Im folgenden Statement schildert Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, seit knapp 23 Monaten unschuldig in U-Haft, seine Gründe für den ungewöhnlichen Schritt, seine 160 Seiten lange Strafanzeige gegen diejenigen, die für seine Lage strafrechtlich verantwortlich sind 1, zu veröffentlichen. Er sieht es als bezeichnend an, dass diese von ihm Beschuldigten in der dafür notwendigen Zeit keine Einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt haben, da sie dazu eine Eidesstattliche Versicherung über die Unwahrheit in Dr. Fuellmichs Strafanzeige hätten abgeben müssen. Nachfolgend mein Transkript seiner Worte. (hl)
RA Dr. Reiner Fuellmich mit Verteidigerin (Foto Heusinger)
Liebe Freunde,
vor ungefähr 5 Wochen habe ich eine umfangreiche Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen schwerster Verbrechen eingereicht. Diese Strafanzeige richtet sich gegen den Vorsitzenden Richter in dem gegen mich geführten Verfahren, zwei Staatsanwälte, die Leiter der JVA Rosdorf, den medizinischen Leiter der JVA Rosdorf, den LKA Beamten, der meine Entführung aus Mexiko und deren Tarnung wahlweise als Abschiebung und später als Auslieferung organisierte.
Und sie richtet sich natürlich auch gegen die drei seit etwa August 21 als V-Leute des Verfassungsschutzes tätigen Berliner Anwälte, deren in jedem Punkt erlogene Strafanzeige Auslöser für diesen zweiten Versuch des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums war, mich wegen meiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese sehr detaillierte Strafanzeige und sehr lange – die ist ja über 160 Seiten lang – habe ich aber nicht nur bei der Bundesanwaltschaft eingereicht und dem über meine Revision verhandelnden BGH ergänzend zur Revisionsbegründung zur Kenntnis gegeben, sowie einer Reihe anderer Behörden zukommen lassen, sondern ich habe sie in deutscher und in englischer Sprache veröffentlicht. Sie ist inzwischen hunderttausendfach geteilt worden im In- und Ausland.
Dazu bin ich übrigens berechtigt, denn die von mir in der Strafanzeige dargelegte und unter Beweis gestellte Lage belegt eine Notwehrsituation im Sinne des Paragraphen 32 des deutschen Strafgesetzbuches. Diese Notwehrsituation berechtigt mich dazu, die mit der Entführung aus Mexiko begonnenen, mit den Rechtsbeugungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Göttingen fortgesetzten und mit der fortdauernden Freiheitsberaubung andauernden gegenwärtigen unmittelbaren rechtswidrigen Angriffe – so ist die Definition der Notwehr – diese Angriffe gegen mich mit allen hierzu erforderlichen Mitteln abzuwehren. Dahinter steckt der Rechtsgrundsatz: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“
Dabei ist die Veröffentlichung dieser Strafanzeige das mit weitem Abstand mindeste Mittel der insgesamt zur Verfügung stehenden gerechtfertigten Nothandlungen.
Es liegt inzwischen eine detaillierte rechtliche Analyse einer polnischen Menschenrechtsorganisation betreffend meine fortdauernde U-Haft und insbesondere auch betreffend die sogenannte weiße Folter vor, der ich ja über 6 Monate lang durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die JVA- Leitung ausgesetzt war bzw., was die Freiheitsberaubung angeht, immer noch ausgesetzt bin. Diese wird ebenfalls von uns veröffentlicht und belegt im Einzelnen, – also wirklich gnadenlos gut, selten was Besseres gelesen – dass hier auch und insbesondere gemäß den vom deutschen Grundgesetz und den von der EU und der UN garantierten Menschenrechten schwerste Verbrechen gegen die Menschenrechte zu ahnten sind, die von eben den Leuten begangen wurden, die ich nun angezeigt habe.
