Jens Spahn, der Jäger der Ungeimpften und der ganz andere „Sachverständige“

Die Corona-Enquetekommission des Deutschen Bundestages ist kein Untersuchungsausschuss, aber es kommen bei den Befragungen der Verantwortlichen wichtigste Dinge an die Öffentlichkeit, die diese allerdings dank der korrupten Mainstream-Medien kaum wahrnimmt. Zum Glück gibt es noch alternative Medien wie homburgshintergrund. In der Sitzung vom 15.12.2025 machte der frühere Bundesgesundheits-Minister Jens Spahn Aussagen, die offenbaren, wie er mit der Lüge vom Impf-Fremdschutz das Volk moralisierend in die Nadel der Corona-Spritzbrühe getrieben, mit untauglichen Masken in Angst versetzt und zur stillen Folgsamkeit gebracht hat. Ein Amtstäter legt indirekt seine Verbrechen an einer geplanten „Pandemie“ ungerührt offen dar!  

Jens Spahn als „Sachverständiger“ vor Beginn der Anhörung der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Foto: Soeren Stache/dpa/Soeren Stache


Er ist sich offenbar sicher, dass er und seine Mitverschwörer in diesem System einer de facto herrschenden Parteien-Oligarchie nie zur Verantwortung gezogen werden.

 I.  Der „Fremdschutz“ der Corona-„Impfung“

 Jens Spahns „Pandemie der Ungeimpften“

 Schon im Sommer 2021 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn behauptet, die Impfung schütze neben dem Selbstschutz auch davor, dass das Virus, die behauptete Ursache der Corona-Krankheit, auf andere Menschen übertragen werde. Am 25. August 2021 sagte er zur
Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor dem Deutschen Bundestag:

„Ja, wer sich impfen lässt, wer sich für die Impfung entscheidet, der schützt sich selbst, aber er schützt eben auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen können: Kinder unter zwölf Jahren beispielsweise. (…)
Wenn wir die Impfquote nicht weiter erhöhen, wenn wir nicht mit 3G- und AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) in Herbst und Winter hineingehen, dann droht ganz konkret eine Überlastung des Gesundheitswesens. Das ist der Grund, warum wir eben diese Vorsichtsmaßnahmen weiterhin ergreifen.
Wir erleben gerade eine Pandemie der Ungeimpften. Das ist genau der Grund, warum wir eine Verlängerung der epidemischen Lage brauchen…
Es geht darum, dass die Länder und die Behörden vor Ort – das fängt bei 3G und Maskentragen in Bus und Bahn an – eine Rechtsgrundlage über den § 28a IfSG brauchen, um handeln zu können, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu vermeiden, solange wir noch eine so hohe Zahl an Ungeimpften haben. Darum geht es.
Sie fragen: Was ist die Rechtsgrundlage bei den Geimpften und Genesenen? Das kann ich Ihnen sagen: § 28c IfSG. Das ist eine Verordnung der Bundesregierung, der Bundesrat und Bundestag zugestimmt haben. Da steht klipp und klar: Impfen macht einen Unterschied. Man schützt sich und andere. Wer geimpft oder genesen ist, wird keine Kontaktbeschränkungen und keine Ausgangssperren mehr erleben. Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit, und das sieht man an dieser konkreten Regelung. Das ist genau die konkrete Regelung, die es möglich macht.“

Also wer sich nicht impfen ließ, wurde durch 3G (geimpft, genesen oder getestet) -Regelungen weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sein Grundrecht auf Freizügigkeit verfassungswidrig aufgehoben.

Am 28. 11. 2021 machte er in lässiger, überlegener Haltung von oben herab die Ansage:
„Liebe Leute, das Jahr 2022 wird eins sein, und zwar egal wie gering die Inzidenz ist, stellt euch drauf ein, 2G: geimpft oder genesen, und zwar auffrisch-geimpft, dann, ab einem Punkt X, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022: Wenn du irgendwie mehr tun willst als dein Rathaus oder deinen Supermarkt besuchen, dann musst du geimpft sein.“ https://www.youtube.com/shorts/ORCmHV7vhJA

So beschloss auch der Bundestag wegen des Drittschutzes die COVID-19-Impfpflicht für Pflegeberufe in Deutschland (einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz), die vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022 galt und vielen Pflegekräften, die das nicht mitmachen wollten, ihre Stellung kostete. Und allen Soldaten der Bundeswehr wurde die Impfung befohlen.

