Wann muss sich Spahn für den Milliardenschaden der Masken-Beschaffung verantworten?

Nach den Aussagen des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vor der Enquete-Kommission des Bundestages am 15. Dezember 2025* hat sich Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch erneut mit der persönlichen Verantwortung Spahns für den immensen Schaden in Milliardenhöhe befasst, den dieser durch die gesetz- und verfassungswidrige Überbeschaffung von – wie ihm schon damals bewusst war – unbrauchbaren Masken verursacht hat. Wir übernehmen den Artikel mit freundlicher Erlaubnis Dr. Kölschs von der Webseite der „Kritischen Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA), wo er zuerst am 12. Januar 2026 erschienen ist. (hl) 

 

Dr. Manfred Kölsch

Maskenbeschaffung vor der Enquetekommission des Bundestages

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Beschaffungspraxis von Masken durch den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bzw. durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Gutachten vom 16.06.2021 (Gz.: IX 1 . 2020 – 0946) und 28.03.2024 (Gz.: IX 1 – 0000625) untersucht. Auf der Website des Vereins Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ist schwerpunktmäßig unter rechtlichen Gesichtspunkten zur Maskenbeschaffung bereits in Beiträgen vom 04.08.2024, 15.01.2025, 15.04.2025 und 14.07.2025 Stellung genommen worden.

Jetzt hat der BRH mit der bisher unveröffentlichten Kommissionsdrucksache 21(27)19 vom 12.12.2025 (Gz: IX 1 – 0000625) zur Vorbereitung der Sitzung der Enquetekommission des Bundestags vom 15.12.2025 erneut zu der Maskenbeschaffung im Jahre 2020 Stellung genommen. Die Erkenntnisse des BRH in seinen vorangehenden Gutachten werden bestätigt. Die Höhe des verursachten Schadens, insbesondere diejenige der Annexkosten und die zu erwartenden Kosten aus Rechtsstreitigkeiten zwischen Maskenherstellern und der Bundesrepublik Deutschland sind jedoch aktualisiert. Zugleich kann nicht unkommentiert bleiben, dass der neueste Bericht des BRH die persönliche Verantwortung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn ignoriert. Deshalb ist auch dem von Jens Spahn zu verantwortenden eklatanten Gesetzesverstoß im Rahmen der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) keine Aufmerksamkeit mehr gewidmet worden. In den nachfolgenden Ausführungen wird versucht, die persönliche Verantwortung von Jens Spahn für den eingetretenen immensen Schaden ins rechte Licht zu rücken. Dabei konnte seine Einlassung vor der Enquetekommission des Deutschen Bundestages am 15.12.2025 mit berücksichtigt werden.

Einen Blick auf die persönliche Integrität von Jens Spahn, des letztlich politisch Verantwortlichen für die Maskenüberbeschaffung und die damit einhergehende Belastung des Bundeshaushalts in Milliardenhöhe, gewährt der Auftritt vor der Enquetekommission des Bundestages am 15.12.2025. Für die Öffentlichkeit war es nicht einfach, hier Einblick zu erhalten, weil die Live-Übertragung „rein zufällig“ zusammenbrach und erst nach Beendigung der Anhörung von Jens Spahn wieder funktionierte.

Jens Spahn behauptete auf eine entsprechende Frage: Von Anfang an sei klar gewesen, dass der verwendete Impfstoff keinen Fremdschutz biete. An den Menschen (er nannte es „am Markt“) werde bis heute der Impfstoff getestet.

Eine monströse Lüge insoweit, als Jens Spahn während der Corona-Zeit vehement die 2-G-Regelung vertreten hat. Sollte der Bürger nicht geimpft oder genesen sein, müsse er sich dem Lockdown unterwerfen. In einem Post vom 21.06.2022 hat das BMG behauptet, die Impfung biete einen sehr guten Fremdschutz. Die Bundesregierung verbreitete am 25.08.2021, ein Geimpfter „schützt eben auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen können.“ Jens Spahn hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten gerade mit dem angeblich durch die Impfung ausgelösten Fremdschutz begründet. Davon abweichende Meinungen wurden auf niederträchtige Art und Weise diffamiert.

