nach § 278 StGB in der Fassung vom 24.11.2021 strafbar ist. Es handele sich, so der Vorwurf, um „Gefälligkeits-Atteste“, denen keine wirklichen Erkrankungen zugrunde lägen. Selbst die Dokumentation einer vorangegangenen Untersuchung eines Patienten wurde bei einer Vielzahl von Ärzten nicht als Rechtfertigung anerkannt.

So verurteilte z.B. das Amtsgericht den Allgemeinmediziner Dr. Thomas Külken aus Staufen im Breisgau wegen des Ausstellens von 13 „falschen“ Maskenattesten zu 18.000 € Geldstrafe, weil ihm bewusst gewesen sei, dass er bei keinem seiner Patienten „hinreichend schwere physische oder psychische Krankheiten“ diagnostiziert habe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen würden.2

Doch in keiner Verordnung und erst recht nicht in § 278 StGB ist als Voraussetzung für ein Attest von einer bestimmten Krankheitsschwere die Rede, sondern nur von gesundheitlichen Gründen bzw. „Zeugnis über den Gesundheitszustand“. Darüber zu entscheiden, obliegt allein dem behandelnden Arzt.

Staatsanwaltschaft und Gericht maßen sich eine Entscheidungskompetenz darüber an, welches die richtige Voraussetzung für ein Masken-Attest sei. Sie greifen damit in das demokratische Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und der ärztlichen Kunst ein (Art. 5 GG), indem sie hier angeblich falsche Auffassungen kriminalisieren und strafrechtlich verfolgen. (Siehe auch https://www.youtube.com/watch?v=od73QFEZHrs)

1.   Die Schädlichkeit des Maskentragens

Der HNO-Arzt Dr. Josef Thoma

Der erfahrene HNO-Arzt Dr. Josef Thoma wies dazu 2022 auf den grundsätzlichen Sachverhalt des deutlich erhöhten Atemwiderstandes hin, „der jeder Atemmaske eigen ist. Die höchsten Werte werden unter eng ansitzenden FFP 2-Masken gemessen. Hier ist der Atemwiderstand um mehr als das Doppelte erhöht, was natürlich mit einem entsprechenden Anstieg der Atemarbeit, die der Mensch unter der Maske zu leisten hat, einhergeht. Welches Atemhindernis Sie unter einer FFP 2 Maske zu überwinden haben, können Sie tagtäglich bei Ihren maskentragenden Mitmenschen erahnen, bei denen sich das Maskengewebe wegen der im Verlauf des Tragens eingeschränkten Luftdurchlässigkeit mit jedem Atemzug tief einzieht. Man sieht förmlich, wie die Betreffenden nach Luft ringen, meist ohne es sich eingestehen zu wollen.
Menschen leisten also abhängig von der Maskenart und der Dichtigkeit der Maske permanent erhebliche zusätzliche Arbeit auch in Situationen, wo sie jedes Quäntchen an zusätzlicher Belastung vermeiden sollten.“ (…)

„Die weitaus häufigsten Beschwerden betreffen das Gefühl einer mehr oder minder ausgeprägten Atemnot, in der Fachsprache ganz allgemein unter dem Begriff der „Dyspnoe“ zusammengefasst.
Die Dyspnoe, also die Atemnot, ist zunächst nur die Beschreibung eines Symptoms, ohne dass damit bereits die Ursache genannt wird. Wobei ich das Wörtchen „nur“ sogleich wieder streichen will, weil das Gefühl der Atemnot je nach Ausprägung zu den schwerwiegendsten und zu den bedrängendsten Symptomen der Medizin überhaupt zählt.
Das Symptom der Atemnot kann rein körperlich oder rein psychisch bedingt sein oder auch eine Mischung aus beiden Ursachen darstellen. Es ist so beklemmend und angstbesetzt, dass es als allererstes der sofortigen Linderung bedarf.
Das akute Symptom der Atemnot ist daher nicht diskutabel und auch nicht justiziabel.
Mit anderen Worten: Die Beschwerden sind von allen Beteiligten zunächst als gegeben hinzunehmen und es ist auch nicht die erste Bürgerpflicht des Patienten das Gefühl der Atemnot gegenüber einem Schulleiter, Amtsarzt, Ankläger oder Richter beweisen zu müssen, um nach endlosen Behördengängen eine Maskenbefreiung bestätigt zu bekommen.“