In einem „Post“ des von Spahn geleiteten Bundesgesundheitsministeriums vom 21. Juni 2022 hieß es „als Beispiel von Hunderten Pressemitteilungen, Broschüren oder Videobotschaften, mit denen Spahn die Gehirne indoktrinierte“, wie Prof. Homburg in einem Video (ab min. 2:21) erinnert,

Hallo, die Corona-Schutzimpfung ist sicher und wirksam. Sie bietet einen sehr guten Selbst- und Fremdschutz.“

Jens Spahn am 15.12.2025 vor der Enquete-Kommission

Nun war Jens Spahn am 15.12.2025 in die Enquete-Kommission des Bundestages geladen – als „Sachverständiger“, wie auf dem Namensschild vor ihm zu sehen ist. Da sagte er tatsächlich auf die Frage des Immunologen Dr. Michael Nehls zum Corona-„Impf“-Stoff mit größter Bestimmtheit:

„Das zweite ist, was den Infektionsschutz angeht nach einer Impfung“, und nun mit erhobener Stimme jedes Wort betonend und mit der rechten Hand unterstreichend: „war immer klar – war übrigens auch von der WHO definiert – dass das Ziel der Impfstoff-Forschung und -Beschaffung ist, einen Impfstoff zu haben, der vor schweren Verläufen schützt. Es war nie Ziel, auch der WHO nicht, bei der Impfstoff-Entwicklung, dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt, wie das übrigens bei anderen Impfstoffen ja durchaus auch nicht unüblich ist.“  https://www.youtube.com/watch?v=iroj0DZo6wg (ab min. 1:03) (Das ganze Video ist natürlich wärmstens zu empfehlen.)

Prof. Homburg merkt dazu an:
Spahn „stellt … bündig fest. „Kein Infektionsschutz gegenüber Dritten, also kein Fremdschutz oder Übertragungsschutz, wie man synonym sagt. Das war laut Spahn sogar von Anfang an klar.
Stimmt -, denn die Zulassungsstudien der Hersteller hatten keinen Fremdschutz nachgewiesen und übrigens auch keinen Schutz vor unspezifischer Erkrankung oder Tod. Pfizer beanspruchte einen Schutz vor positiven PCR-Tests, aber selbst diese Behauptung fiel im Realitätstest später durch.
Kein Fremdschutz! Das sagt nunmehr ein Politiker, der damals exakt das Gegenteil behauptete!“

Das bedeutet, dass es für ihn und die ganze Regierung keine Gründe für Ihre totalitären Maßnahmen gab, welche das elementare Grundrecht auf Bewegungsfreiheit einschränkten, für die damit zusammenhängende permanente Nötigung, sich impfen zu lassen, vielfach mit der Nebenwirkung schwerer Erkrankung oder Tod, großer wirtschaftlicher Verluste bis zur Existenzvernichtung vieler, auch im Kulturleben. Und Jens Spahn kommt mit keinem Wort darauf zu sprechen, kein Eingeständnis der gerade von ihm selbst offen gelegten Schuld für schwerste Verbrechen. – Diese Gedanken stehen hinter dem erstaunten Ausruf Prof. Homburgs.

Aber er übersieht, dass die Person, die Jens Spahn heißt, nicht als ehemaliger Minister gekommen ist, der sich hier etwa zu verantworten hätte – wo kämen wir in „Unsererdemokratie“, der wehrhaften, da bloß hin! Jens Spahn ist hier von eben dieser als „Sachverständiger“ geladen. Er besteht offenbar aus zwei Persönlichkeiten, die nichts miteinander zu tun haben. Und als „Sachverständiger“ ist er natürlich der Objektivität und Wahrheit verpflichtet.

Und dieser kann nicht einfach dem Anderen, dem ehemaligen Minister Jens Spahn, vorschreiben einzugestehen, dass er damals die Menschen permanent belogen hat, um eine von vorneherein vorgetäuschte „Pandemie“ im Interesse der Pharma-Industrie und globaler Ziele weiter zu befördern.
Dieser Andere, der Minister, hat das Wissen vom fehlenden Fremdschutz der „Impfbrühe“, das dem „Sachverständigen“ von Anfang an klar war, sicher gar nicht gehabt. Woher sollte er es auch haben, wenn es ihm der Andere, der „Sachverständige“, nicht gesagt hat?