Die Maskenbeschaffung war ohne gesundheitspolitischen Wert

Der gesundheitspolitische Wert der Masken fehlte schon deswegen, weil das Robert-Koch-Institut (RKI) und die WHO noch wenige Tage vor dem Beginn der Maskenbeschaffung am 09.03.2020 übereinstimmend festgestellt hatten, dass Masken für die Alltagspraxis unbrauchbar waren, und deshalb nicht deren Tragen empfahlen.

Auch wenn unterstellt wird, dass das Tragen von Masken zur Corona-Bekämpfung einen Beitrag leisten konnte, kann nach den Erkenntnissen des BRH nicht festgestellt werden, dass die unter der Regie von Jens Spahn angeschafften Masken überhaupt zur Corona-Bekämpfung zum Einsatz gekommen waren. Das gilt auf jeden Fall für ca. 2/3 der Masken, die bereits verbrannt worden sind oder z. B. wegen Ablaufs des Haltbarkeitsdatums zur „energetischen Verwendung“ anstehen. In seiner neuesten Stellungnahme vom 12.12.2025 meint der BRH, unter Bezugnahme auf das Chaos in der Verwaltung des BMG lasse sich nur feststellen: „Inwieweit sie tatsächlich zu Pandemiezwecken eingesetzt wurden, ist ungewiss“. In seinem Bericht vom 28.03.2024, S. 46, heißt es noch ohne Umschweife: „Die Masken sind (insgesamt) ohne gesundheitspolitischen Wert“.

So wurden ab 09.03.2020 für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 6,7 Milliarden Euro ausgegeben.

Dazu zählt der Ankauf von 5,8 Milliarden Schutzmasken, durch den der Bundeshaushalt mit 5,9 Milliarden Euro belastet wurde. Neueste Zahlen des BRH zeigen, dass bis zum Jahr 2024 bereits mehr als 3,4 Milliarden Masken vernichtet worden waren. Anfang 2024 konnte der BRH noch Restbestände von 800 Millionen Schutzmasken in den Lagern feststellen. Bei einem großen Teil davon ist inzwischen das Haltbarkeitsdatum abgelaufen. Sie werden der Vernichtung nicht entgehen. Bei 377 Millionen Schutzmasken ist die Vernichtung bereits konkret eingeplant. Von den angeschafften Masken wurden nur 1,7 Milliarden Masken im Inland verteilt.

Die Überbeschaffung war aus mehreren Gründen verfassungs- und gesetzwidrig

Rechtsverbindliche Vereinbarung wird durch Täuschung unterlaufen

Durch zuständige parlamentarische Gremien war die Anzahl anzuschaffender Masken und deren Verwendung eindeutig festgelegt.

Mit der am 09.03.2020 beginnenden und im Mai 2020 endenden Maskenbeschaffung hat sich das unter der Leitung von Jens Spahn handelnde BMG völlig von dem definierten Beschaffungsziel entfernt.

Die föderale Struktur der BRD achtend hatte das Corona-Kabinett am 30.03.2020 festgelegt, dass der Bund lediglich ergänzend zu den Bemühungen der Länder und der Bedarfsträger zur kurzfristigen (Zeitraum von 3 Monaten) Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Kassenarztpraxen und Akutkrankenhäusern Schutzausrüstung beschaffen sollte. Das entsprach auch dem Beschluss des gemeinsamen Krisenstabs von Bundesinnenministerium (BMI) und BMG vom 03.03.2020. Entsprechend wurde der Haushaltsausschuss unterrichtet. Der Haushaltsausschuss machte deutlich, dass er gemäß der föderalen Struktur der BRD die Versorgung des Gesundheitswesens zutreffend als Ländersache betrachte. Er stand überhaupt dem Einsatz von Bundesmitteln für die Maskenbeschaffung skeptisch gegenüber. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterrichtete den Haushaltsausschuss in dessen Sitzungen am 04.03. und 22.04.2020 über die Bewilligung der Mittel, die nur zu einer relativ geringen und zeitlich begrenzten Belastung des Bundeshaushalts führen würden.