Diese verfügten auch nicht über die Voraussetzung, ärztliche Diagnosen zu beurteilen.
Zudem: Viele Menschen, die eh schon unter nasalen Störungen leiden, schalteten unter dem zusätzlichen maskenbedingten Atemwiderstand ganz unbewusst auf Mundatmung um.

Es gehört seit langem zum medizinischen Basiswissen, dass die Mundatmung im Vergleich zur Nasenatmung die weitaus schlechtere Alternative ist. Nicht nur, dass die jedem Laien geläufige Anwärm-, Befeuchtungs- und Reinigungsfunktion der Nase wegfällt. Durch die Austrocknung der Mundschleimhaut kommt es vermehrt zu Kariesbildung, Mundgeruch, bakterieller und Pilz-Besiedlung der ausgetrockneten Schleimhaut und zu Mundwinkelgeschwüren. Beim wachsenden Skelett des Kindes kommen Fehlbildungen des Gesichts, des Kiefers und Haltungsschäden hinzu. Die Mundatmung ist auch in Bezug auf die Sauerstoffsättigung des Blutes, der Belüftung der Lungen und andere Herz- und Kreislaufparameter die deutlich schlechtere Alternative.“ 3

Die Pflicht zum Maskentragen beengt jeden Menschen in seinem permanenten elementaren Bedürfnis nach frischer Lebensluft und ist bereits von vorneherein ein verfassungswidriger Eingriff in das fundamentale Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Dies führt schon zu der Konsequenz, dass die Berechtigung eines Arztes, ein Attest zur Befreiung vom Maskentragen auszustellen, nicht nur dann besteht, wenn dies die gesundheitliche Situation eines Patienten erfordert. Es sind generell bei jedem Menschen Krankheitsschäden zu erwarten oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, so dass ein Arzt, dem es um die Gesundheit der Menschen geht, berechtigt ist, jedem, der ein Attest wünscht, eins unbesehen auszustellen.
Dies wird nachfolgend noch erhärtet.

Expertise des Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt

Am 18. Januar 2021 einigten sich der Bund und die Länder auf eine strengere Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften, Arztpraxen und Gottesdiensten wurden anstelle der bisherigen Alltagsmasken aus Stoff besser schützende Masken Pflicht: OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken.
Darauf veröffentlichte im März 2021 der renommierte Reutlinger Pathologe Prof. Dr. Arne Burkhardt eine über 50-seitige Expertise „Pathologie des Maskentragens“.4

Darin stellt er zunächst fest, dass vor Einführung der generellen Maskenpflicht in der Corona-Krise ethisch verpflichtend eine seriöse wissenschaftliche Prüfung über Nutzen, Schaden und Langzeitfolgen des Maskentragens hätte erfolgen müssen. Diese sei aber weder vor noch nach der Einführung erfolgt. Stattdessen seien Verstöße gegen diese Pflicht und angebliche ärztliche Falsch-Atteste zur Befreiung mit harten Sanktionen belegt worden. Ein unabhängiger Forscher – Simon Thompson  – komme zu dem gleichen Schluss:

„Ohne irgendwelche wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Langzeitfolgen des Maskentragens ist es extrem unverantwortlich, Maskentragen der ganzen Welt zu verordnen. Es ist Zeit, die Zwangsmaßnahmen und alle weiteren Menschen-Experimente zu stoppen.“