Die von mir und meinen Verteidigern erhobenen Anschuldigungen sind so schwer, dass zu erwarten war, dass die Angeschuldigten – also der Vorsitzende Richter Schindler, die Staatsanwälte Recha und John, die beiden Leiter der JVA Rosdorf, Dr. Jakob und Luther, der LK-Mann Roggatz, der Leiter der medizinischen Abteilung in Rosdorf, dessen Namen ich schon wieder vergessen habe, und natürlich die drei zu V-Leuten des Verfassungsschutzes mutierten Berliner Anwälte – sofort den Erlass Einstweiliger Verfügungen gegen mich beantragen würden, um die Verbreitung dieser Anschuldigungen als, wie sie dann sagen müssten, Verleumdung, falsche Anschuldigung usw. zu qualifizieren und zu verhindern. Also sofort hätten sie Einstweilige Verfügungen beantragen müssen – haben sie sonst auch immer gemacht. Das geschah aber nicht, obwohl sie alle als insoweit Rechtskundige wissen, dass dies der einzig richtige Weg gewesen wäre, wenn denn wirklich alles in meiner Strafanzeige falsch und als Verleumdung zu entlarven gewesen wäre. Das ist aber, wie inzwischen allgemeinkundig ist, gerade nicht der Fall. Jetzt ist es zu spät, solche Einstweiligen Verfügungen gegen mich zu beantragen, denn dies hätten sie umgehend, das heißt unter diesen Umständen innerhalb von zwei, drei, maximal 4 Wochen beantragen müssen. Jetzt jedenfalls ist das für Einstweitige Verfügungsverfahren erforderliche Eilbedürfnis entfallen.
Abgesehen davon hätten sie mit Hilfe falscher Eidesstattlicher Versicherungen in einem solchen Eilverfahren, in dem keine Zeugen gehört werden, weil es ja eilig ist, dieses Eilbedürfnis und auch die Tatsache, dass alles, was ich in der Strafanzeige erläutere, falsch ist, das hätten sie glaubhaft machen müssen mit einer solchen falschen Eidesstattlichen Versicherung.
Und dass die falsch ist oder falsch sein muss, hätte sich allerspätestens in einem Hauptsacheverfahren herausgestellt, was typischerweise an ein solches Eilverfahren -Schnellverfahren, kursorisches Verfahren, sagt man auch – anschließt. Denn da werden dann doch Zeugen gehört.
Und das, dieses Risiko, dass man plötzlich auch noch dran ist wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung, das scheint dem einen oder anderen unter ihnen dann doch etwas schwerer gefallen zu sein, da ja inzwischen alles, was sie tun, unter den Augen einer sehr genau hinsehenden internationalen Öffentlichkeit stattfindet.
Dass den von mir in der Strafanzeige identifizierten Tätern all das klar ist, belegt ein Schreiben, mit welchem ausgerechnet Justus Hoffmann, der zuvor ja stets unter falschen Identitäten gehandelt hatte, z.B. unter „Dominatrix“, dass der Anfang September die JVA in Rosdorf aufforderte, mein Recht auf freie Meinungsäußerung zu unterbinden, weil er keine einstweilige Verfügung gegen mich beantragen wolle.
Natürlich war es zum Zeitpunkt dieses Schreibens, jetzt, ich glaube am 3.9. oder so, schon zu spät für einen Eilantrag. Und natürlich hätte auch er, wenn er denn rechtzeitig einen solchen Antrag gestellt hätte, nur noch im Wege einer falschen Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft machen können, dass alles, was ich in der Strafanzeige erzähle, falsch sei. Und das wäre aufgeflogen.
Was bleibt den von mir identifizierten Tätern jetzt noch zu tun? Sie könnten entweder eine volle zivile Unterlassungsklage oder ein volles Strafverfahren gegen mich einreichen wegen Verleumdung oder falscher Anschuldigung oder was auch immer. Aber das führt in beiden Fällen, sowohl im Falle eines Strafverfahrens, als auch im Falle eines Zivilprozesses dazu, dass genau das geschieht, was der Vorsitzende Schindler und die ihn anweisenden Monster mit aller rechtsbeugenden Macht versuchten zu verhindern. Es würde nämlich jeweils zu einem öffentlichen Verfahren kommen, ob Straf- oder Zivilverfahren spielt dabei keine Rolle. Und im Rahmen eines solchen öffentlichen Verfahrens würde ich dann genau die Zeugen endlich anhören lassen können, welche ich aufgrund der rechtsfolgenden Ablehnung aller entsprechenden Beweisanträge der Verteidigung bislang nicht habe hören lassen können.
Schlimmer noch, wie die Öffentlichkeit in Kürze erfahren wird, stehen nun ja auch immer mehr derjenigen, vielleicht, sagen wir mal, maximal 20% der Richterschaft als Zeugen für die Verwahrlosung der Justiz zur Verfügung, für die Korruption und Verwahrlosung der Justiz zur Verfügung, welche bislang meistens aus Angst vor einem Jobverlust zähneknirschend geschwiegen haben.
Die Menschen nicht nur in Deutschland, sondern überall in Europa, insbesondere auch in Frankreich und England sehen, dass sie weder der korrupten Legislative, noch der noch korrupteren Exekutive, noch vertrauen können. In Frankreich ist ja gerade, ich glaube zum siebten Mal, die Regierung zusammengebrochen. Und sie haben erkannt, dass auch der letzte Rettungsanker der Demokratie,
wenn also Legislative und Exekutive versagen, ebenfalls versagt, nämlich die Justiz. Auch der kann nicht mehr vertraut werden.