Für die kurzfristige Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Kassenarztpraxen und Akutkrankenhäusern hatte das BMG nach entsprechenden Informationen von den Bundesländern, den anderen beteiligten Bundesressorts und aufgrund eigener Ermittlungen in mehrfach fortgeschriebenen Bedarfsermittlungen letztlich selbst 75 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) und 200 Millionen Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) als erforderlich für den vorgegebenen Zweck und kurzen Zeitraum ermittelt. Haushaltsausschuss und BMF gingen bei ihren Entscheidungen, Steuermittel für die Pandemiebekämpfung aus Bundesmitteln einzusetzen, von dieser geringen Belastung für den Bundeshaushalt aus.

Jens Spahn hatte überhaupt nicht die Absicht, sich an diese präzisen, von seinem Ministerium selbst mit erarbeiteten Vorgaben zu halten. Er hat Haushaltsausschuss, Corona-Kabinett und Krisenstab getäuscht, weil er sie nicht über sein von den getroffenen Vereinbarungen abweichendes tatsächliches Vorgehen aufgeklärt hat. Er hatte schon vor den am 30.03.2020 getroffenen Vereinbarungen am 09.03.2020 begonnen, sich völlig von dem festgelegten Beschaffungsziel zu entfernen. Gemessen an der zur Anschaffung freigegebenen Menge hat Jens Spahn bis Mai 2020 das ca. 22-fache an PfH (1,662 Milliarden Stück) und das ca. 20-fache an MNS (4,152 Milliarden Stück) angeschafft und dadurch den Bundeshaushalt mit 5,9 Milliarden Euro belastet. Er klärte Haushaltsausschuss, Corona-Kabinett und Krisenstab über diesen Alleingang nicht auf und verursachte dadurch bei den Mitgliedern den Irrtum, er werde sich an die getroffene Absprache halten.

Jede Behauptung, die Bedrohungslage wegen der Corona-Pandemie rechtfertige die maßlose Überbeschaffung von Masken, entpuppt sich als zielgerichtete Falschinformation.

Masken konnten problemlos beschafft werden. Nur deshalb konnte das BMG in ca. zwei Monaten 5,8 Milliarden Masken anschaffen.

Das BMG wusste bei Bestellung dieser Mengen gar nicht, wer sie abnehmen sollte. Deshalb gab es auch kein tragfähiges Verteilungskonzept. Trotz der planbaren fortlaufenden Lieferungen gab es zu keiner Zeit ein Gesamtkonzept für die Verteilung, weder hinsichtlich von vorgesehenen Empfängern noch hinsichtlich der zeitlichen Staffelung. Niemand war in der Lage, einen Empfängerkreis überhaupt festzulegen, geschweige denn, verlässlich dessen Jahresverbrauchsmengen zu berechnen, die als Grundlage für Dringlichkeitsbeschaffungen hätten herangezogen werden können. In einem Schreiben von Staatssekretär Dr. Steffen Meyer vom BMF vom 28.11.2024 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Vorlage Nr. 359/2024 – Haushaltsdrucksache 7336) wird eingeräumt, dass schon während der Pandemie die Milliarden Masken nicht „untergebracht“ werden konnten. Darin heißt es: „Das BMG hat sich schon während der Pandemie bemüht, Nutzungsoptionen für medizinische Schutzausstattung zu entwickeln.“ Erst im Juni 2020, nach dem Ende der Maskenbestellungen, begann das BMG mit Bemühungen, für die Maskenmassen Abnehmer zu finden. Manche Bundesländer machten in geringem Umfang von dem Angebot des BMG Gebrauch. Kostenlose sog. „Masken-Hilfspakete“ an Pflegeeinrichtungen, Verteilung an Einrichtungen der Wohnungslosen- und Eingliederungshilfe, Kommunen, Verkehrsbetriebe und Sportvereine konnten die Einlagerung der Milliarden Masken und daraus sich ergebende millionenhohe Annexkosten nicht verhindern (vgl. nachfolgend). Eine später gestartete sog. „Herbstinitiative“, verbunden mit einer „kostenlosen Andienaktion“ bei Krankenhäusern, Sozial- und Spitzenverbänden und Flughäfen, verhinderte nicht die „energetische Verwertung“ des ganz überwiegenden Teils der Masken.