Leidet also Jens Spahn an einer Persönlichkeitsspaltung, fachlich bekannt als Dissoziative Identitätsstörung (DIS)? Sie ist, wie die „Übersicht mit KI“ bei Google zum Begriff vermeldet, „eine schwere psychische Störung, bei der eine Person zwei oder mehrere unterschiedliche Persönlichkeits-Zustände oder Identitäten hat, die abwechselnd die Kontrolle übernehmen, begleitet von Gedächtnislücken (Amnesie) für Zeiträume, in denen eine andere Persönlichkeit aktiv war; sie entsteht meist als Folge schwerer Kindheitstraumata und erfordert spezialisierte Traumatherapie zur Integration der Persönlichkeitsanteile.“

Trifft das für Jens Spahn zu, dann ist er wirklich zu bedauern und müsste sofort aus der Politik entfernt werden, wo er als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU ja wieder kräftig mitmischt.
Oder ist derjenige, der Jens Spahn genannt wird, kein Mensch, sondern jemand, dem jede menschlichen moralischen Skrupel, Gewissensbisse und jedes Verantwortungsgefühl für seine Taten fremd sind? Oder sind sie ihm im politischen Milieu grenzenlos ehrgeiziger Ich- und Machtsucht von Gleichgearteten, die deshalb verstärkt den unbewussten Einflüsterungen des Bösen ausgesetzt sind, einfach nur abhandengekommen? Das wäre auch möglich, da dort niemand auf die Idee kommt, ihn „aus demokratischer Verantwortung vor dem Volk“ schnellstens zu entfernen, stecken sie doch auch alle mit ihm unter einer Decke.

II.  Die „Schutz“-Masken

Die urplötzliche Maskenpflicht

Anfangs hielt niemand das Tragen von Masken zum Schutz vor Viren für notwendig, auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht. Am 30. Januar 2020 erklärte er gegenüber BILD: „Ein Mundschutz ist nicht notwendig, weil der Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist.“

Am 11. März 2020  erneuerte er nach BILD auf einer Pressekonferenz mit der Kanzlerin und RKI-Chef Lothar Wieler die Ablehnung: „Auch der klassische OP-Mundschutz, den viele tragen, schützt sehr überschaubar, um es so zu formulieren. Das ist auch gar nicht notwendig, wenn man sich an die Regeln hält, die ich vorhin mit Blick auf Atemwegserkrankungen beschrieben habe.“

Auf einmal änderte das Jens Spahn weisungsgebunden unterstehende RKI, das bisher nur kranken Menschen geraten hatte, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, am 2. April 2020 seine Einschätzung komplett: Selbst eine einfache Schutzmaske könne das Risiko verringern, „eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken“. Die Vermutung läge nahe, dass sogenannte „Behelfsmasken“ eine Schutzwirkung hätten, meldete Bild.

Am 17.4.2020 beschloss Sachsen als erstes Bundesland eine Maskenpflicht, und bis 22.4.2020 zogen dann alle verbliebenen Bundesländer nach.
Und auch Jens Spahn nahm nach BILD am selben Tag noch Stellung zur Maskenpflicht:
„Die wissenschaftliche Erkenntnis hat sich verändert. Deswegen macht es Sinn, Abstand zu halten, Hygiene-Regeln einzuhalten und in bestimmten Situationen auch Alltags-Masken zu tragen.“
Das war gelogen, die wissenschaftliche Erkenntnis hatte sich nicht geändert, wie sich noch zeigen wird.

Dann folgte eine Verschärfung. Am Dienstag, 18. Januar 2021 einigten sich der Bund und die Länder u.a. auf eine strengere Maskenpflicht, meldete Focus. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften, Arztpraxen und Gottesdiensten wurden besser schützende Masken Pflicht: OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Alltagsmasken aus Stoff reichten nicht mehr. Das Personal von Alten- und Pflegeheimen musste beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen.
Bayern verordnete sogar eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht  in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Andere Länder folgten in den nächsten Monaten.

Der Ex-Gesundheitsminister Spahn in Erklärungsnot

In der Sitzung der Corona-Enquetekommission vom 15.12.2025 trieb Prof. Homburg Jens Spahn in die Enge und zwang ihn, sich als ehemaliger Bundesgesundheitsminister zu äußern. Er hielt ihm vor, dass für Situationen einer nationalen Pandemie der „Nationale Pandemieplan des RKI“ als offizielles Dokument einen Maskengebrauch nur für Kliniken und Praxen empfehle, aber nicht für den Alltag. Und am 31. März 2020 habe auch die WHO noch mal eine Pressemitteilung herausgegeben, in der von Masken im Alltag abgeraten worden sei. Warum er gegen all diese medizinischen Empfehlungen verstoßen habe. https://www.youtube.com/watch?v=iroj0DZo6wg (ab min. 6:03)

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister behauptete auch hier, „die Erkenntnislage … etwa zu der Frage, wo das Virus sozusagen sich befunden hat und was es dann auch an Infektiosität mit sich gebracht hat, hat sich verändert, und damit haben sich auch die Empfehlung, übrigens auch der WHO und des Robert Koch Instituts entsprechend verändert und von vielen anderen auch.“