Dann setzt sich  Prof. Burkhardt umfassend mit den Veröffentlichungen über den Nutzen des Maskentragens auseinander, die keine wissenschaftliche Eindeutigkeit brächten.
Eine Dokumentation der Ärzte für Aufklärung „Die Evidenzlage zur Mund-Nasen-Bedeckung – Sinn oder Unsinn? Schutz oder Gefahr?“ gebe einen umfassenden Überblick über die diesbezügliche Literatur. In über 40 internationalen wissenschaftlichen Studien hätten sich keine Untersuchungen gefunden, die über Spekulationen hinaus einen wesentlichen Schutz durch Maskentragen belegen konnten, aber zahlreiche Hinweise auf unkalkulierbare psychische und körperliche Schäden.
„Für den Laien gilt leider in Ermangelung eines öffentlichen Diskurses die einfache Logik, die  Wirksamkeit der Maske werde dadurch bewiesen, dass das Nichttragen mit Buße belegt ist.“

Zur Pathologie des Maskentragens zitiere ich wesentliche Sätze aus der Zusammenfassung:
„In Anbetracht der komplexen pathophysiologischen und organischen Folgen des Maskentragens kann die Maske nicht als harmloses Körper-Accessoire wie Mütze, Hut, Schuhe etc. gelten, sondern stellt einen Eingriff in körperliche Integrität und lebenswichtige Körperfunktionen des Trägers dar.
Die Folgen für den Organismus bei Schaffung eines künstlichen äußeren (Neo-)Oberen-Luftweges sind durch typische Beschwerden und objektiv nachweisbare physiologisch-organische Veränderungen gekennzeichnet und führen zu einem charakteristischen Krankheitsbild der Masken-Dyspnoe.

Jeder Maskenträger, auch ohne Vorerkrankung, weist dieses Krankheitsbild bzw. entsprechende physiologische Veränderungen des Gesamt-Organismus auf. Das subjektive Empfinden oder der Leidensdruck sind individuell sehr unterschiedlich, von Euphorie aufgrund „happy hypoxemia“ über subjektiver Beschwerdefreiheit („gesunde Kranke“) bis zu hochgradiger Einschränkung, Bewusstlosigkeit und erhöhter Unfallgefahr mit potentieller Gefährdung auch Anderer.
Maskentragen oder -Abgabe dürfte entsprechend nur mit einem „informed consent“ und Hinweise auf erhöhte Unfall-Gefahr erlaubt sein.
Die Masken-Dyspnoe (selten Masken–Apnoe mit Ohnmachtsanfall, fragliche Todesfälle bei Kindern) ist eine Erkrankung nach WHO-Definition. Es dürfte die erste Krankheit sein, die man durch staatliche Verordnung und Verbote negiert und deren Behandlung verfolgt wird.

Auch die Verordnung von wahllosen Eingriffen in körperlich-lebensnotwendige Funktionen einer gesunden Bevölkerung, Kinder inbegriffen, dürfte ohne Präzedenz sein. Die Diagnose ist – wie bei vielen Erkrankungen (z.B. Polymyalgia rheumatica) auch allein aufgrund des typischen Beschwerdebildes ohne körperliche Untersuchung möglich, zumal eine solche Untersuchung sehr komplex wäre.
Ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht sind auch ohne weitere (Grund-)Erkrankung bei typischem Krankheitsbild und Beschwerden medizinisch indiziert. (Hervorhebung hl)

Gesundheitsschäden und Langzeitfolgen durch Maskentragen werden bisher offiziell – auch von Ärzteverbänden – verleugnet oder verniedlicht.
Das Tragen von effektiven, d.h. Atemstrom- filternden Masken über längere Zeit hat aber schwerwiegende Folgen für die Gesichtshaut, Atemwege, Lunge und den Gesamtorganismus.“

Die Konsequenz daraus ist eindeutig: Ein Arzt, der den ersten Grundsatz ärztlicher Ethik ernst nimmt, dass er zuallererst Schaden für die Gesundheit eines Menschen abzuwenden hat, ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, Patienten, die sich an ihn um Hilfe wenden, ein Maskenbefreiungs-Attest auszustellen, ohne dass dies noch einer ärztlichen Untersuchung des Patienten bedarf

2.   Die „Impf“-Schäden

Auch die ärztlichen Atteste zur Befreiung von der einrichtungsbezogenen Impflicht oder der Gehorsamspflicht der Bundeswehr-Soldaten waren ohne individuelle Untersuchung generell berechtigt.
Denn die Nebenwirkungen der mRNA-Corona-Spritzen waren und sind enorm und können jeden treffen. Schon früh wurden zahlreiche und schwere Nebenwirkungen, auch mit Todesfolge nachgewiesen.

