Mit der Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaft kann sich die Regierung über das Recht stellen

Die Staatsanwaltschaft ist nach § 152 StPO verpflichtet, wegen aller Straftaten gegen jedermann zu ermitteln und dann Anklage bei Gericht zu erheben. Doch ist ein deutscher Staatsanwalt nach § 147 GVG gegenüber seinen Vorgesetzten bis hin zum Justizminister weisungsgebunden. Das bedeutet, dass dieser ihm untersagen kann, politisch unerwünschte Ermittlungen in bestimmten Bereichen oder gegen bestimmte Personen aufzunehmen, so dass es auch gar nicht zur Strafverfolgung kommt. Die Politik kann sich damit über das Recht stellen, wie es in der Corona-Krise z.B. vielfach geschehen ist. Das ist skandalös und mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht zu vereinbaren. Es ist Ausdruck eines autoritären Staates.  

Fälle

Auf einen besonders eklatanten Fall eines Quasi-Ermittlungsverbots habe ich auf diesem Blog bereits im März 2021 aufmerksam gemacht. Ein Whistleblower hatte dem Nachrichtenkanal 2020 News, der mit den Rechtsanwälten des „Corona-Ausschusses“ verbunden war, ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10. Februar 2021 an einen Rechtsmediziner zugespielt. Darin lehnt der Generalstaatsanwalt Brauneisen die generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen kategorisch ab, vor allem weil „sich in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen” recherchieren ließen. (!) Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genüge dafür nicht. Diese Auffassung gelte bereits für alle Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen seines Bezirkes. Sein Schreiben werde er „wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktische Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.“  1

Eine entsprechende interne Weisung wird dann sicher landesweit erfolgt sein. Aber diese Ermittlungen werden ja bis heute bundesweit unterdrückt.

In einem kürzlich erschienenen Interview auf „NIUS“ mit dem Juristen Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld2  weist dieser auch auf dieses Schreiben des Stuttgarter Generalstaatsanwalts hin und bemerkt dazu: „Die Praxis der Staatsanwälte in Baden-Württemberg lautete schlicht: Wir wollen gar nicht wissen, ob jemand an der Impfung gestorben ist. Wir wollen es schlicht nicht herausfinden.“

Man muss hinzufügen: Und sie wollen nicht herausfinden, ob sich die Verantwortlichen der Impfstoffhersteller strafbar gemacht haben. – Und das gilt bundesweit noch immer.
Das bedeutet fortgesetzte Verstöße gegen das fundamentale Demokratieprinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Der Staatsanwalt und sein anordnender Vorgesetzter machen sich so der Strafvereitelung im Amt schuldig, eine Straftat nach § 258a StGB, die natürlich auch nicht verfolgt wird.

Und Prof. Schwab setzt fort: „Wenn ich dann sehe, was heute alles als „Volksverhetzung“ verfolgt wird – und was nicht –, dann erkennt man ein klares Muster: Corona-Maßnahmenkritiker werden beim kleinsten Nazi-Vergleich strafrechtlich verfolgt, während die Propagandatreiber unbehelligt bleiben.“
Das jüngste Beispiel komme aus Haßfurt. Dort sei jemand angeklagt worden, weil er eine Illustration gepostet hat, die Sarah Bosetti mit ihrem „Blinddarm“-Zitat zeigt – daneben ein Zitat von Fritz Klein, dem KZ-Arzt, der dereinst gesagt habe, die Juden seien wie ein eiternder Blinddarm Europas.3

„Bosetti bediente sich damit ganz klar eines nazistischen Sprachbilds, um Ungeimpfte zu entmenschlichen – das ist Volksverhetzung im klassischen Sinn. Doch sie wird nicht belangt.“ Stattdessen werde derjenige strafrechtlich verfolgt, der auf die historische Parallele hinweise.

Auffallend ist auch, dass sich bisher noch kein Regierungsmitglied wegen einer Straftat vor Gericht hat verantworten müssen, weder Altkanzler Gerhard Schröder z.B., der selbst zugab, beim Angriffskrieg gegen Jugoslawien das Völkerrecht gebrochen zu haben 4, noch steht dies gegenwärtig beim früheren Gesundheitsminister Jens Spahn in Aussicht, der mit Maskenbeschaffung über 10 Milliarden Euro Steuergeld vernichtet hat.5 Es gab und gibt keine Ermittlungen und Anklagen der Staatsanwaltschaft.