Das ist zuletzt besonders deutlich geworden in einem Fall wiederum in Göttingen, in der Göttinger Strafjustiz, wo eine 16-Jährige von einem, ich glaub, 31-jährigen Asylbewerber ermordet wurde, indem sie vor einen Zug geschupst worden ist. Der Mann war mehrfach schon wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen. Schon seit 2022 hätte er ausgewiesen werden müssen, weil sein Asylantrag abgelehnt worden ist. Das für sich genommen, ist ja inzwischen, ja wie soll man sagen, tägliches Geschehen.
Aber was dann passiert ist, ist nicht mehr tägliches Geschehen, denn die Göttinger Strafjustiz, die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft, aber natürlich auch das Göttinger Tageblatt haben das Geschehen versucht zu verschleiern und zu vertuschen, indem sie es erst als tragischen Unfall und dann als Selbstmord bezeichneten, bis dann der Großvater des ermordeten Mädchens dafür gesorgt hat, dass die Wahrheit ans Licht gekommen ist.
Die haben aber nicht nur versucht, diesen Mord zu vertuschen, sondern sie haben außerdem den schon mehrfach wegen Gewalttaten aufgefallenen 31-jährigen Asylbewerber, der seit, ich glaub, 2022 oder so hätte abgeschoben werden müssen, weil sein Asylantrag abgelehnt worden war. Die haben den auch noch laufen lassen.
Das ist genau die Göttinger Justiz, die diejenigen zu langjährigen Haftstrafen verurteilen, die solche Taten ans Licht bringen. Ende im Gelände, würde ich sagen, jedenfalls für die Göttinger Justiz, falls nicht die Ziviljustiz gerade noch so eben rettet, was vielleicht gerade noch zu retten ist, vielleicht aber auch nicht. Die Zeit der Monster ist jedenfalls vorbei.
Es ist Zeit aufzustehen, denn Taten sprechen lauter als Worte. Und die Willkür und die Verbrechen, die immer offensichtlicher werden, können nur noch so gestoppt werden. Die Monster und ihre
Marionetten befinden sich jetzt fast in einer Situation, welche die Amerikaner als „between a rock and a heart place“ bezeichnen. Also man befindet sich zwischen einem Felsen und einem harten Platz. Fast, sage ich, weil das ist eine Position, in der man sich noch bequem fühlt im Vergleich zu dem, wo sich die Monster und ihre Marionetten jetzt befinden. Die sind nämlich in einer völlig ausweglosen Situation. „No Way Out“ heißt ein Film. Ich glaube, der war mit Gene Hackman und Kevin Costner.
Sie können nämlich keinen Eilantrag mehr stellen, weil sie die Zeit, innerhalb derer das möglich gewesen wäre, verstreichen lassen haben. Abgesehen davon, hätten sie dafür falsche Eidesstattliche Versicherungen abgeben müssen, was wiederum in den typischerweise an eine eventuell Einstweilige Verfügung anschließenden echten Hauptsacheverfahren mit Beweisaufnahmen herauskommen würde. Oder sie treten, wie oben beschrieben, ein volles öffentliches Strafverfahren oder ein volles öffentliches Zivilverfahren gegen mich los, in welchem ich dann aber ohne weiteres alle Zeugen anhören lassen können würde, welche Schindler und die ihn steuernden Monster gerade verhindern wollten.
Nachdem nun also in ganz Europa die Menschen das Vertrauen in die korrupte Legislative und die noch korruptere Exekutive verloren haben, haben sie nun auch noch erkannt, dass der letzte Rettungsanker der Demokratie, die Judikative, also die Justiz, durch und durch verkommen ist.
Dazu passt wiederum das neueste Kunstwerk von Banksy, das heute in den Mainstream Medien gezeigt wurde, bevor die Monster es dann schnell verhüllen ließen. Es zeigt einen am Boden liegenden Demonstranten, der von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht, wie er von einem Richter in Robe mit Hilfe seines Richterhammers verprügelt wird. Besser kann man nicht ausdrücken, was in der EU-Justiz gerade geschieht.
Bleiben Sie dran. Es kommt jetzt noch viel, viel mehr und zwar immer schneller.
Bis bald.
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Sprachmemo vom 9.9.2025:
https://www.youtube.com/watch?v=tWypUY6hI70
Anmerkung:
1 https://fassadenkratzer.de/2025/08/15/dr-fuellmich-erstattet-umfangreiche-strafanzeige-wegen-freiheitsberaubung-etc/