Die zwei renommierten Pathologen, Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang, haben bereits 2021 in monatelangen Untersuchungen alarmierende Veränderungen in menschlichen Organen gefunden, die Verstorbenen nach einer Gen-basierten „Impfung“ entnommen wurden. Es seien Erscheinungen selbstzerstörerischer Prozesse, die zu schwerer Krankheit bis hin zum Tode führten und in den allermeisten der untersuchten Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen seien. Die Impfstoffe schützten auch nicht vor einer Corona-Infektion. Die wissenschaftlichen Beweise verlangten einen sofortigen Stopp der Verwendung dieser Impfstoffe.5

Weitere renommierte Professoren warnten im Januar 2022 vor der mRNA-Spritzbrühe: Der emeritierte Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer, ehemaliger Vorstand der Uniklinik Innsbruck für das Zentralinstitut für Bluttransfusion und immunologische Abteilung, sowie der em. O. Univ. Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann, Facharzt für klinische Pharmakologie, Institut für Biochemische Pharmakologie der Medizinischen Universität Innsbruck, machten in Stellungnahmen zum österreichischen Impfpflichtgesetz warnend darauf aufmerksam, wie mRNA Substanzen in gefährlicher Weise wirken. Sie verminderten mit jeder Gabe die Effektivität des eigenen Immunsystems und führten zu schweren Erkrankungen.6

Auch Dr. Michael Mörz, Oberarzt am Institut für Pathologie des Städtischen Klinikums Dresden, hat in einer am 1. Oktober 2022 veröffentlichten wissenschaftlichen Studie nachgewiesen, dass nicht Covid-19, sondern die genbasierten COVID-Impfstoffe Herzmuskel- und Gehirnentzündungen verursachen, die zum Tod führen.7

Eine Liste von 53 schweren Krankheiten wurde 2022 veröffentlicht, die von bisher insgesamt 160 wissenschaftlichen Studien als Covid-19-„Impf“schäden belegt werden. Darin wird zugleich die erschütternde Geschichte der Menschen erzählt, „deren Leben durch die COVID-19 Impfung /Gentherapie komplett verändert, wenn nicht beendet wurde.“ 8

Dr. Jörg-Heiner Möller, Chefarzt der Kardiologie in der Asklepios-Klinik in Burglengenfeld (Bayern) wandte sich im Februar 2023 mit seinen erdrückenden Erfahrungen über anschwellende schwere Impf-Nebenwirkungen an die Presse. Der Uckermark-Kurier hebt hervor:
„Es sei die schlimmste Erkrankung, die er in seiner langen Berufslaufbahn jemals erlebt habe, auch, weil man den Patienten nicht glaube, betont der Mediziner:
´Ich sehe zerstörte Lebensläufe, finanzielle Abstürze, zerrüttete Beziehungen, schwere Depressionen, bei denen Antidepressiva in keiner Weise helfen, und – Suizide, zunehmend. Ich habe selten so viel Verzweiflung gesehen und häufig selbst nach dem Gespräch mit diesen Patienten weinen müssen. So etwas habe ich noch nie erlebt!`“ 9

Im August 2023 veröffentlichten der international renommierte Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und sein internationales Team zum neuartigen Konzept von RNA-´Impfstoffen` einen Brandbrief mit dem Titel „Die niemals endenden Gefahren von RNA-Impfstoffen“. Dazu äußerte sich Prof. Bhakdi in einem Interview: „Es hat 7 Tage gebraucht, um 1200 Worte zu schreiben, weil dies die wichtigsten Worte sind, die ich wohl je in meinem Leben geschrieben habe […]. Diese Injektionen sind der größte Angriff auf die Menschheit und unsere DNA, der jemals stattgefunden hat.“ 10