Am 20. Juni 2025 haben der Schauspieler Dieter Hallervorden, der Herausgeber der NachDenkSeiten
Albrecht Müller und andere Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen „Aufstachelung zu einem Angriffskrieg“ gestellt.6 – Man kann sicher sein, dass keine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten wird.

EuGH kritisiert deutsches Justizsystem

Das ist ein untragbarer Zustand. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 27. Mai 2019 auch gerügt, dass deutsche Staatsanwaltschaften einem Weisungsrecht des Justizministeriums unterstehen. Dadurch fehle ihnen die notwendige Unabhängigkeit, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen, zu dem Staatsanwaltschaften in Europa nur befugt sind, wenn  sie, wie in anderen Ländern, unabhängig sind. Darauf weist Prof. Schwab in dem Interview ebenfalls hin.

Es ist erstaunlich, dass trotz großem EU-Enthusiasmus der herrschenden Parteien bis heute keine Änderung erfolgt ist. Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft bietet eben doch zu große Möglichkeiten der Willkürherrschaft, wie die oben geschilderten Fälle zeigen.

Das Dilemma des Staatsanwalts

Prof. Schwab weist in dem genannten Interview auf das persönliche Dilemma hin, in dem der einzelne Staatsanwalt steckt.
„Wenn ein Staatsanwalt wirklich ermitteln will – etwa gegen die Regierung – und bekommt eine Weisung, dies zu unterlassen, steht er vor einem Dilemma, für das das geltende Recht keinen Ausweg bietet.“
Befolge er die Weisung, obwohl die Ermittlungen gerechtfertigt wären, mache er sich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. Ignoriere er sie, drohe ihm ein Disziplinarverfahren. Es gebe keinen Rechtsbehelf, mit dem er sich absichern könnte. Er habe keine Möglichkeit, gerichtlich feststellen zu lassen, dass er zur Ermittlung verpflichtet sei.

„Weil also kein Ausweg aus diesem Dilemma existiert, ziehen viele Staatsanwälte es vor, sich nach der Decke zu strecken und zu sagen: Solange ich gedeckt bin, passiert mir nichts. Dann verstoße ich eben gegen den Legalitätsgrundsatz und ermittle nicht – obwohl ich müsste. Hauptsache, ich führe meine Befehle korrekt aus.“
Wenn sich dann aber der Wind drehe und ihn selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt ereile, werde es für ihn eng: Denn eine Weisung, durch deren Befolgung er sich strafbar machen würde, dürfe ein Staatsanwalt (beamtenrechtlich) nicht befolgen. Man werde ihm also vorwerfen, er hätte die Weisung ignorieren müssen. Sein Vorgesetzter werde aber eine Weisung abstreiten, weil er genau wisse, dass er dann selbst ins Visier strafrechtlicher Verfolgung geraten werde.
„Er wird, um seine eigene Haut zu retten, den Staatsanwalt, den er angewiesen hat, eiskalt fallenlassen. Einem Staatsanwalt, dem die Weisung erteilt wird, trotz ausreichenden Tatverdachts nicht zu ermitteln, kann ich nur raten, sich die Weisung schriftlich geben zu lassen. Die strafrechtliche Verantwortung kann ein Staatsanwalt zwar dadurch nicht delegieren – aber er kann, wenn später gegen ihn selbst ermittelt wird, seinen Vorgesetzten mit hineinziehen.“

Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft stelle einen Konstruktionsfehler unseres Rechtssystems dar, der zudem einen Staatsanwalt in eine solche Zwickmühle bringe.

Die Dreiteilung der Gewalten

Aber es würde nicht ausreichen, die Staatsanwälte wie die Richter mit dem Recht auszustatten, an keine Weisungen gebunden zu sein. Denn auch die Richter sind in Wirklichkeit nicht völlig unabhängig.

Auch sämtliche Gerichte sind in die Verwaltung der Exekutive eingegliedert: die ordentlichen Gerichte in die Verwaltung des Justizministeriums, die Verwaltungsgerichte in die des Innenministeriums, die Arbeitsgerichte in die des Arbeitsministeriums usw. Das heißt: Der jeweilige Minister wählt aus und ernennt die Richter und die Gerichtsleiter, bestimmt die Art und Weise der periodischen Überwachung der Richter in Geschäftsprüfungen, beurteilt ihre richterliche Tätigkeit in Dienstzeugnissen und entscheidet über ihre Beförderung an höhere Gerichte.