Verstoß gegen Vergabevorschriften

Grundsätzlich sind öffentliche Aufträge nach der Vergabeordnung im Wettbewerb zu vergeben. Diese gesetzliche Vorgabe ignorierend, begann das BMG am 09.03.2020 mit dem Abschluss eigener Kaufverträge (Direktbeschaffung). Es schloss rechtswidrig Rahmenvereinbarungen mit Unternehmen, die namens und in Vollmacht des Bundes ihre Einkaufsstrukturen für die Maskenbeschaffung nutzen sollten (Unternehmensnetzwerk). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das BMG gegenüber einer Firma eine Abnahmegarantie für Masken, mit einem den Bundeshaushalt belastenden Verpflichtungsvolumen von 1,4 Milliarden Euro gab (Logistiksourcing).

Haushaltswidrig ohne Vergabewettbewerb vergab das BMG Lieferaufträge an 44 Unternehmen (Tenderprojekt). Hier gab das BMG ohne Begründung an, in diesem Verfahren seien 5 bis 10 Millionen PfH, 20 bis 40 Millionen MNS und 1 Million Schutzkittel wöchentlich erforderlich. Vereinbart wurde zusätzlich in einer Art manischem Rausch, dass im zweiten Halbjahr 2020 und im Jahr 2021 insgesamt weitere 692 Millionen PfH, knapp 2,5 Milliarden MNS und 14 Millionen Schutzkittel geliefert werden sollten.

Zur Klarstellung: Von der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabe im Wettbewerb darf nur abgewichen werden, wenn aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses bzw. bei Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe die Einhaltung von Vergabefristen nicht möglich ist. Für die angeschafften Masken bestand, wie bereits dargelegt, zu keinem Zeitpunkt überhaupt Bedarf, folglich auch keine Eilbedürftigkeit.

Am 27.03.2020 setzte Jens Spahn persönlich (gegen den Willen des zuständigen Abteilungsleiters) als Lieferanreiz vergaberechtswidrig wirtschaftlich völlig unsinnige Standards für ein sog. „Open House-Verfahren“ fest. In der Bekanntmachung erklärte sich das BMG bereit, MNS für 0,71 Euro brutto pro Stück und für PfH 5,35 Euro brutto zu zahlen. Das BMG verpflichtete sich, zu diesen Preisen eine von dem Lieferanten zu bestimmende Menge abzunehmen. Voraussetzung war lediglich die Lieferung bis zum 30.04.2020. Dem BMG war klar, dass bei diesem volkswirtschaftlich gänzlich unsinnigen Lieferanreiz keine haushaltsrechtlich zwingend vorgeschriebene Mengensteuerung möglich war. Das BMG wurde, wie nicht anders zu erwarten, mit Angeboten überflutet. Die schon nach drei Tagen eingegangenen hunderte Angebote veranlassten das BMG, schon am 02.04.2020 die Angebotsfrist vom 30. auf den 08.04.2020 zu verkürzen. 700 Angebote erhielten einen Zuschlag, wobei bei weitem nicht alle geschlossenen Verträge erfüllt worden sind.

Verfassungs- und gesetzwidrige Ausgabe von nicht bewilligten Haushaltsmitteln

In der Kommissionsdrucksache des BRH vom 12.12.2025 kommen die parlamentarischen Bemühungen um den Aufbau einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) nur als lohnende noch zu verwirklichende parlamentarische Aufgabe vor. In der Drucksache des BMF vom 28.11.2024 heißt es erläuternd nur noch, es handele sich bei der NRGS um eine „noch zu konturierende Konzeption“. Es gehe um ein Konzept für die zukünftige Sicherstellung „pandemiebedingter Notversorgung mit PSA und anderen Gütern“. Das verfassungs- und rechtswidrige Vorgehen des BMG und des verantwortlichen Ministers Jens Spahn wird umschifft. Hinter der Fassade werden die Einrichtung einer NRGS kritisch diskutiert und die sich um die zukünftige gesundheitliche Sicherheit der Bürger angeblich selbstlos bemühenden Volksvertreter herausgestellt. Dahinter verflüchtigt sich der bestehende Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung durch Jens Spahn. Der BRH hatte sich im Gegensatz zu den jetzt „weichgespülten“ Versionen in seinem Gutachten vom 28.03.2024, S. 34 ff., nicht gescheut, das skandalös rechtswidrige Verhalten des von Jens Spahn zu verantwortenden BMG vorbehaltlos anzusprechen.

