Die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD e.V.) um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi haben eine „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hat, über Masern und die Masernimpfung aufzuklären, um das sogenannte „Masernschutzgesetz“ mit seiner Impfpflicht von den politischen Entscheidungsträgern so schnell wie möglich aufheben zu lassen. Wir bringen nachfolgend den Inhalt des Schreibens das die „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ an alle Verantwortlichen geschickt hat, mit weiteren Hinweisen.
Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler
für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V., MWGFD e.V.
Arbeitsgruppe „Masernschutzgesetz“
„Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen ist das Risiko einer schweren Masern-Impfnebenwirkung in Deutschland um ein Vielfaches höher zu bewerten als das Risiko einer schweren Komplikation der natürlichen Maserninfektion. Auch das Risiko, infolge dieser Impfung zu versterben, ist um ein Vielfaches höher als das Risiko, an Masern zu versterben. Dies allein stellt aus Sicht unserer Arbeitsgruppe eine zwingende absolute Kontraindikation für eine Masern-Impfung dar.
Entgegen den öffentlich-rechtlichen Darstellungen sind die Masern in Deutschland eine fast immer harmlose Kinderkrankheit. Sie bietet außerdem ein wichtiges Immuntraining für das spätere Leben und verringert so das Risiko für zahlreiche ernste Krankheiten wie z. B. Autoimmunerkrankungen oder Krebs.
Längst bevor die Masern-Impfung eingeführt wurde, war die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland, wie auch in zahlreichen anderen Ländern bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern waren also auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe betrafen meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder.
Die im sog. „Masernschutzgesetz“ verankerte faktische Impfpflicht gilt aber für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, sowie für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.
Aus genannten Gründen verstößt dieses seit März 2020 gültige „Masernschutzgesetz“ gegen medizinische und ethische Grundregeln. Es beschneidet weiterhin für Kinder und ihre Eltern das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit und das im Artikel 6 GG verankerte Elternrecht.
Ärzte und Gesundheitsämter in Kreisen und Bundesländern wären deshalb aufgerufen, alle von der Masernnachweispflicht Betroffenen – unabhängig von etwaigen Vorerkrankungen – vor solchen unverantwortbaren Maßnahmen zu schützen.
Die Masernimpfungen sind in Deutschland nur als Drei- bzw. Vierfachimpfung (zusammen mit einer Mumps- und Röteln- bzw. zusätzlich noch Windpocken-Impfung) verfügbar. Diese sollen laut STIKO-Empfehlung zweimal verabreicht werden, und zwar mit 11 und 15 Monaten. Bei fehlender Immunität soll sie im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Jahr für Jahr wäre also ein ganzer Geburtsjahrgang, d.h. mindestens 650.000 bis 700.000 Kindern davon betroffen. Welche der Impfstoffkomponenten für spätere unerwünschte Wirkungen verantwortlich ist, bleibt ebenso unklar wie der Einfluss der profitierenden Pharmaunternehmen.
Sowohl in der Begründung der Notwendigkeit dieser „Masern-Nachweis- bzw. Impfpflicht“ als auch in der sogenannten „KiTa-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2022, mit der dieses Gesetz als „verfassungskonform“ bewertet wurde, gehen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesverfassungsgericht von zahlreichen falschen Annahmen aus, die aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar sind.
Leicht zu widerlegen sind beispielsweise die angeblich nicht erreichten Impfquoten, die vorgeblich nur durch Impfung zu erreichende Herdenimmunität sowie der nie nachgewiesene Schutz vulnerabler Gruppen. Auch die extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) wird als angebliche Spätfolge der Masern dramatisierend ins Feld geführt, obwohl bis heute ungeklärt ist, ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann.
Wir belegen all dies ausführlich im beiliegenden Informationsschreiben.
Die wenigen, von der Bundesregierung eingesetzten Mitglieder der STIKO stehen mit ihrer Empfehlung einer großen Mehrheit von erfahrenen und nach wissenschaftlichen Grundsätzen entscheidenden Praktikern gegenüber. Diese müssen ihr Handeln in direkter ärztlicher Verantwortung für ihre Patienten vertreten, werden aber durch die gesetzliche Regelung genötigt, ihre ärztlichen Pflichten hintanzustellen. Sie arbeiten dann nicht mehr als Ärzte, sondern als Erfüllungsgehilfen staatlicher Gewalt.
Das Masernschutzgesetz erzeugt eine inakzeptable Impf-Nötigung der Eltern und ihrer Kinder. Überdies werden verantwortungsbewusst handelnde Ärzte sogar mit Strafverfahren oder berufsrechtlichen Verfahren konfrontiert, wenn sie in Kenntnis der medizinischen Faktenlage die Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Menschen schützen wollen. All das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Wie bei anderen Impfungen auch, soll es auch hier im Ermessen der Eltern der Kinder bzw. der betroffenen Erwachsenen liegen, ob diese Impfung nach entsprechender Aufklärung und Beratung durch den Arzt des Vertrauens verabreicht wird. Allerdings raten wir aufgrund der vorliegenden Daten dringend von der Masern-Impfung ab.
Wir bitten Sie eindringlich, diese Informationen, die wir allen politischen und juristischen Entscheidungsträgern zusenden, aufmerksam zu lesen und jetzt zu handeln: Leiten Sie die in Ihrem Entscheidungsbereich liegenden notwendigen Maßnahmen zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes und zur Beendigung der faktischen Impfpflicht ein und nehmen Sie bis dahin Abstand von sämtlichen Sanktionen gegen Betroffene!“
Für die Arbeitsgruppe „Masernschutzgesetz:
Beate Bahner, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Paul Cullen, Andreas Diemer, Dr. Hans-Michael Hackenberg, Dr. Claus Köhnlein, Dr. Gerd Reuther, Prof. DDr. Christian Schubert, Prof (a.D.) Dr. Andreas Sönnichsen, Hans Tolzin, Dr. Ronald Weikl, Dr. Wolfgang Wodarg
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Quelle: https://masernschutzgesetz.mwgfd.org/die-hintergruende/
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Zur Mithilfe beim Verteilen von Informationen:
https://masernschutzgesetz.mwgfd.org/
Am 15.11.2025 fand in der Nähe von Passau das Pressesymposium “Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand” statt.
Hochkarätige Referenten legten in ihren Referaten die medizinisch-wissenschaftlichen Fakten zur Kinderkrankheit Masern bzw. zur Masernimpfung dar und belegten, dass dieses Gesetz weder notwendig noch verfassungskonform ist.
Unter nachfolgendem Link die Aufzeichnung der Veranstaltung:
https://www.youtube.com/live/LCSM_O7G4tQ