Der amerikanische Informatiker Steve Kirsch, einer der schärfsten kritischen Aufklärer in dem Skandal des gentechnischen Sars-Cov-2-„Impfstoffes“ in den USA, ist einer ungeheuren Steigerung von schweren Demenzerkrankungen in amerikanischen Altenpflege-Einrichtungen und geriatrischen Praxen auf die Spur gekommen. Menschen, die in Pflegeheimen arbeiten, berichteten ihm von einem Anstieg der Demenzfälle bis auf das 25-Fache. Dies sind keine gesicherten statistischen Zahlen der Gesamtbevölkerung, die es leider nicht gibt, aber konkrete Erfahrungswerte vieler Alten-Einrichtungen.11

Der Internist und Kardiologe Dr. Jörg-Heiner Möller, bis vor kurzem Chefarzt der Kardiologie in der Asklepios-Klinik in Burglengenfeld (Bayern), erhob im November 2024 in einem Interview mit der Gesellschaft der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) schwere Vorwürfe gegen das gesundheitspolitische System. Während bzw. unmittelbar nach der Coronazeit betreute er hunderte Patienten mit schwersten Impf-Nebenwirkungen. Entgegen dem PEI kommt er aufgrund seiner Erfahrungen auf mindestens eine halbe Million Impfschäden in Deutschland, die aber kaum anerkannt werden. Man stünde vor einem gewaltigen System, das die Wahrheit unterdrücke und sich gegenseitig decke. Da helfe nur ein Schrei.12

Eine in einer internationalen Fachzeitschrift veröffentlichte und begutachtete Studie von Frau Prof. Kämmerer und zwei Kollegen konnte 2024 nachweisen, dass die RNA-basierten COVID-19 Injektionen von BioNTech große Mengen an Rest-DNA enthalten, die in den Zellkern gelangen und dort verheerende Schäden anrichten können.13

Erneut meldete sich im Januar 2025 der weithin bekannt gewordene ehemalige Chefarzt Dr. Jörg-Heiner Möller in einem Interview mit der Gesellschaft der „Mediziner, Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) zu Wort. Sein verzweifelter Schrei im Interview vom 18.10.2024 über das gewaltige System, das die Wahrheit über die mindestens eine halbe Million Corona-Impfschäden in Deutschland unterdrücke und sich gegenseitig decke, hatte nichts genützt.  Es werde weiter gelogen und getäuscht. Er wies wieder auf die schweren Post-Vac-Erkrankungen hin, das Leiden der Betroffenen, ihre Nichtanerkennung und den Widerstand der meisten Ärzte, sich damit auseinanderzusetzen.14

Konsequenzen

Angesichts dieser Sachlage, ist es die Pflicht jedes Arztes, eine Corona-mRNA-„Impfung“ grundsätzlich abzulehnen und für Impfpflichtige ein Befreiungs-Attest auszustellen, auch ohne vorherige individuelle Untersuchung. Denn mit jeder „Impfung“ nimmt der Arzt in Kauf, dass der Betreffende mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit an schweren Nebenwirkungen erkranken und daran sterben kann. Dies erfüllt den Straftatbestand des bedingten Vorsatzes einer fahrlässigen Tötung.

Kein Arzt kann sich dahinter verstecken, dass das für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland zuständige staatliche Paul-Ehrlich-Institut einen Nachweis der Kausalität zwischen den Corona-Spritzen und den aufgetretenen Nebenwirkungen bestreitet. Das Institut untersteht dem Weisungsrecht des Bundesgesundheitsministeriums, das eine Nebenwirkungsfreiheit des Corona-Impfstoffes entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse lügenhaft behauptet. Keinem Minister und keinem staatlichen „Wissenschaftler“ kann noch geglaubt werden. Wissenschaft setzt Unabhängigkeit voraus. Ein staatlicher, abhängiger „Wissenschaftler“ ist keiner.