Die im Bundeshaushalt unter dem Kapitel 1503 mit dem Titel 684 06 aufgeführte NRGS war und ist bis heute nur ein Projekt. Mit den vorausschauend dort veranschlagten 750 Millionen Euro sollte nach der parlamentarischen Verabschiedung der NRGS die die Zukunft sichernde Bevorratung mit persönlichen Schutzausrüstungen beginnen. Nach Auffassung des für das Projekt eingesetzten interministeriellen Steuerungskreises, dem auch das BMG angehörte, bedurfte es zur Verabschiedung des „Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz“ einer Verfassungsänderung, für die die erforderliche parlamentarische Mehrheit nie zustande kam. Im Rahmen seiner aktiven Mitarbeit in der interministeriellen Steuerungsgruppe teilte das BMG Anfang Februar 2021 einen Zeitplan für die Verwirklichung der NRGS mit. Es gab dabei an, wann die in dem geplanten Haushaltstitel 684 06 eingestellten 750 Millionen Euro in Zukunft verwendet werden sollten.

Jens Spahn als der für das BMG verantwortliche Minister verschwieg der interministeriellen Steuerungsgruppe, dass Anfang Februar 2021 über die in dem als Plan vorliegenden Titel 684 06 vorsorglich eingestellten 750 Millionen Euro bereits zu 99,9 % verfügt worden war. In einem sicherlich nicht ohne persönliche Kenntnis des Gesundheitsministers an das Bundesbeschaffungsamt gerichteten Schreiben vom 22.01.2021 heißt es dazu: „Die Zahlungen (gemeint: für die angeschafften Masken) sind zuerst aus dem NRGS-Titel zu leisten, sollte dieser ausgeschöpft sein, so leisten Sie bitte weitere Zahlungen aus dem Corona-Titel.“ Dieser Weisung ist das Bundesbeschaffungsamt nachgekommen. Die Art der Irrtumserregung bei Dritten durch Unterlassen ist vorstehend bei der Erörterung der Maskenbeschaffung schon aufgefallen.

In diesem Falle hat Jens Spahn das Budgetrecht des Bundestages verletzt und einen rechtswidrigen Eingriff in die föderale Struktur der Bundesrepublik zu verantworten.

Damit nicht genug. Die NRGS ist bis heute nicht beschlossen. Und obwohl es überhaupt keine Verbrauchs- und Versorgungsgüter für die NRGS gab und diese auch für die Zukunft nicht angeschafft werden durften, schloss das BMG noch im November 2021 mit dem THW eine Vereinbarung über die zukünftige Lagerung und „Vorhaltung von Verbrauchs- und Versorgungsgütern der NRGS“.

Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG, gegen § 12 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien und das Informationsfreiheitsgesetz

Der BRH hatte in seinem Gutachten im Jahre 2021 die Aktenführung des BMG im Zusammenhang mit der Abwicklung der Maskenbeschaffung deutlich gerügt. Mit zahlreichen konkreten Beispielen wurde die Rüge begründet. Das BMG hatte schon 2021 zugesagt, die Verwaltungsmängel zu beheben und zukünftig zu vermeiden. In seiner erneuten gutachterlichen Äußerung vom 12.12.2025 kann der BRH keine Art. 20 Abs. 3 GG und § 12 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien entsprechende Aktenführung feststellen. Es gibt weiterhin keine Akten mit geordneter Zusammenstellung von Dokumenten, mit eigenem Aktenzeichen und Inhaltsbezeichnung, um ein transparentes Verwaltungshandeln zu sichern. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein verwaltungsintern bedeutsames Verhalten. Nur durch Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann die rechtsstaatlich unverzichtbare Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die Gerichte und das Parlament gewährleistet werden. Den für die gesetzwidrige Verschleuderung von Steuergeldern Verantwortlichen – im vorliegenden Kontext an erster Stelle dem zuständigen Gesundheitsminister Jens Spahn – kommt es entgegen, wenn das Chaos den Kontrollinstanzen die Information zumindest erschwert. Es spricht dafür, dass – unter Missachtung des Informationsfreiheitsgesetzes – der Öffentlichkeit und den Kontrollinstanzen durch die durchgängige Bezeichnung der Akten als Verschlusssache der Zugang ganz entzogen werden sollte. Formelhafte inhaltsgleiche pauschale Beschaffungsvermerke verhindern die gesetzlich angeordnete Bewertung der der Beschaffung zugrunde liegenden Entscheidung.