Prof. Homburg verwies Spahn nüchtern auf die Tatsache, dass sich die Erkenntnislage nicht verändert hatte. Die erste wirklich hochwertige dänische Studie zum Nutzen von Masken sei im November 2020 herausgekommen mit dem Ergebnis: „Masken haben keinen signifikanten Nutzen.“ 2023 sei dann die neueste Cochrane (besonders hochwertige) -Studie gekommen mit dem Ergebnis: „Masken haben keinen signifikanten Nutzen.“ Das heiße, es habe nie eine Änderung der Forschungslage gegeben.

Den staatlichen Empfehlungen zum Maskentragen und dann der Maskenpflicht lagen also keine wissenschaftlichen Fakten zugrunde. Trotzdem wurden sie der Bevölkerung und sogar den Schulkindern jahrelang aufgezwungen.

Der „Sachverständige“ Jens Spahn

In einer anderen Befragung zu den Masken in derselben Sitzung der Enquetekommission und zwar durch den Sachverständigen Prof. Weidner konnte sich in Jens Spahn der „Sachverständige“ nach vorne drängen. Der sagte, abgeklärt und mit verschränkten Armen:

„Das Problem hier an den meisten Stellen war ja, dass wir eben keine europäische Produktion oder CE-zertifizierte Ware hatten, sondern andere Maßstäbe KN95, N95, dann wurde noch ein eigener Maßstab entwickelt, CPI hieß er, glaube ich, weil es Infektionsschutzmasken als solche ja eigentlich gar nicht gibt. Es sind Arbeitsschutzmasken, die auch nach Arbeitsschutzfragen dann im Grunde zugelassen waren. Insofern gab und gibt es eigentlich für das, wofür sie eigentlich eingesetzt wurden, keine wirkliche Zulassungsverfahren.“  https://www.youtube.com/watch?v=lWNxWjEhfOE (ab min. 2:30)

Prof. Homburg, der diese Stelle in einem anderen Video-Bericht eingeblendet hat, ruft fassungslos aus:
„Haben Sie es gehört? Jene FFP2 Masken, die uns die Politik jahrelang aufzwang, haben nicht einmal eine medizinische Zulassung. Es sind keine Infektionsschutzmasken. Der Zweck der Masken bestand darin, Angst zu erzeugen, Menschen voneinander zu isolieren und Demonstrationen mit dem Argument zu verbieten, die Teilnehmer würden keine Masken tragen. Dafür wurden in korrupten Verfahren Milliardenbeträge an Steuergeldern verschleudert.“

Und dies hatte Jens Spahn gesagt, der ehemalige Bundesgesundheitsminister, der die Sache wesentlich zu verantworten hat. Er offenbarte hier also selbst, dass er ungesetzlich handelte, indem er wesentlich daran mitgewirkt hat, die Bevölkerung zum Tragen von Masken zu verpflichten, die für medizinische Zwecke nicht nur nutzlos – ja vielfach sogar schädlich -, sondern dafür auch überhaupt nicht zugelassen waren! Er gab also hier seine Schuld offen zu!

Doch halt, sprach hier nicht anstelle des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, der Andere in ihm, der geladene „Sachverständige“ Jens Spahn? Wenn Jens Spahn also an einer Persönlichkeitsspaltung leidet, was als Frage schon oben aufgeworfen wurde, weiß der Eine gar nichts vom Anderen, so dass man sich nicht wundern muss, dass da keine Verbindung hergestellt wird, das Gewissen sich meldet und moralische  Konsequenzen gezogen werden.

Oder ist er jemand, der überhaupt keine moralischen Skrupel kennt – oder dem sie in der Machtkampf-Arena der Politik völlig abhandengekommen sind und der sich sicher ist, dass ihm in diesem System nichts passieren kann?

Offensichtlich handelt es sich in dem, was die Herrschenden immer wieder „Unsere Demokratie“ nennen, in Wahrheit um etwas, was die alten Griechen „Kakistokratie“, Herrschaft der Schlechtesten, Unfähigsten oder Skrupellosesten, nannten.

Es zeigt sich, dass man nicht an der Oberfläche der äußeren Vorgänge stehen bleiben darf, sondern in das Innerseelische der Akteure vordringen muss, aus dem ja alle Taten hervorgehen und entsprechend geprägt und bestimmt werden. Nur so kann man zu den tieferen Ursachen kommen.

 

 

 

 

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Autor: hwludwig

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