3.   Die ärztliche Berufsordnung

Der ärztlichen Berufsordnung ist ein Gelöbnis vorangestellt, in dem es u.a. heißt:
„Für alle Ärztinnen und Ärzte gilt folgendes Gelöbnis:

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. (…)
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben. (…)
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“

Und in § 2 der ärztlichen Berufsordnung steht:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihrer Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“ 15

Jeder Arzt ist danach verpflichtet, generell Atteste zur Befreiung vom Tragen von Masken und von einer Corona-„Impf“-Pflicht auszustellen, um Schaden für die Gesundheit der Menschen abzuwenden. Kein staatliches Gesetz kann sie zwingen, dies zu unterlassen.

Es ist ein Zeichen ethischen Niederganges, dass das Gros der Ärzte in Deutschland nicht den Mut dazu haben und sich zu stillschweigenden Komplizen staatlichen Unrechts korrumpieren lassen.Umso höher ist die standhafte Menschlichkeit jener Ärzte anzuerkennen, welche die Verfolgung einer Justiz erdulden, die zum Instrument eines totalitär gewordenen Staates degradiert ist.

4.   Die wahren Motive der Verfolgung

Es ist offensichtlich, dass die brachiale staatliche Verfolgung der Einschüchterung der Ärzte dient. Denn es wäre natürlich für die verbrecherische staatliche Inszenierung einer Pandemie, die nie bestanden hat, eine Katastrophe gewesen, wenn alle Bürger keine Masken getragen hätten, weil alle ein Befreiungs-Attest vorweisen konnten, und wenn sich alle Impfpflichtigen mit einem ärztlichen Attest der schädlichen Spritze hätten entziehen können.

Das wäre der offene Sieg der Wahrheit durch die freie Ärzteschaft eines sich bildenden freien Geisteslebens über einen Staat, der immer mehr in einen autoritären Unrechtsstaat abgleitet.

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1   https://aerztestehenauf.at/wp-content/uploads/2026/01/Politisch-verfolgte-Aerzte-in-Deutschland.pdf
2   https://fassadenkratzer.de/2022/07/22/erneut-arzt-wegen-abweichen-von-der-staatlich-verordneten-medizinischen-wahrheit-verurteilt/
3   https://fassadenkratzer.de/2022/09/02/akute-atemnot-unter-der-maske-ist-der-justiz-nicht-erst-zu-beweisen-von-den-attesten-im-hno-bereich/
4   https://fassadenkratzer.de/2021/04/14/pathologe-zu-tode-geschutzt-ist-auch-gestorben-die-maske-verursacht-vielfach-schwere-krankheiten/
5   https://fassadenkratzer.de/2022/01/06/pathologen-covid-19-impfstoffe-ursachlich-fur-schwere-bis-todliche-schadigungen/
6   https://fassadenkratzer.de/2022/01/14/weitere-renommierte-professoren-warnen-vor-den-mrna-impfstoffen/
7   https://fassadenkratzer.de/2022/10/21/erneut-nachgewiesen-mrna-impfstoffe-gegen-covid-ursachlich-fur-viele-todesfalle/
8   https://fassadenkratzer.de/2022/10/25/53-schwere-erkrankungen-werden-von-160-studien-als-covid-19-impfschaden-nachgewiesen/
9   https://fassadenkratzer.de/2023/02/17/chefarzt-uber-wachsende-impf-nebenwirkungen-schlimmste-je-erlebte-erkrankungen/
10  https://fassadenkratzer.de/2023/08/14/brandbrief-von-prof-bhakdi-die-niemals-endenden-gefahren-von-rna-impfstoffen/
11  https://fassadenkratzer.de/2023/09/22/enormer-anstieg-von-demenz-nach-covid-impfung/
12  https://fassadenkratzer.de/2024/11/07/chefarzt-ein-gewaltiges-system-das-die-wahrheit-der-impfschaden-unterdruckt/
13  https://fassadenkratzer.de/2024/12/11/mwgfd-forscher-bestatigen-gefahrliche-dna-sequenzen-in-mrna-impfstoff/
14  https://fassadenkratzer.de/2025/02/25/erschutterter-chefarzt-klagt-erneut-die-systemische-unterdruckung-der-impfschaden-katastrophe-an/
15  Berufsordnung der Ärzte Baden-Württembergs

 

 

 

 

 

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Autor: hwludwig

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