Diese Personalhoheit der Exekutive über die Richter bedeutet Macht über die Lebenswege einzelner Menschen. Jeder Richter weiß, dass seine Karriere davon abhängt, ob sein Verhalten, seine Entscheidungen dem Minister, also einem Vertreter der Exekutive, gefallen oder nicht. Das führt zur existenziellen und psychischen Abhängigkeit der Richter von der Politik.
Das, was in der Justiz als persönliche Unabhängigkeit hervorgehoben wird, dass ein auf Lebenszeit ernannter Richter grundsätzlich nicht gegen seinen Willen versetzt und nur bei schweren Verfehlungen aus dem Richteramt entfernt werden kann, ist gegenüber der geschilderten tatsächlichen persönlichen Abhängigkeit von der Exekutive nur marginal.

Die Gerichtsleiter (Direktoren und Präsidenten) sind in dieser Funktion Verwaltungsbeamte, Vorgesetzte des übrigen Gerichtspersonals und selbst den Weisungen des Ministers unterworfen. In der Ausübung richterlicher Tätigkeit stehen sie zwar den anderen Richtern gleich, in der Eigenschaft als Behördenleiter sind sie aber sozusagen weisungsgebundene Ministerialbeamte im Außendienst und die Dienstvorgesetzten auch der Richter an ihrem Gericht (Dienstaufsicht). Oft werden solche lukrativen Posten auch von Juristen aus dem Ministerium besetzt, so dass der Draht dorthin besonders kurz und eng ist.

Die Richter sind persönlich von Ministerien abhängig, über deren Rechtspolitik und Verordnungen oder über die Maßnahmen ihrer Behörden sie zu entscheiden haben. Auf die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte bezogen: Der Beschuldigte stellt die Richter ein, die in Verfahren gegen ihn die Urteile sprechen. Da noch von richterlicher Unabhängigkeit zu reden, ist eine offensichtliche Unmöglichkeit, die nur aus gedankenloser Gewohnheit oder machtpolitischer Absicht erklärbar ist.

Selbstverwaltung

Die unselige Verflechtung von Judikative und Exekutive fordert als Konsequenz, dass sowohl die Gerichte als auch die Staatsanwaltschaften vollständig aus der Exekutive herausgegliedert werden und eine eigene Verwaltung erhalten. Der Bundestag hat wenigstens eine eigene Bundestagsverwaltung. Es wäre noch der Gipfel, wenn er auch von der Exekutive verwaltet und die Abgeordneten von der Regierung ausgewählt und angestellt würden. Bei der Justiz ist das aber tatsächlich der Fall.

Mit der Herausgliederung aus der Verwaltung der Exekutive ergibt sich auch die Möglichkeit, ja Notwendigkeit, dass Richter und Staatsanwälte regional von der Bevölkerung gewählt werden. Erst dann ist es eine Realität, wenn der Richter sein Urteil „Im Namen des Volkes“ verkündet.

Interessanterweise hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates u.a. Deutschland im Jahr 2009 aufgefordert, für die Justiz eine eigene Selbstverwaltung einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben können.7  Die Parteien-verseuchte deutsche Politik ignoriert das bis heute.

Die Gewaltenteilung ist die elementare Grundlage eines Rechtsstaates. Auch von daher haben wir es in Deutschland noch nicht mit einem Rechtsstaat zu tun.

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Anmerkungen:

1   Siehe: https://fassadenkratzer.de/2021/03/23/keine-aufklarung-erwunscht-staat-lehnt-obduktionen-bei-tod-nach-impfung-ab/  mit Link zum Schreiben des Generalstaatsanwalts Stuttgart und der Schilderung alarmierender Sterbefälle.
2   Jura-Professor über Weisungsbindung der Staatsanwaltschaften: „Sie ist ein Konstruktionsfehler unseres Systems“ | NIUS.de
3   Wegen fünf Retweets und Bosetti-Post erging jetzt ein Strafbefehl gegen Niehoff – Apollo News
4   https://www.merkur.de/politik/krim-krise-altkanzler-schroeder-kritisiert-ukraine-politik-zr-3405895.html
5   https://fassadenkratzer.de/2025/01/17/spahns-steuergeld-vernichtung-durch-illegale-maskenbeschaffung-ist-noch-weit-hoher-als-10-milliarden/
6   https://www.nachdenkseiten.de/?p=134789
Europarat Pressemitteilung – gewaltenteilung.de gewaltenteilung.de

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Autor: hwludwig

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3 Kommentare zu „Mit der Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaft kann sich die Regierung über das Recht stellen“

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