Hohe Annex- und Prozesskosten

Durch die von Jens Spahn teilweise persönlich angeordnete, auf jeden Fall insgesamt in seinem Verantwortungsbereich liegende rechtswidrige Überbeschaffung von Masken ist im Bundeshaushalt eine unmittelbare sinnfremde und rechtswidrige Belastung von 5,9 Milliarden Euro eingetreten. Hinzuzurechnen sind Annexkosten, die ohne die rechtswidrige Überbeschaffung niemals angefallen wären. Für diese den Bundeshaushalt über viele Jahre belastenden Kosten gab es keine haushaltsrechtlich erforderliche Verpflichtungsermächtigung.

Für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfung, Vernichtung der PSA, die jahrelange umfassende Betreuung durch externe Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte sind nach den aktuellen Angaben des BRH im Bericht vom 12.12.2025 im Jahr 2024 weitere 57 Millionen Euro angefallen. Insgesamt sind damit die Annexkosten bis Ende 2024 auf insgesamt 517 Millionen Euro angewachsen. Der BRH referiert die Angaben des BMG für die Jahre 2025 bis 2027 wie folgt: Für 2025 sind weitere Ausgaben für Annexkosten von 45 Millionen Euro eingeplant. Für die Jahre 2026 und 2027 sind allein für konkret absehbare Verpflichtungen weitere 67,5 Millionen Euro zu erwarten. Die Annexkosten würden allein nach den Angaben des BMG auf zusammen 629,5 Millionen Euro anwachsen.

Zur Zeit sind aus dem Open-House-Verfahren noch ca. 100 Klagen in einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro rechtshängig. Das OLG Köln hat in seinen noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen vom 21.06.2024 (Az.: 6 U 112/23) und 19.07.2024 (6 U 101/23) die BRD zu Schadenersatz verurteilt und diese Urteile mit vertragswidrigem Verhalten des BMG begründet. Wenn die BRD auch in den übrigen noch rechtshängigen Verfahren verurteilt werden sollte, kommen Belastungen von 2,3 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt hinzu. Zinsen von jährlich ca. 340 Millionen Euro wären dann fällig. Nicht zu vernachlässigende Verfahrens- und Anwaltskosten würden den Bundeshaushalt bzw. den Steuerzahler zusätzlich belasten.

Ausblick

Das Tragen von Masken war für Kinder gesundheitsschädlich. Sie im Alltag überhaupt zu tragen wurde – wie bereits erwähnt – weder vom RKI noch von der WHO befürwortet. Trotz dieser Erkenntnisse hat Jens Spahn der Bevölkerung ohne Differenzierung das Tragen von Masken als alternativlos dargestellt. Mit seiner Beteiligung wurde durch Täuschung von parlamentarischen Gremien das ca. 20-fache der bewilligten Masken (5,8 Milliarden Stück) angeschafft, für die es keine Verwendung gab. Diese verfassungs- und gesetzwidrigen Anschaffungen haben – nebst den Folgekosten – einen materiellen Schaden von vielen Milliarden Euro verursacht. Trotz der offenliegenden Fehlentscheidungen musste der BRH wiederholt die mangelnde Einsichtsfähigkeit von Jens Spahn bzw. des BMG hervorheben. Wenn Jens Spahn weiter durch seine CDU-Parteifreunde unterstützt wird und für ihn persönlich die Imagepflege und seine politische Karriere im Vordergrund stehen bleiben, ist von ihm kein Anstoß für eine wirkliche Aufarbeitung zu erwarten. Besonders hinderlich ist dabei seine anlässlich der Anhörung in der Enquetekommission am 15.12.2025 zu Tage getretene mangelnde persönliche Integrität. Ohne wenigstens politische Konsequenzen für Jens Spahn bleibt ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem in nicht tolerierbarem Ausmaß, das die Politikverdrossenheit der Bürger weiter steigern wird.

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Quelle:
https://netzwerkkrista.de/2026/01/12/maskenbeschaffung-vor-der-enquetekommission-des-bundestages/

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Anmerkung (hl):
*Siehe vorangegangenen Artikel:

Jens Spahn, der Jäger der Ungeimpften und der ganz andere „Sachverständige“

 

 

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Autor: hwludwig

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